Hallo, ich möchte mich neben dem Beruf selbstständig machen und ein kleines Ingenieurbüro gründen. Leider muss ich feststellen, dass der Aufwand für die Gründung fast der gleiche ist, wie als wenn ich mich komplett selbstständig machen würde. Als Tätigkeitsschwerpunkt soll Beratung, Planung, Erstellen von Software und Elektronik im Vordergrund stehen. Da ich nicht nur plane, sondern auch erstelle (Hardware) handelt es sich nicht um eine reine freiberufliche Tätigkeit. Daher muss ich mich sowohl beim Finanzamt (Freiberufler) als auch beim Gewerbeamt (Gewerbe) anmelden. Leider sind beim Beratungsgespräch mit der IHK noch ein paar Fragen offen geblieben. Wie schaut es mit dem ach so lieben ElektroG aus? Muss ich mich wegen ein paar Ören anmelden? Gibt es bereits Praxisfälle in denen von den happigen Gebühren abgesehen wurde? Welche anderen Institutionen werden mich nach der Gründung anschreiben und ggf. mein „Bestes“ wollen – nämlich mein Geld? Muss ich auch Mitglied in einer Ing.-Kammer werden, nur weil ich beratend tätig sein möchte? Auch über andere Hinweise und Tipps oder auch Erfahrungsberichte zum Thema Gründung würde ich mich freuen. Sebastian
> Daher muss ich mich sowohl beim Finanzamt (Freiberufler) als auch beim > Gewerbeamt (Gewerbe) anmelden. Jein, solange es "Prototypen" sind und keine Serienproduktion, reicht normalerweise die Meldung beim Finanzamt (falls dieses die Tätigkeit als freiberuflich einstuft. Stichwort Anwendungssoftware vs. Systemsoftware). Am besten ohne Umweg direkt mit dem Finanzamt klären. Sollte sich der Schwerpunkt verlagern, kann man immernoch ein Gewerbe anmelden und muss sich nicht von Anfang an mit IHK und ähnlichem ... auseinandersetzen. ElektroG: Falls Geräte nur im B2B-Bereich in Verkehr gebracht werden, reicht eine Stammregistrierung (z.Z. 150€). Garantien und ähnliches werden nur im B2C-Bereich fällig.
Heißt das als freiberuflicher Ingenieur muss ich in keiner Kammer/sonst. Institution Pflichtmitglied sein?
Richtig. Die Händeaufhalter können Dir als Freiberufler nicht an die Wäsche. Auch nicht die seltsame Insititution IHK, die auf ominöse Weise ein staatliches Privatprotektorat genießt.
Ja, als teilweise Freiberufler hat man denselben Aufwand wie fuer eine komplette Selbstaendigkeit. Es ist sogar noch extremer. Du benoetigst auch dieselbe Infrastruktur wir 5 von Dir. Eine zusammengelegte Infrastruktur wuerde helfen. r
Warts einfach ab, bis die "Wegelagerer" über dich herfallen. Ein bischen "nebenher" gibt es nicht.
>Die Händeaufhalter können Dir als Freiberufler nicht an die Wäsche. >Auch nicht die seltsame Insititution IHK, die auf ominöse Weise ein >staatliches Privatprotektorat genießt Vorsicht! Wenn er keiner Ingenieurstätigkeit nachgeht und die richtige Ausbildung hat, ist er Gewerbetreibender. Dann kassiert die IHK Pflichtbeiträge, die sich nach dem Umsatz bemessen. Es gibt da nur einen Freibetrag von 5000,- im Jahr an Gewinn, glaube ich,
"...Wenn er keiner Ingenieurstätigkeit nachgeht..." Ja genau, dann ist er eben auch kein Freiberufler. Ich habe nicht behauptet, dass alleine der Ingenieurstitel ein Freibrief ist. Oder versteht man meine Zeilen nicht?
Ggf. hilft es hier bei entsprechenden Förderorganisationen zu fragen. Es gibt div. Gründeroffensiven, die auch "Nebenbei-Sachen" fördern bzw. beraten. Ggf. "google", oder ask.net o.s. Auch rechtl. Fragen (Haftung, etc. sind ggf. KRITISCH zu sehen) sollte man klären. Viel Erfolg c.
nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne Ing.-Ausbildung .....
......man kann auch zu seinem Glück als Freiberufler gezwungen werden. Nähere Ausküfte erteilt Deine freundliche ARGE. ;-) gez. Golodkowski
"nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne Ing.-Ausbildung ....." ja aber das trifft aber eher auf die künstler zu also mahler musiker aber eigentlich eher für die studierten
>Ich habe nicht behauptet, dass alleine der Ingenieurstitel ein Freibrief
Äh, Moment - der Ingenieurstitel wäre ja doch ein Freibrief, aber hier
ist es wohl doch so, daß er keinen Titel hat. deshalb ist er erstmal
kein Freiberufler. Jetzt kommt sogar hinzu, daß das Gewerbeamt mitunter
noch genau wissen will, was man tut. Wer da nicht überwiegend denkt,
zahlt trotzdem! Die wissen schon wo sie es holen können.
""nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne Ing.-Ausbildung ....." ja aber das trifft aber eher auf die künstler zu also mahler musiker aber eigentlich eher für die studierten" tja stimmt nicht, ich kenne ihn persönlich er hat keine Ing.-Abschluss, kann aber trotzdem als Freiberufler tätig sein und das im IT/ET-Sektor hat sein Steuerberater arrangiert ! aber wie ist mir schleierhaft .....
> der Ingenieurstitel wäre ja doch ein Freibrief, aber hier > ist es wohl doch so, daß er keinen Titel hat. deshalb ist er erstmal > kein Freiberufler Die Einstufung ob Freiberufler oder Gewerbetreibender nimmt das Finanzamt vor und nicht der Titel. Übt man einen der Katalogberufe aus, hält sich das Finanzamt auch daran, problematisch wird es, wie schon geschrieben, bei Grenzfällen: Dienstleistungen vs. Handelsgeschäft/Massenproduktion, "besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung", persönliche Verantwortung vs. weisungsgebundene Angestellte. Definition aus dem PartGG (andere Variante: §18 EStG) "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher."
Musiker als Künstler sind nur dann Freiberufler, wenn sie auch Komponieen. Wenn sie einen Chor leiten, Arrangieren oder nur im Orchester spielen sind es keine!
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