Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuerfreibetrag


von JensS (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Steuerfreibetrages. Da hier viele 
kompetente und lebenserfahrene Leute unterwegs sind, erhoffe ich mir 
hier eine Hilfe.

Ich habe bei meinem Finanzamt einen Steuerfreibetrag beantragt, da ich 
als Zweitwohnsitz in einer Wohnung zur Miete wohne. Da ich diese Wohnung 
aus beruflichen Gründen benötige und die Miete recht hoch ist, habe ich 
mit Verweis auf die Miete einen Freibetrag beantragt. Jetzt habe ich 
diesen auf meine Lohnsteuerkarte gutgeschrieben bekommen. Heißt das im 
Umkehrschluss, dass das Finanzamt meinen (berechtigten) Freibetrag 
anerkannt hat? Oder kann es sich nächste Jahr bei der Steuererklärung 
auch noch anders entscheiden?

Danke.

Beitrag #5447922 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Heinz (Gast)


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Die machen das erst mal so. Kann später auch verworfen werden. 
Extraausgaben für WOhnungen gehen nur eine begrenzte Zeit und im 
begrenzten Umfang. Wenn es eingetragen ist, heisst das aber durchaus, 
dass es von der Form her grundsätzlich berechtigt ist oder sein könnte.

von Qwertz (Gast)


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Irrelevant! schrieb im Beitrag #5447922:
> Was da steht ist nur vorläufig. Abgerechnet wird später unter
> Vorlage
> der entsprechenden Belege.

Genau. Außerdem bist du durch den Freibetrag automatisch verpflichtet, 
eine Steuererklärung für dieses Jahr abzugeben, da dir das Finanzamt ja 
den vorläufigen Steuervorteil quasi im Vorgriff gewährt.

von JensS (Gast)


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Ok, danke. Dann werde ich mich nochmal überaschen lassen.

VG

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