Forum: Offtopic Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)/DGUV 3


von Bernd G. (Gast)


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In welchem Umfang ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
eigentlich in Einpersonen-Betrieben wirksam?
Wenn ich keine Angestellten habe und ansonsten niemand Zutritt zu meinen 
Geschäfts- bzw. Produktionsräumen hat, muss ich dann auch stapelweise 
Protokolle für z.B. DGUV3 erzeugen?
Der Gesetzgeber geht offenbar immer davon aus, dass es Angestellte gibt 
(zumindest lassen die Gesetzestexte darauf schließen).
Weiß jemand etwas konkretes zu diesem Spezialfall? Wenn möglich, bitte 
keine reinen Vermutungen äußern, eher etwas wissensbasiertes.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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"Die BetrSichV richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten 
Arbeitsmittel zur Verfügung stellen sowie an Betreiber von 
überwachungsbedürftigen Anlagen, unabhängig davon, ob sie Beschäftigte 
haben oder nicht. Damit sind die Betreiber den Arbeitgebern 
gleichgesetzt."

Quelle: 
https://www.tuvsud.com/de-de/indust-re/betriebssicherheitsverordnung-info

Also nach meinem Verständnis auch für Einzelunternehmer.

von Zero V. (Firma: Freelancer) (gnd)


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Frag doch bei der Berufsgenossenschaft nach, da solltest du ja sowieso 
Mitglied sein egal ob Einzelkämpfer oder Arbeitgeber.

von Bernd G. (Gast)


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Ich trenne den Satz mal in seine zwei Teile:
> "Die BetrSichV richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten
> Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
Nach diesem Satzeil fühle ich mich nicht angesprochen.

> sowie an Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, unabhängig davon,
> ob sie Beschäftigte haben oder nicht
Da ich keine überwachungspflichtigen Angaben betreibe, trifft mich das 
auch nicht.
Es ist einleuchtend, dass der TÜV hier bewusst Möglichkeiten für 
Fehlinterpretationen zu seinen Gunsten stehenlässt.

> Frag doch bei der Berufsgenossenschaft nach, da solltest du ja sowieso
> Mitglied sein egal ob Einzelkämpfer oder Arbeitgeber.
Als Einzelunternehmer muss ich gar nichts. Als ich vor 18 Jahren dort 
angefragt habe, um eine Nummer zu bekommen, wurde mir beschieden, das es 
für Einzelpersonen-GmbH keine Pflicht gibt und ich mich gerne auf 
freiwilliger Basis bei der BG versichern könne. Da die private 
Unfallversicherung nur die Hälfte gekostet hat, habe ich die BG sausen 
lassen.
Wenn ich Mitarbeiter hätte, würde ich allerdings selbst auch 
beitragspflichtig werden.

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