Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? ich habe eine anwendung die es zwar schon gibt, aber meine ist billiger. mehrere problem habe ich jetzt: 1. darf ich elektronische geräte vertreiben, bin kein meister, ing., dr. etc.? 2. um mögliche patentproblem zu vermeiden, was muss ich beachten? auf die temperatur wird wohl niemand ein patent haben, aber wie sieht es mit den bauteilen aus? vielleicht es schon mal jemanden ähnlich gegangen, kapazitäten zur professionellen Herstellung würden mir zu verfügung stehen, evtl. auch investoren. Danke
zu1: natürlich darfst du elektronische Geräte herstellen und vertreiben. Allerdings müssen sie alle gesetzlichen Normen einhalten, also in erster Linie diverse VDE-Vorschriften, und CE-Konformität. Bei der VDE gibts keinen Spielraum, wenn du nicht auschließlich mit Kleinspannung arbeitest. CE ist ein riesengroßer Papiertiger, bei einfachen Geräten reicht eine Selbstzertifizierung, aber schon mit einem einfachen MC on board wirds schwieriger, da wirst du um eine Messung in einem Labor nicht herum kommen. Nicht zuletzt die kaufmännischen Belange mit Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuererklärung, da versteht der Fiskus keinen Spass.
zu 1.: 3,8 V werden niemanden weh tun µC sind welche drinnen, aber da bin ich variabel... der billigste der dafür in frage kommt wird genommen.
Du wirst Probleme bekommen, wenn du nicht nachweisen kannst, das sich deine Schaltung sehr vom derzeitigen "Stand der Technik" abhebt! Das mit dem "billiger" ist zwar ein gutes Argument, aber ob das alleine ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Zum Patent kannst du normalerweise nur Dinge anmelden, die sich durch einen "klaren Strich" vom bisherigen abheben. Das ist z.B. der Fall, wenn dein System auf einer ganz anderen Grundlage arbeitet. Wenn du es in einer Schaltung nur geschafft hast einen Transistor zu sparen (bildlich gesprochen), dann ist das bestimmt nicht patentwürdig! Ob man einfache elektronische Schaltungen überhaupt schützen lassen kann, weiss ich nicht. Frag am besten jemanden, der sich berufsmäßig damit befasst (das kostet allerdings allermeistens Geld). Wenn du es nicht patentieren lassen kannst, kannst du dir aber immer noch ein Copyright auf den Quellcode des Controller-Programms geben lassen. Wie gesagt, bin auf dem Gebiet auch nur interessierter Laie, wenn du es ernst meinst, frag einen Anwalt. Denn das Patentamt ist eine Behörde, und da kann man schonmal was drehen und wenden, bis es passt! Gruss Henrik
das prinzip ist das gleiche wie bei den kommerziellen auch (da gibt es schon etliche - wie beim fieberthermometer z.B.), die alle sensoren zur analyse verwenden, allerdings hat meine anwendung einen etwas anderen sinn (aber wie gesagt, das prinzip ist halt eine sensorschaltung.... mit sensor, filter, math. umforumungen, verstärker, µC... was man halt so drinnen hat) bzw. hat mehr funktionen, wie die bisher erhältlichen und würde in diesem bereich auch zu mehr sicherheit führen... etwas konkreter: die derzeit erhältlichen geräte sind "stand-alone" teile mit nur einem sinn. mein teil (nein ich habe kein fieber:) basiert zwar auf dem gleichen prinzip, aber beinhaltet zusätzlich noch etwas, das bisher noch nicht mit der "fieberthermometer" anwendung in zusammenhang gebracht wurde. ich frage mich gerade, ob jemand auf das fieberthermometer ein patent hat, mit temp-sensoren? habe ich dich richtig verstanden: mal angenommen es gibt ein patent auf das fieberthermometer und ist mit siliziumsensoren eingetragen... jetzt geh ich her, nehme einen platinsensor, mache andere abfragen etc. und mach noch ein paar funktionen mehr rein, dann dürfte ich deiner meinung ein patent bekommen. oder was meinst du mit "anderer technologie"? die temperatur mit halbleitersensoren zu messen, kann doch nicht patentiert sein, oder doch? dann wäre jemand, wohl reicher als bill gates... denk ich mal... aber danke für deine antwort
Also ich glaube mit nem Patent wirst du sehr schnell viel Geld ausgeben. Zum anderen ist es ein äußerst langwieriger Prozess; ich denke das kostet tausende . Und selbst wenn du das Patent erteilt bekommst, so gilt dies ohnehin nur für Deutschland oder Europa. Und dann brauchst du noch nen Patentanwalt der deine Interessen auch schützt, und der arbeitet auch nicht für umme. Ich würde z.B. die Typenbezeichnung vom Chip kratzen, und dann den ganzen Käse in schönes Epoxid eingießen. Dann baut dir das so schnell keiner nach. Erzähl uns doch mal ein bissi genauer was das ist, was du verbessert hast! Gruss Stefan
