Nochmal zum "Gerätebegriff" und B2B: Wir produzieren hochspezialisierte MessGERÄTE (Spektrumanalyse, Logikanalyse, Speicheroszilloskope). Fallen diese Geräte unter die nicht registrierungspflichtigen B2B Geräte? Otto-Normal-Atze hat ja nicht unbedingt ein Spektrumanalyzer im Wohnzimmer stehen... Wie sieht es mit Messgeräten aus? Gruß Jonas
> Nochmal zum "Gerätebegriff" und B2B:
Wir produzieren USB-Messgeräte. Nach unserer Recherche sind das
B2B-Geräte.
Laut Anhang I fallen diese unter der Gruppe 10, da diese Geräte aber
von Fachkräften und Spezialisten bedient werden müssen, ist noch die
Frage zu klären, ob sie überhaupt registrierungspflichtig sind.
"Laut Anhang I fallen diese unter der Gruppe 10, da diese Geräte aber von Fachkräften und Spezialisten bedient werden müssen" In diesem Zusammenhang ist doch die Defintion von "Fachmann" bzw. "Spezialist" mal interessant. Koennten Gerds Profi-Kunden nicht in diese Kategorie fallen ?
Hi, ich hab mir auch mal überlegt mit mit Elektronik ein wenig Geld zu verdienen und jetzt les ist das hier. Ich hab zwar noch nicht alle Beiträge gelesen, aber mir ist auch so schon schlecht genug. Nur durchblicken tu ich nicht (wie die meisten anscheinend). Gilt das Gesetzt denn auch für solche kleinen Mengen? Wie macht das der Shop hier zb? Still halten und das beste hoffen oder in den sauren Apfel beißen und zahlen?
Noch ´ne dumme Frage: Wie sieht das mit Modulen für Modellsteuerungen aus, die ohne PC nicht funktionieren? Also wo ein PC als steuerndes Element unabdingbar ist, damit das Modul funktioniert oder überhaupt etwas tut? Demzufolge wäre das Modul an sich ja dann wohl kein Gerät sondern eine ressourcenauslagernde Einheit?!
das dürfte keine Rolle spielen. Aber wo ist die Grenze? Ab wann zählt etwas als Gerät? Ist ein Controller schon ein Gerät? Oder ist eine Platine mit einem Controller ein Gerät? Oder erste eine Platine mit Controller, Stiftleisten und Spannungsregler? Oder erst wenn das ganze in einem Gehäuse ist? Wie ist das zb mit der Platine? http://shop.mikrocontroller.net/images/avrplat28.jpg Gilt das als Bausatz weil der Controller nicht bestückt ist? Oder das Modul hier? http://shop.mikrocontroller.net/images/avr-h128b.jpg Ist das schon ein Gerät? Eigentlich kann man stand alone damit nichts anfangen. Fragen über Fragen, aber anscheinend hat nichtmal die zuständige Behörde ne Ahnung davon
Hab hier noch was zur Ergänzung http://www.heise.de/ct/05/26/064/default.shtml http://www.heise.de/ct/05/24/003/default.shtml
wie auch immer, ob es nun um EAR oder was anderes geht - wir müssen wirklich wieder lernen, uns auch mal zu wehren. Die allgemeine vorhandene Opferlamm-Verhaltensweise oder Vogel-Strauss-Weise bringt uns alle an den Rand des Abgrunds oder sogar noch weiter. Und keiner in Berlin oder Brüssel merkt überhaupt, was alles schief läuft - bis alles zusammen bricht.
Hallo alle zusammen, ich haben mich in den letzten Wochen durch den ganzen Wust dieses neuen Gesetzes durchgekämpft und muss sagen dass ich nun auch nicht wirklich schlauer bin als vorher. Das ich als Hersteller von kleinen Geräten erstmal voll unter das Gesetz falle ist ja geklärt aber wie sieht es denn aus wenn ich ausschließlich außerhalb des Geltungsbereichs der EU verkaufe??? Wozu muss ich mich da überhaupt registrieren? Bis dato konnte mir keine Stelle ob Umweltamt oder EAR eine klare Antwort darauf geben. Wenn einem von euch schon was dazu bekann sein sollte würde es mich freuen wenn ihr das Wissen teilt.
Solch ein ähnliches Problem habe ich auch. Ich liefere Elektroniken an eine Hamburger Firma. Ich habe also meine Produkte "in Verkehr" gebracht. Die Hamburger Firma vesendet diese Geräte alle in die USA. Ich werde einen Teufel tun und mich hierfür registrieren zu lassen. Ich muss nicht jeden Bürokratenwahn mitmachen. Der USA-Kunde hat mir schon den Vorschlag gemacht, dem 'alten Europa' den Rücken zu kehren und in die USA zu kommen. Naja, vielleicht geh ich, vielleicht aber auch nicht.
Vierter Beitrag über diesen, erster Link, Interview mit Anette van Dillen Man achte mal auf die Arroganz und Überheblichkeit dieser Person, mit der speziell die (tatsächlichen!) Probleme für Kleinunternehmern übergangen werden. Die Registrierung allein ist ja nicht das einzige Problem! Schon bei der Beschaffung und Vorhaltung der geforderten Sicherheit wird noch einmal kräftig in die Tasche gegriffen und zwar von zwei Seiten! Und wie solls auch anders sein: Die Melde und Statistikpflicht, die selbstverständlich Zeit und Geld kosten. Am Ende ist man dann auch irgendwann noch glücklicher Gewinner eine Containers mit unbekannten Standort, Inhalt und Größe den man innerhalb 24 Stunden entsorgen soll. Spätestens dann dürften die meisten Klein- und Kleinstunternehmer dem Untergang geweiht sein! Da die Registrierung Voraussetzung für den Marktzugang in Deutschland ist, gibt der aus den registrierungspflichtigen Produkten erzielte Umsatz/Gewinn den Wert der Registrierung für das Unternehmen wieder Macht sich hier denn wirklich niemand Gedanken zum Datenschutz? Die EAR besteht aus Konzernen an die WIR ALLE Daten liefern soll in schöner Regelmäßigkeit und möglichst exakt bitte! Und guckt doch mal die Stifterliste an: USA, JAPAN dahin könnten unsere Daten in Zukunft fliesen und verarbeitet werden.
Wer war eigentlich für die Auswahl der Unternehmen verantwortlich, die die EAR gegründet haben? Da sind doch bestimmt viele Klein- und Kleinstunternehmen nicht gefragt worden. Ist das eigentlich rechtens, wenn nur einige große Firmen sich zusammenschließen und ein Regelwerk ausarbeiten, welches dann für alle gelten soll? Volker
man sollte mit der Geschichte mal richtig an die Medien gehen, zb Stern TV o.ä.
So Leute, ich hab mich im eigenen Interesse mal zu dem Thema schlau gemacht und hab jetzt nen absoluten Schenkelklopfer für euch: *Ein Mikrocontroller gilt im b2c Bereich als eigenständiges elektronisches Gerät und ist damit anmeldepflichtig!!!!* Wäre fast vom Stuhl gefallen als ich das gehört habe. Ich hab danach nicht mehr weitergebohrt, aber ich nehme mal an das dann alle IC's wie zb MAX232, FT232, L298 usw anmeldepflichtig sind. Aber wie gesagt, nur b2c. An Kosten kann man im ersten Jahr mit 900-1000EUR rechnen, in den Folgejahren mit ca 500EUR Viel Spaß beim Schmunzeln Gruß Markus www.embedit.de
Hallo Markus, Wie bitte, es ist doch nocht denn 1. april. Woher hast Du die info? Wenn das wirklich so ist, dann mussen wahrscheinlich alle kleinere Firmen sich registrieren oder zumachen. Grüße Mark,
Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein. Ich wollte es auch nicht glauben, aber er war sich ziemlich sicher
Ich habe eine Frage an euch: Wenn ihr eine Firma habt, das Gesetz kennt(ich kenne es als Schüler schon seit den Sommerferien, nur hatte ich keine Infos dazu. Erfahren kann man soetwas alleine schon durch das anschauen der 8 Uhrnachrichten), warum hat scheinbar keiner(ich habe erst 20% dieses Beitrages gelesen) einen direkten Brief an die jetzige Regierung geschrieben? Es lässt sich an einer bestehenden Ungerechtigkeit sicher etwas ändern. Dann habe ich in diesem Artikel einige Wiedersprüche gesehen. Oben hat jemand geschrieben, dass man nicht zahlen muss, wenn eine Unverhältnissmäßigkeit besteht. Dann hat jemand gesagt, dass das aber nur der Fall ist, wenn dadurch das Unternehmen pleite geht. Dann kamen wieder Beiträge über Unternehmensschließungen, wegen dem Gesetz. Das wäre doch eine klare Unverhältnissmäßigkeit. Das mit den Hobbybastlern wurde vielleicht übersehen. Wenn es sich noch nicht einmal um ein Gewerbe handelt, stellt es vielleicht auch kein Problem da.
> Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein.
Um Marks Frage auf den Punkt zu bringen: Was ist die Quelle? Wer ist
"er"?
Hallo Markus, Also kommt die aussage nicht von der EAR (oder von einen Anwalt), oder ? Ich kann es einfach nicht glauben, dann werde Ich auch woll zumachen mußen, die 900-100 EURO im erste jahr, und dann noch jedes jahr 500 EURO, mussen erst mals wieder rein kommen. Ich kann nicht einfach alle Preise erhöhnen, meine Kunden werden das nicht mitmachen. Grüße Mark,
"Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein. Ich wollte es auch nicht glauben, aber er war sich ziemlich sicher" Respekt, das war eine stichhaltige Aussage!
Hat schonmal IRGENDJEMAND Infos von der EAR bekommen? Ich zitiere aus http://www.heise.de/ct/05/24/003/default.shtml "Wir möchten Sie zunächst um Ihr Verständnis dafür bitten, dass EAR kein Beratungsunternehmen ist, sondern als "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG anders gelagerte Aufgaben wahrzunehmen hat. Wir unterliegen den Beschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes und weisen Sie demzufolge darauf hin, dass die Rechtsberatung in Deutschland den rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwälten etc.) vorbehalten ist." Ich habe heute mehrere Stunden im Internet gelesen und hab am Telefon gehangen um Informationen zu dem Thema zu bekommen. In den meisten Fällen konnte man regelrecht das große Fragezeichen über den Köpfen spüren. Ich hab dann mal bei take e way angerufen. Die Auskunft scheint mir ausreichend gesichert
Hallo Alle, Aber es kann doch nicht siein oder? IC = Gerät ein IC ist doch niemals ein gerät, oder sehe ich da was falsch. Grüße Mark,
Das Gesetz definiert erstmal alles was mit elektrischem Strom betrieben wird und eine eigenständige Funktion hat als "Gerät". Danach kommen die berühmten Ausnahmen und Fallentscheidungen. Das ganze trifft wie gesagt auch nur dann zu wenn man an Privatkunden verkauft. Werden die Teile ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft wird davon ausgegangen das die Einzelteile in "ein größeres Ganzes", sprich in ein größeres elektrisches Gerät, das selbst wieder registrierungspflichtig ist, eingebaut wird. Ein Privatkunde wird kaum ein registrierungspflichtiges Gerät bauen und verkaufen ohne sich selbst zu registrieren, da er sich damit strafbar machen würde. Denn das in Umlauf bringen derartiger elektronischer Geräte ist ohne Registrierung nicht mehr gestattet. Ich hab das Gesetz nicht gemacht und bin als betroffener auch nicht wirklich glücklich darüber. Aber was soll man machen? Es ist erstmal gesetzlich so geregelt und damit man in Deutschland verkaufen darf muß man darauf eingehen (Das man ohne Registrierung in anderen EU Ländern auch nichts mehr verkaufen darf steht auf einem anderen Blatt). Das einzige was man jetzt noch machen kann ist ein Zusammenschluß möglichst vieler betroffener, um Druck auf die Regierung ausüben zu können damit das Gesetz geändert wird, damit Kleinunternehmer nicht so stark belastet werden wie es jetzt der Fall ist. Die Registrierungsgebühr von 700EUR ist aber trotzdem futsch Gruß Markus www.embedit.de
Bitte nicht die Leute durch Schnellschüsse noch mehr verwirren. Diese Information entspricht nicht den von der EAR herausgegebenen Hinweisen. Im PDF "elektrog_hinweise" des BMU vom 24. Juni 2005 ist unter Punkt 3 "Spezielle Abgrenzungsfälle" in Unterpunkt 3.1 aufgeführt, was als Gerät im Sinne der EAR anzusehen ist und was nicht. Demnach wird ein Mikrocontroller/Mikroprozessor erst dann zum eigenständigen Gerät, wenn er in einer Mikroprozessorkarte eingebaut ist und für den Anwender dann eine erwartete eigenständige Funktion erfüllt. Gerade Grafikkarten erfüllen z.B. diese Bedingung. Der Mikroprozessor/Mikrocontroller einer Grafikkarte hat für sich allein zwar auch schon eine Funktion, aber erst auf der Karte mit äußerer Beschaltung entfaltet er für den Anwender seine (spezielle) Eigenschaft, nämlich die Ausgabe von Grafik an einen Bildschirm). Im Gegensatz dazu ist nach meiner persönlichen Auffassung eine nicht spezialisierte Mikrocontrollerkarte a'la Elektor, die vom Anwender programmiert und erweitert werden kann, kein eigenständiges Gerät im Sinne der EAR. Solch einer Karte fehlt der geforderte spezielle Zweck. Sie ist zunächst einmal unbestimmt und dient in erster Linie dem Erlernen der Mikrocontrollertechnik. Übrigens ebenso wie Flüssigkristallanzeigen, welche die EAR auch NICHT als Geraät betrachtet und die ja ebenfalls bereits einen Mikrocontroller mit sich bringen. Wenn allerdings eine fertige Mikrocontrollerkarte einem speziellen Zweck dient, wie z.B. der Temperaturmessung und Überwachung, dann kann ich mir vorstellen, dass die Stiftung hier auf ein Gerät im Sinne der EAR entscheidet. Man muss das Problem der Einstuferei auch mal von einer anderen Seite betrachten. Die EAR hat mit Sicherheit ein großes Interesse möglichst die Masse des (künftigen) Elektroschrotts zu erfassen. Da sind z.B. Grafikkarten und Motherbords bei deren Kurzlebigkeit mit Sicherheit mengenmäßig von Relevanz. Info von take e way? Da wäre ich sehr vorsichtig, denn die profitieren ja von der neuen Regelung und verdienen ihr Geld damit. Die derzeit einzig wirklich verlässliche Quelle ist nach wie vor die EAR, denn die muss im Zweifel auch die Einstufung (natürlich gegen Gebühr) vornehmen, und Zweifel gibt es nach dem letzten c't Interview noch in Hülle und Fülle. Und selbst auf Mündliches würde ich mich nicht verlassen, nur was gedruckt wurde oder offiziell bekanntgegeben wird ist auch belastbar. Ob etwa AMD seine Prozessoren hat registrieren lassen?! Ich hab testweise bei ebay mal in den Foren nach dem Stichwort "elektrog" gesucht. Ergebnis: 0! Scheint dort bis jetzt kein Thema zu sein oder soll ich annehmen alle wüßten schon bescheid und hätten schon alle Registrierungen unter Dach und Fach? @Freak5 Privat darfst du nach wie vor alles, aber darum geht es hier nicht. Alle Angaben in diesem Text sind natürlich nicht rechtsverbindlich und nur meine Meinung nach Lage und Studium der vorhandenen Texte. Ein Beobachter
Hallo Markus, Ich weis auch das Du das Gesetz nicht bemacht hast, und das Du betroffen bist. Es soll ja auch eine kennzeichnung auf jedes gerät, "die durchgestrichene mülltonne", Firma name, etc. Aber wie soll ich das auf ein Modul von 10mmx10mm mit Bauteile auf beide seiten noch drauf machen? Oder auf ein SOIC-8 mikrocontroller? Grüße Mark,
@Beobachter: Was würdest Du machen? Du entwickelst elektronische Module (zB. LCD Controller auf Platine), womit bastler ein "gerät" bauen. Würdest Du dich registieren? Mich interresiert nur deine Meinung. Grüße Mark,
@ Beobachter: ich hab mir den Abschnitt schon mehrfach durchgelesen. Mit den Displays liegst du falsch. Damit sind keine kompletten Displays mit Steuerelektronik gemeint sondern effektiv nur die Glasplatte mit den Flüssigkristallen http://www.reichelt.de/bilder/web/A500/LCD13.jpg Ein Display wie du es meinst (mit Displaycontroller) ist im b2b auch nicht registrierungspflichtig, eben weil davon ausgegangen wird das es in ein größeres Gerät eingebaut wird. Im b2c wird es registrierungspflichtig. Das mit dem einzelnen Controller kann ich auch noch nicht ganz glauben und ich bin da auch noch skeptisch was das angeht, aber spätestens sobald ein Controller auf einer Platine steckt ist es zu spät. Zitat: ---------------------- Ähnliche Beispiele für Geräte mit eigenständiger Funktion sind Mikroprozessorkarten, Karten für die Zentraleinheit (Motherboards), Modem-Karten, Festplatten- oder Diskettenlaufwerke für Computer. ---------------------- Das bezieht sich zwar auf PCs, läßt sich aber genauso auf Mikrocontrollerboards anwenden solange es nicht explizit ausgeschlossen ist. Fakt für mich ist: es ist egal ob ein einzelner Controller registrierungspflichtig ist oder nicht. Das geringe Gewicht ändert nichts an den Gebühren, die ich für die Entsorgung zahlen muß. Mag sein das hinter take e way ein kommerzieller Gedanke steckt. Aber ich sehe keine Chance auf "normalem" Weg weiterzumachen weil der neben dem Geld noch eine Menge Arbeit bedeutet. Da wird mir wenigstens der ganze bürokratische Scheiß abgenommen. Ach ja, man darf privat natürlich im Norma/Aldi/Lidl irgendwelche billige Elektronik kaufen und bei Ebay verteigern o.ä. In dem Fall bist du nicht der Hersteller sondern Wiederverkäufer. Die Registrierung hat dann schon ein anderer gemacht. Was man nicht darf ist eigene Platinen zu entwickeln und die dann verkaufen. In dem Moment bist du Hersteller im Sinne des Gesetzes
