Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Steuerfreibetrages. Da hier viele kompetente und lebenserfahrene Leute unterwegs sind, erhoffe ich mir hier eine Hilfe. Ich habe bei meinem Finanzamt einen Steuerfreibetrag beantragt, da ich als Zweitwohnsitz in einer Wohnung zur Miete wohne. Da ich diese Wohnung aus beruflichen Gründen benötige und die Miete recht hoch ist, habe ich mit Verweis auf die Miete einen Freibetrag beantragt. Jetzt habe ich diesen auf meine Lohnsteuerkarte gutgeschrieben bekommen. Heißt das im Umkehrschluss, dass das Finanzamt meinen (berechtigten) Freibetrag anerkannt hat? Oder kann es sich nächste Jahr bei der Steuererklärung auch noch anders entscheiden? Danke.
Beitrag #5447922 wurde von einem Moderator gelöscht.
Die machen das erst mal so. Kann später auch verworfen werden. Extraausgaben für WOhnungen gehen nur eine begrenzte Zeit und im begrenzten Umfang. Wenn es eingetragen ist, heisst das aber durchaus, dass es von der Form her grundsätzlich berechtigt ist oder sein könnte.
Irrelevant! schrieb im Beitrag #5447922: > Was da steht ist nur vorläufig. Abgerechnet wird später unter > Vorlage > der entsprechenden Belege. Genau. Außerdem bist du durch den Freibetrag automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung für dieses Jahr abzugeben, da dir das Finanzamt ja den vorläufigen Steuervorteil quasi im Vorgriff gewährt.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.