kann man einen prototypen irgendwo z.B. beim tüv oder zur vde-prüfung einreichen, auf dass man eine kleinserie in der art bauen kann, dass man sie als elektrogerät verkaufen darf und das gerät direkt (nicht über umweg via kleinspannungs-trafo) ans netz anstöpseln darf? und weiss jemand was eine solche tüv/vde-prüfung kosten würde? oder ob es noch andere hürden gibt? (es geht um leistungselektronik, dimmer, relais, motorsteuerung, etc, das ganze mikrocontroller-gesteuert, vorgesehen für die montage in schaltkästen auf hutschiene) danke schonmal!
Naja,mein wissen um das Prozedere begrenzt sich auf höhrensagen aber soweit ich weiß ist dasnicht gerade billig. Du mußt etliches an Unterlagen bereitstellen und das dauert auch ne Zeit. Am Besten fragst du einfach beim VDE nach. die geben dir auskunnft wo man sich über Vorgehensweise und Preise Informieren kann. Hat Google denn garnix gebracht ?
soweit ich das bisher mitbekommen habe wird das alles im Zuge der CE Kennzeichnung abgehandelt. Das ist aber nicht ganz ohne. Stichwörter Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie. Es gibt Beratungsunternehmen die sich damit beschäftigen, und auch sehr hilfreich sein können. Problem sind nur die Kosten.
AAAAHH! tut denn CE not? gibts da nich was für arme, wenn man quasi noch keine firma ist? ich meine ich hatte eigentlich nicht vor 'n patent zu beantragen und in die weltweite vermarktung einzusteigen, soll eigentlich nur'ne ganz bescheidene kleinserie von um die 20 stück werden. aber soll halt alles rechtens zugehen, weils ja schliesslich in den schaltkasten soll und vonwegen versicherung und so.
Nö,für Arme gibbet nix denn Sicherheit ist Sicherheit und die Prüfungen Kosten immer das gleiche (Tabellenwerk). Beim TÜV gibbet ja auch keinen Sozialrabbat für Studenten oder Arme Hausmütterchen wenn man mit dem Karren vorfährt. Da wird einem nix geschenkt egal ob Arm oder Reich.
Zusatz. Was sein könnte ist das es Zuschüsse gibt aber an den Effektiven Kosten ändert das ja nix.
vor dem problem stehe viele, ich auch, manche gehen aus unwissenheit ein hohes risiko ein, solange nix passiert ok, aber wehe wenn,
Yo,wie viele OC-Shops die ihre ungeprüften Eigenprodukte vertreiben. Auch wenn es nur 12V sind so kann dennoch mal ein Feuerchen ausbrechen und dann Gnade "Staatsanwalt" wenn da nur mehr als nen Sachschaden entsteht. Wie gesagt: Einfach beim VDE Anfragen (Mail reicht). Die geben Auskunft
@ripper Schau mal in der Uni Bibliothek vorbei da kannst du dich schon mal mit den einschlägigen DIN/EN Normen vertraut machen. Um die CE Konformitätserklärung kommt man als Geräte-Hersteller nicht herum und haftet auch entsprechend. Die erforderlichen Prüfungen kann man natürlich auch an Fremdfirmen gegen Honorar vergeben. Je nach Gerät kosten die erforderlichen Messmittel ja auch nicht gerade wenig. Bei einem Dimmer z.B. können dann die Kosten sehr schnell den Betrag von 3000-5000 Euro erreichen, da der 1. Prototyp selten alle Bedingungen erfüllt. Und haften muss man als Hersteller immer.
ähm.. da bleibt mir schlicht die spucke weg.. gilt das auch wenn man privat-zu-privat verkauft? oder muss man da unbedingt so'nen beschiss abziehen wie mit diesen bausätzen, ich meine wenn man sich bei conrad den dimmer-bausatz für 1500W kauft wird doch sicherlich auch nicht conrad haften, wenn das ding in rauch aufgeht. oder funksender kann man ja auch einfach als bausatz verkaufen, und der für nicht-amateurfunker strafbare zusammenbau muss dann der käufer verantworten. grummel nuja, mal guggen wie viele arbeitstage die bei der vde zum beantworten einer email brauchen. bins ja irgendwie sowieso nicht gewohnt, dass firmen auf emails antworten.