@Mark de Jong Jeder muss das für sich selbst entscheiden, da jeder auch selbst für sein Handeln einstehen muss. Im Moment gibt es keine Rechtssicherheit. Wer also absolute Rechstsicherheit möchte (gibt es die eigentlich wirklich?), der muss seinen Verkauf im Zweifel einstellen oder sich Registrieren und die EAR mit der Prüfung beauftragen. Kann man sich letzteres finanziell leisten und stellen die (künftigen) EAR-Kosten grundsätzlich kein Hindernis dar (d.h. der Umsatz gibt das her), dann würde ich mich registrieren und wäre damit auf der sicheren Seite. Aber was macht man bei nur geringen Umsätzen und Zweifel an der Registrierungsnotwendigkeit? Anwalt kann man sich auch nicht leisten. Dann hilft nur ganz aufhören oder eine Zeitlang aussetzen (in der berechtigten Hoffnung auf Klärung bis zum März) oder den Mut haben, selbst einschätzen zu können, dass man wahrscheinlich nicht betroffen ist. Konkret: Bausätze würde ich weiter ohne Registrierung vertreiben (die Elektor hatte ja schon mal was inoffiziell in Erfahrung gebracht). Bauelemente würde ich ebenfalls weitervertreiben (auch Mikrocontroller, jedenfalls bis die EAR solche Bauteile in ihren Texte als registriepflichtig benennen). Eine Kontrollerplatine ohne spezielle Bestimmung halte ich (wie schon gesagt) ebenfalls für nicht registrierungspflichtig (solange Controller selbst nicht registrierpflichtig sind). Sonst hätte die EAR ja LCD-Anzeigen ebenfalls als Gerät eingestuft. LCD-Anzeigen enthalten immer einen Mikrocontroller. Anders verhält es sich z.B. bei einen USB zu Seriell Konverter für den PC. Sowas hat einen speziellen Anwendungszweck und ist ein Peripheriegerät, was wahrscheinlich (siehe Beispiel Modemkarte) zu registrieren ist. @Mark Die Unterscheidung zwischen Flüssigkristallanzeigen mit und ohne Controller will ich mal einen netten Herrn (oder Dame) von der EAR treffen lassen. Nie und nimmer glaube ich, dass die das dort auseinanderhalten können. Zumal die meisten Flüssigkristallanzeigen heutzutage doch nicht mehr so strohdumm daherkommen wie die betagten Teilchen (der Trend geht zu intelligenteren Teilchen und nicht rückwärts). Auch finde ich bei der Einstufung als Gerät nicht die Unterscheidung zwischen B2B und B2C. Der Gerätebegriff hat mit dem späteren Adressaten erst mal nichts zu tun. Ansonsten ist die Inanspruchnahme eines Dienstleisters ja nichst schlechtes, sondern ganz im Gegenteil. Kommt halt auf die Gebühren an (das "Paket"). Vielleicht kann man bei Gelegenheit noch mal auf deine Webseite eingehen und wie und für was du dich genau registriert hast. Ist sicher interessant für viele hier. Es gibt viel zu wenig Beispiele, an denen sich andere orientieren können. Und noch mal was anderes. Sicher hat jeder Angst vor Abmahnungen. Schaut man sich die Seiten bei ebay an, fallen einem täglich hunderte Seiten auf, die potentiell "gute Kandidaten" für diese Praktik wären. Abgemahnt wird auch, jedoch in weit geringerem Umfang als es möglich wäre. Warum sollte eine Kanzlei sich sofort auf einen Grenzfall stürzen, wenn es genügend eindeutige Kandidaten gibt? In den Foren ist dazu interessantes zu lesen. Zur EAR: Warum sollte sich eine untere Abfallbehörde sofort mit all seiner Gesetzeskraft auf einen Grenzfall (ein paar Gerätchen die erst der Klärung bedürfen) einschiessen, wenn es so viele "schöne Kandidaten" gibt, die jetzt und künftig ganz eindeutig massig Hardware, Leuchten, Hifi-Zeugs usw. verticken ohne registriert zu sein? Die Staatsanwaltschaften kommen doch (laut Heise-Meldung) z.B. mit den vielen abgemahnten Tauschbörsenteilnehmern nicht mehr zurande und stellen die Bagatellfälle (< 100 UhRG Vergehen) ein, um die wirklichen Vergehen noch ahnden zu können (Justiz ist überlastet). Aber wie gesagt, dies ist meine persönlich Meinung. Andere mögen es anders sehen. Es kann sich auch schnell was ändern, aber ich glaube (auch im Hinblick auf das letzte c't Interview), dass die EAR sich erstmal auf die eindeutigen Fälle konzentriert und im März dann ihren Erfolgt medial bekanntgibt. War und ist es denn bei der LKW-Maut anders? Irdendwo stand was von 2 Millionen EUR Bußgeld bei 200.000 erwischten Vergehen (natürlich verschieden gestaffelt). Und noch immer gibt es Mautpreller. Ein Beobachter
verdammich! der Text @Mark war für Markus bestimmt. Grüße
Ich habe eine Firma mit 44 Mitarbeitern. Die Schließung wurde bereits eingeleitet, auf Grund des unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risikos die sich aus dieser Verordnung ergibt. Mir gut bekannte Kunden die ebenfalls Firmen haben, sagten mir, das auch diese schließen werden. Es ist ein gelungener Trick der übermächtigen Großindustrie, alle kleinen Newcomer zu unterdrücken. Wie oben jemand sagte stellen die 120 größten von EAR betroffenen Firmen hierzulande nur ca. 10% des Elektroschrotts. Diese 120 größten waren an der Gesetzesgebung aktiv beteiligt. Mit dem Ziel, das die kleinen (jeder darf sich die "Gewinnchance" auf einen Container der für tausende EUR entsorgt werden muss selbst ausrechnen) den Elektroschrott der großen entsorgen. Ansonsten hätte es völlig genügt, die Elektronik-Produkte nach Gewicht und Verkaufszahlen zu versteuern. Wie die Tabaksteuer, die Ökosteuer etc. Das sollte jeder sofort sehen was da los ist. Ein par Politiker (ich möchte keine Namen nennen) sind um eine sieben bis achtstellige Summe reicher geworden. Denn auch mit der EAR werden sehr teure Posten geschaffen, und einige weniger bereichern sich daran gewaltig. Bis ich von EAR erfahren habe, dachte ich mit Merkel wird alles besser. Aber das Gegenteil scheint ja deutlich der Fall zu sein. Das die gute Frau dieses Problem nicht sieht ist einfach unfassbar. Ich denke es liegt einfach daran, weil unsere Politiker derart unverschämt viel verdienen, das sie kein Auge mehr für die Probleme des Volkes haben. Und deren Probleme sind nun mal überwiegend finanzieller Natur. Wer aber selber keine finanziellen Probleme hat, KANN sich nicht in die Lage anderer hinein versetzen. Denn für jemanden mit 6 - 8 stelligen Summen auf dem Konto was wohl auf die meisten Politiker zutreffen dürfte, bleibt die Welt immer in Ordnung, fast egal was passiert. Nicht das Merkel im Monat 15.000 EUR quasi steuerfrei zukommen. Sie muss theoretisch nicht einmal mehr als 500 EUR für ihren Lebensunterhalt ausgeben. Kanzlerbunker für 500 Kröten lehnt sie aber ab - wie großzügig. Da wären noch die vielen anderen tausend dinge die ihr gratis zur Verfügung gestellt werden. Von dem Airbus den sie nach Lust und Laune nehmen darf mal ganz zu schweigen. Aber so ist das nicht nur bei ihr, das gilt für fast alle abgeordneten. Egal was man anstellt, einmal Abgeordneter und sein Leben lang ausgesorgt. Da verliert jeder den Blick für die Realität, daher bitte ich für diese Herrschaften um Verständnis. Vielen Dank!
NACHTRAG: "Wie oben jemand sagte stellen die 120 größten von EAR betroffenen Firmen hierzulande nur ca. 10% des Elektroschrotts." ANDERS RUM: 120 stellen 90% des Elektro-Schrotts !!!!
@ Beobachter: Was die Unterscheidung zwischen b2b und b2c angeht bin ich mir sicher. Ebenfalls was die Displays angeht. Bei den Controllern bin ich wie gesagt noch skeptisch. Abmahnungen von Behördenseite befürchte ich im Moment auch noch nicht. Die haben genug damit zu tun das System in den Griff zu kriegen, ebenfalls die abmahnwütigen Anwälte. @ Bernd: die Reaktion finde ich jetzt etwas übertrieben. Wenn ich als One-Man-Show glaube mich der Herausforderung stellen zu können sollte das ein fast schon mittelständisches Unternehmen eigentlich problemlos schaffen können. Zugegeben, das Gesetz ist der größte Müll und ich hoffe auch auf Nachbesserung. Aber ich kämfe nicht seit 3 Jahren um mir meine Brötchen zu verdienen um sie mir von so einem blöden Gesetz wegnehmen zu lassen. Auf Hartz IV hab ich nämlich keinen Bock. Da kommt mein Trotzkopf und mein Stolz durch. Ich werde weitermachen
@Beobachter: Danke für deine Antwort, klar muss jeder fur sich entscheiden, es geht mir auch nicht darum das die entscheidung von jemand anderem gemacht wird, nur interresiert mich die meinung von anderen. Klar ist auch das Risikos da sind, aber das hat jedes gewerbe vorallem im anfang. Ich bin noch am anfang von mein gewerbe, und deswegen sind solche zusätzliche Kosten noch nicht aufzubringen. Das ist eine gute idee, um anhand von konkrete beispiele zu sagen ob es ein "gerät" ist oder nicht. Ich habe auch schon überlegt meine Module nur noch als Bausatz anzubieten, aber viele Bauteil gibt es nur noch in kleine SMD formen (144 pins, 0,5mm pitch), die sind für viele Bastler nicht oder sehr schwer lötbar. Grüße Mark, www.mdejong.de P.S. Ich hoffe das ich es richtig rüber bringe, Deutsch ist nicht meine Muttersprache (ich komme aus Holland :-) )
@Mark de Jong Als Holländer könntest du in deinem Heimatland die Sachen registrieren lassen. (ist billiger und einfacher) Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, kann man vom eigenen Land aus die Waren direkt an Endverbraucher ins EU-Ausland schicken, ohne sich dort nochmals registrieren zu müssen. Man muss im eigenen Land nur Angaben über die Exporte machen.
@MartinK: Nein, geht nicht, ich wohne in Deutschland und nicht in Holland. Und auch wenn, die Admin kram würde um einiges größer werden. Grüße Mark,
@Mark de Jong Es ist nicht klar definiert, was ein Bausatz ist. Klar scheint nur zu sein, dass es nicht genügt, den Anwender eine Sicherung, einen Jumper, einen Stecker o.ä. zur Komplettierung des Ganzen anbringen zu lassen. Ein Lötvorgang sollte schon notwendig sein. Ein TQFP mit feiner Pitch könnte nach meiner Ansicht aber schon aufgelötet sein. Das Tütchen vom R8C aus der Dezember-Elektor könnte den Charakter eines Bausatzes aufweisen. Die Stiftleisten waren einzulöten (dazu braucht es einen Lötkolben mit feiner Spitze und Übung). Damit man nicht zu sehr in der Grauzone ist, hätte ich dort noch den Quartz beigelegt und je nach dem noch die SMDs - den Kontroller jedoch aufgelötet). Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung. @Markus Burrer Wir müssen das mal so stehen lassen. Es wäre jedenfalls schlimm, wenn Mikrocontroller nicht als Bauteile sondern als Geräte gelten würden. Wo wäre dann die Abgrenzung? Wäre dann ein ADC auch ein Gerät? Ein 7107 ebenfalls? Vielleicht auch schon ein NE555? Und, falls letzterer nicht, wo ist dann die Liste in der jedes einzelne IC als Gerät oder auch nicht eingeordnet würde. Da müsste es ja bereits eine Anweisung an die Hersteller geben, ihre Bauteile zu klassifizieren (die EAR hätte dazu sicher nicht die Kenntnisse). Damit wäre Absurdistan dann komplett. Nee, nee, das kann nicht sein! Deinem Kommentar zu Bernd kann ich nur zustimmen. Bei soviel Leuten sollten die Kosten nicht zur Schliessung führen. Da kann was nicht stimmen. Ein Beobachter
Hab gerade noch was im CodeMercs Forum gefunden. Die EU hat eine Seite wo man sein Lob oder seinen Tadel loswerden kann: http://www.europa.eu.int/yourvoice/forms/dispatch?form=418&lang=DE Aber bitte dran denken: unsachliche Kritik oder erfundenes Zeugs angeben ist kontraproduktiv und hilft niemandem! Der Link mitsamt entsprechendem Thread stammt von hier: http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=243
"Damit wäre Absurdistan dann komplett." Ist es das nicht schon längst? Deutschland ist schon lange zu einer Bananenrepublik verkommen. "Bei soviel Leuten sollten die Kosten nicht zur Schliessung führen. Da kann was nicht stimmen." Hackt bitte nicht auf andere rum. Das ist die Entscheidung von Bernd, keiner von uns kennt die genauen Gründe. ElektroG war vielleicht der Tropfen, der das Fass zum überlaufen gebracht hat. Ich muss dazu sagen, dass ich (als ich von EAR erfahren habe) auch erst einmal überreagiert habe. Es hat mich wirklich für ein paar Tage total aus der Bahn geworfen, weil ich diesen Schwachsinn einfach nicht glauben konnte. Ich bin vom Typ Mensch, der sehr gerecht denkt und handelt und vielleicht auch ein bisschen zu sozial und solidarisch ist. Aber so bin ich nun mal. Der Gedanke, dass mich ElektroG womöglich um meine gesamte Existenz bringt (ich habe Familie und Haus) hat mich zunächst erst mal in blinde Wut ausbrechen lassen (zum Glück bin ich selten in Berlin und ich besitze auch keine Waffen). Nun hatte ich ein paar Tage zum Abkühlen und Nachdenken. Habe die Sache analysiert und nach Lösungen gesucht. Resultat: Ich mache erst einmal weiter mit einem reduzierten Angebot. D.h., ich nehme meine E-Drum Pads (mein Hauptprodukt) vorerst aus dem Handel und versuche die anderen Artikel verstärkt in den Markt zu bringen. Ich denke jetzt entscheiden zu können, dass meine restlichen Artikel nicht als eigenständige Elektrogeräte anzusehen sind und deshalb nicht unter die Registrierungspflicht fallen. Ich habe ja praktisch auch gar keine andere Wahl, denn als alternative zu WENIG bleibt NICHTS. Und: Auf Harz IV ist sicherlich keiner scharf Außerdem sehe ich nicht ein das ich all die Jahre der Mühe auf den Müllhaufen kippe soll, nur weil unser Gesetzgeber unfähig ist zu erkennen, wer in diesem Land eigentlich die Träger sind (die Industrie ist es jedenfalls nicht!) Da liegt mir der Gedanke schon näher das ich (unabhängig von EAR) in ein Nachbarland gehen werde. Die ersten Kontakte nach Österreich habe ich bereits geknüpft. Es ist zugegen auch nicht unproblematisch, zumal ich dann pendeln müsste. Aber andererseits sind die Bedingungen dort noch etwas besser und man ist (noch?) um die Kleinen bemüht. Jedenfalls habe ich keine Lust mehr noch irgendetwas für dieses Land zu tun. Ich sehe hier einfach keine Perspektiven mehr und werde mich deshalb früher oder später (lieber früher) von hier verabschieden. Ich bin froh darüber, dass meine Frau und mein Sohn das genau so sehen Ich schreibe das alles deshalb, weil ich damit vielleicht den verzweifelten etwas Mut machen kann. Ich habe vor zwei Wochen auch noch voller Verzweiflung hier gesessen und nicht gewusst wie es (dank ElektroG) weiter gehen soll. Jetzt sehe ich zwar immer noch kein Licht, aber einen kleinen funken und an dem werde ich mich zunächst einmal orientieren. Grüße Gerd
Ich habe den Thread bisher nur zum Teil gelesen und eine Frage blieb nachdem, was ich gesehen habe, offen: Sehe ich das richtig, dass es sowohl für den Endkunden als auch für das Unternehmen unkritisch ist, wenn sich der Sitz des Unternehmens ausserhalb der EU befindet und der Endkunde sich das Produkt nach Deutschland bestellt ?
Mir ist (wie vermutlich schon vielen) die Rechnung durch den Kopf gegangen WIE ungerecht verteilt das Gesetz eigentlich ist. Ich produziere im Jahr deutlich unter 200kg Elektronikteile bzw bringe sie in den Umlauf. Wenn ich von den 195EUR pro Tonne Entsorgungskosten ausgehe die ich bei take e way zahlen würde komme ich auf Entsorgungskosten für meinen eigenen Elektronikschrott von deutlich unter 50EUR. Wieso muß ich also im ersten Jahr 900 und danach 500EUR (immer noch bei take e way) zahlen? Wobei die Entsorgungskosten selbst für die pauschalisierte eine Tonne noch annehmbar wären. Was im Verhältnis dazu die Big 120 zahlen müssen will ich gar nicht wissen sonst kommen mir die Tränen. In meinem Fall werden also 50EUR pro Jahr für die Entsorgung von Elektronikschrott verwendet und der Rest für die Entsorgung von Arbeitsplätzen?
Ich habe gerade erfahren das der Versand von Deutschland in andere EU Länder relativ problemlos ist solange es an Privathaushalte geht. Dann ist in dem jeweiligen Land keine Anmeldung erforderlich. Die Menge muß jedoch hier in Deutschland angegeben werden. Im b2b muß jedoch entweder der Empfänger registriert sein oder man muß in dem jeweiligen Land entsprechende Abgaben zahlen
Was ist unter den "jeweiligen Abgaben" zu verstehen ? Wäre das in dem Moment ein prozentualer Anteil oder verhält sich das genauso als wenn man seinen Firmensitz in diesem Land hätte ?
Das kann ich noch nicht genau sagen. Jedes Land hat da seine eigenen Releungen (wo ist da die EU?). Deutschland hat natürlich das komplizierteste System, zumindest soweit mir bisher bekannt
wie sieht es aber aus, wenn privat zu privat ein Gerät oder Maschine verkauft wird, per Vertrag verpflichte, das Teil zur Entsorgung kostenlos aber vollständig an mich zurückzugeben. und ich zerlege das und schaff es zum Schrotthänder. Geht das? Übrigens kaufen die alles auf , sogar für Computerplatinen gibts noch knete.Also mache ich noch gewinn bei der Entsorgung. Genauso ist ein doppelter Gewinn für die 120 größten Schrottproduzenten abzusehen: a) die Entsorgungskosten bezahlen die Kleinen b) das zu entsorgte Material wird weiterverkauft (Recycling) Gewinn für die Ear oder den 120 Firmen.
