Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Lichtsteuerung geschwindigkeitsabhängig


von Bosk (Gast)


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Hallo,

ich würde gerne für mein Auto ein "Licht-Update" basteln.
Genauer genommen geht es um das Einschalten des Abblendlichts bei 
überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit (z.B. 110km/h) um auf 
Autobahnen die auf 120km/h begrenzt sind zusätzlich und automatisch 
Licht dazugeschaltet wird.

Mein Auto: BMW E93 Facelift mit Lichtsteuerung (wenns dunkel wird, geht 
Licht automatisch an).
Die Linbus-Befehle für das Lichtschaltzentrum sind mir bekannt, und ich 
kann damit jede Lampe einzelln ansteuern (ausser Rückwärtsgang, der geht 
offenbar direkt).

Die Geschwindigkeitsauswertung mache ich über den CAN, da bekomme ich 
die Geschwindigkeit im Frame codiert vom Kombiinstrument.

Ich würde die Schaltung gerne etwas robuster auslegen. Am 
Versorgungseingang kommt erst mal eine Längsdiode rein, damit bei 
Verpolung nicht gleich was gegrillt wird. Ich hab gesehen das 
Schaltungen, welche wenig Strom aufnehmen auch mit einem 
Schutzwiderstand, und einer TVS ausgerüstet werden bevor die zum 
Spannungsregler gehen. Was ist davon zu halten? Ich kenne das so nicht 
und würde Abstand halten. Mein Prof meinte ich solle mir "Automotive 
Electronics Design Fundamentals" ansehen. Aber da ich nicht in Serie 
gehen möchte, muss ich es ja nicht gleich übertreiben.

Als uC setze ich einen AT90CAN128 (bzw. einen Alternativ-AVR mit CAN) 
ein. Es gibt dort auch einen mit zusätzlichem LIN. Beschaltung des AVR 
nach Datenblatt (ich kenne ja die Abbock-C-Fraktion).

Frage:
Wer hat Erfahrung mit der Robustheit von AVR im Fahrzeug? Dabei spielt 
es für mich keine Rolle ob er den LIN/CAN angezapft hat oder ob er nur 
eine Garagentorfernsteuerung gebaut hat, solange die durch das Bordnetz 
versorgt wird. Ich habe testweise mal einen AVR mit Spannungsregler über 
den Zigarettenanzünder eine Zeit spazieren gefahren ohne Probleme. Er 
war ein GPS-Datenlogger mit SD-Karte.

Wie hoch sind die Spannungsspitzen beim Start? Wie würdet ihr den 
Versorgungszweig schutzen?

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