sind nicht sinnvoll wenn die Rechtmäßigkeit der Pflichtabgabe aus grundsätzlichen Erwägungen bestritten wird, da durch die Antragstellung die zugrundelegenden AGB und damit die Rechtmäßigkeit anerkannt werden. Bezug :Beitrag "Re: GEZ ein leidiges Thema" Namaste
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Warum wohl wird der "GEZ"-Thread von Läubi gesperrt worden sein?