Ich beginne in Kürze meine Diplomarbeit. Dafür habe ich einen Vertrag geschickt bekommen, bei dem mir eine Frage eingefallen ist. Ich habe als Diplomant frei Zeiteinteilung, kann kommen und gehen wann ich will. Im Diplomandenvertrag steht, dass ich die Umsatzsteuer per Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abzuführen habe. Macht man sowas nicht als freier Mitarbeiter? Auf dem Vertrag steht -Diplomantenvertrag- und kein Wort von freier Mitarbeiter. Wie gehe ich damit um?
Wenn ich das noch richtig weiß, ist ein Diplomarbeitsvertrag im eigendlichen Sinn kein Arbeitsvertrag. Wie sich das begründet, weiß ich leider nicht mehr - hat wohl was damit zu tun, das die Diplomarbeit zum Studium - also zur Ausbildung - gehört.
Diplomandenvertrag steht da drin. Mir schwirrt nur als noch der Begriff Arbeitsvertrag im Kopf rum, weil ich eben bei Google damit gesucht habe. Also Diplomandenvertrag steht oben drüber und drin scheint es ein freier Mitarbeitervertrag zu sein. Aber ist das richtig? Dann muss ich mich selbst versichern, eine Steuernummer beantragen um die Umsatzsteuererklärung zu machen und und und ... Und wenn irgendetwas schief läuft bin ICH voll haftbar...auch wenn ich nur vor dem Computer sitze. P.S. Ja, ich habs falsch geschrieben...Diploman->d<-
Hi Student, mache auch zur Zeit meine Diplomarbeit und habe einen ähnlich lautenden Vertrag unterschrieben. Es gibt rechtlich keinen Status "Diplomand". Deine Diplomarbeit machst du in erster Linie als "Student" an Deiner Uni/FH. In diesem rechtlichen Rahmen machst du nun eine Auftragsarbeit für eine Firma, um über diese Tätigkeit deine Diplomarbeit zu schreiben. Also bist du sozusagen ein freier Mitarbeiter, kein Angestellter. Damit musst du alle Vergütungen die du bekommst, selbst versteuern. Am besten fragst du mal deinen Steuerberater, bevor du etwas falsch machst und am Ende dicke Steuernachzahlungen leisten mußt.
Ja, also in meinem "Diplomvertrag" steht drin: (sinngemäß) Werkstudentenvertrag... um dem Studenten einen Einblick in die berufliche Praxis zu geben.. und um seine Diplomarbeit mit dem Thema "..." zu schreiben... Ich habe Lohnsteuerkarte abgegeben, und die FiBu rechnet alles autoimatiusch raus, und überweist gleich die entsprechenden Renten/AL...beiträge...
Also ich schreibe auch gerade mein Diplomarbeit, bekomme 500€ Brutto und Brutto ist bei mir wie Netto! Pflichtpraktika sind in DE nicht sozialversicherungspflichtig! Siehe auch [1]. cu [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum#Sozialversicherungspflicht
Es geht hier aber nicht um ein Praktikum sondern um die Diplomarbeit. Das ist eine Arbeit, die zum Studium gehört und eigentlich von der Hochschule ausgegeben wird. Wenn du sie gegen Entgelt einem Unternehmen anbietest, musst du auch dafür Steuern zahlen. Bei dir könnte es sein dass du mit deinem Betrag einfach unter irgendeine Grenze fällst, wo du keine Steuern mehr zahlen musst.
Wenn der Diplomandenvertrag so gestaltet ist, dass man den Auftraggeber lediglich über die Arbeitsergebnisse unterrichten muss und er keine weitere Weisungsbefugnis hat, dann muss nach dem Einkommensteuergesetz und dem Umsatzsteuergesetz geprüft werden, wie das zu behandeln ist. Das Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten, von denen einige sofort auszuschließen sind. Auch die Nichtselbständige Arbeit, da hier eine freie Arbeitseinteilung und keine Weisungsbefugnis des Arbeitgebers vorliegt. Man kann sich streiten, ob nun eine Einkunft im Sinne der Freien Berufe § 18 oder gewerbliche Einkünfte vorliegen. Auf jeden Fall ist das in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, weil die Tatbestände: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr gegeben sind. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Tätigkeit ebenfalls zu versteuern, da eine Leistung im Inland gegen Entgelt ausgeführt wird. Sie sind Unternehmer, weil Sie nachhaltig (mehrmals und fortdauernd) tätig sind. In der Regel ist Ihre Tätigkeit auch nicht steuerfrei, so dass die Einnahme früher mit 16%, jetzt mit 19% zu versteuern sind. Daher ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass der Vertrag mit Umsatzsteuer zu vergüten ist, die dann aber von Ihnen an das Finanzamt abzuführen ist (also Geld zur Seite packen). Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Tätigkeit so behandelt wird, dass man auf Kleinunternehmer optiert. In diesem Fall ist man ein so kleiner Unternehmer, dass die Grenzen des § 19 UStG nicht überschritten werden. In solchen Fällen verzichtet der Gesetzgeber auf die Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Vertrag und die Rechnungen diese ausweisen. Mein Rat: Informieren Sie sich gewissenhaft und gründlich. Befragen Sie ggf. die Rechnungswesenabteilung Ihres Auftraggebers, weil die auch die Rahmenbedingungen kennen. Sollten Sie da nicht weiterkommen, dann steht es Ihnen frei, bei dem Finanzamt persönlich vorstellig zu werden. Umfangreiche Beratungen werden aber dort nicht angeboten, jedoch ist das Finanzamt oft bereit, Hinweise und Auskünfte zu geben. Auch der Gang zum Steuerberater schafft Rechtssicherheit. Und letztendlich müssen Sie Ihre Steuererklärung auch irgendwann machen. Also kümmern Sie sich frühzeitig um die Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Ericson Mornhinweg Steuerberater
Das heißt, man muss evtl. zweimal Steuern zahlen, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer? Dann bleibt ja vom Entgelt nicht mehr viel übrig :( Was ist mit Aufwendungen für Miete und Heimfahrten am Wochenende?
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