Bei Bausätzen muß nur das Muster sicher sein oder der Autor distanziert sich ausdrücklich von Folgeschgäden. Das geht aber nur soweit das die Anleitung nicht Grobfahrlässig ist. Als Beispiele: In der Anleitung ist nen Druckfehler und 2 Widerstände sind vertauscht. -Hier haftet der Autor nicht da es nen Flüchtigkeitsfehler ist. Die beiligenden Kabel sind Isolationsmäßig nicht für Netzspannung geeignet so das es zu Überschlägen kommt. -Der Autor Haftet weil es Grob Fahrlässig ist. Bei Fertiggeräten ist es so das das Gerät ja einem bestimmten Zweck dient und da muß es dem Prototypen entsprechen. Zerstört also bei einem Fertigmodul (zb. Vorverstärker) das Gerät jemanden den Tonabnehmer eines Pklattenspielers weil die Schaltung falsch Dimensioniert ist dann Haftet der Anbieter. ausgenommen sind davon Grenzfälle. Wie gesagt ist das ein Wackeliges Gebiet mitr vielen Ausnahmen und Sonderregelungen. Im Umgang mit "Nichtschutzkleinspannungen" ist es noch schärfer. Da ist ein Meister Pflicht der die Rübe hinhält. (Aus diesem Grund werden viele Geräte mit nem Externen Netzteil verkauft das man fertig einkauft und damit diesen Bereich der Verantwortung an den Zulieferer abgibt da der die VDE erfüllen muß). Was auch sehr beliebt ist das man nur die fertigen Steuerchips (zb. Vorprogramierte,Gesperrte und unkenntlichgemachte Controller) ferkauft da diese kaum theater machen (meist 2-5V und nur wenige mA) und die zugehöhrige Schaltung als Bausatz oder Anleitung anbietet. Fertigmodule gibt es dann entweder garnicht oder für nen kräftigen aufpreis. Das ganze gilt ürigens nur für die vielen Grauzonenentwickler und Anbieter aus dem Privaten oder Kleingewerblichen Bereich. Firmen wie Conrad oder ELV haben Fachleute die geprüft sind und bei den Mengen die Verkauft werden ist eine evtl. Zulassung auch leichter finanzierbar. Oder Kurzform: Haste Kohle : Kein Problem. Haste keine Kohle : Viel glück
Genau: CE-Zeichen muß immer drauf und CE-Zeichen heisst EMV-Richtlinie und Niederspannungsrichtlinie einhalten. Das wiederum bedeutet, die für das Gerät gültigen Normen einzuhalten. Man kann das CE-Zeichen auch ohne Prüfung draufkleben, wenn man sich sicher ist alle Normen eingehalten zu haben, aber wer weiß das schon? Die Einhaltung der EMV-normen muß sicherlich meistens gemessen werden (ca. 2500,-EU). Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie kann der TÜV oder andere Dienstleister überprüfen ( mehrere 1000,- EU) --> d.h. hier hat dann der Hersteller das Mögliche getan. Der TÜV übernimmt natürlich trotzdem nicht die Haftung. Konrad
Wer sich TÜV,GS,VDE usw. Siergel auf die Geräte Pappt ohne se wirklich geprüft zu haben der kommt in Teufels Küche wenn er auffällt oder irgendwas passiert. Es handelt sich schließlich um Symbole die eine Prüfung verlangen die zum Teil Pflicht sind. Dh. wer ohne Prüfung diese "Sysmbole" anbringt der macht sich Strafbar. Bei den obigen 3 besteht da absoluit kein Zweifel. Bei CE weiß ich es nicht genau aber da es EU-Weit Pflicht ist vermute ich mal das das auch hier gilt. Auch wenn man die Aufkleber frei kaufen kann heißt das ja nicht das man damit alles bekleben darf. Ich habe auch je ne Rolle GS.TÜV und CE Zeichen aber die sind nur für den Ersatz bei reparaturen und für Späße mit den Kollegen. Also den Gedankengang schnell wieder vergessen. ;-) Viele möchten ein eigenes Produkt auf den Markt bringen und die "Firmenstruktur" so einfach wie möglich halten. Bei Elektrischen und Elektronischen Geräten ist das aber nicht so einfach da es (aus gutem Grund) vorschrifften gibt die eingehalten werden müssen. Damit sichergestellt ist das diese Regeln eingehalten werden gibt es für bestimmte Bereiche Prüfungspflichten. Und die sind eben nicht billig.
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