Moin, ist es (lizenztechnisch) erlaubt eine PyQt-Anwendung mit dem PyInstaller-Flag --onefile in eine .exe umzuwandeln? Das Flag --onefile (wer haette das gedacht) erzeugt eine einzige Datei, die .exe, wo alles drin steckt, inkl. des ganzen Qt-DLL krams. War da nicht was, dass der Anwender die moeglichkeit haben muss, die Libs austauschen zu koennen? Das waere ja hier nicht moeglich. Falls es eine Rolle spielt: Die Anwendung ist freie Software und wird unter der GPLv3 veroeffentlicht. Gruesse
Wenn die Software eh GPL ist, veröffentlichst du einfach den Quellcode mit, dann ist es völlig egal wie deine Binaries aussehen. Maßgeblich ist nur, dass der Benutzer die Möglichkeit hat, das Programm (falls kompatibel) mit den neuen Qt-Libs zu verwenden, das muss nicht auf Basis von dem Binary geschehen was du veröffentlicht hast -- aus dem Quellcode ist auch ok. Die Frage mit dem dynamischen Linken stellt sich nur für nicht-freie Software, bei der nur Binaries veröffentlicht werden. IANAL ;)
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Bearbeitet durch User
Danke fuer die Antwort. Dann ist ja alles in trockenen Tuechern :)
Ich habe mir mal die aktuellen Preise angesehen 3500€/Jahr/Entwickler. Die scheinen in den letzten Jahren ganz schön nach oben gegangen zu sein, oder?
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