http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html Bei künftigen Diskussionen also bitte auf korrekte Wortwahl achten, sonst droht Andreas vielleicht auch noch eine Abmahnung!
GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr...etc. Schwachsinn. Denen war wieder irgendwo ein Dorn im Auge.
ich hab nix GEZahlt, ich bin ***-frei (Bafög). Beschimpfungen der Damen und Herren besagter Einrichtung unterlasse ich au sgegebenem Anlass. Sicherlich kennt ihr den Slogan im Kino/TV: "schon GEZahlt": Warum dürfen die das?! Erst einen Slogan publizieren und dann anderen verbieten? ********** was solls...
Vielleicht sollte sich der Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter künftig besser nicht mehr außer Haus trauen, um sich persönlich nach den Formularen zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV (vorsicht, nicht die Zunge dabei brechen!) bei den zur Zahlung einer gesetzlichen Rundfunkgebühr möglicherweise verpflichteten Bürgern zu informieren?
Jörg ließ verständlicherweise anklingen, daß es möglicherweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten sein könnte, daß ein der Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter, der sich persönlich nach den Formularen zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV erkunden möchte, bei ihm als ein zur Zahlung einer gesetzlichen Rundfunkgebühr möglicherweise verpflichteter Bürger nicht mehr mit der gebührenden Höflichkeit empfangen werden könnte. Ich bin zwar der Ansicht, daß gebührenfinanzierter Rundfunk wichtig ist, aber eine so agierende Organisation gehört sofort aufgelöst und alle für dieses Auftreten verantwortliche Personen unter Streichung jedweder Altersbezüge freigesetzt.
> http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html
Das hat sich wohl die GEZ nur zur Wehr gesetzt. Scheinbar gingen
haltlose Behauptungen voraus (ähnlich wie manchmal hier im Forum), die
nicht belegt werden konnten. Irgendwann platzt eben jeden mal der
Kragen.
> Das hat sich wohl die GEZ nur zur Wehr gesetzt. Scheinbar gingen > haltlose Behauptungen voraus (ähnlich wie manchmal hier im Forum), die > nicht belegt werden konnten. Nein. http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817
naja in at haben wir keine GEZ.. nennt sich anders... aber man könnte je einfach mal GEZ-Gebühr in den duden eintragen lassen g wo muss man das eigentlich einreichen??? damit wär die sache gegessen g 73
Rufus t. Firefly wrote: > Ich bin zwar der Ansicht, daß gebührenfinanzierter Rundfunk wichtig ist, > aber eine so agierende Organisation gehört sofort aufgelöst Das sehe ich genauso. Auch wenn ich selbst keinen Fernsehrundfunk- empfänger zum Betrieb vorhalte und daher lediglich die gestzliche Rundfunkgebühr für Hörrundfunkempfang zahle (ich hoffe, dass das jetzt der korrekte Ausdruck war :), ich denke, dass es insgesamt nur billiger für alle und insbesondere viel stressfreier wäre, wenn stattdessen einfach nur jeder den gleichen Obulus für den Betrieb der gebührenfinanzierten Sender entrichten würde.
> Nein. > http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817 Sie haben es selber eingestanden. Da wird auch heise nichts daran ändern können: "Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen "im Sinne einer üblen Nachrede" betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem Fehlverhalten der GEZ berichten. Da ging es darum, wie die GEZ Daten sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd. So ist die Rede davon, die GEZ gebe häufig an, bestimmte Schreiben seien nicht eingegangen - eine Tatsachenbehauptung, die nicht weiter belegt wird und so ganz gewiss nicht stimmt. In diesen Punkten ist die GEZ-Abmahnung durchaus nachvollziehbar, so absurd die Begriffs-Übersetzungen wirken mögen. Was zum Beispiel die Punkte zur üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen." Sollte man auch mal lesen. Ist natürlich logisch, dass heise-BILD das nicht erwähnt. Könnte ja ein falscher Eindruck entstehen.
egal wrote: > Beschimpfungen der Damen und Herren besagter Einrichtung unterlasse ich > au sgegebenem Anlass. Gegebener Anlaß? Ist denen grade die Oma gestorben?
