Hallo, ich muß jetzt ein Fahrtenbuch für die freundlichen Herrschaften vom Finanzamt erstellen. Mein Fahrtenbuch hat u.a. folgende Felder: Datum: Fahrzeit: Zieladresse: Firma, ...: Km dienstl.: Km priv.: Angenommen ich fahre von A nach B (dienstlich) 10 km, dann von B nach C 5 km und dann von C nach A 7 km nach Hause. Was muß ich dann eintragen? Muß ich das auf 3 Zeilen aufteilen? Oder angenommen ich fahre von A nach B dienstlich 5 km, dann von B nach Italien in den Urlaub 1000 km, und dann von Italien nach Hause 995 km. Vielen Dank!
Muss ich auch Fahrten von A nach B und zurueck auf 2 Zeilen aufteilen? Wie muss ich die Kilometerangabe bei der Heimfahrt setzen? Danke!
Worin besteht denn das Problem, JEDE Fahrt einzeln aufzuschreiben? Motor an --> "Beginn der Fahrt" in irgendwo Motor aus --> "Ende der Fahrt" in woanders Zweck der Fahrt: irgendwas Und für die Rückfahrt wird eine neue Zeile des Fahrtenbuchs spendiert Oder versteh ich da irgendwas nicht richtig?
genauso ist es. Ich führe jetzt auch Fahrtenbuch, schon aus Trotz, das Finanzamt wird deutlich weniger bekommen als bei der alten 1%-Regelung, bequem, aber nicht gerade billig. Ich schätze mal, dass das wieder ein Schuss wird, der nach hinten losgeht, da will ich natürlich kräftig mitmachen.... Bei Privatfahrten brauchst du kein Reiseziel eintragen.
Mein Hauptanliegen war, ob die Rückfahrt von C nach A dienstlich oder privat ist. Flo
Wenn Du die richtige Antwort schon weißt, warum dann die Frage ? Letztich wird das FA im Falle einer Prüfung sowieso entscheiden, was korrekt ist. Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen und Ausführungsbestimmungen und die kann man beim FA erfragen. Und wenn Du meinst, daß dort nur blutdurstige Bestien hausen, gib ihnen die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen :-)
meinst du das Beispiel mit der Italienfahrt? Ist doch nicht wirklich dein Ernst, dass die Rückfahrt aus dem Urlaub eine dienstliche sein könnte? Warum auch? Weil du zuerst noch einen Katzensprung gemacht hast? Oder was sonst könnte für dich der Grund sein? Und noch was: Wenn dir nicht das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt ist (Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. mit nicht ermittelbarem Fahrzeugführer, da ist tatsächlich JEDE einzelne Fahrt aufzuführen), es also nur um die Trennung dienstlich/privat geht, kannst du die Urlaubsreise pauschal eintragen. Beginn 2.2.2005 8Uhr km-Stand 25456 Ende 16.2.2005 18Uhr km-Stand 28765 gef. km 3309 privat.
Nein das mit Italien war eher nicht so ernst gemeint - sollte nur das Problem veranschaulichen. Nein blutrünstig sind die nicht - nur geld- und schlafrünstig!
@Flo Ja wenn du meinst das sie bei einer Anfrage "Privat" sagen dann werden sie das auch so beurteilen wenn du das Buch vorlegst egal was drinne steht. Damit ist es schon richtig die zu fragen die am Ende darüber befinden ob es ok ist oder nicht. Wenn du meinst daß das Finanzamt rein Geldgeil ist und du dich damit nicht einverstanden fühlst dann steht es dir frei in ein Land zu ziehen wo es Steuergesetze gibt die dir mehr zusagen.
@ nickel ein forum ist zum fragen da! und weiter so nur nicht reden über die kleinigkeiten die einen aufstossen alles hinnehmen na typisch "deutscher michel" :)
Hallo Flo, es ist doch ganz einfach. Wenn die Anfahrt nach C dienstlich war dann ist auch die Rückfahrt nach Hause dienstlich. Es sei denn Du fährst nicht direkt nach Hause sondern zunächst zu einem anderen Ziel, dann ist die Dienstfahrt mit dem Erreichen dieses Zieles beendet und die spätere Heimfahrt ist dann privat.
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