Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbständige /Neue MWST- Regelung für ICs


von Isedor (Gast)


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Hallo Kollegen

Habt Ihr auch schon von dieser neuen MWST- Regelung gehört , nach der 
die
Mehrwertsteuer für integrierte Schaltkreise - ähm, ja also, verstanden 
habe ich das noch nicht- jedenfalls anders als die übliche MWST- 
Regelung behandelt werden soll ? Wieder echt ein üppiger Schritt in die 
seit Jahrzehnte versprochene Steuervereinfachung....

von Der Steuerprofi (Gast)


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von Bürovorsteher (Gast)


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Avnet/Silica wendet das Reverse-Charge-Verfahren nur auf die 
Zolltarifnummer 8542 3190 an. Also Schaltkreisbestellungen über 5 k€ 
bevorzugt dort machen.
Schukat wendet das reverse-charging in vorauseilendem Gehorsam generell 
auf alle Schaltkreise an.

von Edi M. (Gast)


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Ein Schritt weiter in die falsche Richtung und mit ein Grund, warum ich 
in D nie und nimmer ein Geschäft anmelden würde!

Ist halt ein Problem für die Firmen, wobei die zu entrichtende MWSt ja 
wieder abgezogen werden kann. Der Schritt verhindert nur einen 
Steuerhinterzug, der durch die Querlieferungen eifrig betrieben wurde.

Gerade mit dem reverse charge wurde viel Betrug begangen!

Das ganze Spielchen wurde mir mal von einem Steuerberater erklärt und 
beruht darauf, dass es in den europäischen Steuergesetzen einige 
Inkonsistenzen gibt, die dazu führen, dass man beim Umdefinieren von 
Lieferungen und Leistungen die Steuerart ändert und zu anderen Sätzen 
versteuert. Damit kann man mehr Vorsteuer abziehen, als man hinterher 
zahlen muss. Ist sozusagen ein Fehler in der Matrix.

Ganz verstanden habe ich es nicht, aber die Methode wurde auch auf die 
Dienstleistungen im Bereich engineering angewendet. Daher haben 
Österreich, die das reverse charge Verfahren angeblich nie eingeführt 
hatten z.B. neue Gesetze für das Verleihen von Ingenieuren erlassen, was 
nun unbedingt über eine Firma in AT zu erfolgen hat, soweit ich weiss.

Auch die Schweiz hat 2010 da einiges geändert, sodass das klassische 
Projektgeschäft eingeschränkt wurde, wobei es dort auch noch um die 
Themen Krankenkassen und Festbeschäftigung ging.

In Deutschland hat das dazu geführt, dass gewisse englische 
Recruitmentfirmen nun über Deutschland abrechnen müssen und eine 
deutsche UST-Bilanz vorlegen müssen. Zuvor hat man einfach eine 
online-Rechung geschrieben und das Geld kam dann irgendwo aus England 
her angeflogen. Viele Selbständige haben dann "vergessen", die in 
Deutschland bei der Steuer anzugeben, so wie es mit austrianischen 
Rechungen passiert ist. Das Geld floss oft auf ein Konto in AT, 
vorzugsweise die Vorarlberger Sparkasse, die dann eine 
Kurztransforamtion auf das Konto ihrer Schwester in ST Margrethen in 
Schweiz vornahm, wo man es sich dann abholen konnte.

Da die "gewissen englischen Firmen" nun eine Rechung nach Deutschland 
bekommen, können sie leider nicht mehr so bilig anbieten. (Ich hatte 
mich immer gewundert, wie die leben konnten, billig gegenüber dem Kunden 
und trotzdem hohe Stundensätze zahlen).

Ein Insider hat es mal so dargestellt: Die englischen Firmen, verstehen 
sich als eine Art Robin Hood. Sie nehmen es von den reichen Firmen und 
verteilen das Geld an die armen Ingenieure, ohne es den reichen 
Politikern zufliessen zu lassen. Das ist doch fein, nicht?

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