Hallo. Ich wurde im August 2004 zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt (wegen Versicherungs-Betrug). Die Strafe wurde für 3 Jahre zur Bewährung ausgestellt. Bedeutet dies, dass nach diesen 3 jahren nun nichts mehr davon in meinem Fürhungszeugnis steht? oder ist es weiterhin ersichtlich? Bitte um Hilfe?!
Klar bleibt das drin, schließlich sollen andere vor Dir geschützt werden! Siehe auch: http://www.juraforum.de/gesetze/BZRG/46/46_BZRG_l%E4nge_der_tilgungsfrist.html In Deinem Fall bleibt das 20 Jahre im Register. Was, wie ich meine, auch vernünftig ist.
Bewährung heisst nur, daß Ud in der Zeit nichst anstellen darfst, da sonst zu einer neuen Strafe noch die alte draufgeschlagen wird. Da hast Du Dir jetzt ein tolles Ei gelegt: Jede zweite Firma will heute ein Führungszeugnis sehen. In Deinem Fall es Versicherungsbetruges ist es doppelt schlimm: Einmal bist Du nicht vertrauenswürdig zum anderen lässt Du Dich erwsichen! Selbst die Firmen, die kleine Schweinereien machen können Dich dann nicht gebrauchen, weil Du Dich dumm anstellst, beim Betrügen!
@Sepp Stimmt zwar prinzipiell was du schreibst, jedoch sind das private Führungszeugnis und das Bundeszentralregister nicht das gleiche. Erstens finden nicht alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister auch Einzug in das Führungszeugnis, und zweitens liegen die Tilgungsfristen für das Führungszeugnis bei 3, 5 und 10 Jahren. @Stefan Bei 15 Monaten auf Bewährung dürfte die Tilgungsfrist mit Glück bei fünf Jahren, ansonsten bei zehn Jahren liegen. Aber wie gesagt, obiges gilt nur für das private Führungszeugnis. Wird zum Beispiel eine Anstellung als Beamter angestrebt, wird das öffentliche Führungszeugnis eingeholt, in dem alle Einträge aus dem Bundeszentralregister mit den von Sepp genannten Fristen enthalten sind. Nur aus Interesse, wie hast du die Versicherung betrogen?
Vorsicht: Wenn Du dem Timo das jetzt erklärst, dann verstösst Du gegen die Auflagen!!!!
Ahja! So genau wollte ich das dann doch nicht erklärt haben ;-)
>Jede zweite Firma will heute ein Führungszeugnis sehen.
Ich habe etwa 35 Bewerbungen geschrieben, ein Führngszeugnis wollte
keine Firma sehen.
ich glaube die meisten Firmen gehen davon aus, dass man noch nix auf'm Kerbholz hat... vor allem nicht bei (jungen) Ingeniueren (da geht man von einem guten Elternhaus aus denke ich :-)).
Der Eintrag ist doch nicht schlimm. Bewerb dich bei Siemens & Co und du landest sofort im oberen Management :P
>Vorsicht: Wenn Du dem Timo das jetzt erklärst, dann verstösst Du gegen >die Auflagen!!!! Der Erklärbär ist ein ausgesprochener Spass-Verderber! :(
Der Erklärbar möchte nur jemanden, der offenbar schon genug Problem hat, davor bewahren, sich in den Verdacht zu setzen, eine Art von krimineller Beratung druchzuführen. (So könnte ein Jurist das interpretieren).
>So könnte ein Jurist das interpretieren
Nein, so interpretiert das nur ein Hobbybastler auf dieser Homepage,
aber sicher kein Jurist.
Timo hat Recht, ein Juris würde das noch viel weltfremder interpretieren.
Er kann es uns ja trotzdem verraten. So unter dem Motto: "Versicherungsbetrug - Wie man es nicht machen sollte". Man hat ihn ja erwischt ;-)
So genau wollte ich das eigentlich gar nicht wissen! Ich wollte bloß wissen, für welche Größenordnung man 15 Monate bekommt und zum Beispiel ob das regelmäßiger Betrug war.