Meine Idee sich in Tschechien für 0 Euro zu registrieren ist ja bekannt. Von dort aus könnte ich dann in die restliche EU versenden. Aber leider konnte ich bis jetzt nicht herausfinden, wo ich mich registrieren muß. mfg Flo
@iltis mußt du dazu nicht auch den sitz in tschechien haben und auch wirklich von DA versenden?
Hallo, also ich hab' mir den Schwachsinn mal durchgesehen und bin bei http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/downloads/application/pdf/elektrog_hinweise.pdf auf den Punkt 2.2 Prüfschritt 2 gestoßen ... Also das steht, das KEIN Gerät was eine Wechslespannung über 1000V zum Betrieb benötigt respektive ausgibt unter die Regelung fällt !!!! Ergo, für das Gerät wird ein externer Trafo (eigenes Gerät) vorgesehen, der aus 230 Volt 1000 Volt macht und im Gerät wird das ganze dann wieder auf die üblichen 12V heruntergebracht ... Und schon ist es aus dem Gesetz rausgefallen ! Oder man verlegt sich auf die Entwicklung/Vertrieb von Weidezaungeräten und Elektroschockern, die haben auch über 1000 Volt ... Herr laß Hirn vom Himmel regnen !!!!!!!!!!! Blöd nur das man vorher die Köpfe einschlagen muß damits auch wirkt ... Das ist wieder mal eine typische Lobbyisten Geschichte, ich wette da haben sich soviele ZweitausendTeuroAnzugIchBinVollSeriösVertriebis die Klinken in den entsprechenden EU Büros in die Hand gegeben, das die da einfach weg sind :( Es macht schon Sinn, den ganzen Schrott und vor allem die Umweltgefährdung in den Griff zu bekommen, doch so eine gequirlte Scheiße mit "Stiftung" für's Geldeinsammeln gibt's nur in D :( :( Der gleiche Mist wie beim DSD (Duales System, die gelben Säcke halt), die "Industrie" kümmert sich um die "Wiederverwendung" "wertvoller" Rohstoffe ... Klar entweder ins Ausland gekarrt und verbuddelt, oder doch verheizt, ist damit ja "wiederverwertet" ... Nee, nee, nee da muß man sich einfach irgend ein Ländchen aus den 150 paargequetschten aussuchen und dort einfach seine Firma einrichten, Briefkasten&Telefonumleitung reichen. Dann haben die Importeure den schwarzen Peter, warum das wohl so ist ? Nein bestimmt nicht weil die Großindustrie voll in China einfällt und dort wieder mal die Umwelt geschädigt wurde ... Ganz bestimmt nicht ... So und nu hör' ich auf bevor ich noch gegen das KrWaffKontrG §1 Anl. Abschn. 19a) und § 211 StGB verstoße !
Hat jemand eine Ahnung, Wieviel der betroffenen Hersteller/Firmen sich schon registriert haben, bzw. wieviele noch nicht? Würde mich interessieren, was mit ein paar 1000 nicht registrierten Firmen passiert. (So nach dem Motto: Ihr müsst da hin, aber keiner kommt). Tom
@Bernd Zitat: Ich habe eine Firma mit 44 Mitarbeitern. Die Schließung wurde bereits eingeleitet, auf Grund des unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risikos die sich aus dieser Verordnung ergibt. Mir gut bekannte Kunden die ebenfalls Firmen haben, sagten mir, das auch diese schließen werden. Hallo Bernd mich würden Deine und die anderen Firmen die zumachen möchten mal interessieren. Bin selbst Einzelkämpfer und bin gerade dabei für einen Kleinbetrieb (Vertrieb) ein serienreifes Gerät zu entwickeln. Mathias MH-Elektron@web.de
Solange du nur entwickelst und nicht der Hersteller bist haste keine Probleme
@Markus Burrer Danke, das weiß ich. Aber mir geht es um meine gutbefreundete kleine Vertriebsfirma.
Man wird ja kreativ bei solchen Aussichten: Wie wäre es denn, wenn man Geräte nun nicht mehr verkauft sondern auf Lebenszeit vermietet. Das Gerät bleibt also im Besitz des Herstellers, der Kunde kann es aber beliebig lange nutzen. Bei Software ist das doch glaube ich schon lange so (uneingeschränktes Nutzungsrecht).
"Man wird ja kreativ bei solchen Aussichten: Wie wäre es denn, wenn man Geräte nun nicht mehr verkauft sondern auf Lebenszeit vermietet. Das Gerät bleibt also im Besitz des Herstellers, der Kunde kann es aber beliebig lange nutzen. Bei Software ist das doch glaube ich schon lange so (uneingeschränktes Nutzungsrecht)." Diese Thema wurde hier schon behandelt (bitte Lesen!). Geht nicht, weil von der Stiftung auch dieses "Schlupfloch" bereits abgedichtet wurde. Aber ich will hier nix falsches sagen... einfach mal bei EAR nachlesen! Wir sind wohl das einzige Land mit einer derart umfangreichen Stiftung für Müll und Dreck! Wie wäre es mal mit einer Stiftung für die ca. 500.000 obdachlosen Kinder hier in Deutschland leben (müssen!) Die Industrie bringt es ja noch nicht mal fertig Kindergrippen oder "Horte" für die arbeitenden Mütter bereitzustellen... Aber Hauptsache wir haben eine Stiftung für Schrott die im Übrigen ca. 9 Millionen Euro an Kosten verschlingt (steht irgendwo bei der BMU). Und noch mal werfe ich das Thema in die Runde: *Hat sich schon jemand über den Datenschutz Gedanken gemacht!?* Ich sehe in der Stifterliste, dass ausländische Konzerne aus USA und Japan die Mehrheit stellen. Ist das noch normal?
Ein nettes Land zum Auswandern wäre z.B. Brasilien. Ist natürlich eine andere Wirtschaftssituation, aber es ist extrem günstig dort etwas aufzubauen, wenn man ein paar Euro übrig hat. Dort ist man schon mit 5stelligen Euro Beträgen dabei, sich eine Villa hinstellen zu lassen bzw. zu kaufen und etwas aufzumotzen. Als Elektriker ist man in Brasilien übrigens ein Gott, allerdings braucht man ziemliche Nerven. Brasilianische Elektro-Technik ist vom anderem Stern. Aber dennoch haben die Brasilianer eine heiden Angst vor Strom. Als Elektriker ist man sozusagen Magiker. Und wenn man dann noch etwas von Elektronik versteht, und z.B. Garantorfernbedienungen reparieren kann, oder andere Alltagselektronik, wird man gehuldigt. Allerdings sollte man sein Werkzeug aus Europa importieren und sehr gut darauf aufpassen. Werde mir in ein paar Wochen einige Orte in Brasilien anschauen, und wenn uns der Mut packt, werden wir nach Brasilien auswandern. Tschüss Deutschland, Deine Ausbildung, Schulen und Hochschulen habe ich genossen, vielen Dank für die Investition, darüber freut sich nun ein anderes Land, wenn ich daraus etwas machen möchte!
@Gerd Zitat: "Ich sehe in der Stifterliste, dass ausländische Konzerne aus USA und Japan die Mehrheit stellen. Ist das noch normal?" Die außereuropäische Wirtschaft hat natürlich nichts dagegen, wenn Europa die Fundamente seiner Hi-Tech-Kompetenz unterhöhlt. Und damit die einzige Chance überhaupt, um neben Billiglohn-Ländern wie China (demnächst neben Billiglohn auch immer mehr Hi-Tec, nicht nur die Fertigung, nein auch die Forschung wird ja immer mehr verlagert, siehe z.B. Siemens und Airbus) bestehen zu können (Kreativität, Patente und wirtschaftliche Umsetzung natürlich immer vorausgesetzt). Die Chance, daß der kreative, begeisterte E-Technik-Student oder fähige Seiteneinsteiger mit seinem Wissen ein paar Euro verdient, erste Schritte in die Selbstständigkeit erprobt, was evtl. Ausgangspunkt der Entstehung einer größeren Firma sein kann, die Arbeitsplätze schafft, wird durch unsere inkompetententen Landes- und Europapolitiker zunichte gemacht. Daneben werden viele kleine Firmen an dem unsäglich aufwendigen und teuren Verwaltungsoverhead sterben, weil sie die hierfür aufgewendete Zeit und das hierfür verschwendete Geld nicht in ihr Kerngeschäft, Entwicklung neuer Produkte und Marketing investieren können. Dadurch steigt die Arbeitslosigkeit und die Politikverdrossenheit. Gleichzeitig beklagen unsere Politiker den Rückgang der E-Technik Studierendenzahlen, und daß der Bürger die Europapolitik "nicht genügend wahrnimmt und deshalb nicht schätzt" (siehe Spiegel-Forum Koch-Mehrin). Wie war das noch gleich mit den Softwarepatenten ? Wird nicht mehr gebraucht, es gibt andere Wege für diese Brandstifter, die für ihr Tun nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, unsere Gesellschaft zu ruinieren. Endstation ist ein verarmter Polizeistaat, bedeutungslos für die Weltwirtschaft. Die Wertschöpfung und Besteuerung "deutscher Konzerne" findet in Asien statt.
Habe Antwort vom Büro Trittin bekommen! LOL Die schreiben, er ist nicht mehr dafür zuständig, und ich soll mich an seine Nachfolgerin wenden. Dabei hatte ich mich ausdrücklich mit seiner "Vergangenheit" beschäftigt und auch zitiert. Echt ein Witz. Die sog. Nachfolgerin wird mich sicherlich wieder an Trittin verweisen, weil sie hat ja damit nichts zu tun gehabt bisher. Warum hab ich da jetzt eigentlich hingeschrieben...? Total sinnlos gewesen. Stephan.
Was hast du denn von Trittin erwartet? Hast du allen Ernstes geglaubt, du bekommst eine sinnvolle Antwort? Übrigens wird dir das bei allen anderen genauso ergehen. Der einzige, der mitfühlend ein paar tröstende Worte finden wird, wird der Abgeordnete deines Wahlkreises sein. Machen kann er aber leider auch nichts, aber er wird es bei Gelegenheit zur Sprache bringen (will ja deine Stimme nicht verlieren), haha. Manchmal denke ich wirklich, ich bin in einem ganz schlechten Traum, nur das Aufwachen dauert schon so verdammt lange...
by the way - warum wird eigentlich nicht von Politikern und Ministern eine "insolvenz(abwahl)sichere" Rückstellung gefordert, damit wenigstens ein kleiner Teil der von ihnen verursachten Schaäden beglichen werden kann? Die können sich den aberwitzigsten Mist erlauben und verlassen in jedem Fall das sinkende Schiff mit dem goldenen Handschlag.
@Scheuklappe, stimme in allen punkten zu! Ich werde auf jeden Fall noch weiter kämpfen um das Fundament zu erhalten, auf das ich meinen Weggang aus "good old germany" bauen werde. Ich brauch nur noch etwas Zeit (und Mittel) um den Irrsinn hier ein Ende zu machen... Meine Produkte kann ich (wie bisher auch) sehr gut über den Direktvertrieb organisieren. Der Standort Deutschland ist mir nicht mehr besonders wichtig - es geht auch von woanders. Nur traurig das jetzt bereits die kleinen zu solchen "Mitteln" greifen müssen um überhaupt noch Gewinne zu erwirtschaften. Unglaublich was hier in Deutschland passiert...
Also ich möchte mal versuchen ein paar Leute etwas zu beruhigen. Das ElektroG ist wirklich ein Schrottgesetz und die gesamte Umsetzung ist (leider k)ein Schildbürgerstreich. Aber zumindest für Kleinanbieter, die hauptsächlich den deutschen Markt bedienen, gibt es anscheinend Optionen die Kosten zumindest überschaubar zu halten: http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=317 Katastrophal wird es jedoch sobald man in andere EU Länder verkaufen will. Das ElektroG regelt den Fernabsatz an Privatkunden in anderen EU Staaten ja nur für Deutschland, also welche Verpflichtungen der hier ansäössige Versender in Deutschland hat, wie die Regelungen im Empfängerland aussehen ist dann im Einzelfall zu klären. Eine Anfrage von mir bei der AIHK ist bisher ergebnislos verlaufen. Betreffs Einstellung oder Reduzierung der Geschäftstätigkeit möchte ich alle davon betroffenen Leute darum bitten dazu etwas in unserem Forum an folgenden Thread anzuhängen: http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=306 Dort gibt es bereits einige Beispiele und je mehr wir übersichtlich an einem Ort gesammelt haben, desto einfacher kann man das Problem kommunizieren.
Betr.: Microcontroller sind Geräte Also diese hier getroffene Aussage kann ich nach meinem Kenntnissstand des ElektroG verneinen. Das ElektroG geht zwar in der Definition des Gerätes über die WEEE hinaus, aber nicht so weit. Prinzipiell als Geräte gerechnet werden Komponenten die im allgemeinen Handel dem Endkunden zugänglich sind und ohne spezielle Werkzeuge und Spezialkenntnisse vom Endanwender in Betrieb genommen werden können. Lötarbeiten zählen da definitiv nicht mit dazu, dieser Passus ist gezielt auf die allgegenwärtigen Computercomponenten die auch im Elektrogrossmarkt erhältlich sind und von jedem ehemaligen Autoschrauber zu PCs verarbeitet werden. Wir werden jedenfalls für unsere Chips und die Starterkitbausätze keine Registrierung vornehmen und es im Zweifelsfalle gerichtlich klären.
Nun gut, aber als konkretes Beispiel: http://shop.embedit.de/product_002100_120.php Das ist ein Gerät, nicht wahr?
Das dürfte ein Gerät sein... Genau daran sieht man, wie absolut oberhirnrissig das alles ist!
Eben. Ich würde es auch als Gerät einstufen. Aber beim dem wird es schon schwieriger (sorry für die Eigenwerbung, aber ich denke ihr habt Verständnis) http://shop.embedit.de/product_002006002_341.php Ich würde das auch als Gerät im Sinne des ElektroG bezeichnen, einfach aus dem Grund weil nicht mehr erforderlich ist als eine Spannung anzuschließen. Und dafür ist nur ein Schraubenzieher nötig den man wohl kaum als "spezielles Werkzeug" klassifizieren kann. Dann gibt es noch die Module (Link spar ich mir, findet man auch dort). Die alleine würde ich nicht als Gerät bezeichnen, zumindest solange niemand ein Board anbietet wo man die einfach reinstecken kann. Sobald es aber ein Board gibt könnte man so ein Modul zb wie eine Grafikkarte betrachten. Ich weiß nicht ob die da bei der EAR so stark differenzieren und nicht einfach alles in einen Topf schmeißen was nach Plug&Play Elektronik aussieht. Die bei take e way schmeißen erstmal alles was an Privatkunden bzw Endverbraucher geht und den "zu registrieren Topf". Damit müssen sie nicht immer unbedingt richtig liegen, aber sind (für sich) auf der sicheren Seite Wie dem auch sei: man kann definitiv sagen das ich registrierungspflichtige Geräte vertreibe. Da ich mir den Aufwand mich direkt bei der Stiftung zu registrieren nicht geben will und vor allem zeitlich auch gar nicht leisten kann werde ich mich über take e way registrieren. Die berechnen aber als Mindestentsorgungsmenge eine ganze Tonne. Es ist also egal ob ich 20kg oder 800kg pro Jahr in Umlauf bringe, ich zahle immer das gleiche. Die Härtefallgeschichte will ich mir ehrlich gesagt auch nicht geben weil der Zeitaufwand bei der Menge der Produkte, die ich angeben müsste, einfach zu groß ist. Wenn man nur 4-5 Teile hat geht das noch. Ich kann eigentlich nur auf eine baldige Änderung hoffen
Die Härtefallregelung ist in der Gebührenverordnung eigentlich ganz einfach geregelt. Nur hat die EAR anfangs versucht die so umzumünzen, dass man nur dann Härtefall ist, wenn man wirtschafltich bedroht wird durch die Gebühren. Richtig ist aber, dass der Gegenstand des Verwaltungsaktes nun mal die Entsorgung der Elektronik ist. Und wenn die realen Kosten dafür nur 20 Euro sind kann keine Gebühr von 700 oder mehr erhoben werden, weil das unverhältnismässig ist. Also Antrag stellen mit der Begründung, dass die Tonnage pro jahr so klein ist, dass die Gebühren die echten Kosten bei Weitem übersteigen. Das ist doch wohl nicht zu viel Aufwand um etwa 700 Euro zu spraren?
Laut meinen Informationen will die EAR eine möglichst detailierte Auflistung aller Produkte und eine Übersicht über die Finanzen der letzen x Jahre. Man kann es zwar versuchen, aber wenn der Aufwand den Nutzen übersteigt...
Ja, das war bisher so. Laut Informationen von einem erfolgreichen Antragssteller muss die EAR aber vom BMU was auf die Finger bekommen haben nicht mehr so gierig den Gebühren hinterherzulaufen. Nach der Gebührenverordnung und dem Grundgesetz ist es garnicht zulässig, dass die EAR die Befreiung von den Gebühren von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig macht. Es geht darum eine Verhältnismässigkeit zum Gegenstand des Verwaltungsaktes zu bewahren und Gegenstand des ElektroG ist nun mal die Entsorgung der Altgeräte.
Ah, gut zu hören. Ich den Weg jetzt auf jeden Fall versuchen. Und sollte es doch nicht klappen mache ich aus der Not ne Tugend
Wie währe es mit folgende lösung: -Mann verkauft nur noch Bausätze. Oder teil Bausätzte (z.b. nur SMD teile bestückt). -Mann biete die dienstleistung an die Bausätze zusammen zu löten. Der nachteile wäre die mehrfache versandtkosten für denn Kunden, aber keinen verkauf von geräte, oder sehe ich das falsch. Grüße Mark,
Ich bin mir immer noch nicht 100% im klaren darüber ob Bausätze wirklich so einfach ausgenommen sind. Aber ich kann vielen meiner Kunden keinen Sack Bauteile schicken. Und wenn ich als Dienstleistung das Bestücken anbiete bin ich ja eigentlich auch schon wieder Hersteller eines Gerätes
Da bin ich nicht der meinung, ein Bausatz kann doch nie ein gerät sein, wenn noch gelötet werden muss zum inbetrieb nehmen. Der kunde schickt doch die teile, platine, etc, und ich würde die zusammen löten, das ist nur eine dienstleistung, und keinen verkauf von ein gerät, die teile gehören dem Kunden.
