Hi, der Tacho an meinem Auto ist defekt, das Display ist schon seit längerem ausgeloffen und man kann es nur ganz schlecht ablesen. Jetzt habe ich in der bucht einen günstigen gesehen der bei mir passen würde, darf ich denn einfach so tauschen, weiß das jemand? Der Tausch wäre nicht das Problem, problematisch sehe ich die Tatsache dass mein Auto weit über 130tkm hat, der Tacho im internet aber gerade mal 50tkm! müsste man das irgendwo eintragen lassen, was würde da auf mich zukommen? - der VW-Händler verlangt für Tacho und Einbau rund 500 euro, wobei der neue Tacho dann aber genau auf den Stand des alten programmiert wird. reicht dass, wenn ich beim Verkauf eben angebe dass der km-Stand nicht stimmt und dass auf den angezeigten Wert nochmals 85tkm drauf gerechnet werden müssen!?
Um was für einen Tacho handelt es sich genau? Gibt bei VW modelle die sich mit nem Frequenzgenerator recht gut vorstellen lassen. Zeigen auf dem Display zwar maximal bis 300 an, zählen aber in Bereiche bis zu 3000km/h. Ist dann nur noch auf der Multifunktionsanzeige der Durchschnittsgeschwindigkeit abzulesen. So kommt man "recht zügig" vorran :-) (Achso, Rückstellen geht auf diese Weise zum Glück nicht)
blob! wrote: > der VW-Händler verlangt für Tacho und Einbau rund 500 euro, > wobei der neue Tacho dann aber genau auf den Stand des alten > programmiert wird. Ich spekuliere jetzt mal wild, weil ich in Wahrheit keine Ahnung habe. 1. Das Problem sind die Ersatzteilpreise in der Automobilindustrie allgemein und bei VW insbesondere. Bei meinem (durchaus durchschnittlichen) VW-Modell kostet nach gut bestätigten Gerüchten ein Motortausch etwa halb so viel wie der Neupreis des gesamten Fahrzeugs. Grausliche Vorstellung und total überzogen! Gäbe es bei VW nicht diese Wucher-Ersatzteilpreise, könnte man einfach zum Händler gehen, und das war's. Ich würde einfach noch mal ein paar Werkstätten fragen, vielleicht gibt's das gleiche ja auch für 150 Euro. 2. Vor wenigen Jahren war das Thema "Manipulation von elektronischen Tachos" ja in aller Munde, und es gab und gibt eine Reihe Firmen, die anbieten, einen Tacho auf beliebige Werte zu stellen. Immerhin ist das bei "Verjüngung" nach aktueller Gesetzeslage wohl eine Urkundenfälschung o. ä. 3. Angeblich speichern diverse neuere Fahrzeuge die Daten an verschiedener Stelle, so dass eine abweichende Tacho-Anzeige erkannt wird. Ob es stimmt, ob es für dein Fahrzeug zutrifft und was es bedeutet, keine Ahnung. Im Extremfall könnte die Fahrzeugelektronik ja so intelligent sein, dass sie den Tachowechsel erkennt und automatisch den richtigen Wert einträgt. 4. Vielleicht (wenn sich kein billigerer VW-Händler findet) suchst du im Internet besser nach Firmen, die Tachoaustauch anbieten. Die sollten wissen, was mit welchem Modell geht, und vielleicht auch ein passendes kostengünstiges Ersatzteil anbieten.
Solange Du bei einem Verkauf des Fahrzeugs angibst, dass der Tacho getauscht wurde und die km-Leistung eine andere ist, ist m.E. alles in Butter. Zu Zeiten der mechanischen Tachos gingen die Dinger ja auch kaputt und da hat sich niemand die Mühe gemacht, etwas dran zu drehen.
>Solange Du bei einem Verkauf des Fahrzeugs angibst, dass der Tacho >getauscht wurde und die km-Leistung eine andere ist, ist m.E. alles in >Butter. Zu Zeiten der mechanischen Tachos gingen die Dinger ja auch >kaputt und da hat sich niemand die Mühe gemacht, etwas dran zu drehen. Ja das denke ich ja auch, nur weiß ich eben nicht ob ich da dann irgendwie in der Beweispflicht bin und dem Käufer dann beweißen muss, dass es eben nur 85tkm und nicht 100tkm sind, die fehlen! Ich habe eben ein wenig bedenken dass ich später beim Fahzeugverkauf Probleme bekomme bzgl. Tachojustage oder ähnlichen - sowas ist ja immerhin strafbar! Das hat im übrigen auch der VW-Händer gesagt, bei dennen würde ich eine Bescheinigung für den Tachotausch bekommen wo drin steht dass der neue Tacho exakt auf den Stand des alten programmiert wurde!
