Hallo, benötige kurz eine steuerliche Hilfe. Bin seit 3 Jahren im Beruf. Letztes Jahr verdiente ich 48500€. Dieses Jahr hieß es neuen Kundenstamm aufbauen und so werde ich vorraussichtlich nur 42000-44000€ verdienen. Auf jeden Fall wurde zuvor ausgemacht dass ich nicht weniger als letztes Jahr verdienen werde sofern ich den Job mache. Das heißt ich würde eine Einmalzahlung von 4-6 k€ erhalten. Weiß jemand wie das ganze besteurt wird? Im letzten Jahr habe ich mtl. immer zwischen 3900-4100€ verdient und daraufhin die Sozialabgaben bezahlt. In diesem nur ca. 3500€ und dann in einem Monat eben 10000€. Damit zahle ich in diesem Monat wahrscheinlich im Verhältnis wesentlich mehr Lohnsteuer als wenn ich ständig 4000€ verdient hätte oder? Kann ich die höheren Lohnsteuerabgaben in diesem Monat wieder über die jährliche Lohnsteuer zurückholen oder wäre es besser mir den Lohnausgleich anteilmäßig die letzten vier Monate auszahlen zu lassen(sprich jeden Monat 5000€ (4x1500€ mehr als normal=6000€) zu verdienen). Hoffe das Problem wurde verstanden Herzlichen Dank im Voraus
Ich bin zwar kein Steuerberater, aber gewöhnlich holt sich das Finanzamt monatlich immer mehr als ihm eigentlich zusteht, so ist es nicht verwunderlich das man beim Lohnsteuerjahres- ausgleich einiges wieder bekommt, sofern man was abzusetzen hat. Die Pauschalen sind ja fixe Beträge und begünstigen jeden Steuerzahler gleichermaßen egal ob dieser wenig oder viel verdient. Bleiben dann nur noch die variablen Ausgaben die man absetzen kann. Insgesamt werden ja die gesamten Einkünfte eines Jahres in einen Topf geworfen und davon werden die Steuern berechnet. Wie das dann mit den anderen Kosten (ALV,RV,Soli,KS etc.) aussieht kann ich nicht verlässlich sagen, aber da werden die Beträge ja immer monatlich vom Brutto abgezogen. Also kann man sich drehen und wenden wie man will, wenn sich nicht über die Steuerprogression etwas sparen lässt bewirkt das ganze nur das du für ein paar Monate ein paar Euro mehr hast die dann mit dem Lohnsteuerausgleich wieder verrechnet (also wieder abgezogen) werden, aber wie schon gesagt, ich bin kein Steuerberater. Irrtum vorbehalten.
Hallo M.B. ich bin auch kein Steuerexperte, aber ich denke es läuft folgendermassen: In dem einen Monat, in dem du dann 10000 verdiens wirst du natürlich ordentlich zur Ader gelassen. Aber, und deswegen heißt es ja Lohnsteuerjahresausgleich, zählt bei der der Steuererklärung das Jahreseinkommen. Mit anderen Worten, du wirst dann eine entsprechende Rückerstattung bekommen für das, was du in dem einen Monat zuviel bezahlt hast. Trags nicht gleich in die nächste Kneipe :-) Gruß staman
Verteilen auf so viel Monate wie möglich war schon immer die beste Lösung, denn Lohnsteuern kann man sich zurückholen, im Rahmen der Möglichkeiten, soz.Versicherungs- und sonstige Beiträge (RV/ALV) dagegen nie. Auch erfährt man hier nicht ob dein "Verdienst" unter das gesamte zu versteuernde monatl. Einkommen, oder noch mit Sonderzahlungen fällt. Eine Frage an die steuerrechtl. Zunft oder div. Fachforen wäre da wohl eher ratsam.
>Verteilen auf so viel Monate wie möglich war schon immer die beste >Lösung, denn Lohnsteuern kann man sich zurückholen, im Rahmen der >Möglichkeiten, soz.Versicherungs- und sonstige Beiträge (RV/ALV) >dagegen nie. Und genau aus diesem Grunde kann es, wenn wir nicht davon reden die Summe über zwei Kalenderjahre zu verteilen, sinnvoll sein, sich den Betrag auf einmal auszahlen zu lassen. Liegt man mit der Sonderzahlung über der Beitragsbemessungsgrenze spart man die Sozialabgaben auf den Betrag, der die Bemessungsgrenze übersteigt.
>Verteilen auf so viel Monate wie möglich war schon immer die beste >Lösung, denn Lohnsteuern kann man sich zurückholen, im Rahmen der >Möglichkeiten, soz.Versicherungs- und sonstige Beiträge (RV/ALV) dagegen >nie. IMO geht Deine Theorie nicht auf. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Die Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung werden prozentual vom Einkommen berechnet. Somit ist es völlig unerheblich, ob Du eine Sonderzahlung in einem großen Betrag oder über mehrere Monate verteilt erhältst. Die Summe der abgeführten Sozialbeiträge wird immer dieselbe sein. Anders ist es bei der Lohnsteuer. Diese unterliegt der Progression. Bei einer einzigen Einmalzahlung wirkt sich diese Progression ggf. stärker aus. Ich kenne das allerdings so, dass die Lohnbuchhaltung in einem Monat, in dem eine Sonderzahlung erfolgt, gleich das neue Jahresbrutto berechnet und den Mehrbetrag der Lohnsteuer dann gleich an das Finanzamt abführt. Auch in einem solchen Fall ist es unerheblich, ob der Betrag auf einmal oder verteilt gezahlt wird. Die meisten Steuererstattungen erfolgen wohl deshalb, weil das Finanzamt am Jahresanfang einfach viele relevante Daten und Fakten des Steuerzahlers noch nicht kennt (Fahrtkosten bzw. Fahrtstrecken, Gehaltsentwicklung etc.) Alles AFAIK und IMHO.
>Und genau aus diesem Grunde kann es, wenn wir nicht davon reden die >Summe über zwei Kalenderjahre zu verteilen, sinnvoll sein, sich den >Betrag auf einmal auszahlen zu lassen. Hier ist das Wort kann entscheidend. Denn durch die Steuerprogression kann das von Dir beschrieben Verfahren auch eher nachteilig sein. Das muss immer im Einzelfall berechnet werden. Alles AFAIK und IMHO
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