Trotzdem kein praktikabler Weg. Die Kunden würden nur kopfschüttelnd nach anderen Herstellern suchen
Das ist mal wieder ein Beispiel für ein grundlegendes Problem mit dem ElektroG: Man wird verantwortlich gemacht, wenn man sich nicht gesetzeskonform verhält, andererseits gibt es aber keine Instanz die verbindliche Auskünfte erteilt was denn nun gesetzeskonform ist.
Hirnloser Bürokratiewahn halt. Ist doch in good old Germany nix neues
Ich verstehe sowieso nicht, warum fuer ein verkauftes Produkt hinsichtlich Entsorgung verantwortlich sein soll. Ist er noch Eigentuemer? Nein! Was steht im GG? Richtig! Eigentum verpflichtet... Wieso muss ich mich eigentlich um fremdes Eigentum kuemmern, auch wenn ich mal der Hersteller war? Nur weil irgendwelche Pophanze irgendwelche Paragraphenwerke ersonnen haben? Da koennte ja jeder kommen...
endlich mal ein guter ansatz! was machen die verpackungshersteller, die ihre verpackungen an die betriebe verkaufen, die dann wurst, dvd-player, klopapier und sonstiges reinpacken? wäre mir neu, daß ein wurstherrsteller seine verbrauchte wurstpelle wieder zurücknimmt....
Stimmt. Aber wie wäre es denn so: Ihr bietet Eure Sachen als Bausatz an, über Eure Firma X. Gleichzeitig die Möglichkeit, es bei der Firma Y zusammenbauen zu lassen. Beide Firmen sind Eure :-) . Müssen natürlich rechtlich unabhängig sein. Firma Y ist somit nur noch ein Dienstleister, der im Auftrag des Kunden ein Produkt zusammenbaut. Klar, der Kunde sieht das Produkt erst im zusammengebauten Zustand in seinem Briefkasten. Dann wäre doch das ganze Problem in trockenen Tüchern, oder? Stephan.
Das liegt sicherlich daran, dass die EAR auch keine neuen Vorschläge macht :-) . Ich für meinen Teil habe sehr viel Zeit damit verbracht, über das ElektroG zu recherchieren. Die FDP und tatsächlich auch die CDU haben in einer öffentlichen(!) Anhörung tatsächlich die Frage gestellt gehabt, was mit den Kleinst- und Kleinunternehmern passiert, und ob die Gebühren eine unbillige Härte darstellen würden. Diese Frage konnte verneint werden, weil es die Möglichkeit gibt, eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Stephan.
Sacht mal bitte einer wie das denn nun gerichtlich aussieht. Wie kann es denn sein dass die Unternehmen so ungleich belastet werden? Ist sowas GG konform? Und Containerlotterie? Was geht denn? Wie bitte? Lotterieverfahren? Wo sind wir denn? So ein Lötzinn kann doch unmöglich vor einem Gericht Bestand haben. Da ist keine Planungssicherheit etc... Klagt irgendjemand? Solltet ihr vielleicht bevor ihr euren Laden dichtmacht, wenn dann Hartz 4 isses doch auch egal. Wie sieht es denn mit einer Sammelklage über die Vereinigung mb aus? Ich muss sagen ich bin geschockt. Zwar denke ich nicht dass 1000 Euro pro Jahr einen umbringen, aber es macht Geschäftsgründungen vollkommen risikobehaftet scheinend und schon aus psychologischen Gründen machen es viel weniger Leute. Echt schade wenn man bedenkt dass es bei Ebay so schöne Sachen von Hobbyisten gab... LCR Meter, AVR Board...
@Markus Findel Betr. Klagen / Sammelklagen etc Das sagt sich leichter als es sich tut. Es gibt in D keine direkte Möglichkeit, einfach gegen ein Gesetz, oder seine Implementierung zu klagen. I.d.R. sieht der Weg so aus: Man braucht ersteinmal einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde, gegen den Widerspruch erhoben werden kann. Das könnten Gebührenbescheide sein, oder Verweigerung der Registrierung, Bussgeldbescheide, etc. Durch den Widerspruch kann es zum Verfahren kommen. Je nach Begründung des Widerspruchs kann das sich sehr weit weg vom eigentlichen Verwaltungsakt entfernen - und bedingt dann den sog. Instanzenzug. Dabei werden die verschiedenen Gerichtsinstanzen durchlaufen, ggfs. bis zu Verfassungsgericht. Die Dauer eines solchen Prozederes liegt so bei rund 8 Jahren.... Trotzdem sind wir von der VMB dabei, juristische Vorgehensmöglichkeiten zu prüfen, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Das heißt nicht, daß wir planen, irgendwelche Klagen zu führen, aber wir suchen nach interessanten Ansatzpunkten. Ein paar haben wir schon gefunden, aber das können und wollen wir zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich machen. Juristisch ausgebildete Mitglieder der VMB sind natürlich grundsätzlich eingeladen, sich einzubringen! Zum Thema Bausätze: Man sollte bedenken, daß, auch wenn bestimmte Konstruktionen vielleicht den Gesetzeswortlaut ausmanöverieren, Gerichte regelmäßig Umgehungstatbestände als solche erkennen und man dann doch relativ schlechte Karten hat. Zummindest könnte das dann ganz schnell Änderungen des Gesetzes Erlasse Verordnungen oder auch nur Auslegungen durch das Gericht nach sich ziehen, die das 'Schlupfloch' schnell stopfen. Also Vorsicht, bevor man sich auf solche Konstrukte stützt. Wie immer ohne Gewähr und nur meine persönliche Auffassung. Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Der beschriebene Weg durch die Instanzen mag zwar lange dauern, aber das Problem ist, die Zahlung des Verwaltungsaktes um den man sich streitet ist trotzdem zu leisten. Es sei denn die Vollziehung wird ausgesetzt. Wenn die Existenz nicht bedroht ist, wird die Vollziehung nicht ausgesetzt. Und selbst dann wird man mit Standard Antworten abgewiesen. Auch der Gang durch die Instanzen kostet richtig Geld. Wenn der ganze Spass mehrere Jahre dauert, kommt jedes Jahr wieder was dazu. Ausserdem löst es das Problem kurzfristig nicht, was aber nötig wäre damit Kleinstbetriebe nicht einen hohen Prozentsatz ihres Gewinnes für ein Gesetz verbraten was die Welt in dieser Form nicht braucht.
Nochmal: Die Verhältnismässigkeit des Verwaltungsaktes bezieht sich nicht auf die Frage ob das betroffene Unternehmen wirtschaftlich bedroht wird, sondern auf das Verhältnis zwischen Verwaltungskosten und Gegenstand des Verwaltungsaktes. Also im Klartext: Wer 100kg Geräte vertreibt hat mit ca. 20 Euro Entsorgungskosten zu rechnen. Dagegen sind Euro 700 an Verwaltungsgebühren wohl nicht mehr verhältnismässig und müssen laut Gebührenordnung der EAR ermässigt oder ganz erlassen werden.
@Guido Körber: Hallo! Ja, Sie haben Recht. Wir halten die Auslegungskriterien der EAR von wegen 'Existenzbedrohung' etc. auch für nicht haltbar. Ein abgelehnter Antrag auf Ermäßigung / Erlass der Gebühren wäre z.B. ein Klageeinstiegspunkt. Im Übrigen kann man in dringenden Fällen bei Gericht erfahrungsgemäß sehr leicht die Aussetzung des Vollzugs erreichen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Wie immer ohne Gewähr und nur meine persönliche Auffassung. Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Mal so zwei, drei Fragen. Ich melde mich bei der EAR an. Angemeldete Schrottmenge: 1 bis 5 kg --> Ist schwierig abzuschätzen. Von welchen kann Gebühren kann ich befeit werden? Alle? Oder muss ich die "Firmenanmeldung" trotzdem bezahlen? Gruß Holger
Was Sie bezahlen müssen hängt von der Entscheidung der EAR ab. Prinzipiell sieht die Gebührenordnung eine Ermässigung oder einen Erlass fast aller Gebühren vor, ausser solchen Dingen wie den Zuschlägen für selbstverschuldete Handarbeit bei Meldungen etc.
Keine schlechte Idee, der gleiche Spammer ist bei unserem Forum an der Aktivierung gescheitert...
Frontal 21 hat einen sehr interessanten Beitrag zum Thema Elektroschrott gebracht. Wir haben Details auf unserem Blog veröffentlicht: http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/01/19/noch_mehr_giftmull_in_die_3_welt_dank_el~485312 Selbst Mitarbeiter des Bundesumweltamtes kritisieren das ElektroG - vielleicht bildet sich ja langsam ein wenig Einsicht? Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
> vielleicht bildet sich ja langsam ein wenig Einsicht?
Dann müsste man ja zugeben, dass man Mist gebaut hat oder dem
Lobbyismus verfallen ist. Aber welcher Politiker tut den sowas???
...
> Dann müsste man ja zugeben, dass man Mist gebaut hat oder dem
Lobbyismus verfallen ist. Aber welcher Politiker tut den sowas??? <
Immerhin haben die Politiker, die für das ElektroG verantwortlich
zeichnen, aktuell nichts mehr zu sagen. Insoweit sollte es für Ihre
Nachfolger wenig Grund geben, keine Einsicht zu zeigen...:)
Euer Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de
Das Problem ist: solange die aktuellen Politiker aus der gleichen Partei stammen werden die nen Teufel tun und da was dran ändern, egal wie hirnrissig Gesetze oder Beschlüsse sind. Außerdem wäre ich dafür das Politiker, auch Politiker a.D., für den Bockmist zur Verantwortung gezogen werden den sie verzapft haben. Z.B. Kürzung/Streichung ihrer so heißgeliebten Rente oder Haftstrafen.
> Außerdem wäre ich dafür das Politiker, auch Politiker a.D., für den
Bockmist zur Verantwortung gezogen werden den sie verzapft haben. Z.B.
Kürzung/Streichung ihrer so heißgeliebten Rente oder Haftstrafen. <
Naja, das sind langsam grundsatzpolitische Diskussionen, die unter
einem ElektroG-Thread eigentlich nicht hingehören. Aber ich gebe Ihnen
grundsätzlich Recht. Das ist ja das Grundwesen von Bürokratien (zu
denen man die gesamte Politik durchaus hinzuzählen kann):
Die Trennung von Macht und Verantwortung. Nicht umsonst war das auch
die Hauptverteidigungslinie der NS-Verbrecher. Nur wer ggfs. auch die
Verantwortung für seine Handlungen übernehmen muss (und damit ist
nicht der Rücktritt gemeint), handelt sorgfältig. So sind die
Menschen nunmal.
Insoweit wäre eine Erweiterung des Strafgesetzbuches durchaus sinnvoll.
Beispielsweise wenn das Bundesverfassungsgericht Gesetze, oder deren
Handhabung mittels Erlassen, für verfassungswidrig befunden hat, die
Politik / Behörden das aber einfach ignorieren. Hatten wir fast ein
Jahrzehnt bei der Besteuerung von Einkommen, die unter dem
Existenzminimum liegen. Soetwas müsst meiner Meinung nach dem
Tatbestand des Landesverrates gleichgestellt werden, bei Feststellung
der besonderen Schwere der Schuld.
Euer Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de
> Insoweit sollte es für Ihre Nachfolger wenig Grund geben, keine
Einsicht zu zeigen...:)
Das ist wohl Wunschdenken.
Wie ist es anders zuerklären, daß der Wirtschaftsminister Glos noch
nicht die Notbremse gezogen hat?
Als CSU-Mann vertritt dieser auch die sehr große Schar bayrischer
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen.
Da die CSU eh angeschlagen ist, währe ein Aufstand obiger Unternehmer
wohl am effektivsten.
Wir haben uns anfang November bei der EAR angemeldet und sind immer noch nicht entgültig registriert. Es ist schon soweit das uns viele Kunden deswegen abspringen( Computerhersteller)!!! Wie kann ich Druck machen. Es meldet sich niemand am Telefon und auf meine Mails antwortet Keiner??!!!!!!!!!!!!!!!!! Helft mir Katha
@Marillion: Warum hat Herr Glos nicht die Notbremse gezogen??? Ich musste echt lachen. Erstens ist das nicht seine direkte Zuständigkeit, und zweitens...nunja, will ja niemanden beleidigen, aber um einen Gesetzestext zu lesen, zu verstehen oder ihn gar zu verfassen braucht es Wissen (spezifisch) und Intelligenz (allgemein). Man sollte doch von Politikern nicht mehr verlangen, als sie zu leisten vermögen...<grins>...insoweit würde ich speziell Herrn Glos da niemals Böswilligkeit unterstellen. Einen "Aufstand" wollen wir nicht anzetteln, aber wir Unternehmer müssen uns zusammentun um etwas zu bewegen. Dafür haben wir ja die VMB gegründet, und wir suchen noch aktive Mitglieder, die was (konstruktives!) tun wollen! Also! @Katha: Mailen Sie mir doch mal etwas mehr Details zu Ihrem Problem. Allgemein können Sie die EAR nicht zu einer schnellen Reaktion oder Registrierung zwingen. Unserer Erfahrung nach werden aber Registrierungen durchaus relativ schnell (so 2-3 Wochen) bearbeitet. Wenn nicht, liegt es meistens an einem speziellen Problem, z.B. keine Garantiestellung, oder Härtefallantrag, oder andere "Formfehler". Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Hi, kennt eigendlich jeman die Konditionen, zu denen take-e-way Garantieen vergibt? Auf ihrer "Hompage" lassen sich ja schlicht keine relevanten Informationen finden. Gruss Tobias
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ab wann die Kennzeichnungspflicht mit der durchgestrichenen Mülltonne in den Niederlanden in Kraft tritt? Vielen Dank ... Grüße Susi
In den Niederlanden ist das nationale WEEE Gesetz seit letzem August(?) in Kraft. Also es besteht bereits seit einiger Zeit die Pflicht dafür.
"Unserer Erfahrung nach werden aber Registrierungen durchaus relativ schnell (so 2-3 Wochen) bearbeitet. Wenn nicht, liegt es meistens an einem speziellen Problem, z.B. keine Garantiestellung, oder Härtefallantrag, oder andere "Formfehler"." Nicht unbedingt. B2B-Registrierungen dauern erheblich länger. Wir haben uns auch schon im November für B2B angemeldet und warten immer noch. Und auf der Stiftung-EAR-Seite findet sich unter "Registrierung" der Hinweis, dass "eine Vielzahl von b2b-Herstellern nicht vor Ende Januar mit einer Bescheidung rechnen kann". Wahrscheinlich ist an denen einfach nicht so viel zu verdienen. Da dies aber offensichtlich bedeutet, dass die Registrierungsanträge nicht in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet werden, könnte eventuell über eine Schadenersatzklage nachgedacht werden, wenn die Stiftung den Antrag so lange verschleppt, bis die Kunden abspringen. Iich bin aber kein Anwalt, das ist nur eine Vermutung. Gruß Ommel
@tobias: Bei take-e-way kann man auch anrufen, wir wurden freundlich, schnell und kompetent behandelt. @ommel: Ja, b2b ist nochmal was anderes. Das liegt letztendlich an der Überprüfung, die die EAR machen muss (will!), daß die Geräte wirklich den EAR-Standards für b2b Meldungen entsprechen. Dort herrscht ja die eindeutige Tendenz, möglichst alles als b2c einzustufen. Im Übrigen ist die b2b-Registrierung auch nicht der Weisheit letzter Schluß, denn dort kommt das dicke Ende sprichwörtlich zum Schluss, nämlich bei der Rücknahmepflicht der 'Hersteller'. Mehr dazu unter unserem BlogArtikel http://elektrog.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/06/unkalkulierbare_kosten_rollen_auf_kleinb~365095 Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Den Frontal 21-Bericht habe ich ebenfalls gesehen. Dass Elektroschrott ins Ausland verkarrt wird ist eigentlich nichts neues. Manch gelbem Müllsack des dualen Systems ist in der Vergangenheit ähnliches wiederfahren, so wurde jedenfalls einst berichtet. Nicht gerade angenehm anzusehen im Bericht war die Frau, die über offenem Feuer Platine für Platine gegrillt hat, um damit wohl Bauteile bzw. Metallverbindungen zur Rückgewinnung zu trennen (oder gings um das Kupfer der Platine?). Ist eigentlich auch nebensächlich, jedenfalls für uns. Für die Frau bedeutet dieser Ein-Euro-oder-noch-weniger-Job vielleicht ihr überleben oder ein Zubrot, die Gesundheit bleibt ihr dabei zumindest langfristig betrachtet auf der Strecke. Doch zurück zum Thema. Eine Folge des ElektroG ist anscheinend das massenhafte Verschippern von Altgeräten, deklariert oder besser gesagt getarnt als Gebrauchtware, um den Entsorgungskosten zu entgehen. Gebrauchte Elektrogeräte in ein Nicht-EU-Land zu verkloppen ist zwar nicht verboten, aber so wie es im Bericht gezeigt mit ganzen Containern voll geschieht, deren Inhalt auf den ersten Blick schon lange jegliches Funktionsleben ausgehaucht hat, war das wohl nicht vom Gesetzgeber angedacht. Besonders interessant fand ich dabei, dass die Zollbehörden das Problem hinlänglich kennen und trotzdem praktisch nicht dagegen vorgehen, mit der Begründung, sie müßten dann ja die Funktion oder besser die Nichtfunktion eines jeden einzelnen Gerätes nachweisen und dies sei wegen der großen Anzahl an Containern täglich einfach nicht zu bewältigen (und man könne schließlich nicht den ganzen Betrieb im Containerhafen deswegen aufhalten, so der Tenor). Ob es den Abfallbehörden im Ländle mit der Überwachung des ElektroG ab März ähnlich ergeht? Wenigstens wurde mal über das Thema berichtet, auch wenn dabei der Umweltaspekt im Vordergrund stand und über die Belastung für Kleinunternehmen kein Wort fiel. Ein Beobachter
@ H.Schlomka
> Erstens ist das nicht seine direkte Zuständigkeit...
Hm, da hab' ich wohl verpasst, wie in den letzten Wochen die
Palamentarischen Spielregeln für die Verabschiedung von Gesetzen
geändert wurden.
Der Vorgänger vom Wirtschaftsminister M.Glos war W.Clement. Dieser hat
mit dem anderen Fachminister Trittin(Umwelt) das EAR-Gesetz
unterschrieben.
