Hallo, schon mitbekommen? https://www.youtube.com/watch?v=WfvyAAgCP4I Anscheinend hat MS die Nutzer von günstig gekauften Win10-Lizenzen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Angeblich sollen viele dieser Produkt Keys nicht legal sein.
Hier ist auch noch ein Link zum Golem-Artikel: "Tausende Verfahren wegen unseriöser Microsoft-Lizenzen" https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html MS sagt wohl dazu: "Ein funktionierender Product-Key ist nicht gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat, dieses installieren und aktivieren kann." Damit versucht man, den schwarzen Peter dem Verbraucher zuzuschieben.
Also ich interpretiere das folgendermaßen: Irgendwer hat in China zu den dort üblichen niedrigen Preisen Lizenzen legal eingekauft, die zufälligerweise hier auch funktionieren. Aber da der hiesige Markt "mehr hergibt" werden dieselben Lizenzen hier um ein Mehrfaches gehandelt. Das gefällt M$ nicht. Also klagen sie hier und müssen sich dabei nicht mal die Finger schmutzig machen, Buhmann ist die deutsche Staatsanwaltschaft. Wer es besser weiß, möge mich korrigieren.
Hartmut schrieb: > MS sagt wohl dazu: "Ein funktionierender Product-Key ist nicht > gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine > Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits > ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat, > dieses installieren und aktivieren kann." > Damit versucht man, den schwarzen Peter dem Verbraucher zuzuschieben. Genau so sieht das aus. Wenn die Keys nicht legal waren, hätte Microsoft die technische Möglichkeit gehabt, ihre mißbräuchliche Verwendung zu verhindern. Genau das ist ja schließlich der Sinn so eines Keys. Nur daran, ob er funktioniert oder nicht, könnte ein normaler User zuverlässig erkennen, ob er legal ist. Microsoft hat diese technische Möglichkeit nicht genutzt und damit die prinzipiell möglicherweise illegale Nutzung der Software mindestens billigend in Kauf genommen. Sie können aber keine Straftat anzeigen, deren Durchführung sie erst selber ermöglicht haben. Das ist dann nämlich durch die implizite Billigung definitiv keine Straftat mehr und die Anzeige wird damit zur Vortäuschung einer Straftat. Ich würde mal darauf tippen, dass die Sache über kurz oder lang zu Tausenden Strafanzeigen gegen Microsoft wegen Vortäuschung einer Straftat führt. Wenn sich genug betroffene Leute finden, die unverzüglich die Gegenanzeige machen, könnte der ganze Spuk sogar sehr schnell vorbei sein. Dann würden nämlich die Microsoft-Juristen rechtzeitig aufwachen und die Sache von sich aus canceln.
Eingangsbeitrag: Wer sieht sich denn bloß diese Videos von Dauerschwätzern an?
Windows ist eh ein Auslaufmodell. Wäre die Chance für Linux.
Unsinnsanwalt. Der Käufer ist in Gutem Glauben von legalen Schlüsseln ausgegangen. Schliesslich weiss er, dass neben den teuren shrinkwrap Paketen auch immer günstige OEM Lizenzen existieren, und ein Verkauf derer durchaus legal ist wie Gerichte schon bestätigt haben. Über die wahren Preise solcher Lizenzen erfährt er nichts, weil Mikrosoft das nicht veröffentlicht, also muss er avon aus gehen, dass die eBay Preise ok sind. Auch Altlizenzen dürfen weiter verkauft werden, wo die Rechnerhardware kaputt geht, und da kann ja jemand schon mit 1 EUR zufrieden sein, ein niedriger Preis ist niemals ein Indiz für Illegalität. Der Käufer weiss aber auch, dass ein Verkäufer nicht denselben Schlüssel 2 mal verkaufen oder weiternutzen darf, aber er als Kunde kann das nicht kontrollieren. Hier muss er davon aus gehen, dass es möglich wäre, dass eine doppelt genutzte Lizenz von Microsoft online entdeckt und gesperrt wird. Aber auch dann ist nicht der Käufer der Täter, sondern der Verkäufer, der Käufer wäre der Geschädigte. Wenn irgendeine Staatsanwaltschaft davon ausgehen sollte, dass sie Opfer einer Tat einer Strafverfolgung überziehen soll, dann werden sie Tâter. Die einzigen bei denen eine HD und Bestrafung möglich wäre, sind Händler, die die Lizenzschlüssel zunächst als gewerblicher Kunde von einem noch grösseren Betrüger kaufen und dann an Endkunden weiterverkaufen, z.B. fertige PC Systeme. So werden die 'niedrigen 5-stelligen Zahlen in 5 Jahren' zusammenkommen. Obwohl mir das recht viele vorkommt.
Probieren dies wieder mal auf die Tour, da gabs doch schon mal was vor vielleicht 20 jahren. Da wurden viele, die in gutem Glauben ihre legal gekaufte SW dort registriert hatten mit Hausdurchsuchungen drangsaliert. Mit der Begründung, wenn du unsere Programme legal gekauft hast, könntest du die illegal weitergeben.
Solchen "Spaß" geb es doch schon vor Jahren mit dem Händler PC-Fritz.
> dass ein Verkäufer nicht denselben Schlüssel > 2 mal verkaufen oder weiternutzen darf VLK-Lizenzen haben denselben Schluessel. Wenn er davon 100 verkauft, bekommen 100 Kaeufer den. Wer sich sein bereits aktiviertes Windows aus "anderen" Quellen "besorgt", hat wie ueblich am wenigsten Aerger.
Hausdurchsuchung wegen solcher Lapalien? Ist das in irgendeinerweise angemessen?
>Hausdurchsuchung wegen solcher Lapalien? Ist das in irgendeinerweise >angemessen? Wenn der Richter das so sieht, ja.
Jonas B. schrieb: > Wenn der Richter das so sieht, ja. Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein.
Das Risiko, wegen solche MS-typischen Spitzfindigkeiten von solchen Zwangsmassnahmen ueberzogen zu werden, ist ohne juristischen Beistand (der auch noch auf dieses Fachgebiet spezialisiert sein muss) schlicht nicht einschaetzbar. Logische Schlussfolgerung: entweder diesen Beistand mit in den Kauf einkalkulieren (macht Wxxx direkt zu teuer) oder Finger weg. Ich lasse die Finger von allem, was von MS kommt. Ausnahme: in der Fa. als Angestellter, dort werde ich fuer diese Qual bezahlt und um den Juristenkram kuemmert sich die Rechtsabteilung. wendelsberg
xxxyyy schrieb: > Hausdurchsuchung wegen solcher Lapalien? Ist das in irgendeinerweise > angemessen? Wichtig an solchen Massnahmen ist nicht das direkte wirtschaftliche Ergebnis einer Razzia, sondern das indirekte. Wenn das durch alle Ticker geht, werden die Leute mal wieder aufgeschreckt und kaufen ein Weilchen teuer.
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Kann man da keine serioesere Quellen angeben, wenn man einen Thread startet? (Habs erst gar nicht angeschaut). Mark S. schrieb: > Also klagen sie hier und müssen sich dabei nicht mal > die Finger schmutzig machen, Buhmann ist die deutsche > Staatsanwaltschaft. Seh ich nicht so. Natuerlich faellt das auf MS zurueck, wenn es in groesserem Masse publik wird.
(prx) A. K. schrieb: > Wichtig an solchen Massnahmen ist nicht das direkte wirtschaftliche > Ergebnis einer Razzia, sondern das indirekte. Wenn das durch alle Ticker > geht, werden die Leute mal wieder aufgeschreckt und kaufen ein Weilchen > teuer. So ist es. Die Verbreitung von FUD hat bei Microsoft Tradition, und darin ist die Firma wirklich gut, IMHO viel besser als in der Softwareentwicklung ;-) Man sollte solche Aktionen deswegen nicht allzu ernst nehmen, das legt sich alles wieder.
Ben S. schrieb: > Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein. Der Richtervorbehalt bei HD existiert de facto nicht, weil eine Ablehnung für den Richter wesentlich mehr Aufwand wäre, als sie einfach durchzuwinken. Demzufolge wird praktisch alles blind abgenickt, womit die Staatsanwaltschaft ankommt. Wenn da eine junge Heißdüse frisch aus dem Studium am Werk ist und sich profilieren will, gibt's HDs auch wegen Bagatellen. Auszug aus https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html : Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".
Nop schrieb: > Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig > ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz > tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei > habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer > entsprechender MS Office Lizenzen vertreten". Das klingt nach brutalem Druckmittel gegen das Aussageverweigerungsrecht. Ist in Deutschland die Leibeigenschaft schon abgeschafft worden, ich bin grade nicht auf dem Laufenden.
Ben S. schrieb: > Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein. Es gab auch schon Öffentlichkeitsfahndungen nach Ladendieben und Hausfriedensbrechern. Gestört hat das anscheinend niemanden. Ich warte noch darauf, dass demnächst der Schwarzfahrer der Woche gesucht wird.
Nop schrieb: > Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig > ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz > tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei > habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer > entsprechender MS Office Lizenzen vertreten". Mit ähnlichen Schauermärchen, mit denen Microsoft FUD betreibet, werben Anwaltskanzelein um neue Mandanten. Wer solche Räuberpistolen glauben will, darf das tun, alle anderen gehen zur Tagesordnung über. Oliver
"in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz" klingt allerdings wirklich danach, dass da ein einzelner Richter das geeignete Maß aus dem Auge verloren hat. Dass eine Hausdurchsuchung wegen solchen Kleinkrams deutlich unangemessen ist, dürfte wohl unstrittig sein.
Yalu X. schrieb: > Man sollte solche Aktionen deswegen nicht allzu ernst nehmen, das legt > sich alles wieder. Trotzdem hättest Du wahrscheinlich eher weniger gern ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der leichtfertigen Geldwäsche am Hals; auch dann, wenn nichts dabei passiert, was längst nicht sicher ist.
Matthias L. schrieb: > Dass eine Hausdurchsuchung wegen solchen Kleinkrams deutlich > unangemessen ist, dürfte wohl unstrittig sein. Darauf solltest Du Dich besser nicht verlassen. Vgl https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bverfg-verfassungsrechtliche-voraussetzungen-fuer-einen-durchsuchungsbeschluss/
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Sich drauf zu verlassen nützt ja eh nix, weil man die Durchsuchung ohnehin nicht verhindern kann, wenn die Polizei vor der Tür steht. Die rechtliche Bewertung des Gesamtpakets kommt ohnehin erst später. Oder? Edit: Ah, du hast noch einen Link nachgeliefert. Der bestätigt doch aber nur die Unverhältnismäßigkeit bei solchen Bagatellen?
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Matthias L. schrieb: > Die rechtliche Bewertung des Gesamtpakets kommt ohnehin erst später. Das ist eigentlich Aufgabe des Richters, der den Durchsuchungsbeschluss verzapft. Selbstverständlich unterliegt der auch der richterlichen Überprüfung, aber aussichtsreiche Rechtsmittel dagegen sind ausgesprochen selten. In Deutschland gibt es zudem kein Verbot der "Frucht vom verbotenen Baum". Kurzformel: wenn nichts gefunden wird, ist es eh egal. Wenn etwas gefunden wird, rechtfertigt das nachträglich die Maßnahme. Nein, dogmatisch vertretbar ist das nicht, aber ungemein praktisch für Ermittler.
Matthias L. schrieb: > Edit: Ah, du hast noch einen Link nachgeliefert. Der bestätigt doch aber > nur die Unverhältnismäßigkeit bei solchen Bagatellen? Du hast auch nachgelegt ;-) Nein, es drehte sich gerade nicht um die mangelnde Bedeutsamkeit, sondern um die fehlende Erfolgsaussicht: Es war einfach nicht damit zu rechnen, dass nachc18 Monaten noch Beweismittel für einen Btm- Erwerb aufzufinden gewesen wären. Eine Raubkopie von "Donkey Kong" hätte sich mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit noch auffinden lassen, aber das war gerade nicht der Vorwurf.
Vielleicht hatten sich viele Betroffen eine günstige Office-Version besorgt für das Home-Schooling der Kinder. Wenn dann die erstellten Dateien durch MS-Teams gelaufen sind, dann könnte daraus die Info gezogen worden sein, wo zu suchen wäre. In der Regel trifft das aber nur den kleinen Mann, weil andere haben einen Anwalt zu Hand, den diese sofort anrufen, immer für sie erreichbar ist, kriegt sofort den Videostream von der Eingangtürsanlage und kennen sich sonst gut aus. Der Weiterverkauf von Lizenzen wurde vor Jahren durch die EU durchgesetzt: https://www.heise.de/resale/artikel/EuGH-Gebrauchte-Softwarelizenzen-duerfen-weiterverkauft-werden-1631066.html https://www.licence4u.de/rechtliches/ - Wiederverkauf einzelner Lizenzen: erlaubt - Aufspaltung von Volumenlizenzen: erlaubt - Weiterverkauf von Akademischen Lizenzen (sog. EDU-Lizenzen): erlaubt - Online übertragene Lizenzen handeln: erlaubt - Erneutes Downloaden des Installationsmediums durch den Zweiterwerber: erlaubt Anspruch des Zweiterwerbers auf Updates/Patches etc.: erlaubt Aber da scheint der Hersteller etwas an der EULA gedreht zu haben. Man kann durch Sonderpreise natürlich die aushebeln. Z.B. regulärer Preis sei 300 Euro, aber als Special-Edition nur für 100 Euro mit dem Ausschluss des Weiterverkaufs, Nutzung in anderen Ländern oder verkettet mit dem hinterlegten Betriebssystemcode im BIOS. Bekannter konnte daher eine viel günstigere Betriebsversion Version in/aus Spanien hier nicht nutzen. Das kann aber der Käufer niemals nachprüfen. Dafür hätte der Hersteller einen eigenen Nummerkreis bei den Produktseriennummern vergeben und publizieren müssen.