Dann heb eben den alten Tacho auf und verkauf ihn mit. Zusammen mit einem Foto vor der Demontage sollte das zumindest etwas mehr Sicherheit bieten.
So rein vom Gefühl her würde ich mal vermuten, dass der Tausch ohne Eintragung nicht zulässig ist, ansonsten könnte ja jeder einen anderen Tacho einbauen und so den Tacho manipulieren.
marvin m. wrote: > Zu Zeiten der mechanischen Tachos gingen die Dinger ja auch > kaputt und da hat sich niemand die Mühe gemacht, etwas dran zu drehen. Aber natürlich! Seriöse Firmen konnten auch damals Tachos mit beliebigem Stand liefern, unseriöse übrigens ebenfalls. Hier: http://www.passat3b.de/phpBB2/viewtopic.php?t=48210 steht, dass es Firmen gibt, die sowas für 150 Euro reparieren. Ob die seriös sind, keine Ahnung. Vielleicht sollte der OP die Frage besser in Auto-Foren stellen.
Nachtrag: ist ein spannendes Thema. Lies mal das hier: http://www.passat3b.de/phpBB2/viewtopic.php?t=30317 und überlege genau, ob du da basteln willst. Zumindest solltest du vorher wissen, worauf du dich einlässt. Manches geht wohl heute nicht mehr ohne Verbindung zum VW-Zentralcomputer. Im Tacho sind auch Funktionen der Wegfahrsperre, die Fahrgestellnummer ist hinterlegt, usw. usw.
Mario Hagen wrote: > Zeigen auf dem Display zwar maximal bis 300 an, > zählen aber in Bereiche bis zu 3000km/h. Ist dann nur noch auf der > Multifunktionsanzeige der Durchschnittsgeschwindigkeit abzulesen. So > kommt man "recht zügig" vorran :-) > > (Achso, Rückstellen geht auf diese Weise zum Glück nicht) Was passiert bei einem Ueberlauf der Anzeige?
Michael G. wrote:
> Was passiert bei einem Ueberlauf der Anzeige?
Kommt aufs Tacho drauf an. Beim Golf 3 der ersten Generationen ging es
nach 299 999km wieder bei 0 los. Mein Vater hat das mit seinem Wagen
jetzt zum 2. mal geschaft :-) - das Waren noch Autos soliede sind!
Etwas neuere Modelle der gleichen Baureihe gehen bis 399 999km und
zeigen danach nurnoch 6 wagerechte Striche an. Heutzutage - Naja, bei
Golf 4 und Golf 5 kann man sowieso von Glück reden wenn die Karre nach
200 000km noch nicht auseinandergefallen ist!
Hallo, danke für die rege Teilnahme an der Disskusion. Ich habe den Tachno nun nicht gekauft da mir das ganze zu heiß war. Ausserdem habe ich nun auch in einem anderen Forum gelesen dass der Tachotausch vom Fahrzeug (touran) bemerkt wird - was das genau bedeutet weiß ich nicht, möchte es aber auch nicht heraus finden. Nicht dass die Elektronik streikt und der Wagen nichtmehr anläuft! Naja, da ich eh nicht vor habe den Wagen in absehbarer Zeit zu verkaufen behalte ich eben den alten Tacho. Ich störe mich nicht daran, dachte nur wenn ich schon so günstig an den Tacho komme, hätte ich ihn tauschen können!
> So rein vom Gefühl her würde ich mal vermuten, dass der Tausch ohne > Eintragung nicht zulässig ist, ansonsten könnte ja jeder einen anderen > Tacho einbauen und so den Tacho manipulieren. Also Moment mal. Die Kilometerleistung bei einem Auto ist ja meines Wissens in keiner Weise gesetzlich erfasst. Es ist lediglich ein Merkmal, das ein Käufer beim Gebrauchtwagenkauf natürlich unbedingt wissen will. Genauso, wie ein PC-Käufer die Taktfrequenz der CPU wissen will. In beiden Fällen kann er dir glauben oder nicht. Probleme kriegen kannst du einzig, wenn du ihn anlügst, weil du dann falsche Angaben über deine Ware gemacht hast.
