Hallo, um das Audion handelt es sich: http://www.b-kainka.de/bastel134.html Bei 1,5V Betriebsspannung und den ganzen hochohmigen Widerständen vor dem Oszillatorteil sollte ja nicht viel Leistung bei raus kommen, die evtl. stören kann. Habe mal in nem Praktikum Röhrenaudions gebaut, mein Chef meinte, dass es kein Problem ist, weil er nen Funkschein hat. Aber ich hab halt keinen und habe auch lange kein Praktikum mehr. MfG
Das ist doch nur ein Empfänger, oder? Dann ist das kein Problem.
Ja! Natürlich! Ist ja ein Empfänger! Ein AFu-Schein brauchst nur wenn Du senden willst. Und senden darfst Du auch nur auf den dir zugewiesenen Frequenzbereichen
Hab da was mit dem PENDELaudion verwechselt... da schwingts. Darf man das ohen Funkschein bauen?
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Bearbeitet durch User
> Darf dieses Audion ohne Amateurfunk-Schein betrieben werden? Ja, Empfänger dürfen heute ohne Genehmigung gebaut und betrieben werden, Sender jedoch nicht. Wer Störungen verursacht und erwischt wird, bezahlt den Einsatz des Messfahrzeugs. > Hab da was mit dem PENDELaudion verwechselt Ein Audion wird je Einstellung nach Rückkopplung auch schwingen. Dieses Teil kann aber max. ein paar µW abstrahlen. Dreh die Rückkopplung einfach nicht weiter auf als nötig.
Davon abgesehen sehen die Funkamateure es natürlich immer wieder gern, wenn Störer haftbar gemacht werden (Strafe, Messwagen zahlen u.s.w.). In der Praxis sieht es jedoch oft so aus, dass es gegen Störer keinerlei rechtliche Handhabe gibt, und diese unbehelligt stören dürfen. Kritisch wird es nur, wenn Du BOS, Radar oder andere kommerzielle Sachen möglichst großflächig störst, aber dafür braucht man in der Regel sehr viel mehr als eine Bastelschaltung, und ich keine da auch nur wenige dokumentierte Fälle, die allesamt mit sehr milden Strafen davon gekommen sind (Einzug der Geräte und schlimmstenfalls geringe Geldstrafe).
Den Funkamateuren geht es ganz sicher nicht um drakonische Strafen! Den meisten reicht es, wenn der Störer entfernt wird! ;-)
Und viel lustiger wird es, wenn Du irgenwelche Industrieanlagen störst. Z.B. deren Funkkommunikation. Habe das mal selbst erlebt wie bestimmt der Werksschutz auftreten kann, als wir mit dem Spektrumanalyzer bei der Störungssuche plötzlich den externen Elektrobetrieb mit deren nicht angemeldeten alten Handfunkgeräten als potentiellen Störenfried in der Fabrik erwischt haben. (Betriebsfunkgeräte - ohne dafür eine Frequenzzuteilung zu haben)
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