Rufus t. Firefly wrote: > Jörg ließ verständlicherweise anklingen, daß es möglicherweise unter > Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten sein könnte, daß ein der > Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder > Rundfunkgebührenbeauftragter, der sich persönlich nach den Formularen > zur > Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV erkunden möchte, bei ihm > als ein zur Zahlung einer gesetzlichen Rundfunkgebühr möglicherweise > verpflichteter Bürger nicht mehr mit der gebührenden Höflichkeit > empfangen werden könnte. Rufus, ich schlage folgende Schreibweise vor: ... daß ein der BdöffrchtRndfa oder Rndfgebbef, der sich persönlich nach den Formularen zur ErtdAn§4Abs5RGebStV erkunden möchte, bei ihm als ein zur ZgegesRndfr mglw verpfl. Bü. nicht mehr mit der gebührenden Höflichkeit empfangen werden könnte. So siehts doch angemessen bekloppt aus, oder?
Uhu, sicherlich hast Du recht, nur ist mit Sicherheit davon auszugehen (mSdavaug!), daß die betreffenden Stellen mglw mit "auf jeden Fall", also "ajF" gleichsetzen. Schließlich handelt es sich um eine obligatorische Zwangspflicht und nicht einfach nur um einen Pflichtzwang. Das muss schon unterschieden werden.
Naja, GEZ-Gebühr entspricht halt nicht ganz der Wahrheit. Ich schreib eigentlich schon immer "Schutzgeld" als zweite Verwendungszweckzeile in die Überweisungen und da hat sich bisher noch niemand aufgeregt. Also: GEZ-Gebühr -> FALSCH!!! Schutzgeld -> RICHTIG!! Gruß Jörg
Zum Thema nicht eingegangene Schreiben kenne ich folgenden Fall. Bekanntlicherweise besteht ja die Möglichkeit, sich auf Antrag von der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung tritt im Folgemonat des Antragsmonats in Kraft. So kam es, dass eine Bekannte von mir eben diesen Antrag stellte, und zwar mitte Dezember, sie wollte also ab Januar von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sein. Nun, im Januar kam dann Post von der Gebühreneinzugszentrale, aus der hervorging, dass die Befreiung ab Februar gilt. Ab Februar? Ja, denn der Antrag ging erst im Januar ein. Einspruch/Widerspruch brachten nichts, da meine Bekannte nicht beweisen konnte, dass die den Antrag wirklich schon im Dezember abgeschickt hatte. Kann passieren, ein Briefversandunternehmen braucht zur Weihnachtszeit schon mal länger. Die Gebühreneinzugszentrale freut sich über einen Monat Gebühr und meine Bekannte hat gelernt: nur noch per Einschreiben mit Rückschein. Dieser Fall ist aufgrund der noch vorhandenen Korrespondenz nachweisbar!
Die haben ja nicht mehr alle Latten am Zaun! Ist genau der gleiche Schwachsinn wie der Abmahnwahnsinn der bei eBay herrscht. Die ganze Welt scheint ein wenig streitsüchtig geworden zu sein. Sich per Abmahnung von einem miesen Image befreien wollen.... -ohne worte-
Warum wurde eigentlich der Titel von "Bitte aufpassen" in "Bitte aufpassen GEZ" geändert?
Jupp wrote: > Warum wurde eigentlich der Titel von "Bitte aufpassen" in "Bitte > aufpassen GEZ" geändert? Weil inzwischen jemand einen zweiten Thread mit gleichem Thema begonnen hatte, nachdem er offenbar anhand des sehr allgemeinen Titels dieses Threads gar nicht bemerkt hatte, dass die Diskussion bereits im vollen Gange war. Eigentlich wollte ich "Bitte aufpassen! ... GEZ" draus machen, aber das hat der Server irgendwie immer in den jetz sichtbaren Titel verhunzt. :-}
irgendwie kommt mir das bekannt vor: Gängeln, bevormunden, verbieten von bestimmten Begriffen, Spitzeln ... Deshalb haben die Leute in der DDR 1989 den "dreckigen Kommunistensäuen" den Arsch aufgerissen. Es wird Zeit ...
Witzig, Spiegel berichtet und verwendet aber selbst die seitens der GEZ bemängelten Ausdrücke: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501761,00.html
Aber ich glaube, hier hat die GEZ wohl versucht den Bogen etwas zu überspannen... (Etwas mehr zu lesen, aber echt haarsträubend) http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Fitnessfall.htm
Mir wird richtig schlecht, wenn ich das lese! M. a. W. bedeutet ein Lautsprecher ein theoretisch bereitgehaltenes Rundfunkempfangsgerät, eine Buchse am Verstärker ebenso. Oder wie, oder was?
