Hallo, ich habe eine Steckkarte entwickelt die in ein Gerät eingebaut werden kann und von dem Hauptgerät mit 12V versorgt wird, es werden auch keine größeren Ströme/Spannungen geschaltet, die Steckkarten mehrerer Geräte werden untereinander galvanisch getrennt (Bus System mit Optokopplern) verbunden. Die Steckkarten bestehen im wesentlichen eigentlich nur aus einem 7805, einem µC, ein par Optokopplern, ein par Wiederständen und Steckverbindern. Ich werde die Schaltpläne, etc. veröffentlichen sobald das ganze hier noch ein wenig getestet wurde. Da die Anwendung auch ein wenig auf nicht allzu technisch Interessierte Leute abzielt würde es mich auch interessieren ob ich auch anbieten darf gegen ein kleines Entgelt fertig Bestückte Steckkarten zu verkaufen. Was das angeht bin ich mir Rechtlich absolut unsicher.
Vergiss es! Biete es als Bausatz an und du bist aus allem raus.
Wo ist das Problem? Es gibt halt ein paar Fallstricke zu beachten, aber dann... Allerdings wirst Du erstmal ein bißchen investieren müssen.
Was ist eigentlich von dem Ansatz zu halten, daß man solche Geräte nicht selbst vermarktet, sondern dieses "outsourcet". a) Minimalversion: Ich entwickele ein System und lasse es von Firmen wie elmicro.com oder olimex.com produzieren und vertreiben (deren Interesse mal vorausgesetzt). Rechtliche Schwierigkeiten können dann doch erstmal auf mich nicht zukommen. Wie müßte eine Art Lizenzvereinbarung aussehen, die sicherstellt, daß der Partner nicht auf eigene Faust produziert und den gesamten Gewinn einsteckt, ohne mich zu beteiligen? b) nur den Vertrieb "outsourcen": Ich übernehme selbst die Produktion (die evtl. auch wieder ausgelagert sein kann, aber das wäre nebensächlich). Den Vertrieb überlasse ich Firmen wie den oben genannten. Hilft dieser Ansatz, auf Kosten geringerer Gewinne einen Teil der Bürokratie (EAR-Gesetz, CE-Konformität, Haftung...) auf den Distributor abzuwälzen, der damit evtl. mehr Erfahrung hat, so daß sowohl für ihn als auch für mich ein Vorteil herausspringt? Ich habe keine Ahnung in diesen Fragen und wäre daher für fachkundige Erklärungen dankbar. maxim
Jupp, also das Thema ist echt interessant. Wie mogelt man sich möglichst gut an der EAR vorbei ohne etwas Illegales zu tun? Das Outsourcen klingt ganz ok...
Wenn man den Vertrieb und die Herstellung outsourced, kann es locker passieren, dass die Herstellerfirma das Produkt selber macht, wenn es sich wirklich lohnt. Sie muss nicht einmal die Schaltung exakt kopieren, wenn sich herausstellt, dass sich ein Gerät gut verkauft. Sie kann es es einfach nachentwicklen. Da man die Vertriebsstrukur nicht selber besitzt, hat man dann scnell verloren. Gruss, ajax
bis dahin ist man aber vieleicht reicht geworden.alles ne sache vom schmalz im gehirn oder?
Produktion und Vertrieb an die selbe Firma outsourcen - ist das Duemmste, das ich je hoerte. Du bist der Dumme, der den Anderen die Entwicklung schenkt. Man kann alles outsourcen, aber nicht den Verkauf. Wen man wenig zu tun haben moechte, kann man die Produktion vergeben, das Lager, die Auslieferung auch. O.
"Man kann alles outsourcen, aber nicht den Verkauf." Würde ich so nicht sehen. Ein Distributor (nehmen wir mal einfach als Beispiel Conrad Elektronik) hat einen Katalog, die Vertriebslogistik usw usf. Die Aufnahme in den Conrad Katalog dürfte einiges wert sein. Die Frage ist natürlich, ob sich die eigene Schaltung irgendwie schützen liesse (Patent o. ä.) oder ob man den entscheidenenden Genieblitz irgendwie so verstecken kann, dass den keiner so leicht nachbauen kann. Aber wenn es ein Fertiger oder Distributor leicht nachbauen kann, kann es auch jeder Käufer. Wobei einem ein seriöser starker Dirstibutor da auch helfen kann. Einen kleinen Ingenieur kann man vielleicht verarschen (unvergessen der Typ, der den Walkman erfunden hatte und dann versucht hat, dieses Patent gegen Sony durchzusetzen), mit einem Conrad mit seiner Rechtsabteilung legt sich so schnell keiner freiwillig an. Eben auch nicht potentielle Nachbauer. Irgendwie kommt man immer an den Punkt, wo man irgendeinem vertrauen muss. Gruss Axel
Ok, man kann ueber einen distributor verkaufen. Aber nicht auch dort ferigen lassen. Distributoren muss man eine gewisse Menge in Komission geben, dh ein Teil Deines Lagers ist dort, und die Kohle kommt erst mit deren Verkauf. Damit kommt man natuerlich nicht um den Rest der Vorschriften herum. CE muss eh erfuellt werden, der Distributor wird den Nachweis verlangen. (Sonst waere er bloed) Laenderspezifische Vorschriften muessen je nach Fall auch erfuellt werden. Der Distributor macht nichts, er verkloppt nur eine Teilenummer mit einem satten Gewinn. Das Risiko wird beim Hersteller bleiben, er wird die Vertraege so abfassen. Du kannst 100 Stueck an Lager geben, und allenfalls nach 6 Monaten 90 davon zuruecknehmen, wenn's zuwenig gut laeuft. Wenn der Distributor eine Aktion macht, wird die ueberlichrweise vom Hersteller getragen, die Werbung dazu auch. O.
