Hallo Mitstreiter, ich weiß, dass das Thema schon mehrfach diskutiert wurde. Beim Durchlesen der verschiedenen Threads und des Datenblattes des ATmega 16 sind noch ein paar Fragen offen. Insgesamt gibt's ja 3 Schutzmöglichkeiten: (1) LB-Mode 1-3: Schreib-/Leseschutz über Programmiergerät (Bits LB2/LB1) (2) BLB0-Mode 1-4: Schreib-/Leseschutz Applikation-Block (Bits BLB02/BLB01) (3) BLB0-Mode 1-4: Schreib-/Leseschutz Bootloader-Block (Bits BLB12/BLB11) Kann mir jemand sagen, wieso zum LB-Mode noch Schutzmechanismen für die Applikations- und/oder Bootloader-Sektion vorhanden sind? Wenn über LB-Mode der Schreib- und Leseschutz beim Controller aktiviert wird, benötigt man doch nochmalerweise keinen Bootloader- und/oder Applikationsschutz, oder? Mfg Thomas Müller
>Wenn über >LB-Mode der Schreib- und Leseschutz beim Controller aktiviert wird, >benötigt man doch nochmalerweise keinen Bootloader- und/oder >Applikationsschutz, oder? Normal nicht, aber zur Sicherheit. Es kann durch Programmfehler oder niedrige Betriebsspannung passieren, daß die CPU falsche Befehle ausführt. Dies könnte zum Beispiel auch ein "Schreibe Flash" sein. Das muß man ausschließen können. Wenn man einen Bootloader einsetzt, dann sollte man sowieso den Flash komplett abriegeln, außer für Schreibzugriffe des Bootloaders in der Applikation, weil dafür ist er ja da.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.