Dieter D. schrieb: > Dafür hätte der Hersteller einen eigenen Nummerkreis bei den > Produktseriennummern vergeben und publizieren müssen. Woher nimmst Du die Publikationspflicht?
Dieter D. schrieb: > Der Weiterverkauf von Lizenzen wurde vor Jahren durch die EU > durchgesetzt: Es war nie verboten, aber Software-Hersteller wollten durch AGB Klauseln Unrecht zu ihrem Hausrecht machen um ihre Kunden abzuzocken, dem wurde durch die EU eine klare Absage erteilt.
Dieter D. schrieb: > Aber da scheint der Hersteller etwas an der EULA gedreht zu haben. Man > kann durch Sonderpreise natürlich die aushebeln. Z.B. regulärer Preis > sei 300 Euro, aber als Special-Edition nur für 100 Euro mit dem > Ausschluss des Weiterverkaufs, Nutzung in anderen Ländern oder verkettet > mit dem hinterlegten Betriebssystemcode im BIOS. Das ist ja so ein Punkt: Das lässt sich, glaube ich, durch die EULA nicht ausschließen, weil es dem Erschöpfungsgrundsatz widerspricht. Sonst wären OEM Lizenzen schon lange nicht mehr drin. Microsoft verkauft ein Nutzungsrecht. Mit dem Verkauf wechselt der Eigentümer und MS hat nichts mehr zu melden. Damit ist die Legalität insofern abgehandelt. Normale Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht. Was die machen können, ist per Remoteupdate den Computer sperren. Wie man damit Hausdurchsuchungen rechtfertigen kann, weiß ich jedenfalls nicht: Den Gerichtsbeschluss dazu finde ich nicht so einfach per Google. Im Video war von "leichtfertiger Geldwäsche" die Rede - vielleicht war das die primäre Rechtfertigung. Wie auch immer: Wenn Lizenzen weiterverkauft werden dürfen, gibt es gute Gründe, warum die zu Spottpreisen verscheuert werden könnten: Von der reinen Vernunft in Form von Umstellung der Infrastruktur auf quelloffene Betriebssysteme über Restbestände (1000 sind billiger als 900) bis hin zu Werbeaktionen.
Percy N. schrieb: > Du hast auch nachgelegt ;-) Stimmt! ;-) Percy N. schrieb: > Nein, es drehte sich gerade nicht um die mangelnde Bedeutsamkeit, > sondern um die fehlende Erfolgsaussicht: Es war einfach nicht damit zu > rechnen, dass nachc18 Monaten noch Beweismittel für einen Btm- Erwerb > aufzufinden gewesen wären. Eine Raubkopie von "Donkey Kong" hätte sich > mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit noch auffinden lassen, aber das > war gerade nicht der Vorwurf. Naja - ist denn der bloße Besitz einer Raubkopie von Donkey Kong strafbar? IIRC nicht, der namenlose Anwalt hier https://www.anwalt.org/raubkopie/ meint das auch: "Gemäß UrhG handelt es sich beim Kauf oder der Einfuhr einer Raubkopie in der Regel um keine Urheberrechtsverletzung, denn das Gesetz sieht Sanktionen ausschließlich für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe vor." Und ohne Strafbarkeit kann die Durchsuchung auch keine Erfogsaussichten haben, oder?
Beitrag #6617250 wurde vom Autor gelöscht.
Matthias L. schrieb: > "Gemäß UrhG handelt es sich beim Kauf oder der Einfuhr einer Raubkopie > in der Regel um keine Urheberrechtsverletzung, denn das Gesetz sieht > Sanktionen ausschließlich für die Vervielfältigung, Verbreitung oder > öffentliche Wiedergabe vor." Day istxso schon nicht schlüssig. Es mag straflos sein, bedeutet aber nicht, dass es,sich nicht im eine Urheberrechtsverletzung handelt. Problematisch wird es auch, wenn die Kopiervorlage selbst eine Raubkopie ist, vgl aaO den übernächsten Absatz. Man beachte auch "ohne Zustimmung des Rechtsinhabers" und "wissentlich unbefugt". Letztlich sind Hausdurchsuchungen auch beim Unverdächtigen möglich, wenn dort Beweismittel in Verfahren gegen Dritte gesucht werden. https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html
Percy N. schrieb: > Letztlich sind Hausdurchsuchungen auch beim Unverdächtigen möglich, wenn > dort Beweismittel in Verfahren gegen Dritte gesucht werden. Aber nur für schwere Straftaten und deren Unterstützung, wie aus den dort genannten Paragraphen hervorgeht (Mauszeiger darüber halten). Eine Lizenz eines Beriebssystems und Office wäre eine nicht korrekte Anwendung des Paragraphen.
Kann man MS nicht verknacken wegen Beihilfe zum Betrug? Der durch eine Hausdurchsuchung angerichtete Schaden kommt zum ganzen Aufwand noch dazu, und vorher haben die doch die Echtheit des angeblich jetzt illegalen Schlüssels bestätigt?
https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/piraterie/educational-videos?wt.mc_id=AID3019513_QSG_PD_SCL_498401&fbclid=IwAR0Ig3wXfi-ELitssAYciaS48IWh_Rk6QTHwTvR16d4UmDrEBZkJMz2fR50 Microsoft scheint eine neue Werbekampagne gefunden zu haben...
"Piraterie" ist so mit Gesetzlosigkeit verbunden. Es scheint mir aber nicht so, dass dort nicht irgendeine Form von Nutzungsrecht (oder ein Anspruch darauf) erworben wird. Dafür haben die Kunden ja bezahlt. Im übertragenen Sinne (das hinkt jetzt wahrscheinlich) ist das doch so ähnlich, als ob eine Mietwohnung weitervermietet würde. Dagegen kann der Vermieter ggf. vorgehen (keine Ahnung), aber dass sich der Zweitmieter hier des Einbruchs schuldig macht, weil der Erstmieter den (ursprünglichen) Mietvertrag verletzt und der zweite Mietvertrag deshalb gar nicht hätte zustande kommen dürfen, scheint mir eher weit hergeholt.
Jo das Mittel der Hausdurchsuchung gehört langsam zum Standard-Mittel, die entsprechenden Richter haben wohl jeden Sinn für Verhältnismäßigkeiten verloren. So fängt das wirklich an, sich in Richtung Polizeistaat zu entwickeln, bald kriegt jeder 'ne Hausdurchsuchung, der nur mal unerlaubt gefurzt hat...
Dieter D. schrieb: > Aber nur für schwere Straftaten und deren Unterstützung, wie aus den > dort genannten Paragraphen hervorgeht Wie kommst Du auf diesen Unsinn? § 103 I 2 StPO ist hier nicht anwendbar, wie sich dem verständigen Leser unmittelbar aus dem Text erschließt.
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Percy N. schrieb: > Wie kommst Du auf diesen Unsinn? § 103 I 2 StPO ist hier nicht > anwendbar, wie sich dem verständigen Leser unmittelbar aus dem Text > erschließt. Na dann können wir ja auf Durchsuchungen und Sicherstellung der IT von Amazon und eBay warten, weil da die Transaktionen abgespeichert sind.
Al Fine schrieb: > Na dann können wir ja auf Durchsuchungen und Sicherstellung der IT von > Amazon und eBay warten, weil da die Transaktionen abgespeichert sind. Das ist gängige Praxis, auch schon vor Jahrzehnten im Umgang mit Banken: der StA legt einen Durchsuchungsbeschluss auf den Tisch des Hauses und wartet ( bei einer Tasse Kaffee ...) etwa eine Stunde auf das Dossier, das für ihn zusammengestellt wird.
Percy N. schrieb: > Das ist gängige Praxis, auch schon vor Jahrzehnten im Umgang mit Banken: > der StA legt einen Durchsuchungsbeschluss auf den Tisch des Hauses und > wartet ( bei einer Tasse Kaffee ...) etwa eine Stunde auf das Dossier, > das für ihn zusammengestellt wird. Naja, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit oder der Sinnhaftigkeit beantwortet der Gesetzestext halt nicht. Um wie viel mag es bei Banken im Einzelfall gehen? EDEKA wird wohl kaum bestritten haben, die Lizenzen verkauft zu haben. Also was soll es bei den Durchsuchungen da zu holen geben? Die Leute müssen sich bei der Polizei verplappert oder sonstwie Mist gebaut haben, sonst ist das einfach nicht zu rechtfertigen. Unantastbare Rechtsgüter gibt es bei wirtschaftlichen Gesellschaften halt nicht. Wie Kant es sagte: "Alles hat entweder einen Preis oder seine Würde". Dass die "Preislosigkeit" scheinbar in "nichts wert" übersetzt wird, ist eine Schande. Liegt das an der Berichtserstattung?
Beitrag #6617617 wurde von einem Moderator gelöscht.
Carlos S. schrieb im Beitrag #6617617: > Genau, das wäre die Chance, vom Regen endgültig in die Traufe zu kommen. > Leute mit Informatikstudium und IT-Freaks mal ausgenommen. Probier mal ein aktuelles Ubuntu, wirst überrascht sein. Selbst Rentner kommen mit Ubuntu Linux Klar. Mittlerweile ähnelt es ja fast einem Android. Es gibt einen "Store" für die Installation von Programmen, bis auf für Endanwender eher irrelevante Dinge ist nur selten das Arbeiten an der Konsole nötig, Hardwareunterstützung ist sehr gut und bis auf Ausnahmen von sehr alter und extrem neuer Hardware Out of The Box. Ubuntu ist eines der Systeme die man am ehesten für den Umstieg Eines "Ewigen Windows User" empfehlen kann. Debian ist dann die "Fortgeschrittenen" Klasse bei Linux, BSD etwas für Profis im Umgang mit Unix/Unixoiden. (Linux/BSD = Unixoid) Linux ist je nach Distribution mehr oder weniger Anwenderfreundlich. Kommt aber auch immer darauf an ob man sich drauf einlässt. W10 finde ich derzeit viel anstrengender, zusetzt war bei mir XP das Windows der Wahl, danach nur noch Linux (Debian). Wo du bei XP irgendwann mal die Administation locker und flockig übernehmen könntest würde es bei W10 irgendwie umständlich. Gut viel mach ich nicht an W10, ist eh alles anonymisiert (nicht mit klarnamen) erstellt und nur für Spiele auf meinem PC. Aber früher hab ich bei XP über msconfig beispielsweise keinen Taskmanager aufrufen müssen um die "Dienste" bzw. Programme beim Systemstart einstellen zu können... nur als Beispiel.
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Percy N. schrieb: > Wie kommst Du auf diesen Unsinn? Die Frage solltest Du Dir erst selber stellen. Als Erstnennender des Paragraphen.
Dieter D schrieb: > Die Frage solltest Du Dir erst selber stellen. > Als Erstnennender des Paragraphen. Lies das lieber noch einmal nach. .. Warum es Blödsinn ist, hatte ich schon erwähnt. Hinweis für Begriffsstutzige: in Rede steht hier § 103 I 1 StPO; es hat also keinen Sinn, hier über § 103 I 2 zu lamentieren, sofern es nicht um die Ergreifung des Beschuldigten geht.
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Wobei in dem Paragraphen steht: "… nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet." Und ich frage mich da, welche Tatsachen das in dem Fall sein sollen. Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort genutzt wird? Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich sein soll. Al Fine schrieb: > "Piraterie" ist so mit Gesetzlosigkeit verbunden. Es ist auch ein selten dämlicher Begriff dafür, der hauptsächlich aus dramaturgischen Gründen gewählt wurde. Bei Piraten denke ich an Leute, die Schiffe kapern und die Besatzung unter Ausübung von Gewalt dazu zwingen, die geladenen Waren abzugeben. Was soll das mit der illegalen Nutzung einer Lizenz zu tun haben?