Ich schätze Du wirst erst einmal ein Gewerbe anmelden müssen - sonst kann sowas böse enden. Distribution lohnt nur, wenn Du sicher sein kannst, daß sehr große Stückzahlen abgesetzt werden - das kannst Du bei Deinem Gerät aber wohl vergessen, wird sich nicht lohnen. Wenn überhaupt würde ich sowas als Bausatz selbst vermarkten und eventuell Gebrauchsmusterschutz - Patent lohnt sich in Deinem Fall wohl eher nicht, da zu teuer. Bloß kein Fertiggerät, da könntest Du Dein juristisches Armageddon erleben, ich würde das nicht riskieren. Rechne Dir mal durch, ob sich der ganze Aufwand lohnen wird oder nicht. Falls nicht, stell Deinen Bauplan doch kostenfrei hier zur Verfügung - falls es juristisch gesehen da keine Probleme gibt, man muß da ja leider selbst in einem solchen Fall mehr als vorsichtig sein heutzutage.
Ich möchte hier nochmal nachhaken und hoffe auf weitere Erklärungen. >Ich schätze Du wirst erst einmal ein Gewerbe anmelden müssen Das hielt ich für selbstverständlich und ist ja auch kein Problem außer etwas Bürokratie zu Anfang (hält sich in Grenzen, soweit ich gehört habe) und einmalig oder jährlich ein paar Euros. >Falls nicht, stell Deinen Bauplan doch kostenfrei hier zur Verfügung Erstens weiß ich nicht von welchen Geräten, Bausätzen oder Bauplänen du redest, die sich nicht lohnen sollen, und die ich zur Verfügung stellen soll, denn meine Frage ist rein hypothetisch. Zweitens geht es mir gerade darum, mit meinen Ideen zumindest ein Nebeneinkommen zu erzielen. Nach den anderen Beiträgen ist meine oben beschriebene Variante a) ja kaum praktikabel, aber nochmal zur Variante b): >b) nur den Vertrieb "outsourcen": >Ich übernehme selbst die Produktion (die evtl. auch wieder ausgelagert >sein kann, aber das wäre nebensächlich). Den Vertrieb überlasse ich >Firmen wie den oben genannten. >Hilft dieser Ansatz, auf Kosten geringerer Gewinne einen Teil der >Bürokratie (EAR-Gesetz, CE-Konformität, Haftung...) auf den Distributor >abzuwälzen, der damit evtl. mehr Erfahrung hat, so daß sowohl für ihn >als auch für mich ein Vorteil herausspringt? Oschi schrieb, daß das CE-Zertifikat bei mir hängenbliebe, was ich noch glauben kann. Aber wie sieht's mit EAR aus, das müßte doch eindeutig in die Verantwortung des Distributors fallen, der dafür Kosten auf den Artikelpreis aufschlagen wird. Und dann die Haftung. Zunächst haftet der Distributor gegenüber seinen Kunden. Möglicherweise kann er die Haftung an den Produzenten weiterreichen und der wiederum an mich. Wie sieht dies konkret aus? Und was gibt es ganz allgemein für Versicherungen im Rahmen der Produkthaftung? Maxim
Man kann denn Verkauf nur dann Outsourcen, wenn man ein Produkt anbietet, dass nicht so einfach (zum selben Preis) kopiert werden kann. z.B. ein Pentium, oder als riesige Serie hergestellte ICs.