Für mich heißt das, daß der Wirtschaftminister zu 50% involviert ist.
Und daraus leite ich, im Gegensatz zu Ihnen, mal eine direkt
Zuständigkeit ab.
Ob M.Glos dem EAR-Gesetz inhaltlich folgen kann ist uninteressant.
Aber M.Glos, als Politiker, versteht was von Begriffen wie:
Investitionshemmnis, Arbeitsplatzgefährdung, Blockade im
EU-Warenverkehr, Existenzgründungsgefährdung, usw.
Und deshalb möchte ich einen Vorschlag wiederholen, der desöfteren von
div.Fachzeitschriften gemachr wurde: Schreibt an Eure
Bundestagsabgeodneten oder geht in deren Sprechstunde, schreibt an Eure
Landräte und den Wirtschaftsminister Glos.
Die Empfehlung an den Umweltminister Gabriel zu schreiben spare ich
mir.
Als ehemaliger Pop-Beauftragter der SPD ist der weniger kompetent als
M.Glos.
Marillion
@Marillion:
Sie haben natürlich Recht, daß man durchaus seine Abgeordneten und
Regierungsmitglieder direkt angehen kann und soll. Warum der
Wirtschaftsminister das ElektroG unterschrieben hat, weiß ich ehrlich
gesagt nicht. Die inhaltliche Zuständigkeit sehe ich aber doch eher
beim Umweltminister.
So oder so habe ich längst die Illusion verloren, unsere Politiker
wären Willens und in der Lage, sinnvolle und nützliche Gesetze zu
machen. Daher meine 'Belustigung' über die Vorstellung, Herr Glos
(oder sonstwer in der Regierung) würde die 'Notbremse' ziehen. Gerade
das ElektroG selbst offenbart doch, daß die Gesetzesmacher, also die
Politiker und Bürokraten tief unten in den Ausschüssen, eine völlig
naive, geradezu kindliche Vorstellung von der (Wirtschafts)welt haben.
Um unseren Protest zu hören, braucht es nur Ohren. Um ihn zu verstehen,
um zu erkennen, daß er berechtigt ist, braucht es ein Verständnis eben
dieser komplexen Wirtschaftswelt.
Damit komme ich zu Ihnen, Beobachter:
>Wenigstens wurde mal über das Thema berichtet, auch wenn dabei der
Umweltaspekt im Vordergrund stand und über die Belastung für
Kleinunternehmen kein Wort fiel.<
Diese Umweltaspekte sind auch für den naiven, von Sachkenntnis
unbelasteten Politiker sofort zu verstehen (zumindest bei entsprechend
einfacher Aufbereitung wie in Frontal 21). Insoweit ein guter Ansatz,
um gegen das ElektroG zu protestieren. Uns kann es doch völlig schnuppe
sein, was die Gründe für eine Änderung / Abschaffung des Schrottgesetzes
sind. Hauptsache ist, daß etwas geschieht, und hoffentlich das
Richtige.
Euer Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de
Hallo, ist es möglich, dass ein Vorschlag veröffentlich wird, mit dem man Antrag auf die Härtefallreglung stellen kann? Dies könnte dann als Standard für Klein-/Kleinstunternehmer herhalten und somit schon einmal eine deutliche Entlastung darstellen. Besonders interessant ist ja das Gesetz für Anbieter von kundenspezifischen Lösungen, d.h. Produkten, die nicht in großen Stückzahlen vertrieben werden. Man kann ja nur geräte, jedoch nicht Baugruppen registrieren. (Wie sieht es mit Variantenbestückung aus?) Angenommen, jemand vetreibt kundenspezifische Einzellösungen für 2000 EUR und das 100x im Jahr, so hat er ein bescheidedenes Einkommen. Demgegenüber stehen jedoch 100 Registrierungen, wobei hier die Gebühren die Hälfte der Einnahmen ausmachen. Wäre das ein Härtefall oder liegt dies im Ermessen der EAR? Steven
Es wird nicht das einzelne Gerät, sondern eine Geräteklasse registriert.
Kann evtl. jemand ein Beispiel für einen Härtefallantrag veröffentlichen? Danke!
@Flo, Steven Leider haben wir selbst keine Erfahrung mit den Härtefallanträgen. Es wäre aber für die VMB ein interessantes Thema; insbesondere Unternehmen, die erfolgreich einen solchen Antrag gestellt haben, können sich gerne bei uns melden, damit wir eine Art Vorgehensmuster, Checklisten, etc. ausarbeiten können. Eventuell könnten wir auch ein VMB-Mitglied bei einem Härtefallantrag unterstützend begleiten, um Erfahrungen aus 1. Hand zu gewinnen. Geeignete Personen/Unternehmen bitte direkt bei mir melden! mailto:schlomka@vereinigung-mb.de Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
@G. Schlomka und alle Hab gerade noch mal auf kurz auf die Elektor-Webseite geschaut. Dort wurde ein Link eines Artikels der Aachener Zeitung gepostet ("Bescheid zurückgenommen nach Klage"). Der ganze Artikel steht zwar leider nur nach kostenpflichtigem Abo zur Verfügung, aber der kurze Auszug dürfte auch schon recht interessant sein: http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=642920&template=detail_standard Ein Beobachter
Yep, interessant - es gibt also die ersten (?) Zeichen im Blätterwald... Gut zu wissen für die kleinen Leute in der Provinz. Was mich ernsthaft wundert: In Rundfunk und Fernsehen (auch in Wirtschaftssendungen) schweigt man sich bislang zum ElektroG aus.
so viel zu "schaffung von arbeitsplätzen"
Es wurden doch Arbeitsplätze geschaffen. Irgendwie erinnert mich das an den einen Ruderer und den 7 Steuermännern. http://www.my-japan.de/temp/Management.jpg
@G.Schlomker Wir sind durch Take-e-way mit der Ear im Kontakt also kann ich Formfelhler auf jeden Fall ausschließen. Die EAR arbeitet einfach zu langsam. Und dann noch das vernichtende Statement der Ear auf der Internet seite zum Thema Registrierung auf der Frontpage der Seite!!Echt heftig zu langsam und dann den Herstellern alles in die Schuhe schieben. Echt krass. http://www.stiftung-ear.de/content/e43/e120/e773/e1079/051221TerminlagebeiEARundRegistrierungsnachweis_ger.pdf?preview=preview
@katha Was soll daran "heftig und krass"(Stöhn) sein? Die Unternehmer sind selbst schuld. Ich hab' mich auch erst vor einigen Tagen angemeldet, bin auch selbst schuld. Bis zur Erteilung einer WEEE-Nr. wird selbstverständlich nichts "in Verkehr" gebracht - wirklich nicht? Muß ich gleich mal nachschaun....
der Unternehmer ist immer schuld! Diese abartige Spezies von Beamtendränglern. Wirklich widerlich diese Unternehmer. Da sind solche Statements doch absolut angemessen. Wird Zeit, dass man die Anmelde-Gebühren erhöht und die mageren EAR-Stundensätze (160,00 Euro) auch nochmal kräftig anhebt. Dann kann man die EAR-Ersatzbehörde endlich auf über 1000 Leute aufstocken, einen stolzen Neubau im Frankfurter Bankenviertel schultern und somit der Wirtschaft wirklich helfen. Das bringt Deutschland dann endlich wieder auf die Überholspur...
ZDF Blickpunkt hat einen guten Beitrag "Entsorgung zum Nulltarif" unter dem Stichwort "Aufreger" über die neue Elektroschrott-Verordnung gesendet. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,3716920,00.html Hier kam die Belastung für kleine und mittlere Betriebe zur Sprache, die das neue Gesetz mit sich bringt. Als Betroffene kam die Firma Fibotec in Mainingen (stellen Messgeräte her, 6 Mitarbeiter) zu Wort. Ebenfalls beklagte sich die IHK Südringen über diesen bürokratischen Irrsinn. Lediglich der Herr vom Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie verteitigte deren "Machwerk". Wer den Beitrag nur kurz überfliegen möchte, sollte ab "Hersteller belastet" lesen und vor allem den Abschnitt "Bürokratieabbau heute?". Ein Beobachter PS: Ein positives Voting (unten auf der Webseite) schadet der Sache sicherlicherlich nicht ;)
sind eigentlich vom vereinigung-mb (und/oder anderen) Aktionen geplant, Messepräsenz o.ä.? In 3 Wochen wäre ja z.B. die embedded in Nürnberg... Grüße
@vorbeigeschlendert: 'Aktionen' im Sinne von Demos, Messeauftritten o.ä. sind derzeit nicht geplant, insbesondere da uns dafür die nötige Manpower fehlt. Sollten sich genug aktive Mitglieder dafür finden, wäre das aber auch ein interessanter Aspekt. Im Moment konzentriert sich unsere Arbeit auf Öffentlichkeitsarbeit einerseits (Internet, Journalistenkontakte, etc) und auf die juristische Recherche andereseits. Vielleicht allgemein interessant: Herr Körber vom Codemercs-Forum und die VMB haben beschlossen, unsere Arbeit zusammen fortzuführen. Insoweit werden wohl auch bald die Internetauftritte gemeinsam erfolgen. Ein aktuelles, gemeinsames Thema ist die Ausarbeitung von einer Zusammenfassung für die wichtigsten anderen EU-Länder, als kleiner Leitfaden für Unternehmen, die im Binnemarkt im- und exportieren. @Beobachter: Vielen Dank für Ihre häufigen Hinweise auf interessante Presseveröffentlichungen. Hätten Sie nicht Lust, bei der VMB im Presserat mitzuwirken? @alle: Heute sind wir aus dem Lachen nicht mehr herausgekommen - ohne daß wir das wollten hat mein Unternehmen (Noisemagic GmbH) heute den heiligen Gral erreicht: Wir haben (schon seit einiger Zeit) eine gültige WEEE Nummer von der EAR, haben aber heute von der EAR die Mitteilung bekommen, daß der Kostenbescheid von letztem Jahr (bummelige 900 ) rechtswidrig und damit ungültig sei. Wir haben also (im Moment) eine gültige Registrierung mit NULL Kosten!!! Entsprechende Faxkopie von take-e-way mit handschriftlichem Vermerk: Herzlichen Glückwunsch!!! Natürlich hat das keinen Bestand, und wir werden das schon richten. Aber es ist eine echte Bürokratie-Posse, die wir in Auszügen noch diese Woche in unserem Blog (http://elektrog.blog.de) veröffentlichen werden. Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Also ich bin am 14.2. auf der Embedded und werde mit Sicherheit einige Firmen ansprechen wegen gemeinsamen Vorgehens.
also alles schön und Gut, aber jetzt kommts richtig: Unsere Liebe Meinungsfreiheit hat ab diesem Jahr auch einen Maulkorb bekommen. Per Gesetz natürlich!! Ct 1/06 Seit Anfang des Jahres sollten Forumbetreiber aufpassen was alles in ihren Foren so steht, denn dafür kann ja Vater Staat ja auch Strafen verhängen! Wenn jemand Öfen anzünden will, ist das ja schon fast terroristisch, der arme Forumbetreiber, wenn er es nicht rauslöscht, fast oder ganzsicher bankrott. Demonstrieren, auch nicht schlecht. Wenn Vater Staat dahinter einen terroistischen Gedanken sieht, darf das ganze sogar von der Armee als Blutbat im Kampf gegen den Terrror beendet werden.( Ideale Ausrede gegen alles was demonstrieren will, Rentner eingeschlossen!) So wie jeder Internetbetreiber jetzt Voratsdatenspeicherung betreiben soll( Fankfurt 639000 CD'S) und bezahlen soll er das alleine laut Schäuble, so sollen alle für einen bankrotten Staat zahlen. Im übrigen wie sieht es mit der MwSt bei der EAR aus? da kommen ja ab 2007 auch noch mal 3 Pünktchen dazu. Im übrigen waren die Elektrofuzies die letzteren in der Runde. Als erstes haben die Stromfuzies ordentlich fusioniert, gibt ja nur noch einen oder zwei, Dan die Wasser und Abwasserverbände mit ihren Anschlußpflichten und richtig satten Beiträgen. Im Osten viel höher als im Westen. Weil im Osten ja richtig dick verdient wird.. :-(( Dann kamen die Müllfuzies mit ihren Verbrennungsanlagen und der genjalen Idee Endlagerung zu verbieten mit Gesetzesbeschluß. Die ROHS kam eigentlich nur dazwischen, die hatten die anderen in ihrem Wahn alles zu besteuern außen vor gelassen, weil es sie nicht betrifft. Gott sei Dank, haben die sich wohl gedacht. Ich weiß nicht ob ich mich jetzt an alle Forschriften gehalten habe oder wie viele ich überschritten habe, eines ist gewiss, im Osten gabs viel Scheiß! aber so was hat selbst die Partei nicht hinbekommen!!!! Im übrigen wer glaubt, das die Stasi eine Sammelwut hatte, sollte sich mal jetzt über die neuen Gesetze informieren. Lustig wirds auch wenn RFID zum Einsatz kommt, und unser Staat dan richtig Datensammeln kann. Ich werde vielleicht umschulen so als Bäcker, Fleischer.. ist vielleicht kriesensicherer als die E-branche. Ich weiß nicht ob es vielleicht doch schon Wahlfäschungsorgane gibt. Wenn man so sieht, wieviele Plakate von den Rechten umherhingen, und die hatten zum Schluß noch nicht mal 1%?! Rechts oder links? mit den Linken kann man ja auch nichts anfangen, welche Linken denn eigentlich?..... So könnte es noch ein bisschen weitergehen.. Auswandern wäre noch ne Alternative, aber wer nimmt uns schon? Ein guter Freund sagte zu letzten Wahl: Du hast nur die Möglichkeit das Tempo zu bestimmen, mit dem der Wagen vor die Wand fährt. Geht doch noch schneller?
"Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen privat verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze einzuhalten sind !" ihr könnt ja nicht leben wenn ihr keine 500% gewinn habt. der ebayer kommt mit weniger aus. castle
castle = frustrierter Hellseher ohne Begabung
Achtung: Der Text von 16:28 ist NICHT von mir! LIEBER POSTER VON 16:28: IDENTITÄTSKLAU GEHÖRT SICH NICHT! Wenn man was zu sagen hat, dann bedient man sich nicht eines Pseudonyms, das bereits ein anderer verwendet, noch dazu im gleichen Tread. Ich bitte das im Sinne der Sache zu unterlassen oder wenigstens eine Ziffer wie Beobachter2 o.ä. dranzuhängen. @Forenbetreiber Andreas Schwarz Leider schützt auch eine Registrierung nicht, wie ich gerade feststellen konnte (das Pseudonym kann trotzdem weiter verwendet werden) und das nach einer Registrierung immer der volle Name im Posting erscheint (was die Verwendung von Phantasienamen herausfordert) ist auch nicht gerade hilfreich. @Schlomka Den Bericht im ZDF hab ich nur zufällig mitbekommen. Momentan bleibe ich mal lieber bei vereinzelten Beiträgen hier im Forum, sonst wächst mir das Ganze noch über den Kopf. Ich freue mich aber, wenn meine Texte brauchbare Hinweise zum Themenkomplex liefern und z.B. in Ihrem Blog oder im Codemercs-Forum von Guido Körber Verwendung finden. Ein Beobachter
> Achtung: Der Text von 16:28 ist NICHT von mir!
Das ist wohl wahr...
Das sieht man schon alleine an der Rechtschreibung, die untypisch für
den Beobachter ist.
...
Ja, Niveau des Textes und die Rechtschreibung waren 10 Stufen niedriger.
@castle <zitat> "Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen privat verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze einzuhalten sind !" ihr könnt ja nicht leben wenn ihr keine 500% gewinn habt. der ebayer kommt mit weniger aus. </zitat> Ich würde eher sagen, es ist Unwissenheit. So sehr wurde das Gesetz auch nicht an die Öffentlichkeit getragen. Fast jeder Bastler/Hersteller hat von RoHS-Konformität und vieleicht auch in diesem Zusammenhang von WEEE gehört aber nur wenige habe das mit dem ElektroG in Verbindung gebracht. Desweiteren gibt es bei Ebay immer noch zahlreiche Anbieter, die zwar gewerblich handeln (und auch ihre Steuern abführen), sich jedoch nicht als gewerblich angemeldet haben. @alle Von einer Registrierung befreit sind ja die b2b. Reicht hier eine Erklärung des Käufers aus, dass er "Businesskunde" ist oder muss er das auch belegen? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es vor allem im Kleingerätebereich (z.B. Programmer) sehr viele Private gibt, die so ein Teil dringend benötigen, wegen des ElektroG aber gezwungen werden, nicht mehr auf das günstigste Angebot zurückgreifen zu können. "Hiermit erkläre ich mich bereit, dass ich das verkaufte Teil gewerblich nutze" o.s.ä. So gesehen, sitzen die Privaten mit im Boot. Ich werde vermutlich auch auf der Embedded sein und mal meien Lauscher ausstrecken. Ich schätze aber mal, dass da viel zu viel einfach geschluckt wird. Es bleibt spannend. Steven
Von der Registrierung befreit ist kein Hersteller, egal was für eine Art Geräte er macht. B2B hat halt nur den Vorteil sich nicht an der Containerlotterie beteiligen zu müssen. Der Vertriebsweg ist auch nicht ausschlaggebend für die Frage B2B oder B2C, sondern die Geräteart. Low-Cost Programmer sind da wohl auf der Kippe zwischen den Kategorien, Auslegungssache wo sie hingehören.
@marillion wir haben uns anfang November registriern lassen. Über einen monat vor Ende der Anmeldefrist. Also was können wir dann dafür. Wir sind uns keiner Schuld bewusst.
Der Unternehmer hat heutzutage über einen Wahrsager und eine Zeitmaschine zu verfügen, damit er sich notfalls rückwirkend gesetzeskonform verhalten kann...