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Rolf M. schrieb: > Bei Piraten denke ich an Leute, die Schiffe kapern und die Besatzung > unter Ausübung von Gewalt dazu zwingen, die geladenen Waren abzugeben. > Was soll das mit der illegalen Nutzung einer Lizenz zu tun haben? Die Contentindustrie war schon immer die Industrie der dramaturgischen Übertreibung, schliesslich sind Märchen wie Pirates of the caribbean deren tägliches Handwerk und auch mit Werbung kennen die sich aus, Übertreibung dass sich die Balken biegen, ein Kopiervorgang wird dort gleich zum Raub. Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen. Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen
MaWin schrieb: > Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen. > > Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert zu finden. Jedenfalls sagen die das im Fernsehen und Internet - die Hotline soll da angeblich weniger agnostisch in Bezug auf lokales Recht sein. Auf konkrete Anfragen konnte oder wollte Microsoft aber mitunter nicht antworten, ob eine bestimmte Lizenz oder Key in einem bestimmten Szenario legal nutzbar ist. Na bravo!
Rolf M. schrieb: > Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort > genutzt wird? Wie kommst Du auf die Idee, etwas, das zum Beweis benötigt wird, könne bereits zweifelsfrei feststehen? Und warum glaunst Di, man gehe davon aus, dass dort die Lizenz genutzt werde? Belege über einen Weiterverkauf wären ebenfalls von Interesse; ebenso Belege dafür, dass die im Einzelfall betroffene Lizenz rechtmäßig gehandelt wurde. > Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich > sein soll. Das kann ich Dir nicht sagen, weil ich den genauen Tatvorwurf bzw -verdacht nicht kenne. Anders als im Zivilprozess, in dem Inquisition (zumindest theoretisch) nicht stattfindet, wird im Strafverfahren gern im Trüben gefischt (gern mal in Verbindung mit Untersuchungshaft, was ich häufig für rechtswidrig halte). Das ist nicht per se rechtswidrig, erfordert aber qualifizierte Verdachtsmomente. Um dich hierzu eine Meining zu bilden ist die Nachrichtenlage zu dünn; jedenfalls steht das Gesetz nicht von vornherein entgegen.
Schön... drei Kinder brauchten einen Schleppi fürs Homescooling und Frau auch. 4 gute gebrauchte HP Schleppis bestellt, dazu je eine Lizenz (je 25€) und schwups wird mir jetzt mulmig, weil ich nicht weiß ob ich einem Betrüger auf den Leim gegangen bin. Wer hat das Zeug illegal verwertet, der Käufer oder der Verkäufer? Wo ist hier das Recht? Aso, ich vergaß, wir leben ja in einer Diktatur, da ist vieles anders wie früher.
Rolf M. schrieb: > Was soll das mit der illegalen Nutzung einer Lizenz zu tun haben? https://de.wikipedia.org/wiki/Piratensender Es soll auch eine Partei geben, die sichc danach benannt hat, aber all das kann man verschlafen, wenn man will.
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Al Fine schrieb: > Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es > als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert > zu finden. Ja nun, gelogen, siehe EU Recht.
MaWin schrieb: > Ja nun, gelogen, siehe EU Recht. Nicht wirklich, soweit MS darauf hinaus will, dass zwischen MS und dem Dritterwerber keinerlei vertragliche Beziehingen aufgebaut werden (vgl Vermieter - Untermieter).
der Vergleich 100 Euro für 10 Euro hinkt ein wenig, da ist logisch ein Haken dran! Aber wenn ich einen Fernseher bekomme der mit einer UVP 5000 Euro nun im Zuge einer Einführung einer neuen Serie kaufe und nur noch Schrottpreis zahle, von mir aus 500 Euro, ist das nicht automatisch ein gestohlenes Gerät. Windows wird auch immer wieder neu erfunden und das alte dann verhökert. Freu mich schon auf die Version 11 oder so.
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Christian M. schrieb: > Schön... drei Kinder brauchten einen Schleppi fürs Homescooling und Frau > auch. 4 gute gebrauchte HP Schleppis bestellt, dazu je eine Lizenz (je > 25€) und schwups wird mir jetzt mulmig, weil ich nicht weiß ob ich einem > Betrüger auf den Leim gegangen bin. Wer hat das Zeug illegal verwertet, > der Käufer oder der Verkäufer? Wo ist hier das Recht? Aso, ich vergaß, > wir leben ja in einer Diktatur, da ist vieles anders wie früher. So ist das nunmal, wer gestohlene Ware ankauft macht sich strafbar. Das Verfahren wird eingestellt wenn Du "gutgläubig gehandelt" hat, also aufgrund der Dir zur Verfügung stehenden Informationen davon ausgehen konntest dass der Kauf sauber ist. Den Ärger hast Du trotzdem. Das betrifft aber potentiell jeden Gebrauchtkauf, nicht nur Softwarelizenzen.
Das witzige daran ist, das man eigentlich erwarten kann als User das ein Discounter (Wie Edeka) die Rechtmäßigkeit der Ware die sie verkaufen überprüfen. Ich sehe kein Unterschied zwischen Edeka und z.b. ein Elektromarkt. Immerhin vertraue ich seinen Produkten auch mein Leben an. Wenn die Wurst vergiftet ist, habe ich auch ja ein Problem. Oder erwarten die jetzt, das ich eine Analyse der Wurst mache ob die einwandfrei ist. Ich denke das wird noch ein schönen Spaß werden. Kann man dann eigentlich Edeka dafür in Regress nehmen, frage ich mich gerade.
Al Fine schrieb: > MaWin schrieb: >> Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen. >> >> Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen > > Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es > als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert > zu finden. Das hätte Microsoft gerne, und sie behaupten es halt einfach weiter. Percy N. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort >> genutzt wird? > Wie kommst Du auf die Idee, etwas, das zum Beweis benötigt wird, könne > bereits zweifelsfrei feststehen? Ich zitiere nochmal: "… nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen …" Keine Vermutungen, sondern Tatsachen. Von denen würde ich erwarten, dass sie zweifelsfrei feststehen. > Und warum glaunst Di, man gehe davon aus, dass dort die Lizenz genutzt > werde? Weil nur dann der Paragraph überhaupt eine Hausdurchsuchung rechtfertigt. Auch hier nochmals das Zitat: "… daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet …" Gut, da würde vermutlich eine Rechnung auch reichen, mit der der Kauf belegt wäre. > Belege über einen Weiterverkauf wären ebenfalls von Interesse; Wenn denn der begründete Verdacht besteht, dass die Lizenz weiterverkauft wurde. > ebenso Belege dafür, dass die im Einzelfall betroffene Lizenz rechtmäßig > gehandelt wurde. Dazu eine Hausdurchsuchung? Da könnte man den Käufer doch einfach nach entsprechenden Belegen fragen. >> Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich >> sein soll. > Das kann ich Dir nicht sagen, weil ich den genauen Tatvorwurf bzw > -verdacht nicht kenne. Laut dem Artikel war der Tatvorwurf zumindest in manchen Fällen Geldwäscherei. Da frage ich mich schon, ob das nicht einfach nur behauptet wurde, weil sonst eine Hausdurchsuchung halt nicht stattgefunden hätte. Aber wie du schon sagst: > Um dich hierzu eine Meining zu bilden ist die Nachrichtenlage zu dünn;
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Rolf M. schrieb: > Laut dem Artikel war der Tatvorwurf zumindest in manchen Fällen > Geldwäscherei. Das ist nicht der von mir vermisste "genaue Tatvorwurf", sondern die Bezeichnung des gesetzlichen Tatbestandes, unter den man das (hier bisher unbekannte) vermutete inkriminierte Verhalten zu subsumieren gedenkt. Auf den Rest Deines Beitrages gehe ich nicht weiter ein; das führte nicht weiter.
Ich habe ein paar Videos von dem Anwalt angesehen. Der Knackpunkt ist bei diesen Windows 10 Lizenzen (zu denen es 3 Videos gibt), dass es sich um Volumenlizenzen von MS handelt, die von MS für einen anderen Wirtschaftsraum "vorgesehen" sind, also Ex-EU, z.B. USA oder China. Diese Lizenzen sind jetzt in Deutschland (oder der EU) vereinzelt verkauft worden. Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden, für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat?
Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist sauber raus!
Dummes Zeugs schrieb: > Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist > sauber raus! Hast du eine Quelle oder einen Link, der diese Behauptung stützt?
Anarchist schrieb: > Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden, > für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat? Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.
Soul E. schrieb: > Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob eine gerade gekaufte Lizenz > aus der Sicht von M$ legal und gültig ist. Dass die Aktivierung > funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium. Falls MS sich insoweit durchsetzen sollte, dürfte das noch im Verhältnis Edeka-Endkunde interessant werden.
Soul E. schrieb: > Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser > Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen, > ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig > ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium. Es geht bei den ganzen Ermittlungen darum, dem Nutzer der Lizenz zu unterstellen, dass ihm zum Kaufzeitpunkt der Lizenz klar sein müssen hätte, dass es so günstig keine Lizenz von Win 10 Pro geben kann. Aber gemäss OEM Urteil sind entbündelte Volumenlizenzen erlaubt. Die Frage ist nur, wie billig kann so eine entbündelte Lizenz sein, wenn sie für den EU Wirtschaftsraum vorgesehen ist? Das Gleiche gilt ansonsten genauso für teure Retail Lizenzen. Angenommen ein Händler kauft Retail-Lizenzen in China, die für den chinesischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind, und findet in Deutschland jemand, der sie ihm für 250 Euro abnimmt... Wie in den Videos auch berichtet wird, hätte MS auch einfach die entsprechenden Installationen deaktivieren können, ohne die Gerichte einzuschalten. Dann hätten sich die betroffenen Nutzer beim inzwischen nicht mehr existenten Ebay-Händler schadlos halten müssen... Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun.
Soul E. schrieb: > Anarchist schrieb: > >> Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden, >> für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat? > > Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser > Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen, > ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig > ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium. Ach dummes Zeugs, man konnte es telefonisch aktivieren. Und der gute bei ms konnte in seiner dB nachsehen ob’s legal ist.
Anarchist schrieb: > Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die > Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun. Soweit ich verstehe, wurde das so noch nicht einmal von Microsoft initiiert, sondern die Staatsanwaltschaft hat Wind davon bekommen, dass ungültige Lizenzen im Umlauf sind und "musste ermitteln". Bei Straftaten hat der Staat ein eigenes Aufklärungsinteresse.
Al Fine schrieb: > Bei Straftaten > hat der Staat ein eigenes Aufklärungsinteresse. ach, als unser Handy geklaut wurde hies es nur kein öffentliches Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt, kein Versuch über die IMEI irgendwo eine Provider Anmeldung zu verfolgen. Tierquälerei ist auch eine Straftat, die Polizei schickte mich zum Tierschutz und dieser zur Polizei! Man fragt sich wirklich wann und warum die Polizei manchmal tätig wird und manchmal nicht!
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Joachim B. schrieb: > Man fragt sich wirklich wann und warum die Polizei manchmal tätig wird > und manchmal nicht! Ja, keine Ahnung, wie das gelaufen ist. Vermutlich irgendwie so, dass Microsoft auf Edeka los ist, weil die halt im großen Maßstab Keys entgegen irgendwelche Bestimmungen verkaufen, oder auch gegen den Erst-Lizenznehmer, dass er die nach Deutschland verkauft. Und dann stehen auf einmal X tausend ungedeckte Keys im Raum. In der Größenordnung klingt das ja schon organisiertem Verbrechen.
Joachim B. schrieb: > ach, als unser Handy geklaut wurde hies es nur kein öffentliches > Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt, Würdest Du bitte eine Kopie des Einstellungsbescheides posten, aus dem genau das hervorgeht?
Ich hatte mir 2016 einmal eine Kopie der Microsoft.com-WWW-Seite gespeichert, auf der wohl Microsoft gerichtlich (?) "gezwungen" wurde, endlich auf die im verlinkten PDF enthaltenen "ungenauen Formulierungen" in Deutschland/in der EU zu verzichten... im PDF ab z.B.: "Hiermit werden Sie..."
Ben B. schrieb: > Jo das Mittel der Hausdurchsuchung gehört langsam zum Standard-Mittel, > die entsprechenden Richter haben wohl jeden Sinn für > Verhältnismäßigkeiten verloren. Dazu kann man aktuell auch einen Beitrag in der MDR-Mediathek runterladen: "Hausdurchsuchung wegen fehlender Maske" Hier bei Interesse der direkte Link: https://odmdr-a.akamaihd.net/mp4dyn2/6/FCMS-65b3f7d0-0b97-4d84-a31f-3336da7bbef4-730aae549c28_65.mp4 Wenn MS diese "Lizenz"-Aktion nicht angestoßen hat, wie hat die Staatsanwaltschaft dann die Betroffenen ermittelt? Von MS werden sie ja in dem Fall die Nutzerdaten nicht bekommen haben.
Hartmut schrieb: > Wenn MS diese "Lizenz"-Aktion nicht angestoßen hat, wie hat die > Staatsanwaltschaft dann die Betroffenen ermittelt? Von MS werden sie ja > in dem Fall die Nutzerdaten nicht bekommen haben. Von den Händlern, nehme ich an. Darüber muss doch aus mehreren Gründen Buch geführt werden.