Das EAR ... Du trittst als Verkaeufer gegenueber dem Distributor auf. Also musst Du das EAR erfuellen. Zur Versicherung ... ja es gibt Haftpflicht versicherungen. Die wollen natuerlich nicht bezahlen muessen und versuchen das dem Kunden anzuhaengen. Dh Du wirst im Schadensfall nachweisen muessen, dass alles in Ordnung war. Diese diszipleing nennt sich Produktesicherheit, gehoert zum CE, kann geprueft werden, und wir vom Distributor so verlangt werden. Du solltest davon ausgehen, dass der Distributor nicht fuer Fehler geradestehen will, die er nicht im Griff hat. Ueber einen Distributor zu gehen lohnt sich erst ab einer gewissen Stueckzahl. Der hat fixe Kosten, die auf die Menge umgelegt werden. Vorher musst Du das Zeug selbst verhacken. Den Distributor auch gleich produzieren lassen... wenn das Produkt laufen sollte, siehst du zwar, dass alle Kollegen das Produkt brauchen, aber verkauft wurde es nie. O.
>Das EAR ... Du trittst als Verkaeufer gegenueber dem Distributor auf. >Also musst Du das EAR erfuellen. Hmm, nach deinem ersten Beitrag dachte ich, der Oschi scheint Ahnung zu haben oder kann dies zumindest vortäuschen. Letzteres war der Fall. EAR gilt gegenüber Endkunden. >wenn das Produkt >laufen sollte, siehst du zwar, dass alle Kollegen das Produkt brauchen, >aber verkauft wurde es nie. Und labern kann der Oschi.
Zur Haftung: Für GbRs oder Einzelpersonen, die gemäß Gesellschaftsform mit ihrem Privatvermögen haften, gibt es geeignete Versicherungen. Andernfalls gründest du eine GmbH oder eine Ltd (wobei man bei letzterer auch persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn man fahrlässig oder vorsätzlich illegal handelt).
"Andernfalls gründest du eine GmbH oder eine Ltd (wobei man bei letzterer auch persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn man fahrlässig oder vorsätzlich illegal handelt)." Das gilt auch bei ersterer. Ist aber trotzdem eine gute Idee. Kostet aber wieder, weil eine jährliche Bilanz erstellt werden muss. Gruss Axel
Ausserdem darf man nicht vergessen, dass man für die Gründung der GmbH einiges an Kapital einlegen darf, fünfzigtausend oder so? Für "irgendsoeine" Schaltung ja unter Umständen kein Pappenstiel.
>Man kann denn Verkauf nur dann Outsourcen, wenn man ein Produkt >anbietet, dass nicht so einfach (zum selben Preis) kopiert werden kann. >z.B. ein Pentium, oder als riesige Serie hergestellte ICs. Und was ist der wesentliche Unterschied ob ich meinen Eierlegenden Wollmilchroboter über Distributor Alleskopierer verkaufe, oder ob ich den Eierlegenden Wollmilchroboter selbst verkaufe, wovon Herr Alleskopierer dann ein Exemplar bestellt, welches er äußerst genau untersucht?
@ Maxim Ich hatte mich eigentlich auf den Fragesteller Tom B. bezogen - von dem ging dieser Thread aus, oder bist Du ein und die gleiche Person ??! "Das hielt ich für selbstverständlich und ist ja auch kein Problem außer etwas Bürokratie zu Anfang (hält sich in Grenzen, soweit ich gehört habe) und einmalig oder jährlich ein paar Euros." -> mach mal, Du wirst ja dann sehen was alles auf Dich zukommt! "... mit meinen Ideen zumindest ein Nebeneinkommen zu erzielen" - -> was schwebt Dir da vor nach Steuerabzug?! Nach 8 Stunden Arbeit am Tag dann noch Geräte gewerblich über's Internet, etc. verticken? Sorry, Du scheinst echt nicht ganz ausgelastet zu sein. Aber mach mal den großen Reibach ...
>Ausserdem darf man nicht vergessen, dass man für die Gründung der GmbH >einiges an Kapital einlegen darf, fünfzigtausend oder so? >Für "irgendsoeine" Schaltung ja unter Umständen kein Pappenstiel. gibt da so ne englische gesellschaftsform, analog der gmbh (mir will der name jetzt nicht einfallen, schon ne weile her seid ich das gelesen hab...) ebenfalls mit beschränkter haftung, analog der gmbh... die gründung kostet aber ledentlich etwa 200Euro...
>ebenfalls mit beschränkter haftung, analog der gmbh... beschränkt=limited, ist es das, was du meinst? >schon ne weile her seid ich das gelesen hab seid deutsch gelernt auch schon ne weile her?
