Heute habe ich mir spaßeshalber die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 reingezogen, um zu sehen, ob meine Geräte auch vom Embargo betröffen wären. Und voilà: " d. Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel von mehr als 50 m Länge, entwickelt für Singlemodebetrieb". Also ja, hätte ich nicht erwartet. Das betrifft auch Preforms für die LWL-Herstellung. Die Lieferung von Ausrüstungen für die Halbleiterindustrie ist irgendwo auf den Stand der DDR-Industrie vom Ende der 80er begrenzt (3,5 µm, 100-mm-Wafer), wenn ich das richtig interpretiere. Sehr interessante Literatur, das sollte sich jeder mal auf der Zunge zergehen lassen. Bitte keine Diskussionen, das könnte politisch sein. Einfach genießen und schweigen.
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