schaut her: http://www.bucer.eu/138.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=57&cHash=e5d73cc1caca4419590aed5ea113d02b Der Jurist Thomas Zimmermanns empfiehlt doch tatsächlich öffentlich Rechtsbruch: "...Ansprüche zu verweigern und gegebenenfalls nach erfolglosem Beschreiten des Rechtswegs, die entsprechenden Sanktionen auf sich zu nehmen." Mit der Begründung: „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29).“ Also das ist wirklich mal mutig von einem Juristen! Erst seine potentiellen zukünftigen Mandanten in einen Rechtsbruch hineinberaten und ihnen auch noch das Verlieren des Rechtsstreits in Aussicht stellen. OK ehrlich ist es ja damit zumindest. Manchmal denke ich, man müsste wirklich Anwalt sein, öffentliche (fehl-)Rechtsberatung ohne Sanktion.
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