Um das noch einmal zu sagen: Wenn es da ein Problem mit solchen Schlüsseln gibt, ist es ja durchaus richtig, das nachzuverfolgen. Schließlich muss es den gutgläubigen Endkunden ja mitgeteilt werden, dass es da ein Problem gibt und sie sich an den jeweiligen Händler wenden müssen wegen Kaufpreiserstattung usw. Ob eine polizeiliche Vorladung nun der freundlichste Weg dafür ist... Besonders bedenklich sind solche Einlassungen wie von Solmecke im Video oben: Daraus, in dem Rahmen zu sagen "Ja, der Key schien mir schon billig. Ein echtes Schnäppchen" kann einem durchaus ein Strick gedreht werden. Ein Spießrutenlauf. Wie youtube-Anwälte wohl sagen "Sprich niemals mit der Polizei! Das kann nicht zum eigenen Vorteil sein."
"Einen Aktivierungskey für Microsofts Windows 10 für wenige Euro kaufen? Keine gute Idee. Sowohl gegen Händler als auch Käufer ermitteln Staatsanwaltschaften." https://www.heise.de/news/Staatsanwaltschaften-ermitteln-bei-extrem-guenstigen-Software-Lizenzen-5078866.html
Percy N. schrieb: > Würdest Du bitte eine Kopie des Einstellungsbescheides posten, aus dem > genau das hervorgeht? zu lange her und mit der Besitzerin verschwunden. Wenn das nochmal passiert bist du der Erste der den Schrieb bekommt!
Gibt es eigentlich noch weitere Quellen außer dem Video von dem Rechtsanwalt, der an diesem Fall ein natürliches Interesse haben muß?
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dieser scheissverein sollen erstmal ihre exchange und andere lücken stopfen bevor sie irgendwen verklagen. diesen mist hört man schon seid exchange existiert... ps: text ohne rechtschreibung :)
Beitrag #6618525 wurde von einem Moderator gelöscht.
Naja, die ganzen Artikel von heise, golem usw. halt. Sehr interessant fand ich noch dieses Video von einem Jura-Professor. Bezieht sich zwar auf die USA aber das Prinzip ist universal. https://www.youtube.com/watch?v=d-7o9xYp7eE
Al Fine schrieb: > Naja, die ganzen Artikel von heise, golem usw. halt. > Da sehe ich nichts. Deshalb ja meine Frage
Joachim B. schrieb: > Wenn das nochmal passiert Unwahrscheinlich, zumal "mangelndes öffentliches Interesse" bei Offizialdelikten wie Diebstahl kein Einstellungsgrund ist. Und wenn es einer wäre, dann hätte man nicht zuerst ermittelt. Die Geschichte hat also offenkundig so nicht stattgefunden. Dieter schrieb: > Vielleicht solltest Du erst mal Deinen Link lesen. Vielleicht solltest Du versuchen, ihn zu verstehen. Die Bedienungsanleitung hatte ich ja schon gegeben. Al Fine schrieb: > Von den Händlern, nehme ich an. Darüber muss doch aus mehreren Gründen > Buch geführt werden. Bei Edeka? Anarchist schrieb: > Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die > Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun. Wenn es um Geldwäsche geht, ist mit Sicherheit nicht MS die Triebfeder. Andererseits hat MS durch die Ermittlungen Vorteile, da sie an die Ermittlungsergebnisse kommen. Das deutsche Zivilprozessrecht gibt dem Kläger weitaus weniger Rechte als das US-amerikanische; daher ist MS tatdächlich auf die Inquisition der StA angewiesen und zur Teilhabe berechtigt.
Percy N. schrieb: > Bei Edeka? Ich denke schon: da hat man wohl Guthabenkarten gekauft und konnte die bei Lizengo einlösen. Dann ging es los https://www.golem.de/news/software-lizenzen-microsoft-geht-mit-staatsanwaltschaft-gegen-lizengo-vor-2008-150442.html und jetzt geht es weiter...
Al Fine schrieb: > Ich denke schon: da hat man wohl Guthabenkarten gekauft und konnte die > bei Lizengo einlösen. Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass Edeka die Personalien der Käufer aufgenommen hat?
Percy N. schrieb: > Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass Edeka die Personalien der > Käufer aufgenommen hat? Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht...
Beitrag #6618701 wurde von einem Moderator gelöscht.
Anarchist schrieb: > Der Knackpunkt ist bei diesen Windows 10 Lizenzen (zu denen es 3 Videos > gibt), dass es sich um Volumenlizenzen von MS handelt, die von MS für > einen anderen Wirtschaftsraum "vorgesehen" sind Na und ? Ich kaufe alles mögliche aus 'anderen Wirtschaftsräumen'. z.B. Bücher, Produkte ohne deutsche Bedienungsanleitung, Filme, Autos deren Modellreihe nicht in Deutschland am Markt ist, Lebensmittel deren Marken es hier zwar auch gibt aber mit anderen Inhaltsstoffen. Das hat der Hersteller auch nicht für Deutschland vorgesehen. Aber glücklicherweise gesteht mir der Gesetzgeber mehr Freiheiten zu, als ein eventueller Knebelvertrag des Herstellers das will.
Percy N. schrieb: > Wenn es um Geldwäsche geht Das ist seit Al Capone der übliche Vorwurf, wenn man keine Beweise für den tatsächlichen Gesetzesverstoss hat, die Person aber trotzdem in den Knast bringen will. Erfinde einfach einen Vorwurf. Etwas was sich ergeben würde, wenn die Person etwas begangen hätte. Bei einem Kaufpreis von 20 EUR von Geldwäsche zu sprechen ist so was von lächerlich und an den Haaren herbeigezogen.
MaWin schrieb: > Autos deren Modellreihe nicht in Deutschland am Markt ist Reparaturen könnten dann freilich interessant sein.
Gerold schrieb: > Dummes Zeugs schrieb: > >> Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist >> sauber raus! > > Hast du eine Quelle oder einen Link, der diese Behauptung stützt? Dass da nichts kommt, war bei deinem dümmlichen Nick zu erwarten.
Beitrag #6618753 wurde von einem Moderator gelöscht.
Im Zeitraum nach dem EU-Urteil, das Lizenzen weiter verkauft werden , gab es aber auch noch Änderungen des US-Exportrechts auch bei der SW. Im Vorfeld zu TTIP (über die Hintertür das Abkommen mit Kanada) können Lizenzen beschränkt werden, so das eine Ausnahmegenehmigung beim Hersteller eingeholt werden muss. Zum Beispiel bei einer Anwendung gilt dessen Lizenz nur für Deutschland, die im europäischen Nachbarland mitgenutzt werden soll. Aber auch hier gilt, das der normale Käufer das nicht nachprüfen kann. Das steht dann in den Details der Lizenzbedingungen. Aber wer ist schon in der Lage das alles zu verstehen und die nur mit den Urteilsnummern angegeben US-Urteile irgendwie nachzuvollziehen. Zweiter Punkt ist, das sich sogar google der chinesischen Zensur beugte und daher Suchergebnisse entsprechend gefiltert werden. Es könnte daher auch Unterschiede beim Betriebssystem geben. Daher folgende Hypothese: Das heißt der Kunde könnte eine Lizenz des Herstellers nach chinesischen Regierungsvorgaben (vielleicht für bestimmte Add-Ons vorbereitet) erworben haben. In Europa wäre diese aber nach dem EU-Datenschutzgesetz nicht zulässig. Daher gäbe es hier vielleicht auch eine andere Lizenz, die deshalb teurer sei wegen des Datenschutzmehrwertes. Aber das kann der gewöhnliche Kunde gar nicht wissen, wenn er nicht gerade bei einer der Cyber-Sicherheitsspezialistenfirmen oder Agenturen arbeiten würde. Dann wäre es den Beschuldigten anzuraten bis zum europäischen Gericht durchzuklagen um zu erreichen das alle Strafzahlungen zurückgenommen werden unter der Voraussetzung, dass alle Betroffenen für den korrekten Preis eine Lizenz nach EU-Bedingen zum Nachkaufen angeboten wird.
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MaWin schrieb: > Das ist seit Al Capone der übliche Vorwurf, wenn man keine Beweise für > den tatsächlichen Gesetzesverstoss hat, die Person aber trotzdem in den > Knast bringen will. Woher gast Du den Quark? Capone wurde Steuerhinterziehung vorgeworfen. Mit ein wenig Nachdenken wirst wohl auch Du merken, dass das etwas Anderes ist.
Percy N. schrieb: > Unwahrscheinlich, zumal "mangelndes öffentliches Interesse" bei > Offizialdelikten wie Diebstahl kein Einstellungsgrund ist. Und wenn es > einer wäre, dann hätte man nicht zuerst ermittelt. Die Geschichte hat > also offenkundig so nicht stattgefunden. wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte wurde es mir so mitgeteilt. Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage Rundordner getan? Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!
Joachim B. schrieb: > Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage > Rundordner getan? > Die Sache ist passiert, egal was du glaubst! Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist.
MaWin schrieb: > Bei einem Kaufpreis von 20 EUR von Geldwäsche zu sprechen ist so was von > lächerlich und an den Haaren herbeigezogen. Pizzerien gehören zu den Betrieben, in denen gern unauffällig Geld der 'Ndrangheta gewaschen wird. Pizzen kosten eher selten mehr als 20 €.
Percy N. schrieb: > Mit ein wenig Nachdenken wirst wohl auch Du merken, dass das etwas > Anderes ist. Aha. Schwarzgeld sind keine sehr dunklen Geldscheine, auch nicht Bargeld im Tresor, sondern eingenommenes Geld für das keine Steuern bezahlt wurden. Wie wäre es mit ein wenig Nachdenken.
Al Fine schrieb: > Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht... Wozu auch? Wo die,Edeka-Läden sind, weiß man auch so, nicht aber, er da MS-"Lizenzen" gekauft hat. Langsam wird's bescheuert. Dieters Obstruktion war wesentlich geschickter, jedenfalls zu Anfang.
Percy N. schrieb: > Pizzen kosten eher selten mehr als 20 €. Und den Käufern der Pizza wird "Geldwäsche" vorgeworfen und daraufhin dann eine Hausdurchsuchung "veranstaltet"? Da hätte ich doch gerne einmal einen sauberen Link zu, oder "glaubst" Du das wieder nur?
Percy N. schrieb: > Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine > erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist. ach du kennst zu wenig und hast mir schon öfter Recht geben müssen siehe Klagehöhe! Was vor Gericht alles möglich ist erlebt jeder selber mal in einem langen Leben, was Anwälte und Notare verbocken kann ich sogar schriftlich beweisen! Das Notarurkunden ausgestellt werden die so nicht mal hätten gemacht werden dürfen wie Beurkundung ohne das sich Personen ausweisen können oder gar Vollmachten vorlegen! (nach meinem persönlichem Rechtsverständnis kann ein Notar keine Beurkundung vornehmen wenn weder eine Vollmacht vorliegt noch der sogenannte Verkäufer sich nicht ausweisen kann und dem Notar nicht mal persönlich bekannt ist, aussedem dürfen Gelder vom Notarunderkonto dann auch nicht ausgezahlt werden und trotzdem ist es passiert) Aber warum soll ich einen Juratheoretiker falsche Praxis nachweisen? Murphy ist überall! Recht haben (dem Gesetz nach) ist eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere Sache.
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MaWin schrieb: > Schwarzgeld sind keine sehr dunklen Geldscheine, auch nicht Bargeld im > Tresor, sondern eingenommenes Geld für das keine Steuern bezahlt wurden. Schau an, immrrhin das hast Du begriffen. Was also sollte dann der Rekurs auf Capone im Zusamnenhabg mit Geldwäsche? > Wie wäre es mit ein wenig Nachdenken. Das scheint bei Dir nicht zu reichen, deshalb etwas zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html Ja, schau an, §§ 373 f. AO definieren auch taugliche Vortaten der Geldwäsche, das war es aber auch schon. Insbesondere ist Steuerhinterziehung selbst weder Geldwäsche noch eine duesbezüglich taugliche Vortat. Lass das mit dem Nachdenken lieber, dabei kommt nicht zuverlässig Sinnvolles heraus.
Ben S. schrieb: > Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein. Soetwas soll es geben - wenn auch in ganz anderem Zusammenhang: Da geht so ein weltfremder Richter von 20 FFP2-Masken pro Woche als Corona-Schutzmaßnahme im Wert von 129 €/Monat als Grundbedarf zum sozialen Existenzminimum aus: Sozialgericht Karlsruhe 11.02.2021 (Az.: S 12 AS 213/21 ER) Für Familien gilt das allerdings nicht ... https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere+129_-+_+zahlen_/?LISTPAGE=8971698 https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Kein+Anspruch+auf+FFP2-Masken+im+Eilverfahren+-+Antraege+einer+sechskoepfigen+Familie+vor+dem+Sozialgericht+Karlsruhe+blieben+ohne+Erfolg_/?LISTPAGE=8971698
Joachim B. schrieb: > hies es nur kein öffentliches Interesse, ... Wenn man das ausdeutscht bedeutet das so viel, das es auf Grund der knappen Ressourcen niedrig priorisiert wurde und somit nur nachgegangen wird, wenn Zeit übrig bleibt. Das war vor vielen Jahren bei meinem Mountainbike auch so gewesen. Das Rad wurde vor dem Schwimmbad geklaut. Es war nur noch das durchgetrennte Schloss zurück geblieben. So endete der Nachmittag in einem Triathlon. Radfahren, schwimmen, laufen.