@Erklärbär, nicht, daß mich der Fall interessiert, aber wieso soll die Darstellung des Sachverhaltes strafbar sein. Schließlich sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. Deiner Argumentation nach müsste dort zumindest bei Versicherungsbetrug die Öffentlichkeit immer ausgeschlossen werden
Es ist ein Unterschied, ob irgendwelche Straftatbestände in der Verhandlung retrospektiv betrachtet werden, oder ob ein Trickbetrug öffentlich verbreitet wird. Für einen Juristen, der es drauf anlegt, gibt es da druchaus einen Anker für "Aufforderung zur Straftat". Juristen biegen sich bekanntlich öfters mal was zurecht, so wie es gerade brauchen.
Lee Harvey Oswald hat aus einem Fenster eines Lagerhauses mittels Gewehr einen Präsidenten erschossen. Den Sachverhalt habe ich damit dargestellt, wenn gewünscht mach ich´s auch beliebig detailliert. Und? Habe ich jetzt eine Aufforderung zu einer Straftat begangen? Leuts, bleibt bei der Elektronik und hört auf über Juristen zu lästern, wenn Ihr aber auch so gar keine Ahnung von Tuten und Blasen habt. Das grenzt ans Peinliche und zeigt, warum eben Juristen und BWLer Führungspositionen bekommen und nicht Ihr!
>Lee Harvey Oswald hat aus einem Fenster eines Lagerhauses mittels Gewehr >einen Präsidenten erschossen. Ist das wirklich so gewesen? >arum eben Juristen und BWLer Führungspositionen bekomm Die sollten froh sein, dass es welche wie uns hier gibt, denn nur mit Führen und Jura ist kein kein Geld zu verdienen... Firmen leben davon, gebaute ... zu verkaufen..
Oh Gott! Die Analysen zu dem dritten und vierten Schützen im Fall Kennedy füllen mehrer hundertausend Seiten von Ermittlungen. Bitte nicht das auch noch! Nur so viel:<Der alter Vorderlader liess sich nicht so schnell laden, wie er geschossen haben soll. Soviel zum Thema "zurechtbiegen". Was Du aber nicht verstehen willst: Unter Bewährung steht man auch unter Beobachtung. Und wenn man seine Taten nicht bereut, sondern sie noch verbreitet und damit prahlt, kann das sehr negativ bewertet werden. Aber du darfst ja gerne Deine eigenen Meinung haben - so wie viele Amis im Fall Kennedy und den Hintegründen, warum ein angeblicher Mörder kurz nach der Tat rasch von einem Typen, auf den die CIA massiv Druck ausgebübt hat, beseitigt wird.
@Erklärbär, Kommentator, da Ihr Euch so gut auskennt, nennt doch mal die entsprechenden Paragraphen. Und jetzt bitte konkret, nicht a la "der Freund vom Schwippschwager meines Onkels hat mal einen getroffen, der einen kennt..." Es gibt sogar Straftäter, die mit der Schilderung Ihrer Taten in BILD oder sonstwo Geld verdienen. Wenn diese i.a. vorzeitig entlassen werden, ist die Reststrafe auch meist zur Bewährung ausgesetzt. Ansonsten kann ich Horst nur zustimmen, Schuster bleib bei Deinen Leisten.
Es handelt sich hier wohl um eine rechtliche Beratung wie mir scheint. Diese dürfen nur Anwälte erteilen!!!! Also Vorsicht vor Halbwissen
"Es gibt sogar Straftäter, die mit der Schilderung Ihrer Taten in BILD oder sonstwo Geld verdienen. " Gibt es nicht ein Gesetz, dass man nicht an einem Verbrechen Geld verdienen darf?
@Paul, mitterweile bekomme ich Angst. Könntest Du mir bitte darlegen, wo hier eine Rechtsberatung stattgefunden hat! Nicht daß hier das halbe Forum über die IP-Adresse eingelocht wird. Wie erklärst Du übrigens die Existenz von Jura-Foren z.B. unter jurathek.de?
Könnte mich mal jemand aufklären was es mit der Rechtsberatung in Internetforen auf sich hat? Ich lese in letzter Zeit dauernd: "Hierbei handelt es sich um keine Rechtsberatung...", oder ähnliches.
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