@Guido Körber: LOL! Aber Sie haben Recht - man lese nur das Statement der EAR zur Terminlage der EAR und zum Registrierungsnachweis. Da wird allen Ernstes verkündet, der dusselige Unternehmer sei doch selber schuld, wenn die Registrierung nicht schnell genug erfolgt, denn seit 12/04 sei ja der Inhalt des ElektroG bekannt. Ja soll man denn als Bürger und Martteilnehmer auf bloße Gesetzesentwürfe hin aktiv werden? Die Realitätswahrnehnumg dieser EAR ist wohl völlig verzerrt. Gerade die heutige Legislative zeichnet sich doch durch pausenlose Änderungen und fehlgeleitete Schnellschüsse aus. Unser Steuerberater meinte erst vor kurzem, daß die 'Halbwertszeit' deutscher (Steuer)Gesetze unter 1/2 Jahr gefallen sei und es sich langsam kaum noch lohne, neue Gesetze überhaupt zu lesen....geschweige denn Gesetzesentwürfe! Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Nur kurz zum Thema "Legistalive". Angela Merkel hat heute in ihrer Antrittsrede im schönen schweizerischen Ski-Ort Davos vor dem Weltwirtschaftsforum den sog. Bürokratieabbau nach eigenen Worten zur "Chefsache" erklärt. Gut, der Begriff hat etwas gelitten (wir erinnern uns: schon unser Altbundeskanzler verwendete selbigen - nein, nicht der Dicke, gemeint ist der mit dem Victoryzeichen, mit der "Nachhaltigkeit"), trotzdem nicht unwichtig sowas auszusprechen. Vielleicht folgen ja bald Taten, wer weiß?! Ein Beobachter
Zu diesen schönen "Chefsachen" sollten wir vielleicht mal einen ordentlich fundierten Brief zum Thema schreiben und ihn jedem möglichen Politiker zukommen lassen. Möglichst jeder von uns. Wenn ein Waschkorb voller Briefe zu einem Thema ankommt sollte zumindest eine gewisse Spur von Aufmerksamkeit ausgelöst werden.
"Wenn ein Waschkorb voller Briefe zu einem Thema ankommt sollte zumindest eine gewisse Spur von Aufmerksamkeit ausgelöst werden." Jo, ich glaube auch noch an den Weihnachtsmann. OK, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Grad in den Anzeigen hier links an der Seite gesehen: http://www.ear-buchhaltung.de/index.php Ist aber 'n sehr ungünstiger Name für ne Software geworden, die sich an Mittelständler richtet ;) BtT: Kann man nicht irgendwie jemandem mit viel Einfluss vom BMU o.ä. kontaktieren und versuchen demjenigen klarzumachen das das EAR dringenst geändert werden muss? Mindestens sowas wie eine "Volumenregel" mit geringeren Kosten für kleine Unternehmen fehlt ja eindeutig. Irgendwas muss man doch tun können! Wen könnte man da denn ansprechen? (nicht alleine natürlich, sonst jukt das da ja keinen, aber wenn sich viele kleine Unternehmer da melden...) Also das Motto der Bundesregierung mit von wegen "Weniger Bürokratie" wäre ja sonst jetzt schon gescheitert...
Sehr lesenswert, bringt uns aber auch nicht weiter. http://www.elektroniknet.de/ek/aktuell/leserbriefe.htm
Hallo zusammen, kann mir jemand schnellstmöglich ein paar Adressen nennen, wo ich diese Aufkleber mit der durchgestrichenen Mülltonne herbekomme? Ich war einmal auf solch einer Seite, habe aber leider den Namen vergessen. Vielen Dank im Voraus. Grüße Susi
Hallo erstmal an alle die verzweifelt..... sind: Da viele Klein-Unternehmer mehr darunter leider und fast jeder seinen Laden lieber dicht macht bzw. machen möchte.... Jeder von uns (Hersteller/Inverkehrbringer) hat massive probleme. Warum setzt Ihr Euch Klein-Unternhemer nicht zusammen und reicht eine SAMMELKLAGE ein?! Ich meine damit, Registriert Euch schon mal auf deren Seite, Stammdaten usw...., und gibt eine/Eure Marke ein, eine Geräteart an. Somit ist man nach dem ElektroG Registriert. Was danach kommt, (das ist der Punkt an der Sache: NICHT ZAHLEN Das ElektroG sagt auch, das es Grenzfälle gibts, wenn die Mengen .... Verhältnismßig zu dem was die EAR an Gebühren und dem Container-Los nicht stimmen usw..... genau hier eine Sammelklage einreichten!!!! (Alle Klein-Unternehmer sollen sich zusammen tuen und KLAGEN!!! Für diese Stammregistrieung mit der Eingabe einer Marke, Kategorie z.B. 8 (Medizin.Geräte)+ B2B Gerät, kommt ein Kostenbescheid ih Höhe 179,80 Euro (hier sind bereits die 16& MwSt. enthalten) Das ist noch nicht zu Ende, bei jedem B2B Gerät muss man eine "Glaubhaftmachung" noch ausführlich niederlegen, dies muss wiederum von dem Hr. Dr. Winghofer (EAR) freigegeben werden. Nach der Freigabe muss man die Registrierung fortsezten bzw. abschließen. Ich könnte jetzt einen Roman bezüglich EAR schreiben, habe seit Monaten deren Seite und andere Seiten von oben bis unten runtergerattert, Verbände usw. gesprochen.... Da hilft wirklich nur die Sammelklage und nichts anderes!!!! Wenn EAR aktiv sein kann, warum können Wir/Ihr, das nicht sein!?! ALSO: Kopf hoch und was uns nicht umbringt, macht uns nur HÄRTER!!!
@Girly Soweit ich micht erinnern kann gibt es in Deutschland keine Möglichkeit eine Sammelklage zu machen (die USA kennen sowas). Da das ein gültiges Gesetz ist kann nur durch das Verfassungsgericht geklagt werden was einige JAHRE dauern dürfte, bis dahin heißt es zahlen,zahlen,zahlen... oder Betrieb dichtmachen und ins Ausland gehen. Gruss
Noch viel schlimmer. Erst mal muss man betroffen sein, also Nachteile durch das Gesetz erleiden. Dann muss man sich durch die unteren Instanzen klagen und jede Instanz verlieren. Erst dann besteht die Möglichkeit gegen das Gesetz als solches vorzugehen. Hier ist aber eine positive Entwicklung, vielleicht tut sich da ja wirklich was: http://www.karl-heinz-florenz.de/de/presse/pm_anzeige.php?id=263
T.Stüzt Da ich "leider" kein Rechtsanwalt bin (in diesem Falle wünschte ich mir, das ich ein Anwalt wäre) dann.... :) Soweit ich mich erkundigt habe, gibt es Deutschland schon Sammelklagen, sind halt nicht zulässig und wären verfassungswidrig. Deswegen meine Frage: Was würde denn erstmal dagegen sprechen, wenn alle Kleinunternehmer sich zusammen schließen und einen Anwalt zu diesem Thema einschalten? Wir wollten Deutschland aufrecht halten und dafür sollte man kämpfen und nicht die Flinte ins Korn werfen.
Warum kommen die alle jetzt wo es zu spät ist? Diese überbezahlten Sozialtheoretiker haben einfach ihre Aufgaben im Vorfeld nicht gemacht.
Betreff: Sammelklagen etc. Es gibt in Deutschland (jenseits der Verfassungsbeschwerde, die aber auch nicht jedem und auch nicht mit beliebigen Themen offensteht) keine Möglichkeit, direkt gegen ein Gesetz zu klagen, und schon gar nicht in Form einer Sammelklage. Gleichwohl gibt es Ansatzpunkte. Wir sind nach wie vor damit beschäftigt, zu analysieren, auf welcher inhaltlichen Ebene am erfolgversprechendsten juristisch agiert werden könnte. Das führt oft zu merkwürdigen Winkelzügen, aber so ist nunmal der deutsche Rechtsraum. Typischerweise sind die Dinge, die dem "Normalmenschen" als erstes ins Auge stechen, beim ElektroG beispielsweise die grobe Benachteiligung kleiner Unternehmen, weniger gut geeignet. Am Besten schlägt man die Paragraphenreiter mit ihren eigenen Waffen: Formaljuristisch. Und das ElektroG und seine Implementierung sind voll von Fehlern, die man auch gegen das Gesetz selbst ausnutzen könnte. Als Beispiel sei der §3.12 ElektroG genannt, mit dem reine Zwischenhändler auch in die Herstellerpflicht genommen werden sollen. Details in diesem Blog-Eintrag: http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/23/atempause_fur_zwischenhandler~410018 Leider können und wollen wir Details zu unseren aktuellen Erwägungen nicht öffentlich machen - man muss den Gegner ja nicht warnen. Sollten wir uns für einen Klageweg entschließen, hört Ihr von uns. Natürlich sind juristisch vorgebildete Mitstreiter in der VMB hoch erwünscht, auch für die Mitarbeit im juristischen Rat. Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Hallo an alle, ich habe als Ing. bei meiner alten Fa. aufgehört und als Existenzgründer über sechs Jahre ein Produkt entwickelt. Nun ist es geschafft es geht auf die Fertigung und Vermarktung zu. Was es Nerven und Kraft gekostet hat, ohne Einnahmen eine Vision in ein technisch und wirtschaftlich praktikables Produkt zu verwandeln, kann ich kaum beschreiben. Die Geräte enthalten einen ordentlichen Gehalt an eingen Milligramm Aresen in einem riesigen Stück Halbleiter aus GaAs. Das ist aber scheinbar RoHS mäßig voll OK, dagegen machen mir die wenigen Millionstel Gramm Blei, die sich in den vor Jahren extra angefertigeten nicht RoHS konformen Bauteile riesige Sorgen. Ich habe nun die Wahl, die alten Teile weg zu werfen und neue Teile RoHS konform fertigen zu lassen oder ich verwende die alten und werde zum Verbrecher. In meinem Leben habe ich beim Kauen vom Essen mehr Blei von meinen Amalganblomben abgemahlt und selber geschluckt, als sich hier an Blei befindet. Nun k...tzt mich die ganze mich die ganze Sache mit der EAR fürchterlich an: Die Geräte sind so groß wie ein 1-Cent - Stück, recht teuer und wiegen nur einige Gramm. Eine Jahresproduktion passt in die Hosentasche. Ein Marmeladenglas dient mir bei der Entwicklung und dem Löten von Prototypen als Mülleimer und mußte ca. alle zwei Jahre entsorgt werden. In einer kleinen Keksdose habe ich die Bauteile für die Fertigung der nächsten Jahre gebunkert. Die Geräte sollten eine Lebensdauer von größer 30 Jahren haben. So, das sind die Größenordnungen (an Gebrauchtgeräte - Abfall!), in denen ich denke. Nach dieser Zeit, sind die finanziellen Reserven ordentlich ausgelaugt - und ich muß erst mal mühsam einen Kundestamm aufbauen. Trotzdem muß ich mich wohl bei der EAR anmelden und muß an der Rücknahme und Entsorgung von Abfall teilnehmen - es darf doch nicht war sein, daß man nun hunderte oder tausende von EUR zahlen muß für die Anmeldung und die Entsorgung von einigen Gramm Abfall, der erst in vielen Jahrzehnten anfällt!!!!! Praktisch kann nur ich die Geräte entsorgen, da nur ich weis, wie man hinter der ultraharten Saphirplatte an das Bauteil mit dem giftigen GaAs kommt. So war das ab Anfang an geplant - alles andere macht keinen Sinn. Die automatischen Sortieranlagen scheitern GARANTIERT an dem Gerät. Außerdem frage ich mich, ob es eine unparteische Instanz gibt, die EAR kontrolliert. Es beschleicht mich da schon der Verdacht, daß der Mittelstand nicht nur unverhältnis hoch belastet wird, sondern am Ende auch eine unverhältnismäßig große Change hat, einen Kontainer voll Abfall zu gewinnen. Wie sieht wohl die Berechnungsmethode aus, um so ein Ding zu gewinnen? Geht die Change wirklich proportional zu der erzeugten Menge Abfall oder werden z.B. 20 gr Abfall auf eine Mindestmenge von 1 Tonne aufgerundet....? Das "Stiftung" beileibe nicht vor gewinnorientierten und unsauberen Geschäftsgebaren schützt, sieht man ja an der Stiftung Warentest. Als ich mit der Existenzgründung begann, zwang mich die Handwerkskammer mit unsaubersten Methode und schriftlich falschen Gesetzeszitaten zu einer Mitgliedschaft. Nach langem Kampf konnte ich kündigen und bekam auch das Geld zurück. Mit CE und EMV konnte ich mich anfreunden. Nun aber die Sache mit RoHS und dann noch EAR machen mich rasend wütend. Ich finde es O.K., wenn eine Handyproduzent mit voller Härte RoHS und EAR zu spüren bekommt - da geht es um richtig große Mengen. Aber in meinem Fall wird doch alles langsam zum Witz. Hat jemand eine Idee, wie ich das System umgehen kann? Wenn es ein Beispiel für Unverhältnismäßigkeit gibt, dann doch meins. Ich bin aktiver Umweltschützer, aber hier will ich nicht mitmachen - das hat in meinem Fall nichts mehr mit Umwelt sondern nur noch mit Geld abzocken zu tun. Ich habe genug mit der technischen Seite zu tun, ich habe einfach nicht die Zeit mich Stunden lang durch das Internet zu kämpfen. Kann mir nicht irgend jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll? Gruß, R.D.
Hallo R.D., willkommen im Club. Zuerst das Positive: "You are not alone". Nun ja, das wird dir sicher nicht weiterhelfen. Auch ich bin betroffen, weiß aber nicht 100% sicher, ob ich registrierpflichtig bin oder nicht(wahrscheinlich schon).Bei meinen Produkten entstehen auch max. 5 kg potentieller Schrott im Jahr und ich bin seit 2 Jahren im Geschäft. Bei der Registrierung kannst du einen Härtefallantrag stellen. Wonach das EAR den aber beurteilt ist ober-undurchsichtig. Und das ist das, was mich so auf die Palme bringt. Wir Kleinen, auch KMU's genannt, werden genau so bestraft, wie die Großen (Siemens, AEG, Sony, usw.) Die lachen sich über eine Registrierungsgebühr von 155 EUR tot und das Prüfen des Treuhandkonto für 455 EUR vertreibt vorgenanntes Grinsen sicher auch nicht. Bei meinem Geschäft im (noch) Nebenerwerb macht das glatt 10-20% des Gewinns aus. Von der zusätzlichen Arbeit ganz zu schweigen. Wichtig ist, nicht zu verzweifeln, sondern die Augen und Ohren in alle Richtungen ausrichten und hoffen, dass bereits registrierte Leute über Ihre Erfahrungen berichten und auch Härtefälle berichten, wie sie das argumentativ eingereicht haben. Was sagte Heinz Erhard bereits: "Zähne hoch und Kopf zusammenbeißen" Saluti Uwe
@ R.D. Du sprichts immer von einem Gerät. Ist es das wirklich? Fürt Dein Gerät eine eigenständige Funktion aus, wenn Du die Versorgungsspannung anlegst? Oder ist Dein Gerät nur ein Zulieferteil für eine andere Maschine, die von einer anderen Firma gebaut wird? Wenn ja, dann biste fein raus. Du schreibst auch nicht ob Dein Gerät b2b oder b2c ist. Was RoHS angeht, prüfe bitte, ob die millionstel Gramm Blei, den gesetzlichen Grenzwert in der 'homogenen Masse' Deines Gerätes überschreitet.
Das Gerät führt eine eigenständige Funktiom aus und ist offensichtlich für private wie auch für geschäftliche Kunden. Leider sind die millionstel Gramm Blei in einer (unendlich kleinen) homogenen Masse und damit über dem Grenzwert. Meine aktuelle Idee ist: Statt mit einem Einführungpreis werden die Geräte erst mal als Vorführ- oder Testgeräte verkauft. Dann kann man die Geräte auch noch nach dem 1.7.06 verkaufen, da sie ja zu dem Zeitpunkt ja schon Gebrauchtgeräte sind. Im großen und ganzen kann man ja dafür sorgen, daß dies auch der Wahrheit entspricht. Nun ja, irgendwie bekommt man das schon gebacken.... Außerdem, wird man ja auch nicht ins Gefängnis gesteckt, wenn man mit 50,5 km/h in der Ortschaft erwischt wird - auch wenn dies definitiv illegal ist. Eine Strafe richtet sich ja auch nach dem Ausmaß des Vergehens.
R.D. noch ne' Idee: Hast du nicht eine befreundete Firma, der du vor dem 01.07.06 eine 2-Jahresproduktion 'verkaufen' kannst? Somit wären deine Geräte vor dem Stichtag 'in Verkehr' gebracht.
Eine einfache Option ist die Geräte ausserhalb der EU zu verkaufen. So werden wir es mit Restbeständen handhaben, die wir nicht vor dem 1.7. wegbekommen.
ist nur doof, wenn 99,999% der kunden innerhalb der eu wohnen. und das dürfte, angesichts der menge eu-länder, für viele zutreffen. bei mir sind es 100% kunden ausschließlich eu-länder/95% davon sogar aus deutschland....wer kann seine produkte schon auf usbekisch in georgischen Zeitungen bewerben?
Ich denke da eher an USA, Kanada und Australien wo etliche unserer Kunden sitzen...
RoHS - Stoffverbote Wir haben uns etwas intensiver mit den ab Juli gültigen Stoffverboten des ElektroG beschäftigt, und mussten zu unserem Entsetzen feststellen, daß dies möglicherweise die schlimmste Splitterbombe des Gesetzes darstellt. U.E. wird dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit fast der gesamte Handel illegalisiert. Details hier: http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/02/17/rohs_die_unterschatzte_gefahr~569330 Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Sorry, der link oben ist falsch. Hier die richtige Version: http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/02/17/rohs_die_unterschatzte_gefahr~569330
Hallo, hier mal meine Vorschläge zur Vorgehensweise um daran was zu ändern. 1. Übers Fernsehen Publik machen was das für Auswirkungen auf die Kleinunternehmer hat. Nur so erreicht man die breite Öffentlichkeit (Nutznieser des Gesetztes, Datenschutz, Fallbeispiele, persönliche Schicksale...) Termin ausmachen wann die Leute ihre Mail an einen TV-Sender schicken sollen. Wenn da mal am Tag 1000 Mails eingehen dann wird sich da bestimmt Interesse des Senders regen. 2. Über die (baldige) Schließung der eigenen Firma wegen diesem Gesetz möglichst viel Wind machen. Zeitungen.... 3. Die Stellen anschreiben die an der Firma Beiträge abschöpfen z.B. IHK, Gemeinden/Bürgermeister(Gewerbesteuer) 4. Möglichst an den Höchsten das ganze schreiben, die Unteren stehen ja nur gut da, wenn keine Kritik nach oben weitergeleitet wird. 5. Am besten wäre es natürlich wenn man so eine Aktion möglichst zeitnah startet bringt ja nicht wenn in einem Amt das Zeug nur 1 Brief wöchentlich eintrudelt, das muss alles möglichst nah beieinanderliegen. Vielleicht kann das ja jemand wie die www.vereinigung-mb.de organisieren, das da von den Mietgliedern Massenschreiben an die entsprechenden Stellen rausgehen. 6. Mal den Politikern zeigen was Sie da erzählen und im Prinzip doch keine Ahnung haben "Bürokratieabbau für den Mittelstand....) vielleicht auch Zitate sammeln. Ich wollte mir in nächster Zeit auch einen Nebenerwerb zulegen, zum Glück bin ich mit meiner Schaltungsart wegen des Einbauortes nicht betroffen, aber ich finde man sollte möglichst bald gegen diese Dängelung der Kleinen was unternehmen.