an das wegkratzen habe ich auch schon gedacht... aber bei dem ganzen geht es viel mehr um die idee und kombination, darum werde ich noch etwas warten... jetzt wäre mir am liebsten ein geistlicher prof der unter schweigepflicht steht... man oh man, da denkt man sich immer, dass man nur eine idee braucht... aber ich glaube die zeit ist gekommen, mir prof. hilfe zu holen. trotzdem danke
Bezüglich des Labortests: Crazy_h. hat da schon recht. Es muss zB. ein EMV-Test gemacht werden, wenn die Möglichkeit einer gewissen EM-Abstrahlung besteht.(in den USA läuft das unter "FCC-Rule" und wird schon bei 5V batteriebetriebenen Geräten verordnet). Wie das hierzulande genannt wird, weiß ich zwar auch nicht, aber ich habe mal gesehen, was da Teilweise für ein Aufwand getrieben wird; und der wird nicht für umsonst gemacht. Das ist klar. Allerdings hat das auch was gutes: nach dem bestandenen EMV-Test haftet der Staat für alle zerstörerischen Auswirkungen einer EM-Abstrahlung. Und mal ehrlich: Wer hat schon Lust auf einen Prozess wegen eines ausgefallenen Herzschrittmachers ??! (Was natürlich der GAU wäre und für dein Projekt wohl kaum in Frage käme... :-) Bezüglich der Patentierung: Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Patentierung nur auf ein "Funktionsprinzip" beruht, die Schaltungstechnische Umsetzung dahinter aber völlig belanglos ist und somit nicht patentwürdig. Kommt jetzt aber einer daher und meint, er könnte das "Prinzip" der Schaltungstechnischen Umsetzung das hinter besagter Anlage steht grundlegend revolutionieren, dann wird das plötzlich patentwürdig. Es ist schon verzwickt, aber hat auch Hand und Fuss: Dann wird nicht mehr die Anlage selbst relevant, sondern nur zB. nur das neue "Auswerteprinzip" wird dann Gegenstand des Patents. Aber fragt mich nicht, was die Patentbeamten machen, wenn man zb. mit neuer Anlage und preisverdächtigem neuem Auswerteprinzip ankommt... Vielleicht doppelpatent ? Oder Einfachpatent zum Schutz der Anlage und des Verfahrens ? Naja, es ist schon verzwickt... PS: alle Angaben ohne Gewähr.
Wenn du es geschafft hast einen Sensor zu verwenden, der auf einem anderen Prinzip beruht und du kannst damit aufeinmal Fieber messen, obwohl er normalerweise für etwas anderes bestimmt war, dann ist das bestimmt patentwürdig. Recherche ob es soetwas schon gibt kannst du erst mal mit google und der Recherchefunktion auf www.dbma.de machen. Wenn es soetwas noch nicht gibt, kannst du ja mal einen Gebrauchsmusterschutz anmelden, daraus kann man unter Umständen nachher noch ein Patent machen. Wenn nicht, so wäre auch die direkte Patentanmeldung gescheitert (soweit ich da informiert bin! Das kann auch ganz anders sein!). Es gibt auch eine s.g. "Null-Euro-Patentanmeldung", was das aber wirklich ist, weiss ich nicht. "Sicherheit" ist übrigens auch immer ein gutes Argument in der Anmeldeschrift. In einem stimme ich dir voll und ganz zu: Wenn du wirklich glaubst, das deine Idee eine Chance bei Anmeldung und Verkauf hat und du einen funktionierenden Prototyp besitzt, dann ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, dir professionelle Hilfe bei der Anmeldung zu holen. Sobald die Anmeldung im Briefkasten des DPMA (nur als Einschreiben!!!) verschwunden ist, kannst du es in alle Welt rufen, damit man anfängt sich für deine Idee zu interessieren. Die Prioritätsnummer des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) nimmt dir niemand mehr. Selbst wenn die Nummer hinter dir genau die gleiche Erfindung beschreibt, bekommst trotzdem du die Patentschrift. Bei einer von Edisons Erfindungen soll es so gewesen sein, dass Edison nur deshalb das Patent bekommen hat, weil der Beamte sich seinen Brief zuerst vornahm, sonst hätte es ein anderer bekommen! Ich weise nocheinmal daraufhin, dass ich nur interessierter Laie bin und keinerlei Verantwortung für Vollständigkeit und/oder Richtigkeit für das von mir niedergeschriebene übernehmen kann und werde! Gruss, Henrik
Ihr habt mir sehr weitergeholfen, wenn ich jetzt noch mehr verwirrter bin als vorher. bei www.dpma.de sind in den faq's einigermassen zusammengeführt, was geht und was nicht... evtl. verletzte ich gar keine patentrechte, da es etliche geräte bereits auf dem markt gibt, was mir eigentlich am liebsten wäre... ich glaube es bringt jetzt nicht mehr viel noch länger darüber zu spekulieren was geht und was nicht, zumal ich hier auch keine konkreten infos rausgeben möchte. trotzdem herzlichen dank euch allen, ich will jetzt mal ein paar tage abschalten um auf klare gedanken zu kommen... vielleicht kann ich ja auch noch das alte prinzip umgehen und was wirklich eigenes entwerfen bzw. noch mehr sicherheiten schaffen, so dass die hauptanwendung nebensächlich wird/erscheint... - mehr bürokratie - NEINNNN!!! ich drehe noch durch. in der ruhe liegt die kraft, darum brauch ich jetzt eine pause.
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