Hallo. Ich hatte schon seit längerer Zeit vor, einen Onlinevertrieb für selbst entwickelte Elektronik zu eröffnen. Ich hatte auch schon zeihmlich konkrete Vorstellungen. Nur jetzt hab ich von ElektroG gehört....wenn ich wirklich sowas anfangen würde, könnte ich mir sowas natürlich nicht leisten....oder gibts da irgendwie eine ausnahme, wie ich die kosten "umgehen" kann ? Sonst kann ich die sache gleich wieder vergessen. Gruß, Jens
Härtefallregelung evtl. Härtefall heisst nicht 'wirtschaftlich bedroht' sondern dass echte Entsorgungskosten und Verwaltungsgebühren in einem nicht mehr zumutbaren Missverhältnis stehen. Ein paar Links: http://elektrog.blog.de/ Der lange thread im Offtopic: http://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-266052.html Forum bei codemercs: http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11 Die 'Nutznießer' der Verwaltungskosten: http://www.stiftung-ear.de/ Gruss Jadeclaw.
Hallo Jens, bist Du sicher, daß Du Elektronikgeräte vertreibst, die unter das ElektroG fallen? Wenn Deine Elektronik z.B. von anderen in deren Produkte integriert wird, würdest Du nur Baugruppen liefern, die nicht unter das Gesetz fallen. Was lieferst Du? Gruß Joachim
Hallo, ich beschäftige mich grad mit dem gleichen thema wie Jens, im ElektroG habe ich keine vernünftige Begriffsbestimmung zum Wort "Gerät" gefunden. Im EMVG allerding ist der Begriff Gerät ja definiert, und zwar in der Form das eine eigene Funktion haben muss, oder so ähnlich. Das müsste ja beim ElektroG auch so sein, hoffe ich zumindest. Das mit der härtefallregelung interessiert mich sehr, ich denke das die Entsorgunskosten von, sagen wir mal 20 bestückten Europlatinen nichts im gegensatz zu den verwaltungskosten ist. Irgenwo habe ich auch schon mal gelesen das selbst diese insolvezsichere Rücklage bei kleinen unternehmen ein problem ist, da der Betrag für die banken einfach zu klein ist. mfg Stefan
Ich habe vor fertige geräte normalen Kunden (d.h. otto normal verbraucher) anzubieten. Die Teile sollen dann fertig im Gehäuse und anschlussbereit geliefert werden. Damit falle ich wohl unter dieses hirnrissi... "gesetz". Allerding würd ich für den anfang mit (das wird wahrscheinlich jeder am anfang) härtefallregelung fallen. Es ist doch nicht zumutbar, solche beträge zu zahlen, wobei ich noch nichtmal weiss, ob sich die Teile verkaufen lassen. Was meint ihr dazu. (Sorry, der Thread gehört eigentlich in off topic)
Wenn Du keine Großserien fertigst, sind die Gebühren, so sie denn überhaupt anfallen, ich gehe mal davon aus, daß das bei Dir nicht der Fall ist, lächerlich gering. Das Gesetz zielt hauptsächlich auf Massenhersteller großer (und damit in der Entsorgung teurer) Geräte. Bei meinen gekühlten astronomischen CCD-Kameras die auch aus Baugruppen anderer Lieferanten bestehen und deswegen nicht darunter fallen dürften, wären das bei 100 Geräten nicht einmal 2,-. Also keinen Kopf machen, sondern weiter machen ;) Gruß Peter
Hallo Peter, kannst du deine abenteuerlichen thesen auch untermauern? denn so ist das, was du da geschrieben hast einfach nur falsch.
Hallo Mike, die Thesen sind nicht abenteuerlich. Google mal nach ElektroG und lies was da steht. Ich habe die URL nicht parat, hatte aber vor einigen Monaten zu dem Thema gesucht und genaue Berechnungsunterlagen gefunden. Die Berechnung erfolgt nach Gewicht des anzumeldenden Gerätes mal der Stückzahl, wenn Du nicht gerade Waschmaschinen in Großserie baust kostet es lächerlich wenig, ich kann nur von meinem Fall reden, da geht es um 150g/Gerät und da komme ich bei 100 Stck, also Kleinserie auf weniger als 2 EUR/Jahr. Also, erst suchen, lesen und dann meckern...
@Peter Krengel Deine 2,-EUR musst Du aber Insolvenzsicher verwalten lassen. Hast Du schon einen Treuhänder, der das für 800,-EUR pro Jahr macht?
ich dachte schon was überlesen zu haben*g gut peter, damit hast du gezeigt, daß du von elektrog keine ahnung hast. ist echt ne frechheit, was du schreibst. bist bestimmt auch in der gruppe, die über die frosttoten sagen, daß sie sich einfach nur bissel mehr hätten anziehen sollen.....