Hi Ich wollte nur einmal fragen , ob sich von euch auch schon jemand in Holland registriert hat. Und mir vielleicht sagen kann was man bei der Registrierung beacheten muss Vielen Dank . Ciao Kathi
Könnt ihr in Deutschland auch ein Referendum gegen ein Gesetz ergreifen bzw. eine Volksinitiative starten? Das heisst z.B. 50'000 Unterschriften benötigt werden und die Gesetzesvorlage dann vor das Volk kommt? Also ich bin mit der Schweizer Regelung sehr zufrieden. Man bezahlt wie manche schon geschrieben haben, je nach Gerätekategorie unterschiedliche Beträge für die Entsorgung und kann dann die Geräte gratis abgeben und jede Verkaufsstelle MUSS Geräte, auch wenn sie nicht von ihnen sind, zurücknehmen. Eure Regelung erinnert mich irgendwie an das, was ich über den Dosenpfand gehört habe. Etwas so einfaches das so grosse Problem verursacht
Das ganze nennt sich "Effizienz"....Was 1968 nicht geklappt hat, wird jetzt auf den Weg gebracht.....:o)))))) Aber vielleicht entpuppt sich das ganze ja noch als zeitnaher Fastnachtsbeitrag...oder warten wir einfach bis zum 1.April ....
Könnte mir bitte Jemand helfen. Ich weiß leider gar nicht an wen ich mich wenden kann und die EAR hilft mir auch nicht niemand antwortet auf meine E-mails. Gibt es denn keine Übersicht über alle EU Länder und deren Umsetzung des Gesetzes. Bitte Bitte helft mir Wie ist das Gesetz den In den Niederlanden umgesetzt worden?? Vielen Dank Ciao
Google ist dein Freund... Nationale Übersicht: http://www.stiftung-ear.de/e217/e1032/ORGALIME-Overviewnationalregisters_ger.pdf Daraus für Niederlande: http://www.nvmp.nl/ http://www.ictoffice.nl/?ch=MIL http://www.bea-indicator.nl Dort die entsprechenden Dokumente suchen und lesen z.B. http://www.ictoffice.nl/ICT~Office%20bestanden/1%20-%20Organisatie/mileu/200409_engelsevertaling_besluit_elektrapp.pdf http://www.ictoffice.nl/ICT~Office%20bestanden/1%20-%20Organisatie/mileu/200409_engelsevertaling_regeling_elektrapp.pdf Und jede Menge zum praktischen Ablauf auf der BEA Seite.
okay, fassen wir mal zusammen: 240 Registrierungsgebühr (jedes Jahr, auch wenn sich da nichts änder) 455 für jedes B2C-Produktsortiment. Wie sieht es mit den Kosten für diese insolvenssichere Treuhanddings aus? Hat der einer genaue Kosten an einem Beispiel? Ist es richtig, daß mindestmenge 1 Tonne ist? Somit wären es jährlich 240+455+Treuhandkosten, richtig?
Hallo, ist es eigentlich auch möglich den Aufkleber ( durchgestrichene Mülltonne) auch unter dem Gerät anzubringen, da wir hinten an unseren Geräten schon einige Aufkleber anbringen müssen?? Bitte helft mir Danke Peter
Gibt es eigentlich auch gute Workshops zu diesem Thema ?? Hat da jemand infos??
@peter:
Ich wüsste nicht, warum der Aufkleber auch nicht unter dem Gerät
angebracht werden dürfte.
@mike
>Somit wären es jährlich 240+455+Treuhandkosten, richtig?<
So billig kommt man nicht davon:
Wenn man w/ Entsorgervertrag und Insolvenzgarantie eines der
Kollektivsysteme nutzt, z.B. take-e-way, sieht das so aus:
EAR:
Stammregistrierung 155,--
Garantieprüfung 545,--
take-e-way (1 t) 240,--
Summe 940,--
MwSt 150,40
Total 1090,40
Wohlgemerkt, bei Registrierung nur einer Marke und Geräteart, nur für
Deutschland.
Euer
Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de
1090,40 jährlich? Auch wenn ich mit meinen Sachen nichtmal 40kg (eigentlich 20kg, aber vielleicht kommt ja noch der große Aufschwung bei mit *hust) an Schrott einsätze? Angenommen ich verkaufe Musik-Elektronik. Vom E-Drummer bis zum Verstärker (4 Transistsoren und 3 Widerstände, so als "Beispiel" für die Art). Gilt dann Musik-Elektronik als eine Geräteart? Oder ist Instrument eine Art, Verstärker noch eine Art
@Mike: Zu den Gerätearten findet man ganz gute Aufschlüsselungen bei der EAR. Die Kosten sind nicht jährlich; in den Folgejahren wird es deutlich weniger. Allerdings sind Anpassungen bei Mengenüberschreitungen teuer, denn dann muss auch die Garantiesumme angepasst werden, was eine erneute Garantieprüfung der EAR auslöst. Interessant übrigens, daß die 'Prüfung der Garantie' teurer ist, wenn man sich einem Kollektivsystem anschließt - logischerweise sollte man doch das Gegenteil erwarten. Im Übrigen kommen auf Sie nicht nur die Registrierung/Meldung/Garantie zu, sondern auch die Pflicht zur Entsorgungsdokumentation sowie die Verantwortung zur Einhaltung der Stoffverbote. Weiterhin hat die in Verkehr gebrachte Menge nur einen begrenzten Einfluß auch die Wahrscheinlichkeit, einen 30 t Container zugeteilt zu bekommen. Theoretisch könnte das auch gleich zu Anfang sein.... Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
Hallo zusammen, ich brauche mal wieder Hilfe. Wir haben nun unsere Firma und Produkte registriert und unsere Reg.-Nr. auch erhalten. Nun habe ich auf der ear-Homepage etwas über örE, Behälter... usw. gelesen und weiß nicht genau was ich diesbezüglich zu tun habe. Kann mir dies kurz und knapp erklärt werden? Vielen Dank im Voraus. Grüße Susi
Das ElektroG ist aus der RoHs und WEEE Richtlinie entstanden und gelten EU-weit. Der Inverkehrbringer muss diese Richtlinien einhalten, wenn er innerhalb der EU verkaufen will. Wer diese Richtlinien nicht einhält, darf innerhalb der EU entsprechende Prodrukte nicht verkaufen, egal aus welcher Region der Weltkugel diese stammen oder reimportiert sind. Rohs heisst u.a. bleifrei löten, das geht nur mit höheren Löttemperaturen, d.h. mehr Energieverbrauch, noch mehr Treibhauseffekt usw. Ich kenne jemand, bei dem ist das Stromnetz zusammengekracht, als er die Bleifrei-Lötanlagen in Betrieb genommen hat, d.h. ein größerer Umspanntrafo wurde erforderlich. teuer,teuer,teuer. Die Kunststoffe zahlloser Bauteile halten höhere Temperaturen nicht aus und geben mehr giftge Gase an die Umwelt ab. Das nennt sich dann Umweltpolitik!! Ich habe habe gehört, wenn das EU-Parlament einem EU-Richtlinienvorschlag der EU-Kommision nicht widerspricht, wird entsteht eine gültige EU-Richtlinie, die die EU-Länder in nationales Recht umsetzen müssen. Ich habe keine Ahnung, ob das stimmt, Wenn ja, darf man sich über so mnachen EU-Mist nicht wundern.
Hi Ich hab mich nun fast durch dieses Ellenlange Thread gewühlt und kann gar nicht glauben was hier läuft... Die ganze Sache scheint komplett an mir vorbeigegangen zu sein... Bleibt nur darauf zu hoffen, dass dieser Missstand bald (und das ist ja bekanntlich ein dehnbarer Begriff) aus der Welt geschafft wir. Eine Diskussion was in diesem Land so alles läuft ist ja bereits aufgekommen und die möchte ich an dieser Stelle garnicht mehr fortsetzen :( Bei mir ergibt sich folgende Sachlage: Ich entwickle und vertreibe nebenerwerblich elektronische Systeme für Karts. Mir stellt sich die Frage, ob es sich bei einem Kart nun eindeutig um ein Transportmittel handelt. Wo finde ich die Definition von Transportmittel? Wäre es so, wäre ich aus dem Schneider wenn ich das richtig verstehe. Heißt aber nicht dass ich die ganze Sache trotzdem für eine riesengroße Sauerei halte :( Grüße Paul
Der Bundesverband für Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) fordert in einem offenen Brief v. 13.2.2006 an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine "Kleinbetriebsregelung" für PC-Assemblierer und den Abbau von Bürokratie (siehe PDF). http://www.bvt-ev.de/bvt_cm/aktuelles/news/PM_BVT_Offener_Brief_BMU_10022006.php Nach eigenen Angaben vertritt der BVT weit über 10.000 Unternehmen mit einer 6-stelligen Zahl an Beschäftigten. Ein Beobachter
@Paul: Bei Fahrzeugen ist es ja so gereglt das die Hersteller die Fahrzeuge kostenlos zurücknehmen müssen und fachgerecht entsorgen. Es geht also bestimmt um die Frage ob so ein Kart auch zur Verwertung vom Hersteller zurückgenommen wird. Wenn ja dann ist dieser auch für die Entsorgung für Teile verpflichtet die sich am Kart befinden (deine elektr. Schaltng)
Hallo, ich denke es gibt bestimmt schon Gesetze die verbieten, anderen Menschen solche Schikanen in den Weg zu legen. Kann man im Fall ElektroG nicht was mit den Menschenrechten anfangen? Siehe Artikel 22 u. 23: http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte Oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb? Siehe §1, §3 u. §4: http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#K1 Was ist mit der Geschäftsgrundlage? http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsgrundlage Bei den Firmen die zur ElektroG gehören, könnte man ja das hier vermuten: "... Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, ..." von http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption <zitat src=http://www.interkultureller-rat.de/Themen/Stellungnahmen/Anti_Diskriminierung.pdf> ... Dazu gehört ganz zentral der Grundsatz, dass der Staat niemanden wegen seines Geschlechts, seiner Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Identität oder seiner ethnischen Herkunft diskriminieren darf. Im Grundgesetz wird dies in Artikel 3 (3) ausdrücklich festgeschrieben. ... </zitat> Aber warum darf der Staat mich diskriminieren, indem er es mir unmöglich macht, einen Einstieg in die Selbständigkeit zu finden indem ich selbstentwickelte Geräte verkaufe? Am besten gefällt mir das hier: Siehe §23, http://www.welt.de/data/2005/01/22/391800.html Gruß, Feadi (der ohne Registrierung nicht einmal mehr ausprobieren darf ob sich Selbstentwickeltes verkauft)
Hallo zusammen. Ich bin nur ein einfacher Endnutzer, der zufällig auf diese Seite gestolpert ist. Ich bin schier entsetzt, was die Bürokratie in Deutschland wieder für "Blüten" treibt. Was ich allerdings auch schlimm finde ist, dass ich bisher nichts von dem Drama mitbekommen habe. Klar, man hört davon, dass es eine neue Regelung gibt für die Rücknahme von Elektronikschrott und denkt sich: "hm das hauen sie uns wieder auf den Preis drauf, aber wenigstens wird das Gerät später ordentlich entsorgt." Welche Auswirkungen dieses Gestz und seine Durchführung hat wurde mir aber noch nie bewußt gemacht. Und ich denke so geht es wohl allen, die nichts mit Herstellung und Vertrieb von Elektrogeräten und teilen zu tun haben. Also ich würde sagen, Ihr solltet wirklich mal die breite Öffentlichkeit wecken. OK, das deutsche Schaf mäht dann mal kurz und lässt sich dann trotzdem scheren. Aber einen Versuch wäre es wert, mal mit den Sensationsmedien wie Akte deckt auf, Bild, Stern und Co. kontakt aufzunehmen. Vielleicht werden ja dann doch mal Politiker wach und merken, dass da mal wieder was aus dem Ruder läuft. Viele Grüße, André
Hi Leute, ich habe mal eine Frage an euch und zwa, sind wir schon bei der EAR angemeldet haben auch eine Reg. nr. erhalten. Ich war vor ein paar Tagen auf einem ElektroG-Seminar, wo mir gesagt wurde, dass ich die Reg. daten von einem Wirtschaftsprüfer prüfen bzw. beglaubigen lassen muss!! Meine Frage ist nun, hat das schon jemand von euch gemacht. Habt ihr eure Registrierungsformulare nur unterschreiben lassen oder wie habt ihr das gemacht! Und noch eine Frage: Wie beurkundet Ihr eure RoHS-Konformitätserklärung?? Bzw. wie weißt Ihr sicher nach, dass in euren Produkten ( Bauteile für PCs von anderen Firmen oder so) keine ROHS unkonformen Stoffe enthalten sind:: Bitte schreibt mir bald eine Anstwort! Vielen Dank Ciao Martin
Hallo Martin RoHS bestätigt der Hersteller durch eine schriftliche Konformitätserklärung (so wie beim CE) und mit einer "RoHS-Konform" Etikette am Gerät. Hersteller ist derjenige, der Geräte (die unter das ElektroG fallen) herstellt und in Verkehr bringt. Wirtschaftsprüfer haben mit dieser Erklärung nichts zu tun. Wirtschaftsprüfer können lediglich die Einzahlungen zur Rücklage auf Dein Treuhandkonto für B2C belegen. Hinweis Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft oder Beratung.
Habe vor kurzem den Gebührenbescheid zur Anmeldung bekommen. Er enthielt den Satz: "Die Voraussetzung einer Kostenbefreiung oder Kostenermäßigung liegen nicht vor" Ich habe dann bei der IHK sowie bei der LFU in Bayern nachgefragt (LFU war die erste Adresse, die ich aus dem Web fischen konnte) und bekam von meiner IHK wie auch von der LFU übereinstimmende ANtworten: 1) Es sei nicht bekannt, welche Kriterien für die Kostenbefreiung gelten. 2. Es sei bisher in keinem einzigen Fall einem Antrag auf Kostenbefreiung stattgegeben worden. Zusätzlich bekam ich vom zuständigen Mitarbeiter meiner IHK die Einschätzung, das Ganze sei ein wunderbares Instrument zur Marktbereinigung, das sich einige Große unter den Nagel gerissen hätten ....(guckt mal die Zusammensetzung des Kuratoriums der EAR an) Tut was! Schreibt an eure Bundestagsabgeordneten! Das Gesetz ist so gemacht worden, damit sich die Politik die Hände in Unschuld waschen kann.Der Bundestag hat sich mit der Beleihung der Stiftung aus der Verantwortung gestohlen und argumentiert nun erst mal: "was wollt ihr denn - ihr wolltet doch Entbürokratisierung - jetzt habt ihr eure Selbstverwaltung." Nach dem die Dinge so liegen und nachdem der Gebührenbescheid noch nicht mal einen Widerspruch zulässt (was ein Formfehler sein dürfte) klage ich also gegen den Gebührenbescheid. Wer mitmachen will, ist gern eingeladen, mein Anwalt würde sich freuen, mehr als 1x 178 Euro als Streitwert zusammenzukriegen .... Und ich stelle mir vor, daß es am Verwaltungsgericht Ansbach sehr viel Post gibt, wenn jeder von uns eine Widerspruchsklage einreicht. Rudolf
Sehr gut, das ist genau so ein Beispielfall wie wir ihn brauchen. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Geräte auch nicht gerade in ganzen Schiffsladungen verkaufen? Wenn die Kosten für die Entsorgung der Geräte deutlich unter den Kosten für die Registrierung liegen sollte keine Verhältnissmässigkeit gegeben sein, damit dürften die Gebühren nicht oder nur in vermindetrem Umfang anfallen.
Und was ist mit der Kennzeichnung, muss ich für das RoHs auch noch einen Sticker auf unser Produkt kleben ( wie die durchgestrichene Mülltonne beim ElektroG) UND WAS für ein zeichen ist dafür vorgesehnen?? Vielen Dank Martin
ich bin dafür nicht der wahre Fachmann, aber es wird z.B. von Platinenherstellern angeboten, ein durchgestrichenes Pb auf bleifreie Platinen zu drucken. Ich weiß aber nicht, ob das ein amtlich gültiges Zeichen ist oder werden wird wie das hilfreiche CE oder die gekreuzigte Mülltonne Rudolf
Es gibt so weit mir bekannt ist keine Kennzeichunungspflicht für die Einhaltung der RoHS. Ab dem 1.7.2006 wird das schlicht vorausgesetzt. Daher ist davon auszugehen, dass es bei einer Kennzeichnung der Produkte nach dem 1.7. als Anlass für Abmahnungen dienen wird. Schliesslich muss dann ja jeder die RoHS einhalten und darauf gesondert hinzuweisen verschafft einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil. Natürlich ist eine Kennzeichnung zu reinen Logistikzwecken etwas anderes, wir kennzeichnen alle bei uns im Lager befindlichen Teile auch eindeutig. Wie im Einzelnen überprüfbar sein soll ob ein Gerät vor oder nach dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde ist unklar. Und wie ein Hersteller von Geräten sicherstellen soll, dass alle verwendeten Einzelteile RoHS konform sind ist dem Gesetzgeber schlicht egal.
Die CE-Konformität ist auch gesetzlich vorgeschrieben, und denoch muss überall das CE-Zeichen drauf. Oder ist es etwa so, daß RoHS Bestandteil von CE ist, und deshalb nicht gesondert aufgeführt wird?