mr.chip wrote: > Also Moment mal. Die Kilometerleistung bei einem Auto ist ja meines > Wissens in keiner Weise gesetzlich erfasst. Es ist lediglich ein > Merkmal, das ein Käufer beim Gebrauchtwagenkauf natürlich unbedingt > wissen will. § 22b Straßenverkehrsgesetz Stand 14.08.2005 Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, ... 3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend. (3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden." Fazit: kaputter "Wegstreckenzähler" ist nicht strafbedroht, ausgetauschter mit falscher Anzeige schon. Ob da eine beigefügte Erklärung über die Anzeigedifferenz ausreicht, kann wohl nur ein Gericht entscheiden. Ich würde mal vermuten, es reicht nicht. Die Erklärung könnte beim Weiterverkauf ja "verloren gehen".
Wenn du nicht vor hast, die Karre zu verkaufen, warum lässt du nicht eifach das alte Ding drin ?
>Oder gibt das etwa Schwierigkeiten beim TÜV ?
Wenn die wesentlichen Anzeigen
(Geschwindigkeit,Drehzahl,Temperaturen,Tankinhalt,Warnanzeigen.Schlichtw
eg fast alles) nicht mehr bestimmungsgemäß ablesbar sind (Auf Deutsch:
Defekt) dann wird der TÜV (Oder Dekra,der Wachtmeister oder sonst eine
Behörde) die Plakette verweigern sofern sie es bemerken.
Der Grund ist das einem ja bei defekter Anzeige wichtige Informationen
entgehen die im Zweifelsfalle vieleicht einen Unfall hätten verhindern
können.
usw. Kannst es dir ja selber weiterspinnen.
Es gilt auch hier:
Unwissenheit oder dumm stellen schützt vor Strafe/Ärger nicht.
Ich Depp: was der TÜV zuerst notiert ist der KM-Stand. (Und sowas fährt schon 30 Jahre Auto...)
Also so wie ich das verstehe, ist es kein Problem den Tacho zu tauschen. Egal ob nu mit richtigem Stand oder nicht. Sollte das Auto verkauft werden, dann muss dem Käufer der genaue Stand mitgeteilt werden, egal was auf dem eingebauten steht. Daher würde ich im Vertrag festhalten, dass der Tacho getauscht wurde und in wie weit der Stand abweicht (falls er abweicht) und das von der Käuferseite auch unterschreiben lassen (dass man mitgeteilt hat, was gemacht wurde und was Stand ist). Strafbar wird es erst, wenn der Stand nicht stimmt und der Tachotausch verschwiegen wird. Selbst wenn der Stand stimmt, sollte Tausch mitgeteilt und versichert werden, dass er stimmt.
Evtl. kann man ja die KM Leistung vor dem Tausch von irgend jemandem bezeugen lassen ....
Mike wrote: >>Oder gibt das etwa Schwierigkeiten beim TÜV ? > > > Wenn die wesentlichen Anzeigen > (Geschwindigkeit,Drehzahl,Temperaturen,Tankinhalt,Warnanzeigen.Schlichtw eg > fast alles) nicht mehr bestimmungsgemäß ablesbar sind (Auf Deutsch: > Defekt) dann wird der TÜV (Oder Dekra,der Wachtmeister oder sonst eine > Behörde) die Plakette verweigern sofern sie es bemerken. Bis auf die Gewschwindigkeit, Fahrtrichtungszeigerkontrolle und Fernlichtkontrolle ist alles Falsch was du Schreibst! Nichtmal der WegstreckenZÄHLER selbst ist Pflicht.
Mario Hagen wrote:
> Nichtmal der WegstreckenZÄHLER selbst ist Pflicht.
Das stimmt zwar (Traktoren/Baumaschinen haben z. T. gar keinen, trotz
Straßenzulassung), aber WENN er da ist, gilt § 22b
Straßenverkehrsgesetz, s. o.