Danke, Dirk, für den Link. Man kann garnicht soviel essen, wie man kotzen möchte... Diese Methoden wurden übrigens auch von der Inquisition über Jahrhunderte 'erfolgreich' eingesetzt.
a, mir wird auch schlecht bei dem Artikel. Artikel wie in der Bild, fehlende sachliche Berichte und natürlich fährt der einfach Bürger darauf ab. Wenn der Artikel wesentlich sachlicher und emotionsfreier geschrieben worden wäre, könnte man ihn sogar ernst nehmen. "mehrere Herren zum Abkassieren" Erst vermuten "_könnte_ es sich um strafbares Verhalten gehandelt haben" dann angeblich wissen "Ich bin dabei zu der persönlichen Auffassung gekommen, dass selbst diese mit der Autorität des Staates ausgestatteten Sachbearbeiter bzw. Amtsträger nicht davor zurückschrecken, Straftaten zu begehen." Ist die Person Anwalt? Weiter oben wird doch noch gesagt, dass es ein Fall für den Staatsanwalt ist. "der an der Beute mitverdient!" "wohl nur in Diktaturen üblichen Logik" "Der Beauftragte hat's so entschieden, um kräftig abzusahnen und der Bürger ist dran gebunden - das Prinzip des wehrlosen Untertanen!" "Von der Stasi lernen heißt siegen lernen!"? Auch wenn die Vorgehensweise der GEZ nicht tolerierbar ist, sollte man wenigstens den Anstand haben, sachlich zu bleiben. Wer in übler verleumderischer Art und Weise bereichtet, kann nicht ernst genommen werden. Es hat den Eindruck, als hätte diesen Artikel ein 13-jähriger geschrieben. Es wird Aufgabe des Anwaltes sein, die Richtigkeit einer der beiden Aussagen zu bestätigen.
Die "fehlenden sachlichen Berichte" sind doch abgedruckt (Schriftstücke), zeigt die dein Browser nicht an?
Eigentlich sollte es klar gewesen sein, dass ich mit fehlenden sachlichen Berichten die Berichterstattung des Schreiberlings meinte. Das sollte eigentlich durch die Zitate sichtbar sein. Zeigt die dein Browser nicht an?
Gast wrote: > a, mir wird auch schlecht bei dem Artikel. > > Artikel wie in der Bild, fehlende sachliche Berichte und natürlich fährt > der einfach Bürger darauf ab. Wenn der Artikel wesentlich sachlicher und > emotionsfreier geschrieben worden wäre, könnte man ihn sogar ernst > nehmen. Du hast wirklich einen ausgeprägten Sinn dafür, dich bei extremer Waffenungleichheit stets und immer auf die Seite des Stärkeren zu schlagen. Insofern war die Reaktion zu erwarten. > Auch wenn die Vorgehensweise der GEZ nicht tolerierbar ist, sollte man > wenigstens den Anstand haben, sachlich zu bleiben. Das hat nichts mit fehlendem Anstand zu tun, wenn man sich gegen diese Ganoven mit der angebrachten Entschiedenheit zur Wehr setzt. Ich hatte auch lange genug regelmäßig meinen Spaß mit den Arschlöchern und kann die Reaktion nur zu gut verstehen. > Wer in übler verleumderischer Art und Weise bereichtet, kann nicht > ernst genommen werden. Glaubst du wirklich, daß der Herr Professor vom SWR untätig geblieben wäre, wenn er die von dir attestierte Verleumdung in den Artikel - mit oder ohne juristische Spitzfindigkeiten - gefunden hätte? Stattdessen hat er den Schwanz eingekniffen und sich getrollt. Aber Hauptsache, DU hast einen Grund, ihn nicht ernst nehmen zu müssen... > Es hat den Eindruck, als hätte diesen Artikel ein 13-jähriger > geschrieben. Hauptsache, DU stehst darüber...
Eine sachliche Berichterstattung? Das ist doch gar nicht seine Absicht, warum sollte er außerdem Redundanz erzeugen? Er hat den Fall nach seiner Meinung bewertet, fertig. Ein bekanntes Boluevard-Blatt würde den Fall ebenfalls bewerten, nur ohne Fakten (Schriftstücke).
Ich habe auch so einen Brief von der GEZ bekommen und mal gleich eine Frage: Inzwischen haben die ja auch die "neuartigen Radios" mit drin, damit auch die nicht Radionutzer in jedem Fall zahlen müssen. Wie ist das nun, wenn ich mehrere Radios im Geschäftsbereich habe? Ich habe ein angemeldetes Gewerbe im Umfeld der Mediengestaltung, benutze Autoradio, PDA und Radio - laut dem Schreiben beträgt die Gebühr nur 5,xx im Monat als Sammelpreis. Andererseits reden alle davon, daß jedesRadio angemeldet werden muss. ??? Übrigens haben die meine Adresse von der zuständigen Rundfunkanstalt, an die ich mal ein Demo geschickt habe. Von Datenschutz halten die dort auch nichts - wie man sieht.