Kennzeichnungspflicht ab 24.3. - Vorsicht bei Bauteilen Durch die demnächst in Kraft tretende Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG kann es bei den Bauteilen von Elektrogeräten, insbesondere bei den typischen Computerkomponenten, zu grossen Abmahnrisiken im Handel kommen. Die Analyse des VMB zeigt, daß in bestimmten, durchaus typischen Situationen ein gesetzeskonformes Verhalten unmöglich scheint. Einen Ausflug nach Absurdistan können Sie hier unternehmen: http://elektrog.blog.de/2006/03/16/kennzeichnungspflicht_ab_dem_24_marz_abm~648888 Kopfschüttelnd, Euer Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
hat schon einer das Editorial der 'Elektronik' vom 06.03.2006 gesehen? Die 'Elektronik' hat eine öffentliche Petition an den Bundestag gerichtet diverse Paragraphen des ElektroG auszusetzen. Bitte schaut die kommenden Tage mal unter http://itc.napier.ac.uk/e%2DPetition/bundestag/list_petitions.asp dort ist eine Liste der eingereichten Petitionen die man dann online unterschreiben und unterstützen kann vielleicht hilft's
@Yussarian: Für RoHS ist keine Kennzeichnung vorgeschrieben. RoHS und WEEE haben absolut nichts mit CE zu tun. Soweit ein E-Gerät mit einer (beliebigen) RoHS-Kennzeichnung versehen ist, ist das eine Herstellerspezifische Sache. Ab Gültigkeit der Stoffverbote dürfte eine RoHS-Kennzeichnung bei Produkten, für die die Stoffverbote gelten, sogar einen Verstoß gegen das UWG darstellen. Alles natürlich nur meine persönliche Meinung u. o. Gewähr. Georg Schlomka www.vereinigung-mb.de
habe erst gerade die elektronische Form des Editorial gefunden: http://www.elektroniknet.de/ek/aktuell/weee_aussetzen.htm Grüße
Wen es interessiert: eben (19.3.2006 18:40) lief im DLF die Sendung Hintergrund Wirtschaft zum Thema Elektroschrott. Wer es nachlesen möchte (man kann es auch im Internet nachhören): http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hiwi/480533/
@Rudolf Dölling: Der DLF-Beitrag ist ja wohl das Letzte. Ich hätte nicht damit gerechnet, daß ausgerechnet der Deutschlandfunk ohne jede Recherche oder Sachverstand unreflektiert die Verbreitungen eines Müll-Profiteurs wiedergeben würde. Allein solche Äußerungen wie '25 Kg Elektroschrott würde jeder Bundesbürger pro Jahr hinterlassen' braucht ja wohl nicht mehr als 2 Sekunden kritisches Nachdenken... Tja, der Öffentlichkeitspunkt geht wohl an den Gegner. Allerdings ist der Abschlusssatz schon kennzeichnend: "Als Demontagestandort hat Deutschland deshalb nur dann eine Chance, wenn das Zerlegen, Sortieren und Wiederverwerten als Hightech-Industrie organisiert wird - so wie es bei der Herstellung in Fernost schon heute der Fall ist." So stellt man sich also die Zukunft Deutschlands vor - als Müllverwerter Asiens. Aber vielleicht nur gerecht, wenn man bedenkt, daß seit Jahrzehnten Menschen auf und von Müllkippen in Asien leben, die u.a. mit unsern Abfällen befüllt werden. Meine ganz persönliche Meinung. Georg Schlomka
In der SZ gab es heute einen Artikel aus der Sicht der Kommunen ich zitiere hier mal einen Absatz: Auch der Deutsche Städt e- und Gemeindebund (DSTG) kritisierte das System als zu kompliziert und undurchsichtig. ¸¸Das EAR wählt im Lotterieverfahren Entsorger aus, weigert sich aber, diese gegenüber den Städten und Kommunen zu benennen", sagte der DSTG-Wirtschaftsbeigeordnete Jens Lattmann. Nach seinen Erfahrungen liefern die in der Pflicht stehenden Entsorger - wenn überhaupt - häufig Container, die den Anforderungen nicht genügen, weil etwa eine Abdeckung fehlt. Diese müssten dann zurückgeschickt werden. Hinzu kommt, dass wohl ein Teil der Geräteproduzenten noch nicht beim EAR registriert ist, wie die Herstellerverbände ZVEI und Bitkom mitteilen. Die dem Bundesumweltministerium untergeordnete EAR meldete unterdessen am Mittwoch, dass die Ablaufkoordination ¸¸erfolgreich getestet" worden sei. Etwa 450 kommunale Übergabestellen hätten daran teilgenommen. Für weitere Auskünfte war das EAR nicht erreichbar. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums räumte jedoch ein, es könne hier und da zu Schwierigkeiten in der Anfangsphase kommen. ¸¸Von einem Chaos kann man aber sicher nicht sprechen." Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.69, Donnerstag, den 23. März 2006 , Seite 17 Was lehrt uns das? EAR ist also nicht ein Kleinfürstentum, sondern bleibt dem BUM unterstellt. Briefe also auch ab und zu an Sigmar Gabriel schreiben. Rudolf
Auch in unserer Tageszeitung (Ruhrnachrichten) war heute ein Bericht über das EAR Gesetz. Darin hieß es dass zum einen ein Drittel der Sammelstellen noch nicht ausreichend mit Containern ausgestattet wären. Als nächstes wurde von 10000 Herstellern und Importeuren gesprochen von denen sich erst die Hälfte registriert hätten. Dann wurde noch erwähnt dass das EAR Gesetz den Kommunen erlaubt einzelnen Gerätegruppen in Eigenregie zu entsorgen statt sie den Herstellern zu überlassen. Diese Möglicheit würde von einigen Kommunen genutzt damit in diesem Berich arbeitende soziale Betiebe weiterhin tätig sein können. Als Beispiel wurde Dortmund genannt. Die Probleme die sich für klein und kleinst Betriebe ergeben wurden nicht angesprochen.
Zu dem Heise-Ticker haben wir einen Kommentar veröffentlicht. http://elektrog.blog.de/2006/03/16/kennzeichnungspflicht_ab_dem_24_marz_abm~648888 Die Zuständigkeit des BMU für die Rechts- und Fachaufsicht ist sowohl im ElektroG selbst, als auch in der Beleihungsurkunde der EAR festgeschrieben. Tatsächlich ist das einer unsrerer Kritikpunkte - wenn schon EAR, dann richtig. Bei der aktuellen Gestaltung ist die EAR nichts weiter als ein Erfüllungsgehilfe für das BMU, der über die Registrierung, Gebührenerhebung und Containerzuteilung praktisch keinerlei Kompetenzen hat. Insbesondere kann das EAR keine Verordnungen oder Erlasse zum ElektroG tätigen, oder auch nur rechtsverbindliche Auskünfte z.B. zur Frage, ob ein bestimmtes Produkt überhaupt ein Elektrogerät i.S.d.G. ist, geben. Insoweit ist das EAR mit viel zu geringen Befugnissen ausgestattet. Leider fühlt sich das EAR aber dennoch dazu berufen, jede Menge Gesetzesauslegung in seinen FAQs zu betreiben. Jeder Leser dieser FAQs sei nochmals eindringlich darauf hingewiesen, daß das alles nicht-rechtsverbindliche Meinungen des EAR sind (schreibt das EAR sogar selbst auf seinen Internet-Seiten, immerhin!), und man sich z.B. bei Abmahnungen darauf nicht berufen kann, genausowenig wie auf Gesetzesinterpretationen hier im Forum oder in unserm Blog. Siehe auch diesen etwas ältern Artikel in unserem Blog: http://elektrog.blog.de/2005/12/12/kann_man_sich_auf_die_auserungen_der_ear~380513
Leider hat sich ein sinnentstellender Fehler im obigen Post eingeschlichen - es muss heißen: der über die Registrierung, Gebührenerhebung und Containerzuteilung hinaus praktisch keinerlei Kompetenzen hat.
Sinngemäßer Originalton CDU Angela Merkel heute beim Wahlkampfabschluss in Dessau: "Wir lösen immer ein Problem so dicht wie möglich am Menschen, dies ist Christlich Demokratische Politik". Weitere Sätze im Originalton ".. nicht ständig den Menschen Knüppel zwischen die Beine werfen .." ebenso wie ".. Bürokratie abbauen .." und ".. unsinnige Richtlinien verhindern ..". Diese und ähnliche Sätze, die den Menschen derzeit von der CDU bei öffentlichen Kundgebungen auf unseren Marktplätzen um die Ohren gehauen werden, klingen angesichts des ElektroG wie blanker Hohn. Ebenso in Mainz und anderen Städten wurde den Bürgern Bürokratieabbau gepredigt, vom Abbau unsinniger Richtlinien erzählt und der Mittelstand und Kleinunternehmen beschworen. Damit werden die Menschen systematisch verspottet und für dumm verkauft, zumindest in dieser Thematik. Die großen Lobbyisten haben die Bundesregierung voll im Griff. Genau wie dem ElektroG mindestens eine Bagatellklausel fehlt, wurde kurzerhand auf drängen der Musikindustrie die geplante Bagatellklausel bei der Neufassung des Urheberrechts gestrichen, aus blanker Profitgier mächtiger Unternehmen. Den Bürger einschränken, entrechten und vor den Kadi ziehen wo es nur geht. Arbeitsbeschaffung für Anwälte. Mehr Bildung und Kinder braucht das Land? Das Recht auf Privatkopie OHNE Einschränkung gerade bei Printmedien in zunehmend elektronischer Form ist Voraussetzung für Bildung für Jedermann. Wir lernen durch abkucken und neu interpretieren des Inhalts. Unsere Eltern haben nie Lizenzgebühren dafür verlangt, als wir Vati beim Heimwerken und Mutti beim Kuchenbacken über die Schulter schauten. Und auch sehr viel gute Software ist durch Abkupfern und anschliessendes Weiterentwickeln entstanden. Und der Verbraucherschutz? Gestern ein Bericht von Report in der ARD. Kein Auskunftsrecht auf Gammelfleich, kein Recht die Inhaltsstoffe unserer Lebensmittel zu erfahren. Im Zweifel Betriebsgeheimnis (darf jeder Hersteller jetzt für sich neuerdings in Anpruch nehmen). So steht's jetzt im Gesetz. Das Volk dumm halten per Verordnung. Der Spitzenkandidat der CDU Böhr spricht sich in Mainz offen für grüne Gentechnik aus. Originalworte sinngemäß, ".. das würden schließlich jetzt alle machen, .. das bräuchten wir in Deutschland jetzt auch". Irrtum, lieber Herr Böhr! Kein Winzer aus Rheinland Pfalz brauch grüne Gentechnik, genauso wenig wie das deutsche Reinheitsgebot für Bier es braucht. Nein, Nein und nochmals Nein! Auch hier haben die Lobbyisten die Union voll im Griff, übrigens ebenso wie beim Atomstrom. Da reimt sich ein Sachverhalt zum anderen und es braucht einen eigentlich nicht mehr wundern, warum das ElektroG ist wie es ist. Laut Panorama (oder war es Report?!) greifen Lobbyisten sogar während der Gesetzgebung aktiv in Gesetze ein und diktieren unseren Volksvertretern ganze Textpassagen, die wir dann später per Wahl mal eben absegnen sollen. Hier wird der Demokratie ernsthaft Schaden zugefügt. Und was bleibt einem als Wähler an der Wahlurne eigentlich noch für Möglichkeiten außer eine Protestpartei zu wählen? Ein Beobachter
Hallo Beobachter, long time no see, eh? Leider muss ich Ihnen ganz überwiegend Recht geben. Die tollen Bilder von Demokratie, Marktwirtschaft, etc. sind in meinem Augen schon seit langem nichts als Propaganda. In Wirklichkeit haben wir schon längst die Diktatur der Bürokratie, und damit der Lobbys. Ich habe mir schon längst geschworen, daß, falls ich eines Tages die Diagnose einer kurzfristig zum Tode führenden Krankheit bekomme, ich mich (erstmalig) patriotisch-gemeinnützig verhalten werde, indem ich mich ganz persönlich mit ein paar Leitfiguren dieser Schmierenkomödie beschäftigen werden...dann, wenn Sanktionen des Staates aufgrund der Krankheit völlig irrelevant werden... Tja, leider hilft das aktuell nicht weiter. Nach wie vor suchen wir nach Möglichkeiten, den Tsunami ElektroG möglichst unbeschadet zu überstehen. Gott steh uns bei.
@ Beobachter Warum sind Lobbyisten so einflußssreich? Ca. 90% aller Gesetze werden ohne große Debatte mit großen Mehrheiten durchgewunken. Sonst hätten wir nicht so viele Gesetze pro Jahr. Die schiere Masse der Vorlagen macht es dem einzelnen Abgeordneten unmöglich, sich ernsthaft mit allen Themen auseinanderzusetzen. Deshalb wurden die Ausschüsse eingerichtet, um die Vorarbeit in kleinen effektiv arbeitenden Gruppen zu leisten. Aber auch für diese Arbeitsteilung wird der Arbeitsdruck seit geraumer Zeit übermächtig. Damit schlug die Stunde der Lobbyisten. Ein guter arbeitender Lobbyist quasselt nicht möglichst viele Abgeordnete in der Lobby an. Ein guter Lobbyist wendet sich an einige wenige Abgeordnete, die als Cheerleaders für bestimmte Themen auftreten. Die bekommen keine dicken Geschenke etc., wie üblicherweise unterstellt wird. Irrtum: Sie bekommen vom Lobbyisten fertig ausformulierte Gesetzesvorlagen in die Hand gedrückt, die sie nur noch auf ihrem Briefpapier ausdrucken müssen. Das erspart ihnen eine ungeheure Menge Arbeit. Die Texte sind so professionell formuliert, daß sie ohne große Widersprüche die Ausschüsse passieren. Ist diese Hürde genommen, empfehlen die Fraktionsführer in der Regel die Annahme des Vorschlags. Der einbringende Abgeordnete hat sich damit Verdienste erworben .. und er möchte ja wieder als Kandidat aufgestlt und vom Volk gewählt werden.... Das sprach ein "freier" Lobbyist auf einem Seminar für Führungskräfte. Das Seminar wurde übrigens zu einem fürstlichen Preis angeboten und der Lobbyist warb damit für sich, dass er die Gesetzesvorlagen nach den Wünschen der Anwesenden "parlamentskonform" ausarbeiten wolle.
Hallo, Ich habe gerade den ganze Thread gelesen. Bei mir ist folgende Situation : Ich habe ein paar Schaltungen entworfen und den Quellcode für AVRs geschrieben. Ich wollte mich als Kleinunternehmer anmelden um diese Schaltungen zu verkaufen. Das ganze soll als Bausatz angeboten werden, also Platine + Tüte mit Teilen. Habe ich das richtig verstanden, dass ich mich dann nicht registrieren muss ? Wie sieht es aus mit ROHS ? Die Platinen meines Herstellers sind Bleifrei. Aber bei den Bauteilen verkaufen zb. CSD oder Segor nachwievor welche ohne ROHS Symbol. Darf man diese in Mengen dort einkaufen um sie später weiter zu verkaufen ? Wir reden hier von 5-10 bausätze pro monat. Ich will ja nicht ärger bekommen. Vielen Dank !! Frederik
@ Frederik Keine übergroße Sorge! Bauteile dürfen nach wie vor ohne RoHS Kennzeichen verkauft werden, denn es gibt zugelassene Ausnahmen für bestimmte Gerätegruppen (va. Medizintechnik) ...der Gesetzgeber hatte wohl Sorge, ihm würde demnächst beim Onkel Doktor das Hirn im Tomographen verbrutzelt :-) Wenn mich nicht alles täuscht, wird die Luftfahrtindustrie auch alle Ausnahmen auf sich beziehen. Und welcher Abgeordnete möchte schon gern vom Himmel fallen, bloß weil ein paar RoHS-konforme SMDs von der Platine hopsen? Wir werden weiterhin an bestimmten Stellen Relais mit Hg-wetted Kontakten verbauen. Solang es nix Besseres oder Gleichwertiges gibt ....z.B. Null-Ohm-Amperemeter, die von paar A bis unterhalb pA messen, kriegt man nur mit giftigen Bauteilen sauber hin. Deshalb: in Nischenmärkten passiert da nix. Die Abmahnwelle läuft dort, wo Großumsätze durchgezogen werden :-) Rudolf
Die öffentliche Petition scheint (immer noch) nicht veröffentlicht zu sein. Zufall oder Absicht? Hätte mich da gerne eingetragen. Für eine Aussetzung des ElektroG dürfte es aber eh' zu spät sein. Stephan.
Kleinunternehmen werden von der EAR verständnisvoll beraten... Wir haben eine wunderbare Fundstelle in einem namhaften Kommentar zum ElektroG gefunden, in der der Sinn und Zweck für die Bildung einer "Gemeinsamen Stelle" erläutert wird. Dem geneigten Leser unseres Artikels sei versichert, daß es sich NICHT um einen Aprilscherz handelt, was dort zu lesen ist. Man könnte drüber lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre. Hier gehts zum Artikel: http://elektrog.blog.de/2006/04/02/wussten_sie_das_die_ear_der_schutzpatron~695979 Euer Georg Schlomka Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung www.vereinigung-mb.de
Wie ich auf der Seite des Deutschen Bundestages sehe, ist die Petition noch immer nicht veröffentlicht. Kennt jemand die Zusammenhänge? Falls nicht, interessiert mich trotzdem von wem die Petition wann eingereicht wurde. Ausserdem der genaue Name der Petition. Es muss möglich sein nachzufragen, nur benötige ich genau diese Angaben. Vielen Dank! -Jean-
Ist ja wirklich alles hochinteressant, doch leider wahr - hätten wir alle aber früher ändern müssen, Brüssel und die Großindustrie zwingt den Kleinunternehmer in die Knie, und das ist gewollte (Lobba) Politik - das Elektrogerätegesetz wurde von SONY und Philips forciert in die Gesetzesbildung gebracht !! Meine Meinung ist auf www.europa-nein-danke.de zu sehen
Werte Unternehmer und Eigentümer klein- und mittelständischer Betriebe, zum aktuellen ElektroG Gesetz möchte der Bundesverband Deutscher Mittelstandsberater e.V. (BVDM) gerne Stellung nehmen und lädt Sie hierfür herzlich ein, seine Initiative "Du bist deutscher Mittelstand" zu unterstützen. Besuchen Sie doch diesbezüglich unser Mittelstandsforum unter http://www.du-bist-deutscher-mittelstand.de und eröffnen eine neue Diskussion oder Schildern dort Ihre Erfahrungen mit dem neuen ElektroG Gesetz. Wir würden uns freuen im Interesse der KMU handeln und deren Interessen vertreten zu können. Mit freundlichen Grüßen. Veit Schumacher
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