Hi, beim shoppen bei einem Internet-Hardware-Versandhandel (schreibt man das so!?), bin ich auf folgendes Angebot gestossen: >>Die Pixelfehlerprüfung (+ 19,90 Euro) >>Mit der Pixelfehlerprüfung gelangen Sie ganz einfach und bequem zum absolut >>pixelfehlerfreien TFT. >>Beim Kauf eines TFT-Bildschirms oder Notebooks haben Sie im Warenkorb die >>Möglichkeit, die Pixelfehlerprüfung durch einfaches Anklicken zu Ihrer >>Bestellung hinzuzufügen. >>Dieses Serviceangebot kostet 19,90 EUR. Da frage ich mich aber, ob ein Fehlerfreies panel heute nicht standard ist? ich meine damit, dass wenn ich einen TFT bestelle, hab ich dann nicht das Recht den Monitor zurück zu geben wenn er einen Pixelfehler hat? Früher gab es ja mal diese Pixelfehlerklassen mit Position und Farbe des fehlerhaften Pixel, ich meine aber dass das mitlerweile abgeschaft ist, oder muss ich heute immer noch einen TFT akzeptieren, der tote Pixel hat?
Das unterscheidet sich je nach Hersteller. Ist also freiwillig. Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler Musst also nur wissen, nach welche Klasse der entsprechende Hersteller prüft
Man hat ja eh die halbjährliche (zumindest in Ö) gesetzliche Garantie (oder wars die Gewährleistung....ah, Alzheimer).
Pixelfehler sind nur dann ein Gewährleistungsfall, wenn es mehr sind als in der Klasse erlaubt, und das kommt praktisch nicht vor.
Ist dieses Klassensystem im Gesetz verankert?? Wenn ich ein Produkt kaufe, ist zu erwarten, dass es zu 100% funktioniert. Ist dies nicht der Fall, hat es der Verkäufer umzutauschen. Und die 6-Monate gesetzliche Gewährleistung sieht vor, dass der Verkäufer beweisen muss, dass es beim Verkauf 100%ig funktioniert hat.
Nur hat der Verkäufer Dir eine bestimmte Pixelfehlerklasse zugesichert. Wenn der Monitor diese erfüllt, dann ist er 100% in Ordnung. Es wird hier definiert, was 100% Funktion heißt. Damit ist es keine Frage von einer Verankerung im Gesetz.
Moin Mädels, ich hatte gerade den Fall und hab mal mit einem Rechtsonkel geschnackt. Sinngemäß ist das etwa so: Die Pixelfehlerklassen sind in der ISO 13406-2 festehalten. Vergleiche PRAD http://www.prad.de/new/monitore/shownews_lex90.html In den allermeisten Fällen gibt der Hersteller an, dass sein Produkt die oder die Klasse einhält und das das ist dann in der Regel auch so. Kauft Ihr bei einem Händler, so macht Ihre einen Vertrag NUR MIT DIESEM! Nicht mit dem Hersteller! Und dann nennt man das Gewährleistung. In praxi kann man man dem Händler nach einem halben Jahr nicht mehr nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf im Eimer war, das ist nicht so toll. Die 3 Jahre Herstellergarantie mit der die Hersteller werben hat nix mit der Gewährlesitung zu tun, Euer Ansprechpartner ist immer der zuerst der Händler. Nach nem halben Jahr, wenn man beim Händler auf taube Ohren stößt, dann kann man mal beim Hersteller vorsprechen und dann ist es dem überlassen ob es auf Kulanz geht oder nicht. Also lasst Euch vom Händler nicht abwimmeln mit "Selber zum Hesteller schicken", das geschieht nämlich vollständig auf eure Gefahr und Kosten! Und Pixelfehler wenn sie nicht im Dutzend wild blinken und genau in der Mitte rumzappeln werden häufig als "herstellungsbedingt" , ggf später auf Alterungsprozesse zurückgeführt.