Hi! Du könntest ja auch zum VW Händler fahren, den Tacho auf dem Hof tauschen und dann anlernen lassen. Machen im Forum viele Leute. Ich habe meinen Tacho zu Hause eingebaut und habe mich dann zum Händler schleppen lassen (wegen der Wegfahrsperre, da diese im Motorsteuergerät und Tacho hinterlegt ist). Auf der Rechnung wurde AUF MEINEN WUNSCH der Tachowechsel vermerkt. Ansonsten hätte da nämlich nur "Fahrzeugdiagnose xx,xx €" gestanden. Evtl. ein Forum für den Touran suchen, die können dir sicherlich weiterhelfen. Grüsse von einem Mitglied von www.passat3b.de Matthias
Dieter R. wrote: Das wesentliche wurde ja schon im Thread gesagt. Allerdings möchte ich noch kurz darauf eingehen: > 3. Angeblich speichern diverse neuere Fahrzeuge die Daten an > verschiedener Stelle, so dass eine abweichende Tacho-Anzeige erkannt > wird. Ob es stimmt, ob es für dein Fahrzeug zutrifft und was es > bedeutet, keine Ahnung. Im Extremfall könnte die Fahrzeugelektronik ja > so intelligent sein, dass sie den Tachowechsel erkennt und automatisch > den richtigen Wert einträgt. Beim Eurovan von Fiat/PSA ist es auf jeden Fall so. Kenne einen Händler der zum Testen einen Tacho mit wesentlich mehr Km eingebaut hat und dann hatte er den Salat. Klar, konnte man wieder korrigieren, aber das war wohl ein ziemlicher Akt...
>Bis auf die Gewschwindigkeit, Fahrtrichtungszeigerkontrolle und >Fernlichtkontrolle ist alles Falsch was du Schreibst!...... Es spielt keine Rolle was man im Kfz. haben muß sondern daß das was eingebaut ist auch funktionieren muß. Ein Airbag ist auch keine Pflicht aber wenn ein Traktor serienmässig einen besitzt dann hat der mit all seinen Komponenten zu funktionieren oder es wird nix mit dem Überlandausflug ;-) Wie Dieter R. schon sagte. §22b und Andere.
Ein Tacho ist ein Geschwindigkeitsmesser. Es ist rätselhaft, was man da "vorstellen" könnte. Hier wird wohl Tacho mit Kilometerzähler verwechselt.
@Mike Nein, du kannst soviele kaputte Drehzahlmesser, Öltemperaturanzeigen, Gurtwarnlampen, Glatteiskontrollblinker und Popoüberwachungslampen und was fürn Quatsch auch immer im Fahrzeug haben. Nur für die AKTIVE Fehrkerssicherheit relevante Dinge sind Pflicht. Das sind im wesenlichen an Elektrischen Teilen nur die Beleuchtungseinheiten und bei Fahrzeugen nach zwischen EZ 1992 und 2004 die möglichkeit des Fehlerauslesens des Motorsmanagements. Airbag darfst du auch nachträglich ausbauen lassen (Fachwerkstatt), wird z.B. oft gemacht bei den jungen Spinn**.. äh Leuten die sich ein Sportlenkrad (ohne Airbag) einbauen lassen - absolut legal! Wie du schon schreibst - §22b und andere. (Ich habe mit diesen Dingen öfter zu tun da ich bei einer Werkstatt arbeite die Fahrzeuge für seriennahe Rennveranstalltungen unbaut, d.h. alles rausschmeist was nicht unbdingt nötig ist um eine ganz normale Strassenzulassung zu erlangen. Diese ganz normale Strassenzulassung inkl der 2jährigen Technischen Überprüfung ist für diese klassen notwanig, also alle diese Wagen sind im Strassenverkehr absolut gleichberechtigt zu anderen.)
Ja, und in Wahrheit ist alles VIEL komplizierter: Allein zum Thema "Airbag" gibt's einen extra Arbeitskreis, und der hat (verkürzt) befunden: Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt. ... Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt. ... Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE. ... Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen. ... Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades. Alles klar?
@Gast >Ein Tacho ist ein Geschwindigkeitsmesser. Es ist rätselhaft, was man da >"vorstellen" könnte. Hier wird wohl Tacho mit Kilometerzähler >verwechselt. Natürlich ist in erster Linie der Kilometerzähler gemeint. Den Tacho kann man aber auch verstellen um wenigstens einmal bei einer Geschwindigkeitsübertretung davon zu kommen (In gewissen Grenzen natürlich) auch wenn es kindisch ist. @Mario Wir reden hier vom Geschwindigkeitsmesser und Speziell vom Wegstreckenmesser und das bei einem Serienfahrzeug. (StVZO §57 Stand 1.6.2007/Änderungsverordnung 24.5.2007.Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 22 S. 893, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2007)
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