Jezt mal langsam :) Man sollte hier immer die Regelungen der EAR und des ElektroG auseinanderhalten. Peter mag zwar mit seinen Behauptungen zum Entsorgungspreis recht haben, uebersieht aber, dass es noch die EAR gibt, die gerne auch noch was vom Kuchen haette. Von einer insolvenzsicheren Garantie steht naemlich nichts im ElektroG. Das ist eine "Erfindung" der EAR um alles ein bischen komplizierter zu machen... Gruss Tobias
Damit Peter mal nachlesen kann, wie das mit dem ElektroG wirklich funktioniert: http://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-266052.html
@Tobias: > Von einer insolvenzsicheren Garantie steht naemlich nichts > im ElektroG. Paragraph 6, Absatz 3: "Jeder Hersteller ist verpflichtet, der zuständigen Behörde jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen" usw. Die EAR ist für die Kleinunternehmen-unfreundliche Preisgestaltung der Gebühren verantwortlich, aber nicht für die Forderung des Nachweises ansich. Übrigens wurden alle diese Probleme, die jetzt offenbar werden, vorher erkannt -- man lese einmal die Parlamentsprotokolle der unterschiedlichen Ausschüsse. Aber rot-grün war sich mit der Union einig -- da muß man auf die Einwände irgendwelcher Liberalen gar nicht erst eingehen ... Mistspiel.
@ Mike Auf derart unqualifiziertes Geschwätz (sorry) und Deine persönlichen Wortinjurien gehe ich nicht mehr ein... Und noch was zur Insolvenz: Die Gebühren sind für den vorgesehenen Produktionszeitraum zu berechnen und für den sich daraus ergebenden Betrag ist eine Insolvenzgarantie zu leisten. Und was ist die beste Insolvenzgarantie für eben DIESEN Betrag? Ganz simpel: Man zahlt ihn im voraus ! Wenn Du dann wie auch immer auf 800,- EUR kommst, (diese Berechnung ist nicht nachvollziehbar) und Du diese nicht mal im voraus zahlen kannst, solltest Du lieber eine Pommes-Bude aufmachen ;))) Aber das ist ja typisch deutsch, da werden Probleme die jegweder Grundlage entbehren herbeigeredet und (relativ) triviale Sachverhalte künstlich verkompliziert...... Lange Rede kurzer Sinn, wer es nicht glaubt gehe zur örtlichen IHK...die werden Dir auch nichts anderes erzählen als dies bei mir der Fall war. Peter
@Peter: http://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-266052.html#new http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11 http://elektrog.blog.de/ Lies das bitte mal durch. Nur ein paar Zusammengefasste Aussagen: 1. Es gibt Grundgebühren, die im 700 - 1000 Euro Bereich liegen. 2. Momentan weiss keiner so richtig, was los ist. Auch die IHK nicht. 3. Wenn man die Härtfallregelung in Anspruch nehmen möchte, kommt massig Papierkrieg auf einen zu, z.B. Verkäufe der letzten zwei Jahre, Prognosen der verkauften Stückzahlen für die Zukunft etc. Gerade für einen 1-Mann Betrieb ist das mehr als lästig, weil er sonst ja auch nichts zu tun hat. Und diese Fragebögen sind mit Sicherheit so abgefasst, dass man erstmal einen Übersetzer braucht, um deutsch zu verstehen... Das Problem liegt nicht im ElektoG, sondern in der EAR, bei der Du Dich gegen Bezahlung registrieren musst. Mit 2 Euro im Jahr ist es nicht getan. Ach so, habe ich vergessen: Informiere Dich mal über die sog. "Containerlotterie".
Nachtrag @Peter: Zitat von den "News" auf der home-Seite: "Was die Gemüter dabei so erregt ist folgendes: jeder Hersteller, egal ob Kleinunternehmer oder Großkonzern, muss sich kostenpflichtig registrieren lassen, eine insolvenzsichere Garantie nachweisen, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen, und sich nicht zuletzt durch einen Riesenhaufen an Vorschriften und Formularen wühlen. Darüberhinaus bekommt man die Chance einen Container nach dem Zufallsprinzip zugewiesen zu bekommen, für dessen Entsorgung man dann aufkommen darf. Dagegen kann man sich versichern für mehrere hundert Euro im Jahr." Wenn Du einen Weg aus dieser Falle findest, werden tausende Dir dankbar sein.
@thkais Du magst in diesen Punkten Recht haben, aber da ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Ich hatte ähnliches bereits schon einmal im Hobbybereich, Stichwort Amateurfunk EMV Gebühren. Da wollte der Gesetzgeber vor etwa 8 Jahren ebenfalls gewaltig zuschlagen, da sollten Mobilfunkanbieter mit Amateuren (ich vergleich das hier mit kleinen Herstellern) in puncto der zu zahlenden Gebühren gleichgestellt werden. In der Praxis wären das einige hundert EUR/pro Jahr und Lizenz gewesen. Was ist gemacht worden? Der größte Funk-Dachverband hat seinen Mitgliedern empfohlen gegen alle Bescheide Widerspruch zu erheben und wenn überhaupt nur unter Vorbehalt zu zahlen (die meisten zahlten gar nicht), es wurden mehr als 50000 Widersprüche eingelegt und es dauerte 8 Jahre bis man in mehreren Instanzen uu einer vernünftigen Lösung kam.... @vornüber Was ein Hobbyverband kann, sollten Leute die kleine Gewerbe betreiben und vielleicht auch noch davon leben wollen/müssen ja wohl auch auf die Reihe bekommen oder? Ansonsten zahlt das doch und geht zur Arbeitsagentur, ALG2 abholen...vielleicht ist denen das lieber.. Und...übrigens... mit "anarcho" hat das absolut nichts zu tun... Peter
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