Sebas Tian wrote: > Nur hat der Verkäufer Dir eine bestimmte Pixelfehlerklasse zugesichert. Das ist eben das, was ich gerade nachgeschaut habe. Beim großen C* steht bei 3 verschiedenen 19"-TFTs in der Eigenschaften-Tabelle nichts von der Pixelklasse. Nur 2 von denen hatten eine pdf-Bedienungsanleitung dabei, bei einer Stand, dass mind. 99,99 der Pixel fehlerfrei sind (also auch keine Klassenangabe), beim anderen Stand korrekt Klasse II. Nur, ich als Kunde werde wohl kaum vor dem Kauf die Verpackung öffnen und die Bedienungsanleitung studieren (und das beim Online-Kauf). Somit wird der Kunde vom Hersteller/Vertreiber schlecht informiert und sitzt am längeren Ast. > Damit ist es keine Frage von einer Verankerung im Gesetz. Das sehe ich eben nicht so. Ist aber eh nicht relevant, da ich mir so schnell keinen TFT kaufen werde. Mike wrote: > Kauft Ihr bei einem Händler, so macht Ihre einen Vertrag NUR MIT DIESEM! > Nicht mit dem Hersteller! Und dann nennt man das Gewährleistung. > In praxi kann man man dem Händler nach einem halben Jahr nicht mehr > nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf im Eimer war, das ist nicht so > toll. Zumindest in Ö ist es so, dass der Verkäufer zuerst beweisen muss, dass das Gerät beim Verkauf OK war!
Man muss aber auch dazusagen dass Pixelfehler heutzutage sehr selten sind (siehe auch Beitrag "Re: BENQ TFT 17' T705"). Und im Zweifelsfall gibt es immer noch den Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz.
Heute leider...bei meinem 2 Jahre alten Laptop merkt man es schon, dass sich manche Pixel hin und wieder nicht so verhalten wie sie sollten; aber ich glaub, das sind nur Subpixelfehler; naja, man muss eh genau hinschauen, damit man's sieht.
umtausch wegen pixelfehler ist kein problem. firmen wie me...blöd & sat...geiz nehmen geräte zumindestens innerhalb von zwei tagen zurück wenn man ihnen erklärt daß man sich geirrt hat und ein anderes modell haben wollte. p.s. vielleicht nicht die feine englische art, aber nach dem motto: wie ihr mir, so ich euch. :o\
Also mit den Klassen ist das so wie mit den Fehlern: Wenn was vorher genannt wird, ist es von der Gewährleistung ausgeschlossen. So ist es nunmal in der neuerdings genannten Sachmängelhaftung und war IMHO aber auch vorher schon so. Ergo: "Fehler" bekannt, kaufen oder lassen, danach ist kein Jammern mehr möglich. Da nun die Hersteller z.B. die Pixelfehlerklasse II angeben (gibts irgend ne norm dazu), sind IMHO 2 defekte Pixel oder noch mehr Subpixel in nem bestimmten Bereich erlaubt. Bei 1 Pixel ist also Essig mit umtauschen, da der Hersteller ja gesagt hat, dass soundsoviele Fehler sein könnten. Man könnte nun eben hergehen und vom Widerrufsrecht gebrauch machen, der ja keinen Grund benötigt. Ich kaufe meine Displays aber immer im Laden mit Umtauschgarantie bei Pixelfehler nach dem Kauf. Da sind viele "Ketten" inzw. ziemlich kulant.
Moin Moin, nur mal so nebenbei, die Frage bezog sich, soweit ich es verstanden habe auf den "online Kauf" von einem TFT. In diesem Fall muss man sich eigentlich keine Sorgen machen, da das Fernabsatzrecht eine 14 tägige Frist einräumt, in den man die Ware ohne Angabe von einem Grund an den Verkäufer zurücksenden kann und sein Geld zurückbekommt. Beträgt dabei der Warenwert mehr als 40 Euro, so muss sogar der Verkäufer für das Porto der Rückgabe aufkommen. Lediglich die Versandkosten werden in diesem Falle nicht erstattet, da dieses eine erbrachte Leistung ist. Aber immer noch besser als einen TFT mit fehlerhaften Bildpunkten. Zu beachten ist dabei aber, dass diese Regelung nur bei Fernabsatzverträgen eine Wirkung hat. Was so viel heißt wie bei telefonischen oder online Bestellungen. Dieses ist jedenfalls so in der BRD, wie es in Ö ist weiß ich nicht. Einfach mal ins BGB schauen. Im BGB der BRD steht als unter §312b bis §312d im Zusammenhang mit §355 und §357.
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