> Ein bekanntes Boluevard-Blatt würde den Fall ebenfalls bewerten, nur > ohne Fakten (Schriftstücke). Sicherlich, aber nicht derartig persönlich und verleumderisch. Vergleiche mit Diktaturen, Stasi und mit Raubzügen (=Beute) können sehr schnell nach hinten losgehen und dann ist der Dame weniger geholfen. Die Dame tut das einzig richtige, sie schaltet einen Anwalt ein bzw. erstattet Anzeige. Und Uhu Uhuhu (uhu), es ist klar, dass du dich auf die Seite des Schreiberling stellst. Das ist auch dein Niveau, was ich hier so beobachte. Dir geht doch die Dame am Arsch vorbei, Hauptsache es geht gegen einen Feind.
>Andererseits reden alle davon, daß jedesRadio angemeldet werden muss.
Muss es.
Allerdings heißt das nicht, dass du mehr zahlen musst. Die Geräte
innerhalb eines Haushaltes müssen nur einmal bezahlt werden. Bei Gewerbe
(auch bei Angestelltenverhältnis) muss für am Arbeitsplatz befindliche
Geräte zusätzlich gezahlt werden, gilt übrigens auch für das Büro
Zuhause und das Auto.
Gast wrote: > Und Uhu Uhuhu (uhu), es ist klar, dass du dich auf die Seite des > Schreiberling stellst. Das ist auch dein Niveau, was ich hier so > beobachte. Dir geht doch die Dame am Arsch vorbei, Hauptsache es geht > gegen einen Feind. Woher du das schon wieder weißt... Einzig du gehst mir am Arsch vorbei.
>gilt übrigens auch für das Büro Zuhause und das Auto.
Ich habe z.B. ein Arbeitszimmer. Wenn dort ein Radio steht, muss es
angemeldet werden. Dort steht aber keins. Es steht dort aber ein
Computer.
Und da Computer "neuartige Radios sind" kassiert die GEZ doppelt.
Die meisten heutigen Handys haben doch ebenfalls ein Radio integriert. Wenn man also sein Handy mit zur arbeit nimmt ...
Ich glaube das ist unerheblich. Relevant sind nur durch den Arbeitgeber gestellte Rundfunkempfänger. Für das Diensthandy gilt das aber auf jeden Fall.
Also wie ist es jetzt: Mehrfach zahlne oder nicht? In der Presse gabe es doch den Fall, daß ein Typ für jeden seiner 20 Videorecorder (er betreibt ein Kopiergeschäft) einzeln zahlen musste. ? Ich habe nur ein Autoradio angemeldet. Darauf hin kam von der GEZ die Auffoderung, Kaufvertrag mit Kaufdaten zuzusenden und etwas später ist ein Typ aufgetaucht, der in die Wohnung wollte zum nachprüfen. Ich arbeite von zuhause aus, ohne ein echtes reines Arbeitszimmer, dort stehen aber private Geräte. Können die jetzt hergehen und behaupten, daß die auch geschäftlich genutzt werden ?
>Und da Computer "neuartige Radios sind" kassiert die GEZ doppelt.
Vorsicht, bitte auf die Wortwahl achten! Computer sind neuartige
Empfangsgeräte.
Was ich mich frage, ich hab hier ein paar Germaniumdioden und ein
Drehkondensator sowie diverse Kabel sowie ein Kopfhörer liegen. Teile,
die ich ohne großen Aufwand zu einem Detektorempfänger zusammenbauen
könnte. Muß ich das jetzt anmelden?
> Können die jetzt hergehen und behaupten, daß die auch geschäftlich genutzt >
werden ?
Ja, weil du es nicht trennen kannst.
>Muß ich das jetzt anmelden?
Na klar! Wenn die GEZ-"Leute" das mitbekommen ;-)
(Ich würds aber erst akzeptieren, wenn DIE das "empfangsbereit"
zusammenbebaut haben ;-))
Jupp: Ja, steht auch in den Lehrbüchern zu den (ordentlichen) Elektronik-Baukästen mit Radioschaltungen (Detektor usw.)