Joachim B. schrieb: > ach du kennst zu wenig und hast mir schon öfter Recht geben müssen siehe > Klagehöhe! Ich weiß nicht, was Du jetzt meinst, aber ich habe nie behauptet, dass,Du ausschließlich Unsinn verzapfst. > Was vor Gericht alles möglich ist erlebt jeder selber mal in einem > langen Leben, was Anwälte und Notare verbocken kann ich sogar > schriftlich beweisen! Ja, da läuft manchmal etwas schief; das wurdeyauch nie bestritten. Joachim B. schrieb: > nach meinem persönlichem Rechtsverständnis kann ein Notar keine > Beurkundung vornehmen wenn weder eine Vollmacht vorliegt noch der > sogenannte Verkäufer sich nicht ausweisen kann und dem Notar nicht mal > persönlich bekannt ist, Er darf nicht, aber er kann sehr wohl, auch wenn Hobbyjuristen das nicht einsehen mögen. Kriminelle gibt es überall, auch unter Richtern, Staatsanwälten, Rechtanwälten und Notaren, wenngleich die dort wohl etwas dünner gesäht zu sein scheinen als zB unter Ärzten und Apothekern. Das ändert aber nichts daran, dass Deine Geschichte so, wie Du sie erzählt hast, nicht stimmt: Da nach der jetzigen Darstellung die StA nie mit dem Vorfall befasst war, hat es auch nie die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegeben. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html Der Vollständigkeit halber: die jetzige Version Deines Abenteuers glaube ich auch nicht, aber für die Kneipe nach dem dritten Schoppen mag sie taugen. Viel Erfolg damit!
Dieter D. schrieb: > Wenn man das ausdeutscht bedeutet das so viel, das es auf Grund der > knappen Ressourcen niedrig priorisiert wurde und somit nur nachgegangen > wird, wenn Zeit übrig bleibt. Nein, das heißt es nicht, aber diesem Obstruktionsversuch werde ich nicht detailliert entgegentreten.
Dieter D. schrieb: > In Europa wäre diese aber nach dem EU-Datenschutzgesetz nicht zulässig. > Daher gäbe es hier vielleicht auch eine andere Lizenz, die deshalb > teurer sei wegen des Datenschutzmehrwertes. Bei Word und Excel? Es ging btw auch um Lizenzen für den Raum Bulgarien.
Percy N. schrieb: > Nein, das heißt es nicht, aber diesem Obstruktionsversuch werde ich > nicht detailliert entgegentreten. "Wann besteht kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung? Bei Vergehen, also Straftaten, bei denen im Gegensatz zu Verbrechen keine Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen ist, kann von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld des Täters oder der Täterin als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht." Besonders schwerer Diebstahl wird mit Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Dann mach mal weiter mit Deinen Obstruktionsvarianten aus dem Baukasten der rhetorischen Stilmitteln für den Diskussionsgebrauch.
Percy N. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage >> Rundordner getan? >> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst! > > Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine > erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist. Bei einem geklauten Handy reißt sich in DE keine Polizei den A**** auf. Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen "Geringfügigkeit". Und ja, die Polizei hat sich nicht im Geringsten dafür interessiert, wen der Junky/Dealer mit dem geklauten Handy angerufen hatte. So was verläuft üblicherweise einfach im Sande... Das war noch zu der Zeit, wo die Tastensperre nicht per Pin gesichert werden konnte. Und so lange die Provider auch mit geklauten Telefonen Umsatz generieren können, werden auch die IMEIs nicht gesperrt.
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Dieter D. schrieb: > Besonders schwerer Diebstahl wird mit Gefängnisstrafe von drei Monaten > bis zu zehn Jahren bestraft. Du obstruierst schon wieder. Hiercistxweit und breit kein besonders schwerer Duebstahl in Sicht. > Dann mach mal weiter mit Deinen Obstruktionsvarianten aus dem Baukasten > der rhetorischen Stilmitteln für den Diskussionsgebrauch. Deine eristischen Spielchen kannnst Du Dir schenken; hier § 153 StPO anonym einzuführen führt nicht weiter, da von "geringer Schuld" nirgendwo die,Rede war. Vgl insoweit auch § 171 StPO, Nr 89 MiStra.
Percy N. schrieb: > Al Fine schrieb: >> Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht... > > Wozu auch? Wo die,Edeka-Läden sind, weiß man auch so, nicht aber, er da > MS-"Lizenzen" gekauft hat. > > Langsam wird's bescheuert. Allerdings. Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher weiß man dann, wo man eine Hausdurchsuchung machen muss?
Roland E. schrieb: > Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen > "Geringfügigkeit". Dafür hast Du sicherlich Belege. Warum verheimlichst Du sie uns?
Rolf M. schrieb: > Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher weiß man dann, > wo man eine Hausdurchsuchung machen muss? Das ist die Frage. Und warum sollte gerade Edeka insoweit helfen können?
Percy N. schrieb: > Du obstruierst schon wieder. Hiercistxweit und breit kein besonders > schwerer Duebstahl in Sicht. Es wäre besser, wenn Du merken würdest, das die Nebenthemen gewechselt haben könnten und von einem anderen Blickwinkel aus beleuchtet werden. Percy N. schrieb: > Deine eristischen Spielchen kannnst Du Dir schenken; ... Jeder kann hier lesen, wer den betreffenden § zuerest genannt hat. Den Beitrag habe ich extra für Dich, als kostenlose Unterstützung, hier noch einmal verlinkt: Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys"
Percy N. schrieb: > Roland E. schrieb: >> Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen >> "Geringfügigkeit". > > Dafür hast Du sicherlich Belege. Warum verheimlichst Du sie uns? Ja, es gab ein Schreiben (von der Staatsanwaltschaft) dazu. Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst und es nicht in dein Weltbild passt. Das ist eben das echte Leben [tm]. Es ist nach zehn Jahren+1 durch den Ofen gegangen. Ähnlich gründlich werden in DE sämtliche "Bagatelldelikte" behandelt. Ob das der berühmte Parkrempler oder andere Sachbeschädigungen (Autos zerkratzen/anzünden oder Grafitis) geht. Nach 6 bis 8 Wochen kommt Post und Ende. Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird beschämend für die dt Rechtspflege. Sowohl mein Telefon mit 600DM) als auch das Auto mit 550Euro Schaden waren jeweils höherwertig als eine Windows 10 Vollizenz. Dem Typ dem sie letzte Woche den T6 abgefackelt haben wird auch ein ähnliches Schicksal ereilen.
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Dieter D. schrieb: > Jeder kann hier lesen, wer den betreffenden § zuerest genannt hat. Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Einwand Blödsinn ist, weil es hier gerade nicht um die Ergreifung des Verdächtigen geht.
Roland E. schrieb: > Ja, es gab ein Schreiben (von der Staatsanwaltschaft) dazu. Auch wenn du > dir das nicht vorstellen kannst und es nicht in dein Weltbild passt. Das > ist eben das echte Leben [tm]. Und in diesem echten Leben wurde also Dein einer Fall meistens so behandelt, schau an. 2019 wurden von deutschen Staatsanwaltschaften 592 451 Fälle von Betrug oder Unterschlagung abgeschlossen; davon 74 505 durch Einstellung wegen Geringfügigkeit. In 82 466 Fäälen wurde angeklagt, in 61 148 Fällen ein Strafbefehl beantragt. Quelle: DeStatis, Fachserie 10 Reihe 2.6 Aber das fand halt nicht in Deinem "echten Leben" statt. Marx hat nur teilweise Recht: Das gesellschaftliche Sein bestimmt nur dann das Bewusstsein, wenn man seine Umwelt auch wahrnimmt.
Roland E. schrieb: > Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird > beschämend für die dt Rechtspflege. Ach, MS ist also Geschädigter der vermuteten Geldwäsche? Könntest Du das allgemeinverständlich darlegen?
Nachdem sich hier nur noch gegenseitig munter Blödsinn, Schwachsinn, ... unterstellt wird, auf frühere Episoden verwiesen wird, also in der Sache seit längerem nichts mehr kommt, kann der Thread verlustfrei geschlossen werden. Ausgeufert ist er ja bereits.
Beitrag #6619047 wurde von einem Moderator gelöscht.
Percy N. schrieb: > Das ist die Frage. Und warum sollte gerade Edeka insoweit helfen können? Überhaupt gar nicht. Die Kunden haben bei Edeka eine Lizengo Karte gekauft, die man online bei Lizengo einlössen konnte. Das waren keine Windows-Keys in den Regalen. Das steht aber alles oben schon. Also: Die Kunden haben bei Edeka eingekauft und sind damit bei Lizengo gelandet. Online, Internet, User-Account - das wird da alles haarklein vermerkt gewesen sein.
Al Fine schrieb: > Überhaupt gar nicht. Die Kunden haben bei Edeka eine Lizengo Karte > gekauft, die man online bei Lizengo einlössen konnte. Siehst Du, darauf wollte ich hinaus: Du hattest gemutmaßt, bei den Händlern, also Edeka, seien Daten zu den Kunden vorhanden. Schön, dass Du jetzt Deinen Irrtum bemerkst.
Percy N. schrieb: > Du hattest gemutmaßt, bei den > Händlern, also Edeka, seien Daten zu den Kunden vorhanden. Wie kommst du drauf, dass Edeka der gemeinte Händler war? Lizengo ist auch einer.
Anwälte verklagen grundsätzlich alles und jeden, wenn sie damit Geld verdienen können. Wegen noch so belangloser scheiße. Je belangloser und mehr Personen mit dem gleichen kram ausgemolken werden können, desto besser für die. Die Polizei kann grundsätzlich immer eine Hausdurchsuchung veranstalten, mit der Begründung Gefahr in Verzug kann eine angeordnet werden. Da reicht es mit einen Krümel Gras, oder einem unbeschrifteten CD Rohling kontrolliert zu werden. Ich habe auch gehört bei so einer Durchsuchung sind die nicht zimperlich, und machen gerne mal was kaputt. Also es gibt im Grunde genug Möglichkeiten der Willkür, um wegen noch so belangloser Dinge eine Hausdurchsuchung zu veranstalten. Das sind einfach Tatsachen.
DANIEL D. schrieb: > Die Polizei kann grundsätzlich immer eine Hausdurchsuchung veranstalten, > mit der Begründung Gefahr in Verzug kann eine angeordnet werden. Da > reicht es mit einen Krümel Gras, oder einem unbeschrifteten CD Rohling > kontrolliert zu werden. Ja! Du kannst auch einfach unter Terrorismusverdacht stehen, weil du eine verschlüsselte eMail versendet hast. Die theoretischen Möglichkeiten sind grenzenlos!
Percy N. schrieb: > Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Einwand Blödsinn ist, weil es > hier gerade nicht um die Ergreifung des Verdächtigen geht. Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Anführen des § als Einwand eben Blödsinn war, weil es hier gerade nicht um die Ergreifung des Verdächtigen geht. Anbei noch einmal für Dich, als kostenlose Unterstützung, der betreffende Beitrag zum Nachlesen: Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys" Da steht nichts von einer Ergreifung des Verdächtigen. Da gab es anscheinend eine Fehlschaltung.
Kundendaten sind sind bei Edeka ja auch vorhanden, wenn auch nicht von jedem Kunden. Aber immerhin von denen: Zahlung an der Kasse per App (registriert, personenbezogen) auf dem registrierten Smartphone. "Haben Sie die Deutschland-Card?"-Frage der Kassiererin (stellvertretendes Markenbeispiel), selbstverständlich sind da Kundendaten hinterlegt, offen, frei lesbar. Zahlung an der Kasse via Bankeinzug, "bitte Ihre Pin eingeben", direkter Bezug zur Kundenidentität. Bleibt lange in der Buchhaltung vom Edeka. Und der jeweiligen Hausbank.
Dieter D. schrieb: > Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Anführen des § als Einwand eben > Blödsinn war, weil es hier gerade nicht um die Ergreifung des > Verdächtigen geht. > Anbei noch einmal für Dich, als kostenlose Unterstützung, der > betreffende Beitrag zum Nachlesen: > Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys" > Da steht nichts von einer Ergreifung des Verdächtigen. Da gab es > anscheinend eine Fehlschaltung. Bist Du sö blöd oder tust Du nur so? Ich schrieb über einen Fall des § 103 I 1 StPO und Du hieltest entgegen, dass die Voraussetzungen des § 103 I 2 nicht erfüllt seien, worauf es in diesem Zusamnenhang überhaupt nicht ankommt.
