Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wieviel kann man nebenberuflich machen oder verdienen?


von Jungunternehmer (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzen mein ET Studium beendet und werde demnächst arbeiten 
gehen. Ich überlege mir jedoch nebenher bisschen was zu machen.

Ich Plane ein kleines Vermittlungsunternehmen: Aufträge aus der 
Industrie einholen und weitergeben.

In wievern darf man sowas machen wenn man schon hauptberuflich als Ing. 
arbeitet. Wie ist das finanziell, wie wird die ganze Sache versteuert. 
Ich bin z.B. Steuerklasse 3, wird dann mein komplettes Einkommen 
(Hauptberufl. und nebenberuf.) in einen Topf geschmissen und dann 
versteuert oder beides getrennt in unterschiedlichen Steuerklassen.

Mein Ziel ist es mir im laufe der Zeit was eigenes aufzubauen, so dass 
ich mit 40-50 Jahren nicht mehr den Industriestress ertragen muss.


Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure hilfreichen Antworten.


Gruß
Max

von MaWin (Gast)


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> In wievern darf man sowas machen wenn man schon hauptberuflich
> als Ing. arbeitet.

So weit, daß es deine hauptberufliche Leistung nicht mindert,
denn für die zahlt dein Arbeitgeber, und du nicht direkt SEINE
Jobs wegnimmst.

Du gibst die Einkünfte eh bei der Steuer an, versteuert sind sie
also, als Selbständiger sind sie nicht rentenpflichtig, nur die
Krankenkasse möchte bei "erheblichen Einnahmen" was abhaben,
aber falls du eh über deren Beitragsgrenze liegst, ist das auch
egal.

von Jungunternehmer (Gast)


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Aufträge wegnehmen könnte ich glaube ich nicht, da müsste ich ja Ings 
ohne Ende bei mir einstellen :))

Aber berufl. kennengelernte Connections nutzen müsste kein Problem 
sein...

Ich plane sowieso das Unternehmen auf meine Frau anzumelden, so dass der 
Arbeitgeber nichts von beeinträchtigung sagen kann. Mich werde ich dass 
irgendwie als Aushilfe eintragen aber real werde ich das Unternehmen 
führen.

von Marcus B. (raketenfred)


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Frage ist, ob du dich dann überhaupt als Aushilfe eintragen lassen 
solltest.

Naja wenn du das so aufbaust ist das schon nicht so ganz legal. Da kann 
dir sehr schnell jemand aufs Dach steigen.

Ggf. lässt du dich aber besser mal von einem Fachkundigen Steuerberater 
oder Lohnsteuerhilfeverein oder Gründerverein beraten!

1/2 OT: auch wenn ich nichts von Zwischenhändlern halte, da ist immer 
so ein bisschen Verleiher-Sklavenhandel Beigeschmack bei.

von Hick-Hacker (Gast)


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Lies deinen Arbeitsvertrag. Da steht evtl drin, dass du nebenberuflich 
nichts machen darfst, außer du hast die Erlaubnis von deinem AG.

von Jungunternehmer (Gast)


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Ich muss da Bescheid sagen was ich mache und wieviel Zeit ich in die 
Arbeit investieren werde. Dementsprechend wird dann entschieden ob ich 
darf oder nicht.

Ich hab halt gedacht es würde irgendwelche Faustregeln geben.

Wie z.B. Man darf ja gesetzl. 48std./Woche arbeiten; wenn man also 35st. 
für die AG arbeitet dass man dann 13std.noch was anderes machen darf.

von Edi M. (Gast)


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Wenn ich lese, was Du alles steuerlich und sozialversicherungstechnisch 
nicht weist, dann viel Spass.

Der erste, der sich von dir vermitteln lässt, wird viel Freude haben 
oder auch Du mit ihm.

von Michael S. (technicans)


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In der Regel gilt, seinem Arbeitgeber die vertragsgemäße Arbeitsleistung
zur Verfügung zu stellen, nur mit dem bemessen ist das so eine Sache.
Auch darf man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.
Ansonsten sind dem ganzen keine Grenzen gesetzt.
Abhängig davon ob überhaupt Gewinn übrig bleibt, würde ich mir
um die Steuer keine Gedanken machen. Das ist Sache deines
Steuerberaters. Du musst nur einen finden der deinen Interessen
am besten dient.

von Worker (Gast)


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@ Jungunternehmer

Ich kenne (mich eingeschlossen) einige, die nebenberuflich ein Gewerbe 
angemeldet haben.

Was Deinen Hauptberuf angeht, so mußt Du dort Deine volle Arbeitskraft 
einbringen. Auch darfst Du mit Deiner Tätigkeit nicht in Konkurrenz zu 
Deinem Chef treten, es sei denn, dazu gibt es eine schriftliche 
Übereinkunft. Ansonsten ist eine Nebentätigkeit sogar durch das 
Grundgesetzt (Recht auf freie Berufswahl, was Nebentätigkeiten mit 
einschließt) gedeckt.

Finanziell mußt Du natürlich Deine Einkünfte versteuern, auch wird sich 
die IHK und die BG bei Dir melden.

So ganz verstehe ich aber nicht, wie Du praktisch vorgehen möchtest. 
Denn sowohl Deine hauptberufliche, wie auch Deine nebenberufliche 
Tätigkeit können vemutlich nur tagsüber ausgeübt werden. 
Nebentätigkeiten machen eigentlich nur Sinn, wenn sie wie ein Hobby in 
Deiner normal freien Zeit ausgeübt werden können.

> Mein Ziel ist es mir im laufe der Zeit was eigenes aufzubauen, so dass
> ich mit 40-50 Jahren nicht mehr den Industriestress ertragen muss.

Auch scheinst Du in eine Richtung gehen zu wollen, bei der Du dem 
"Industriestress" sogar besonders hoch ausgesetzt werden wirst. Denn 
rate mal wer gerufen wird, wenn etwas nicht funktioniert?

Somit solltest Du über den angestrebten Weg vielleicht noch mal etwas 
nachdenken.

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