Heißer Tipp: Die Kerle muß und soll man nicht in die Wohnung lassen! Die haben keine Polizeigewalt und können sich nicht selbst Haussuchungsbefehle ausstellen, noch überhaupt welche bekommen. Das ist Sache der Justiz und die kümmert sich in aller Regel nicht um solchen Mist.
Jupp: (Nachsatz) versteht sich natürlich nur, wenn die Bauteile zu einem funktionsfähigen Empfänger von Rundfunksendungen verschaltet sind. Lose herum liegende Komponenten - wie z.B. ein Apfel für ein Apfelradio - fallen (noch) nicht unter die anmeldepflichtigen Geräte.
Jupp: (Nachsatz 2) Es gibt Grenzfälle, wo mir leider auch keine rechtskräftigen Urteile bekannt sind - wie z.B. der Empfang von Radiosendungen durch (unsachgemäße) Zahnfüllungen. Solche Fälle wurden wieder- holt berichtet und ich kann nur hoffen, die GEZ ist auch dort ihrer Aufgabe pflichtgemäß nachgegangen und hat diesen letzten rechtsfreien Raum beseitigt.
LOL Ich hatte mal einen Kassettenrekorder OHNE Radioteil, wenn ich an die Masse der Klinkenbuchse gefasst habe, konnte ich den SWR auf Mittelwelle hören. Keine Ahnung warum, vielleicht bekomme ich ja hier mal die Erklärung. Na jedenfalls hab ich das damals ntürlich auch angemeldet :)
Jupp, der is gut !!! Bei uns hat sich immer der vom SR vorgedrängelt. Ich konnte Radio hören, wenn ich den Plattenspieler angefasst habe (so um 1970) (War aber auf Mittelwelle, da senden die nicht mehr)
Da fallen mir noch meine Mikrofone ein: Die empfangen auch Langwelle in der Größenordnung der Mikrofonkabellängen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung "Ein GEZ-Mitarbeiter, der sich als Beamter ausgibt, macht sich nicht strafbar, weil Beamter keine ausreichend konkrete Bezeichnung für ein öffentliches Amt ist." Klasse. Kommt noch soweit, dass die straf- und zivilrechtliche Immunität erhalten.
Gut zu wissen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/95284 "Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden." Kann man daraus schließen, dass die gesetzliche Rundfunkgebühr nur einmal bezahlt werden muß, wenn jede Kabine mit einem eigenen vollwertigen Radio ausgestattet wäre?
Was ist, wenn ein GEZ-Mitarbeiter sich als Beamter des Gewerbeaufsichtgsamtes ausgibt ?
Dann kannst du ihn strafrechtlich belangen, denn Amtsanmaßung ist verboten. Sollte er sich nur allgemein als Beamter ausgeben, hast du keine Möglichkeiten gegen ihn. -- Dies ist meine persönliche Meinung und es ist keine Rechtsauskunft. Die Ableitung eines Rechtsanspruchs ist ausgeschlossen.
Einen Ausweis wird er aber nicht haben- das waere dann ja sicher eine Urkundenfälschung.
Bericht einer GEZ-Praktikantin: http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E4443DF3676F44E78B259E28AB43BAF6E~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_feuilleton
clio wrote:
> Ich glaube, die Mitarbeiter diverser Inkassobüros treten massiver auf...
Die greifen aber i.d.R. auf deutlich verläßlichere Daten zurück.
Wenn mir jemand so derbe an die Haustür käme, würde ich sofort die Polizei rufen. Das Präsidium ist keine zwei Minuten von mir entfernt, die sind sehr schnell da.
> Das Präsidium ist keine zwei Minuten von mir entfernt, > die sind sehr schnell da. Nein, sind sie nicht. Eines habe ich während meiner Rettungsdienstzeit gelernt: Die Polizei ist lahm, sehr lahm und faul. Der härtestet Fall war mal ein randalierender Patient in einer Kneippe, zwei Häuser neben der Polizeidienststelle, also etwa 50 Meter. Das hat ganze 15 Minuten gedauert, bis der Schnittlauch da war. Solange die nicht zu viert oder sechst sind, kommen die einfach nicht. Lieber soll der Randalierer die Rettungsdienstler vermöbeln als dass sich zwei Beamte ein paar blaue Flecken holen. Uns ist zwar nichts passiert, wir haben uns dezent in eine Ecke verkrümmelt und den ausgeflippten Patienten beim Stühle und Tische zerdrümmern zugesehen. Aber dieses, und andere Erlebnisse waren prägend für mich was die Polizei betrifft.
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