>vielen Dank für Ihre Anfrage. >EAR ist kein Beratungsunternehmen, sondern hat als „Gemeinsame Stelle der >Hersteller“ entspr. ElektroG sehr anders gelagerte Aufgaben. Bitte haben Sie >Verständnis, dass wir als beliehene Institution uns an die Beschränkungen >des Rechtsberatungsgesetzes zu halten haben. Demnach ist die Rechtsberatung >den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Die Rechtsauslegung und >Rechtssprechung obliegt ausschließlich den Gerichten in Deutschland. >Unter Beachtung dieser Grundsätze geben wir Ihnen folgende unverbindliche, >persönliche Einschätzung zu Ihrer Anfrage: >Grundsätzlich ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zur >Registrierung verpflichtet. Nicht um Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne >des ElektroG handelt es bei Baugruppen, die eigens dazu bestimmt sind, durch >Hersteller anderer Geräte in diese eingebaut zu werden, und die nicht für >Endnutzer in Verkehr gebracht werden. >Eine Mindermengenregelung o. ä. sieht das ElektroG nicht vor. Um jedoch >unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden, gibt die ElektroGKostV in § 2 >die Möglichkeit, Gebühren auf Antrag zu ermäßigen oder zu erlassen. Beachten >Sie hierzu bitte die Anlage. >Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Die Möglichkeit der Gebührenbefreiung/Ermäßigung war mir auch neu und scheint auch die Lösung meines Problems zu sein.
Ja, man soll's nicht glauben; die haben das tatsächlich in Ihre Homepage eingebaut. Wie ich aber von verschiedenen Seiten gehört habe, soll die EAR diese Härtefälle nicht unbedingt zeitlich akzeptabel abarbeiten. Sprich die Dinger bleiben liegen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Mir ist bisher auch noch überhaupt niemand bekannt, der einen kleinen oder großen Härtefall seit 01.01.2007 bei der EAR durchgebracht hätte. Es gibt Schätzungen, nach denen bei der EAR einige Hundert solche Härtefälle vor sich hinschlummern. Es dürften aber wohl eher einige Tausend sein. Um die Garantie-Stellung kommst Du trotzdem nicht herum. Auch wenn's nur ein paar Cent sind. Tip: Mach' ein Konto auf mit dieser Summe, und einen Vertrag mit einem Steuerberater oder Anwalt Deines Vertrauens. Den Vertrag kannst Du bei der EAR downloaden. Und dann tritt einfach das Konto an diese Person ab. Möglicherweise kommst Du so mit 200 oder 300 Euro davon und kriegst die Nummer. Es gibt Empfehlungen, sich zuerst ganz normal anzumelden, und wenn man die Nummer gekriegt hat, dann erst den Härtefall zu stellen. Kann man auch nachträglich machen. Aber Vorsicht - EAR hört mit. Stephan.
> Tip: Mach' ein Konto auf mit dieser Summe, und einen > Vertrag mit einem Steuerberater oder Anwalt Deines Vertrauens. Den > Vertrag kannst Du bei der EAR downloaden. Und dann tritt einfach das > Konto an diese Person ab. Frage: Wieso sollte "diese Person" (der Anwalt?, Steuerberater?, Strohmann?) das Konto übernehmen wollen ??? Das kann ihm a) selber noch Aufwand + Ärger einbringen und b) würde er sich den Aufwand, wenn es denn rechtlich einwandfrei ist, fürstlich vergüten lassen!
gmbh = musst 50000 DM einlegen, heutzutage sind´s 25000€. Die zählen als deine Sicherheit falls du für irgendwas zur Haftung herangezogen wirst. Aber EAR und CE-Zeichen musst du dir trotzdem noch "kaufen". Gruß
Hallo, ich habe da auch mal eine Frage und kenne mich in keinster Weise mit irgendwelchen Gesetzen und Vorgehensweisen aus. Wenn ich als E-Technik Student ein paar kleine Geräte entwickle und die dann verkaufen möchte - was muss ich dafür anmelden, genehmigen lassen oder sonstige Voraussetzungen erfüllen? Was würden die ganzen Sachen kosten? Wenn ich das richtig verstanden habe, lohnt es sich nicht fertige Geräte anzubieten wegen CE-Zeichen und ?EAR-Gebühren?. Also kann ich z.B. auf meiner Homepage einen Online-Shop einrichten und dort einfach die Leiterplatten, Gehäuse und Bauteile anbieten? Als zusätzlichen Service könnte ich anbieten die Leiterplatten gegen ein Entgelt aufzubauen. Würde sowas gehen? Ich verspreche mir keinen riesen Gewinn, sondern nur ein wenig Nebenverdienst mit den Sachen die ich für mich baue un die auch für andere Interessant sein könnten um ein wenig zusätzliches Geld neben meinem BAföG zu haben. MfG Daniel R.
Biete es doch als OEM-Modul an. Da hat den schwarzen Peter mit der CE-Certifizierung der Endabnehmer. Du kannst ja nicht wissen, wie er Dein Modul EMV-fest oder auch nicht macht.
Hört sich interessant an. Werde mal darüber nachdenken.
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