Rolf M. schrieb: > Allerdings. Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher > weiß man dann, wo man eine Hausdurchsuchung machen muss? Folgende Wege gibt es: a) Mit der EC oder Kreditkarte gezahlt, dann ist es aus dem Kassensystem noch eine Zeit lang herauszuholen. b) Zusätzlich PayBack-Karte mit durchgezogen, dann wurde der Einkauf damit verknüpft. c) Für den Rechner ein Windows-Konto angelegt. Somit sind dort Daten wie Email und Adressen hinterlegt. Wenn nicht, dann halt über MS-Services, Skype, Online Datenspeichervolumen so wie OneDrive, MS Teams vom Homeschooling oder Homeoffice, die auf dem Rechner installiert wurden und genutzt werden. d) Abfrage beim Provider welche IP zu bestimmter Uhrzeit/Datum welcher Adresse zugeordnet war. Wer da nicht mitspielt, dem könnte man bei der nächsten Lizenzverlängerung einfach wesentlich weniger Rabatte einräumen.
Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja gruselig.
Und Du, "Percy"? Bist Du so blöd oder tust Du nur so? Edeka hat keine Daten von seinen Kunden? Auch nicht, wenn die Kunden jeweils eine Einzugsermächtigung erteilt haben? Glaubst nur Du selbst das, oder soll das Forum hier glauben, was Du sagst? Fragen über Fragen... Ich sags ja, der Thread bringt nichts neues mehr zu Tage, er kann geschlossen werden. Der Juraphantast Percy reitet nur wieder seinen Ego-Trip. Selbst möchte er Gericht halten über andere, die ihm hier öffentlich Schreiben der Staatsanwalt vorzulegen hätten, damit "er" noch seinen Senf dazugeben, darüber "urteilen" kann. Ungefragt, ungewünscht. Eigenermächtigt. Dabei "weiss" er verallgemeinernd dann ganz genau, dass es nicht so ist, wie geschildert. Vorher geschildert. Kann gar nicht sein. Mir wollte er einst erklären, welche Telefonanlage und welcher "Zusatzwecker" zwingend in der Praxis meines Vaters installiert gewesen sein "muss". Aber nicht war. Ich ging da ein und aus, er war da nie, weiss weder Klarname noch Ort. Und "doch" "weiss" er es besser, ganz anonym. Der Typ ist einfach krank. Profilneurose. Er "weiss" sogar, "dass" mein Vater als Arzt "Trinkgelder genommen hat", oder auch nicht, Hauptsache "er weiss was". Mein Vater rechnete als Arzt einfach mit der AOK ab. Die gibt keine Trinkgelder. Aber sowas würde für den Troll "Percy N." nicht zählen. Er weiss ja nicht nur "besser", wie sich jede Polizeidiensstelle verhält, sondern auch jede allgemeine Ortskrankenkasse. Ider hede Staatsanwaltschaft.
DANIEL D. schrieb: > Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja gruselig. Nur Bares ist Wahres. Aber e-cash ist ja sooo trendy ... Hier laufen genügend Fanboys herum, keine Sorge!
> Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja gruselig.
Was ihr bezahlt? Das ist ja gruselig.
Percy N. schrieb: > Nur Bares ist Wahres. Aber e-cash ist ja sooo trendy ... Dieses kontaktlose Bezahlen habe ich ja direkt deaktiviert, einfach weil es mir auf den Sack ging, dass das auf einmal funktioniert hat, ohne dass man mich gefragt hat ob ich das will. Aber man hat ja nicht immer die Motivation zur bank zu laufen und benutzt dann doch irgendwann die EC-Karte.
Al Fine schrieb: > Wie kommst du drauf, dass Edeka der gemeinte Händler war? Lizengo ist > auch einer. Wie wohl? Al Fine schrieb: > Naja, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit oder der Sinnhaftigkeit > beantwortet der Gesetzestext halt nicht. Um wie viel mag es bei Banken > im Einzelfall gehen? > EDEKA wird wohl kaum bestritten haben, die Lizenzen verkauft zu haben. > Also was soll es bei den Durchsuchungen da zu holen geben? Du hast Edeka in diesen Thread eingeführt, schon vergessen? Allerdings scheinen gerade die über Edeka verkauften Schlüssel nicht die Hauptzielrichtung zu sein: https://amp.computerbild.de/artikel/cb-News-Software-Windows-10-Staatsanawaltschaft-Billig-Keys-29864659.html "IT-Experte Born vermutet außerdem, es ginge vor allem um besonders günstige Keys von nur wenigen Euro. Kunden des kürzlich abgeschalteten Key-Händlers Lizengo, der sogar Microsoft-Schlüssel bei Edeka handelte, müssten sich demnach keine Sorgen machen."
Percy N. schrieb: > 2019 wurden von deutschen Staatsanwaltschaften 592 451 Fälle von Betrug > oder Unterschlagung abgeschlossen; Korrektur: das muss natürlich heißen "Diebstahl und Unterschlagung". C&P ist manchmal zuverlässiger als selbst zu schreiben ...
Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen? Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben.
Percy N. schrieb: > Du hast Edeka in diesen Thread eingeführt, schon vergessen? Das "da" bezieht sich nicht auf Edeka, auch wenn es im Satz vorher auftaucht... Die Information, dass die Keys von Edeka verkauft wurden, gab es. Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das ist der Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"!
Al Fine schrieb: > Wie youtube-Anwälte wohl sagen "Sprich > niemals mit der Polizei! Das kann nicht zum eigenen Vorteil sein." Und genau das, nämlich die Nichtäußerung zur Sache, hat dann wohl zu den einzelnen Hausdurchsuchungen geführt. Mark S. schrieb: > Gibt es eigentlich noch weitere Quellen außer dem Video von dem > Rechtsanwalt, der an diesem Fall ein natürliches Interesse haben muß? Es gibt einige Online-Zeitungsartikel: https://www.heise.de/news/Staatsanwaltschaften-ermitteln-bei-extrem-guenstigen-Software-Lizenzen-5078866.html https://www.gamestar.de/artikel/windows-10-verfahren-kaeufer-billig-keys,3367736.html https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html Hast du den Verdacht, der Rechtsanwalt im Video bauscht das Thema übermäßig auf, um Aufmerksamkeit zu generieren? Parallel dazu gibt es in den Googeltreffern zu den Zeitungsartikeln einen Billiganbieter für Windows10: https://www.softwarebilliger.de/betriebssysteme/?sPartner=Google-ShopSuche&gclid=EAIaIQobChMIuZS2-r6t7wIVYhkGAB3vJw5HEAMYASAAEgLnufD_BwE (Achtung, der Link dient nur der Anschauung!!! Eventuell sind die angebotenen Artikel nicht konform zum deutschen Recht, ich kann das selber nicht beurteilen, siehe diesen Beitrag hier) Nichtverzweifelter schrieb: > Bist Du so blöd oder tust Du nur so? Könnt ihr sowas bitte etwas weniger aggressiv formulieren. Das Netz ist schon hasserfüllt genug und das Beschimpfen bringt niemanden wirklich weiter, könnte aber einen Moderator zum Verschieben animieren.
Al Fine schrieb: > Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das ist der > Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"! Soweit ich die überaus dürftigen tatsächlichen Informationen verstanden habe, geht es wohl hauptsächlich um Schlüssel, die für 3.99 oder 2.50 Euro online vertickt worden waren. In diesem Zusammenhang stützt sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten werden dürften. Offen bleibt die Frage, woraus die Kunden auf eine als Vortat einer Geldwäsche taugliche Straftat hätten schließen können sollen.
... schrieb: > Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen? > Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows > Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben. Aufpreis einen deutschen PC-Händlers: 99€ für Windows Home und 139€ für Pro, inkl Installation. Bei Dell reduzierte sich 2019 der Preis eines guten Notebooks bei Ubuntu statt Windows um 70€.
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Percy N. schrieb: > In diesem Zusammenhang stützt > sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein > musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten > werden dürften. Das mag man sich aber auch bei Angeboten im Supermarkt denken - oder beim Schlussverkauf. Es ist für Einzelpersonen nahezu unmöglich, das wirtschaftliche Kalkül hinter angeboten zu verstehen. Im Allgemeinen ist bei einem deutschen (oder auch europäischem) Händler, der einem sauber Rechnungen usw. ausstellt, davon auszugehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die Gegenteilige Annahme entkräftet sich selbst: Wenn es so klar ist, dass so ein Key nur illegal sein kann, müsste die Polizei eBay-Listings durchforschen. Suchfilter "Windows 10, <10€ - *Ping!* Wir rücken aus!" Dazu wäre der Staat in der Pflicht. Die Polizei kann bei "offensichtlichem" vorliegen einer Straftat nicht einfach wegschauen.
Al Fine schrieb: > Windows 10, <10€ - *Ping!* ist jetzt 10€ die Grenze? Was ist wenn ein schlauer Betrüger einfach 20€ nimmt, dass doppelte an Gewinn hat und die Menschen damit in Sicherheit wiegt? Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.
Al Fine schrieb: > Die Gegenteilige Annahme entkräftet sich selbst: Wenn es so klar ist, > dass so ein Key nur illegal sein kann, müsste die Polizei eBay-Listings > durchforschen. Suchfilter "Windows 10, <10€ - Ping! Wir rücken aus!" > Dazu wäre der Staat in der Pflicht. Die Polizei kann bei > "offensichtlichem" vorliegen einer Straftat nicht einfach wegschauen. Was Du da beschreibst, entspricht einer Schleierfahndung. Damit sollte man ausgesprochen zurückhaltend umgehen. Bei Kinderpörnögraphie zB mag ein anderer Maßstab angemessen erscheinen; ebenso bei Handel mit Btm oder Waffen. Aber generell ist eine anlasslose "strategische" Kontrolle oder Überwachung von Übel.
ACDC schrieb: > Was ist wenn ein schlauer Betrüger einfach 20€ nimmt, dass doppelte an > Gewinn hat und die Menschen damit in Sicherheit wiegt? Dann gewinnt der Kunde tatsächlich zumindest strafrechtlich an Sicherheit, da er sich nicht mehr so leicht Bösgläubigkeit oder leichtfertige Gutgläubigkeit vorhalten lassen muss.
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Das ganze ist doch ein Witz. Die eine Seite sagt man wird verknackt und die andere dann das hier: https://www.chip.de/news/Windows-10-Pro-zum-besten-Preis-ergattern-Was-taugen-diese-Software-Deals_97371354.html Software Hunter 9,18€ und mysoftware 9,19. Also illegal? Und licensix 11,99€? Legal?
Percy N. schrieb: > Was Du da beschreibst, entspricht einer Schleierfahndung. Damit sollte > man ausgesprochen zurückhaltend umgehen. > > Bei Kinderpörnögraphie zB mag ein anderer Maßstab angemessen erscheinen; > ebenso bei Handel mit Btm oder Waffen. Aber generell ist eine anlasslose > "strategische" Kontrolle oder Überwachung von Übel. Äh, moment. Es geht hier um die unterstellte "Offensichtlichkeit". Die kann so nicht gegeben sein, denn sonst wären Amazon und eBay ja auch in der Pflicht, ebenso wie die Polizei. Und "von Übel" - also ich sehe öfter mal Polizeiwagen Streife fahren und dergleichen. Irgendwie scheint mir die Argumentation logísch nicht schlüssig.
Hier ist noch ein recht informativer Artikel zum Thema: https://tarnkappe.info/windows-10-lizenzkeys-staatsanwaltschaften-verschicken-vorladungen/ Und hier noch ein Video von einem anderen Rechtsanwalt zum Thema: "Ermittlungsverfahren wegen eBay-Kauf (Lizenzkey)" https://www.youtube.com/watch?v=KGwd5IqM8Lo
... schrieb: > Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen? > Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows > Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben. Man kauft das Notebeook, installiert was richtiges drauf und verkauft die Lizenz alleine weiter - aber halt nicht für 5 €, weil der Preis ja anscheinend quasi illegal sein muss, sondern für mindestens 100€. ACDC schrieb: > Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal > aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist. Aber Microsoft sagt ja, dass das kein Indiz für die Legalität des Schlüssels ist. Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das dann erkennen kann. Freilich ergibt sich auch die Frage, wozu es die Aktivierung dann überhaupt gibt.
ACDC schrieb: > Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal > aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist. Das Problem bei der Aktivierung: Microsoft sieht nur, ob die Lizenznummer gültig ist. Nicht aber, ob du der legale Nutzer bist. Bei einem nicht so ganz legalen aber echten Key ist ein Missbrauch folglich zunächst nicht feststellbar. Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 gleichzeitige Nutzungen mit dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 10000x als Einzellizenz verkauft, fällt das auch Microsoft erst nach einer Weile auf. Rolf M. schrieb: > Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das > dann erkennen kann. Eine Negativfeststellung geht: Schlägt die Aktivierung fehl, sowohl elektronisch als auch auf anderem Weg, dass ist sie vmtl nicht legal. Eine Positivfeststellung ist aus dem erwähnten Grund technisch kaum möglich.
