Hallo! Ich bin momentan als HiWi an einem Forschungsinstitut angestellt. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 80h / 18.4h die Woche. Nun ist es so, dass ich momentan viel mehr als 18.4h pro Woche arbeite, eher so um die 30h. Nun ist es so, dass ich vermutlich bald eine andere Stelle in Aussicht habe, die ich gerne annehmen würde. Bis zum Ende dieses Monats könnte ich dann zum Ende Mai kündigen. Jedoch würde ich auch gerne im Mai noch an einem Projekt weiterarbeiten und es zu Ende bringen. Dadurch werde ich dann Ende Mai 40 (mehr als 40 geht nicht) Überstunden haben + 4 nicht genommene Urlaubstage. Normalerweise ist es so, dass Überstunden abgefeiert werden sollen. Besteht die Möglichkeit, sich die Überstunden und den nicht genommenen Urlaub als HiWi auszahlen zu lassen, wenn man vorzeitig kündigt? Hat man da Anspruch drauf? Dokumentationen über die Überstunden sind vorhanden. LG HiWi
Das nennt sich dann "Urlaubsabgeltung". Ich gehe mal davon aus, dass sie ausgezahlt werden müssen. Am besten aber dort mal mit der Personalabteilung sprechen.
Ausgezahlt kannst du die idR nicht bekommen, da die Verträge auf fester Stundenbasis sind und du als Student eine maximalarbeitszeit neben dem studium pro woche hast. Wird diese überschritten bekommst du u.a. Mit der Krankenversicherung Probleme und kannst nicht weiter studentisch versichert sein. Das einzig sinnvolle ist die überstunden (die du eigtl nicht hättest machen dürfen) abzufeiern und ggf. Den vertrag weiterlaufen zu lasaen
Wie würde das aussehen, wenn ich den Vertrag bei der neuen Firma schon unterschrieben hätte und beide Verträge dann noch parallel laufen würden? Parallel in beiden Firmen arbeiten dürfte ich nicht oder? Mit der maximalen Stundenzeit würde ich das schon hinkriegen, die leigt bei 48h / Woche und bei der nächsten Stelle gehe ich von 38h aus. Aber das gäbe dann Probleme mit der Steuerklasse, etc oder? Hab mal gelesen man rutscht dann in Steuerklasse 6 ab. Würde der neue Arbeitgeber davon eigentlich was mitkriegen, wenn ich noch von meinem alten Arbeitgeber Geld kriege? LG
Während des Studiums darf man pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, außer in der vorlesungsfreien Zeit. Sonst muss man sich anders versichern etc. 2 Verträge gleichzeitig (am besten in der vorlesungsfreien Zeit) geht, oft muss aber die Genehmigung vom Arbeitgeber eingeholt werden, da ja die Erholungszeit eingeschränkt wird. Steuerklasse 6 bekommt man bei 2 Jobs, aber man bekommt das Geld am Jahresende wieder bzw. wird alles zusammengerechnet. Am besten die Steuerklasse 6 für den alten Job (Rest/-Überstunden), dann bekommst Du gleich mehr Geld ausgezahlt.
mehr als 20 Stunden pro Woche geht theoretisch aber nur für maximal 5 Monate als Student Währen der Vorlesungszeit. " Wer also mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) im Jahr mehr als 20 Stunden arbeitet, wird als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Aber wer wirklich nur in den Ferien so viel arbeitet, kommt normalerweise nicht über 20 Wochen hinaus." http://www.hochschulenhoch3.de/studieren/im-studium/studi-jobs/der-studentenstatus.html
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