Forum: HF, Funk und Felder Darf dieses Audion ohne Amateurfunk-Schein betrieben werden?


von Thomas S. (irfp450)


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Hallo,

um das Audion handelt es sich: http://www.b-kainka.de/bastel134.html

Bei 1,5V Betriebsspannung und den ganzen hochohmigen Widerständen vor 
dem Oszillatorteil sollte ja nicht viel Leistung bei raus kommen, die 
evtl. stören kann.

Habe mal in nem Praktikum Röhrenaudions gebaut, mein Chef meinte, dass 
es kein Problem ist, weil er nen Funkschein hat. Aber ich hab halt 
keinen und habe auch lange kein Praktikum mehr.


MfG

von dadada (Gast)


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Das ist doch nur ein Empfänger, oder? Dann ist das kein Problem.

von Alex W. (a20q90)


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Ja! Natürlich!
Ist ja ein Empfänger!

Ein AFu-Schein brauchst nur wenn Du senden willst. Und senden darfst Du 
auch nur auf den dir zugewiesenen Frequenzbereichen

von Thomas S. (irfp450)


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Hab da was mit dem PENDELaudion verwechselt... da schwingts. Darf man 
das ohen Funkschein bauen?

: Bearbeitet durch User
von B e r n d W. (smiley46)


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> Darf dieses Audion ohne Amateurfunk-Schein betrieben werden?

Ja, Empfänger dürfen heute ohne Genehmigung gebaut und betrieben werden, 
Sender jedoch nicht.

Wer Störungen verursacht und erwischt wird, bezahlt den Einsatz des 
Messfahrzeugs.

> Hab da was mit dem PENDELaudion verwechselt

Ein Audion wird je Einstellung nach Rückkopplung auch schwingen. Dieses 
Teil kann aber max. ein paar µW abstrahlen. Dreh die Rückkopplung 
einfach nicht weiter auf als nötig.

von Klaus Kaiser (Gast)


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Davon abgesehen sehen die Funkamateure es natürlich immer wieder gern, 
wenn Störer haftbar gemacht werden (Strafe, Messwagen zahlen u.s.w.). In 
der Praxis sieht es jedoch oft so aus, dass es gegen Störer keinerlei 
rechtliche Handhabe gibt, und diese unbehelligt stören dürfen.

Kritisch wird es nur, wenn Du BOS, Radar oder andere kommerzielle Sachen 
möglichst großflächig störst, aber dafür braucht man in der Regel sehr 
viel mehr als eine Bastelschaltung, und ich keine da auch nur wenige 
dokumentierte Fälle, die allesamt mit sehr milden Strafen davon gekommen 
sind (Einzug der Geräte und schlimmstenfalls geringe Geldstrafe).

von Patrick D. (oldbug) Benutzerseite


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Den Funkamateuren geht es ganz sicher nicht um drakonische Strafen!
Den meisten reicht es, wenn der Störer entfernt wird! ;-)

von vergessen (Gast)


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Und viel lustiger wird es, wenn Du irgenwelche Industrieanlagen störst.
Z.B. deren Funkkommunikation. Habe das mal selbst erlebt wie bestimmt 
der Werksschutz auftreten kann, als wir mit dem Spektrumanalyzer bei der 
Störungssuche plötzlich den externen Elektrobetrieb mit deren nicht 
angemeldeten alten Handfunkgeräten als potentiellen Störenfried in der 
Fabrik erwischt haben.
(Betriebsfunkgeräte - ohne dafür eine Frequenzzuteilung zu haben)

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