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(prx) A. K. schrieb: > ACDC schrieb: >> Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal >> aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist. > > Das Problem bei der Aktivierung: Microsoft sieht nur, ob die > Lizenznummer gültig ist. Nicht aber, ob du der legale Besitzer der > Lizenz bist. Bei einer nicht so ganz legalen aber echten Lizenz ist ein > Missbrauch folglich zunächst nicht feststellbar. Das kann Microsoft aber eigentlich auch egal sein. Wenn die Lizenz gültig ist, ist ja Microsoft nicht der Betrogene. Wenn jemand auf der Straße einen Audi klaut, ist das ja Audi als Firma auch egal. > Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert > wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern > beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 Lizenzen mit > dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 10000x als > Einzellizenz verkauft, fällt das erst nach einer Weile auf. Das sind eben Probleme, die sich erst aus den komplizierten Lizenzmodellen von Microsoft selbst ergeben. (prx) A. K. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das >> dann erkennen kann. > > Eine Negativfeststellung geht: Schlägt die Aktivierung fehl, sowohl > elektronisch als auch auf anderem Weg, dass ist sie es eher nicht. Eine > Positivfeststellung ist aus dem erwähnten Grund technisch kaum möglich. Und da fragt sich dann, ob in dieser Situation der Kunde nun der Täter oder das Opfer ist. Microsoft stellt ihn halt gerne als Täter hin, um abzuschrecken.
Percy N. schrieb: > Bist Du sö blöd oder tust Du nur so? Kann doch jeder selber Lesen, das erster Satz die Durchsuchung nach Personen und Beweismittel anspricht und der zweite Satz nach Personen, der zweite Absatz das Ergreifen der Person unter anderem beim Rechtsbeistand (Anwalt) betrifft. Der erste Satz betrifft schwere Straftaten. Im zweiten Satz sind zusätzlich auch besonders schwere Straftaten aufgeführt. Der zweite Satz deckt zusätzlich ab, wenn eine solche Person zu einem Nachbar von Dir geflüchtet sein könnte, sicherheitshalber auch bei Dir zu suchen und Deine Wohnung mit Namen auch mit aufzunehmen. Das war ein vollkommen legitimer Hinweis, das nicht mal schnell wegen Verdachtes was zu leichten Straftaten zu finden so ohne weiteres Dritte durchsucht werden dürfen. Mit den Begriffen unter dem Mauszeiger sind solche Sachverhalte durchaus zu finden. Viele haben den Paragraphen gelesen und das durchaus auch so gesehen.
Rolf M. schrieb: > Das sind eben Probleme, die sich erst aus den komplizierten > Lizenzmodellen von Microsoft selbst ergeben. Yep. Um das wasserdicht zu kriegen, müssten sämtliche Formen von Lizenzen abgeschafft werden, mit denen ein Key für N Installationen verwendet werden kann. Statt dessen müsste es individuelle Schlüssel für jedes einzelne Gerät geben. Damit tritt MS jedoch den wichtigen Unternehmenskunden massiv auf die Zehen, da die nun erheblichen Mehraufwand haben. Im Rechner selbst einprogrammierte Keys sind problemärmer individualisierbar. Den Massenherstellern ist das zumutbar, nicht viel komplizierter als die individualisierte MAC-Adresse.
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(prx) A. K. schrieb: > Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert > wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern > beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 Lizenzen mit > dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 10000x als > Einzellizenz verkauft, fällt das erst nach einer Weile auf. Bei den Volumenlizenzen wird die Sache echt unübersichtlich: Bei Microsoft gibt es keine öffentlich zugänglichen Preiststaffeln. Wie viel billiger kann ein Produkt werden, wenn man 10000 statt 1 kauft? Mal eine Referenz eines Klassikers: https://winrar.de/preise.php da ist man bei 500 Stück schon bei einem Viertel des Stückpreises. Ich würde also noch nicht einmal unterstellen, dass die Aktivierungen da notwendig doppelt verkauft werden (was wiederrum Betrug wäre).
Al Fine schrieb: > denn sonst wären Amazon und eBay ja auch in der Pflicht, ebenso wie die > Polizei. Seit wann obliegt Amazon und ebay die Strafverfolgung? Immerhin scheineb die bestimmte dubiose Angebote bereits zu filtern. > Und "von Übel" - also ich sehe öfter mal Polizeiwagen Streife fahren und > dergleichen. Vor drei Jahren hat ein Taschendieb mein Portemonnaie erbeutet. Das hätte vermieden werden klnnen, wenn mir auf Schritt und Tritt ein Polizist gefolgt wäre. Mir ist es so herum lieber; so oft werde ich nicht viktimisiert.
Al Fine schrieb: > Microsoft gibt es keine öffentlich zugänglichen Preiststaffeln. Wie viel > billiger kann ein Produkt werden, wenn man 10000 statt 1 kauft? Kann es auch nicht geben, weil in dieser Dimension Verhandlungsmasse.
Percy N. schrieb: > Seit wann obliegt Amazon und ebay die Strafverfolgung? Immerhin scheineb > die bestimmte dubiose Angebote bereits zu filtern. Nicht die Strafverfolgung. Aber es gibt zunehmend Bestrebungen, Zwischenhändler und Plattformbetreiber wie Amazon für Manches verantwortlich zu machen. Was ein gewisses Eigeninteresse auslösen kann.
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Percy N. schrieb: > Vor drei Jahren hat ein Taschendieb mein Portemonnaie erbeutet. Das > hätte vermieden werden klnnen, wenn mir auf Schritt und Tritt ein > Polizist gefolgt wäre. Yep. Je narrensicherer Lizenzierungen werden, desto näher rückt man diesem feuchten Traum Seehofers.
Dieter D. schrieb: > Der erste Satz betrifft schwere Straftaten Ja, auch schwere. Aber nur solche? Woraus ergibt sich das Deiner Meinung nach? Und was hat das mit den von Dir in Bezug genommenen Katalogtaten des Satzes 2 zu tun? Dieter D. schrieb: > Das war ein vollkommen legitimer Hinweis, das nicht mal schnell wegen > Verdachtes was zu leichten Straftaten zu finden so ohne weiteres Dritte > durchsucht werden dürfen. Nein, war es nicht. Du hast schlicht die Zielrichtung der jeweiligen Maßnahme übersehen. Und von der Durchsuchung einer Person war ohnehin nicht die Rede. Spar Dir bitte Deine Rabulistik für aussichtsreichere Angelegenheiten.
(prx) A. K. schrieb: > Aber es gibt zunehmend Bestrebungen, Zwischenhändler und Plattformbetreiber > wie Amazon oder Ali-Express für Manches verantwortlich zu machen. Was ein > gewisses Eigeninteresse auslösen kann. Ja, siehe z.B. auch die umstrittenen Upload-Filter.
(prx) A. K. schrieb: > Aber es gibt zunehmend Bestrebungen, > Zwischenhändler und Plattformbetreiber wie Amazon für Manches > verantwortlich zu machen. Wobei es bestimmt schon eine gewisse Verantwortlichkeit gibt: Die SilkRoad wurde ja vermutlich aus gewissen Gründen nicht auf öffentlichen Servern gehostet. Wenn es so einfach wäre "Ja, wir betreiben ja nur die Plattform... Schicken Sie uns einfach die Links zu den Drogen- und Waffenangeboten und wir löschen die dann." sähe auch das öffentliche Internet vermutlich anders aus.
(prx) A. K. schrieb: > feuchten Traum Seehofers. Das ist auch nur einer von vielen. Zum Thema Hausdurchsuchungen ist sein maizierabler Amtsvorgänger interessanter; wimre war er eine der Haupttriebfedern für die Verschärfung des § 244 StGB (Einbruchdiebstahl in Wohnungen). Zweck war angeblich der bessere Schutz des Wohningsinhabers, da der bekanntlich durch das Eindringen Fremder in seinen höchstpersönlichen Schutzbereich schwer traumatisiert wird. Richtig wäre insoweit gewesen, § 123 StGB (Hausfriedensbruch) entsprechend anzupassen, der bezeichnet das angeblich uu schützende Rechtsgut deutlich treffender. Das hat man aber nicht getan. Ob das wohl damit zusammenhängt, dass ein solcher auch durch eine rechtswidrige Haussuchung begangen werden kann?
DANIEL D. schrieb: > Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja > gruselig. Das wird demnächst abgeschafft (Vorbild Schweden 2030). Dann kriegen Die dich Auch ! Und selbst wenn die aktuelle Regierung dich nicht verfolgt. Die Nächste freut sich über die vorhandenen Möglichkeiten und wird sie nutzen.
Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine Onlinepetition zu starten und wie könnte die lauten?
Hartmut schrieb: > Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine Onlinepetition zu > starten und wie könnte die lauten? Es ist völlig richtig, dass der Handel unterbunden wird und auch, dass die User aufhören müssen, die Keys zu nutzen, wenn derartige Probleme bekannt werden. Der allgemeine Presse-Rummel stellt die Sache vermutlich arg reißerisch dar (FUD). Ich glaube nämlich ernsthaft, dass die meisten da bei der Polizei einfach gesagt haben: "Ja, das habe ich da gekauft. Hier ist mein Kassenbon. Und nein - warum sollte mir das komisch vorkommen? Das müssen die bei Edeka doch selbst wissen" und damit war es das im Wesentlichen.
Hartmut schrieb: > Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine > Onlinepetition zu > starten und wie könnte die lauten? Nein. Sinnvoll wäre, derartiges privat nicht zu verwenden.
Al Fine schrieb: > Ich glaube nämlich ernsthaft, dass die meisten da bei der Polizei > einfach gesagt haben: "Ja, das habe ich da gekauft. Hier ist mein > Kassenbon. Und nein - warum sollte mir das komisch vorkommen? Das müssen > die bei Edeka doch selbst wissen" und damit war es das im Wesentlichen. Wie viele Edeka-Kunden sollen denn überhaupt betroffen sein? Mir ist busher nur bekannt, dass a) die StAen intensiv nach Verkäufen von Schlüsseln für Banalbeträge < 5€ suchen b) Edeka und Lizengo zu deutlich höheren Preisen Schlüssel aus ausländischen Verträgen verkauft haben sollen. Ob da überhaupt ein Zusamnenhang besteht, ist mir bisher nicht klar.
Al Fine schrieb: > Im Allgemeinen ist bei einem deutschen (oder auch europäischem) > Händler, der einem sauber Rechnungen usw. ausstellt, davon auszugehen, > dass alles mit rechten Dingen zugeht. davon ging ich bei einem deutschen Händler der OEM Photoshop6 vertickte auch aus, die Registrierung klappte ja auch nur 3 Jahre später nicht mehr als ich den Rechner neu aufsetzte, der Händler ist längst über alle Berge und Adobe verweigerte nur mit illegalem Schlüssel ohne die OEM Verträge offenzulegen, in der Art wieviel OEM Lizensen vergeben wurden und wieviel davon wirklich erstellt wurden. Ich wurde hier also betrogen!
Joachim B. schrieb: > davon ging ich bei einem deutschen Händler der OEM Photoshop6 vertickte > auch aus, die Registrierung klappte ja auch nur 3 Jahre später nicht > mehr als ich den Rechner neu aufsetzte, der Händler ist längst über alle > Berge und Adobe verweigerte nur mit illegalem Schlüssel ohne die OEM > Verträge offenzulegen, in der Art wieviel OEM Lizensen vergeben wurden > und wieviel davon wirklich erstellt wurden. Ich wurde hier also > betrogen! Na ja das kann man ja nicht unbedingt sagen, wenn ein Kunde den Product Key mehrfach verwendet, kann der Verkäufer dann ja auch nichts dazu.
Joachim B. schrieb: > Ich wurde hier also betrogen! Nicht zwingend. Deine Darstellung lässt auch die Möglichkeit offen, dass Dein Händler betrogen wurde. Deine Interpunktion hingegen eröffnet nahezu Hekatomben unterschiedlicher Textauslegungen.
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Percy N. schrieb: > Wie viele Edeka-Kunden sollen denn überhaupt betroffen sein? Also ich habe die Zahl 10000 mehrfach irgendwo gelesen bzw. "niedrige fünfstellige Zahl". Grundsätzlich war nicht klar ersichtlich, ob das jetzt die Zahl an Hausdurchsuchungen war (haha). Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen.
Lizengo hat seinen Sitz in Köln (gehabt), also in Deutschland. Offenbar hat sich die deutsche Staatsanwaltschaft auf einen deutschen Händler fokussiert, weil man da einfach an die Daten rankommt. Wie die Staatsanwaltschaft an Ebay-Händler rankommt, ist mir schleierhaft, denn üblicherweise verschwinden solche Key-Händler auf Ebay genauso schnell wieder wie sie gekommen sind. Klar hat Ebay auch danach noch die Daten und Verkäufe gespeichert, aber wenn der Händler bei Ebay nicht mehr erscheint, sollte er auch bei der Staatsanwaltschaft nicht auf dem Schirm auftauchen. Also, solche Keys in Zukunft nicht mehr bei deutschen (Ebay-)Händlern kaufen, sondern möglichst weit weg, also bei einem Händler, der in den USA oder China ansässig ist.
