Hallo :) Kann mir jemand vielleicht sagen was die Möglichkeiten der Benutzerrechtverwaltung im File-System Vs datenbanken Ein link zu einer seiner wäre schon sehr hilfreich, finde nämlich so ziemlich gar nichts im Netz Würde mich über eine Antwort freuen! Lg Chrislee
Wenn wir mal von FAT v. DBase ausgehen, dann ist es sehr einfach: Beide haben keine Rechtverwaltung - Ende der Vorstellung. ;-) Jenseits dessen wirds etwas komplizierter, da es sowohl in Filesystemen als auch in Datenbanken vom Produkt abhängt.
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Das ist doch bestimmt eine Informatik-Haus/Übungsaufgabe. Die formal korrekte Antwort wäre dann "Beide bieten i.A. die gleichen Möglichkeiten". Einfach beweisbar: Mit Fuse::DBI o.Ä. lässt sich eine Datenbank ins Dateisystem mappen ==> Alle Rechteverwaltungsoptionen der Datenbank sind im Dateisystem verfügbar. und, andere Richtung: Manche Datenbanken lassen sich per Unix-Socket ansprechen. Dieses liegt im Dateisystem. ==> Alle Rechteverwaltungsoptionen des Dateisystems lassen sich als Zugriffsbeschränkung für die Datenbank verwenden (± Read-Only Access, aber das kriegt die Datenbank auch selber hin) Aus FS ≥ DB && DB ≥ FS folgern wir: DB = FS was die Benutzerrechte-Verwaltung angeht.
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