Al Fine schrieb: > Also ich habe die Zahl 10000 mehrfach irgendwo gelesen bzw. "niedrige > fünfstellige Zahl". Das war, soweit ich mich erinnere, die Gesamtzahl an Vorgängen im Bereich § 106 UrhG in sieben Jahren; Golem-Artikel von oben? Die aktuellen Haussuchungen dürften deutlich weniger sein; und ob überhaupt ein Edeka- oder Lizengo-Kunde betroffen ist, ist unklar. Beim GF von Lizengo hingegen wurde wohl durchsucht.
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Al Fine schrieb: > Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht > klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen. https://www.it-anwalt-kanzlei.de/windows-10-aktivierungskey-fuer-250-auf-ebay-strafverfahren
Anarchist schrieb: > Also, solche Keys in Zukunft nicht mehr bei deutschen (Ebay-)Händlern > kaufen, sondern möglichst weit weg, also bei einem Händler, der in den > USA oder China ansässig ist. Richtig! Man kauf den einfach irgendwo, wo es sowieso keine Gesetze gibt und beruft sich darauf, dass auf dem Splash-Screen ja nicht "Windows" sonder "Windoze" steht, weil das irgendwer zurecht gehackt hat. Aber "voll Windows- kompatibel". Der Lizenz-Schein ist handgeschrieben "Is gut - was du willst".
1 | Windoze |
2 | |
3 | (c) Sharif Ali o'; DROP TABLE SUSPECTS |
Al Fine schrieb: > Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht > klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen. Nachtrag: https://www.chip.de/news/Post-von-der-Polizei-wegen-Illegaler-Windows-10-Lizenzen_183334936.html
Percy N. schrieb: > Al Fine schrieb: >> Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht >> klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen. > > Nachtrag: > https://www.chip.de/news/Post-von-der-Polizei-wegen-Illegaler-Windows-10-Lizenzen_183334936.html 6 Tage später: https://www.chip.de/news/Windows-10-Pro-zum-besten-Preis-ergattern-Was-taugen-diese-Software-Deals_97371354.html Danke chip :) Was nun? Nach 6 Tagen alles vorbei?
ACDC schrieb: > https://www.chip.de/news/Post-von-der-Polizei-wegen-Illegaler-Windows-10-Lizenzen_183334936.html > > 6 Tage später: > > https://www.chip.de/news/Windows-10-Pro-zum-besten-Preis-ergattern-Was-taugen-diese-Software-Deals_97371354.html > > Danke chip :) > > Was nun? Danke! Das zeigt, wie verworren die ganze Situation ist. Wie soll da ein normaler Verbraucher noch durchblicken?
ACDC schrieb: > Danke chip :) > Was nun? > Nach 6 Tagen alles vorbei? Das stand doch dabei: "Beachten Sie dabei aber, dass die Angebote nicht in jedem Fall immer halten, was sie versprechen. Die Gültigkeit der angebotenen Keys und die Rechtmäßigkeit der Angebote liegt zudem in der Verantwortung der jeweiligen Händlers/Anbieters."
ACDC schrieb: > Was nun? > > Nach 6 Tagen alles vorbei? Warum auch nicht? Es ist ja (noch?) gar nicht gegen das Modell von Lizengo geurteilt worden, soweit ich weiß. Die sind schon auf dem Weg konkurs gegangen. So einen Rechtsstreit muss man sich erstmal leisten können: Da kann Lizengo zig mal versichern, dass die das anwaltlich haben prüfen lassen und dem Kunden die rechtsicherheit garantieren etc. pp.
Percy N. schrieb: > Das stand doch dabei: Dann kann man doch chip abschalten? Die Information sind dann überflüssig.
ACDC schrieb: > Dann kann man doch chip abschalten? > Die Information sind dann überflüssig. Vermutlich war der schöne Artikel schon fertig, als die Bedenkenträger anklopften. Da schreibt man einfach so einen Warnhinweis dazu, und schon kann es weitergehen. Die c't hatte da mal im Zusammenhang mit einem unkoscheren Inserenten deutlich mehr Eier in der Hose. Das Inserat wurde zwar gedruckt, weil es schon abgesetzt war, wurde aber mit einem knallroten Warnhinweis übedruckt. Chip ist halt Chip. Computerbild auf Hochglanz gequält, aber nicht ganz so chaotisch.
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The part of me that needs you most schrieb im Beitrag #6619047: > @Roland > > Schinde Dich nicht weiter. Wenn ein bestimmter Vogel auftaucht, kann man > nur noch entnervt die Biege machen. Das Percy in einer sehr kleinen idealisierten Blase lebt, weiß ich doch. Seine Mama läßt ihn halt zu selten raus.
Percy N. schrieb: > Al Fine schrieb: >> Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das ist der >> Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"! > > Soweit ich die überaus dürftigen tatsächlichen Informationen verstanden > habe, geht es wohl hauptsächlich um Schlüssel, die für 3.99 oder 2.50 > Euro online vertickt worden waren. In diesem Zusammenhang stützt > sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein > musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten > werden dürften. > Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür, ob der Schlüssel legal ist. Wie weiter oben schon festgestellt wurde, darf in der EU nicht benötigte Software weiterverkauft werden. Dabei legt der Verkäufer einen Preis fest, der üblicherweise mit den üblichen Marktpreisen wenig bis nichts zu tun hat. Microsoft haut hier, wie auch die gesamte Kontentmafia, gewaltig auf die Kacke und greift sich wie üblich die, die sich am wenigsten wehren (können). Dass sich Richter erblöden, einen Durchsuchungsbefehl gegen einen Endnutzer einer "illegalen" Lizenz eines Allerweltsproduktes zu unterschreiben, läßt sehr tief blicken. Deckt sich aber mit den praktischen Erfahrungen, die ich bisher mit der Rechtspflege in DE machen durfte.
Hartmut schrieb: > Das zeigt, wie verworren die ganze Situation ist. Wie soll da ein > normaler Verbraucher noch durchblicken? Das stimmt und ist für viele undurchsichtig. Als ich einen gebrauchten Computer vor fast zwei Jahren kaufte, sagte mir der Verkäufer, das die Lizenz von Windows im BIOS hinterlegt ist. Bei dem Gerät stimmt das auch. Ein Windows war bereits installiert. Wenn man eine andere Version installieren möchte, dann bräuchte man für die andere Version einen der günstigen Keys. Das gelte aber nur, wenn die bisherige Version nicht weiter verwendet wird und natürlich nur für diesen Computer. Die Funktion dahinter waere nur, das ein Händler mit wenig Kostenaufwand flexibel die gewünschte Version (OEM auf HD preinstalled) zusammen mit dem Rechner ausliefern könne.
Roland E. schrieb: > Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür, > ob der Schlüssel legal ist. Sicherlich kein Beweis, aber ein Indiz sehr wohl. > Wie weiter oben schon festgestellt wurde, Dargelegt, ja. Festgestellt, nein. > darf in der EU nicht benötigte Software weiterverkauft werden. Dabei > legt der Verkäufer einen Preis fest, der üblicherweise mit den üblichen > Marktpreisen wenig bis nichts zu tun hat. Spätestens hier machst Du Dich endgültig lächerlich. > Microsoft haut hier, wie auch die gesamte Kontentmafia, gewaltig auf die > Kacke und greift sich wie üblich die, die sich am wenigsten wehren > (können). Wann und wo greift sich MS wen? > Dass sich Richter erblöden, einen Durchsuchungsbefehl gegen So etwas gibt es in Deutschland nicht. > einen Endnutzer einer "illegalen" Lizenz eines Allerweltsproduktes zu > unterschreiben, läßt sehr tief blicken. Deckt sich aber mit den > praktischen Erfahrungen, die ich bisher mit der Rechtspflege in DE > machen durfte. Ich möchte lieber nicht raten, in welchen Zusamnenhängen. Percy N. schrieb: > Roland E. schrieb: > >> Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird >> beschämend für die dt Rechtspflege. > > Ach, MS ist also Geschädigter der vermuteten Geldwäsche? Könntest Du das > allgemeinverständlich darlegen? Da Du jetzt wieder dabei bist, magst Du sicherlich diese Frage beantworten, nicht wahr?
Wer hatte eigentlich die Lockerung der OEM Klausel gegen Microsoft durchgekämpft?
Percy N. schrieb: > Roland E. schrieb: >> Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür, >> ob der Schlüssel legal ist. > Sicherlich kein Beweis, aber ein Indiz sehr wohl. Ab welchem Preis? 1€? 5€? 10€? 20€? 50€? 100€? 150€? 200€?
ACDC schrieb: > Ab welchem Preis? For the sake of the argument: Wenn es nicht direkt bei Microsoft gekauft ist, ist der Preis egal. Denen ist alles ein Dorn im Auge, was nicht direkt über den MS-Store oder über einen OEM-Hersteller zusammen mit Computer ausgeliefert wird. Dann weiß man schon einmal, dass da potentiell jemand ist, der das so gar nicht gut findet. Ein potentieller Kläger sozusagen...
Al Fine schrieb: > oder über einen OEM-Hersteller zusammen mit > Computer ausgeliefert wird. Ich hab 2015 ein Tablet gekauft mit Win8.1 für 88€. Ich weis nicht genau was damals das Win8 einzeln gekostet hat, aber sicher mehr als 88€.
Al Fine schrieb: > Wer hatte eigentlich die Lockerung der OEM Klausel gegen Microsoft > durchgekämpft? Es gab nie eine Lockerung Es war immer etabliertes Recht auf der ganzen Welt, dass man Dinge die man besitzt, weiterverkaufen darf (soweit der Verkauf nicht sowieso verboten ist, wie von Drogen). Denk an Bücher, MusikCD, Schalllatten, um bei Produkten der Content-Industrie zu bkeiben. Etwas, was man nicht verkaufen dürfte, hat auch nur einen Wert von 0, denn im Kapitalismus bemisst sich der Wert bekanntlich nach dem Marktpreis. Nur Microsift wollte eine Extrawurst, und es wurde klar gestellt, dass deren AGB mit denen die sich das erschleichen wollten, ungültig sind.
ACDC schrieb: > Ab welchem Preis? Ab 50 Euro und einem seriösen Anbieter wird es sehr schwierig, hier ohne Weiteres noch Bösgläubigkeit zu unterstellen; dies wäre zumeist abwegig. Darumter sind es, wie immer in Fragen des inneren Tatbestandes, die näheren Umstände des Einzelfalles. Zu diesen Umständen gehört leider auch die aktuelle Laune des StA oder Richters.
Percy N. schrieb: > ACDC schrieb: >> Ab welchem Preis? > > Ab 50 Euro und einem seriösen Anbieter wird es sehr schwierig, Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer verdächtig?
ACDC schrieb: > Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer > verdächtig? Welchen Teil von "Umstände des Einzelfalls " hast Du nicht verstanden? Und wieso kommst Du hier mit einem Fall, der überhaupt nicht zu der Vorgabe "Verkauf von Keys" passt? Willst Du uns verarschen oder bloß stänkern? Oder peilst Du es einfach nicht?
ACDC schrieb: > Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer > verdächtig? Tja... Ich hätte jetzt geagt, dass ich mich da am deontischen Begriff der Ethik orientieren würde. Wenn es dir zu billig erscheint, kannst du schlecht argumentieren, dass es dir nicht zu billig vorkam. Das ist aber natürlich keine Garantie gegen ein objektiv festgestelltes Urteil. Was die Sache mit Microsoft echt schwierig macht, ist, dass es in der Vergangenheit laufend irgendwelche Klarstellungen bezgl. der von Microsoft geforderten Ansprüche gab. "Nein, OEM ist für OEM - kein Weiterverkauf. Einzelkunden nur Retail. 300€ bei uns im Store." Also wenn ich so schaue, ist es fast billiger bei Amazon einen Rechner mit Windows 10 und Office zu kaufen, als die Software einzeln bei Microsoft. Den Rechner könnte man dann natürlich für 2€ bei eBay reinstellen...
Man sollte einfach Volumenlizenzen wo eine Lizenz mehrfach verwendet werden kann verbieten. Dann sollen sich die Hersteller halt Listen kaufen. Und Beschränkungen in welchem Land die Software eingesetzt wird sollten auch verboten werden.
MaWin schrieb: > Es gab nie eine Lockerung > > Es war immer etabliertes Recht auf der ganzen Welt, dass man Dinge die > man besitzt, weiterverkaufen darf (soweit der Verkauf nicht sowieso > verboten ist, wie von Drogen). Nein, das Recht war eben nicht "etabliert": Irgendwer hat es in Bezug auf die OEM Lizenzen mal bis zum BGH verteidigt. "Etabliert" ist es jetzt in der Form, dass Microsoft da keine Hersteller mehr verklagt, wenn sie OEM Lizenzen verkaufen.
Das ist EU-Recht. Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine andere Frage.
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