Hallo, könnt ihr mir mal eure Meinung über die nachfolgende Bewertung eines Praktikanten sagen. "Herr ... arbeitete sich recht schnell in die von ihm übertragenen Aufgabenstellungen ein. Bei Programmierarbeiten stellte Herr ... grundlegende Kenntnisse unter Beweis, die er konsequent anwendete. Dabei arbeitet er weitgehend selbstständig und ergebnisorientiert. Zusammenfassend schätzen wir ein, dass Herr... die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt hat." Vielen Dank
naja, hört sich recht befriedigend an.. also nichts besonderes aber auch nichts sehr gutes.. halt befriedigend Paul
Hallo, hört sich für mich auch wie eine "3" an. Weitere Infos und Details zu den ganzen "Verschlüsselungen" gibt es unter: http://www.zeugnisdeutsch.de/arbeitszeugnis/codes.php Gerd
Naja, das hört sich wirklich halt "nur" befriedigend an. Siehe auch hier: http://www.bau-job-online.de/arbeitszeugnis.html
also damit lässt sich kein blumentop gewinnen. "...stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt...", heißt also, dass er sich sicher bemühte, aber nicht mehr zu erwarten sein kann. von "befriedigend" kann hier in keinster weise ausgegangen werden; es zeigt tendenziell in richtung "genügend". daher auch die typische floskel "...stellte Herr ... grundlegende Kenntnisse unter Beweis..." sag mal, handelt es sich dabei um deine beurteilung? ich gehe davon einmal aus, denn wenn du für praktikanten zuständig sein würdest, solltest du solche beurteilungen verstehen/lesen können. also wenn es sich dabei um dein zeugnis handele sollt, würde ich aber zeitnah - das ist dein gutes recht - eine neues überarbeitetes verlangen. lass dir damit nicht allzu viel zeit.
Danke, für die Meinungen.. kann man gegen die Bewertung auch etwas machen, denn ich muss leider sagen, dasss ich mich nicht so einschätze. Auch ist die Bewertung von Leuten erstellt , worden die leider meine Arbeit fachlich nicht einschätzen können. Deshalb bin ich auch etwas sauer.
ich hab es doch bereits erwähnt: verlange ein neues zeugnis siehe auch mal hier: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,440121,00.html
mit "nur versuchen" wirst du im leben nicht weit kommen; zumindest nicht auf bestem wege
naja, wenn er es nicht revidieren will, was bleibt mir anderes übrig..
Es ist ein Praktikumszeugnis. Ich habe da nicht so die arbeitsrechtlichen Kenntnisse, aber mir kommt schon die Frage, ob es überhaupt arbeitsrechtliche Ansprüche des Praktikanten gibt? Im Arbeitsrecht besteht meines Wissens nach kurzer Betriebszugehörigkeit (Grenze ist mir nicht bekannt) gar kein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, sondern nur auf eine Bescheinigung. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei einem Praktikum nicht anders ist.
"...arbeitsrechtliche Ansprüche des Praktikanten..." Warum soll ein Praktikant diesbezüglich keine Rechte haben? Eine Beschäftigung als Praktikant hat ebenso wenig etwas mit der eines Angestellten in der Probezeit zu tun.
Skunk KaiNensy wrote: >> Warum soll ein Praktikant diesbezüglich keine Rechte haben? Google hilft, Grundlegendes steht hier: http://berufsstart.monster.de/13104_de-de_p11.asp Da steht z. B., dass zwar einerseits die Gewerbeordnung gilt, andererseits aber Details von Studienordnung und Vertragsgestaltung beeinflusst sind, pauschale Aussagen zu den Rechten des OP wird hier mangels Kenntnis dieser Hintergründe niemand machen können. Hier ist ein Beispiel eines nicht ganz unbekannten Arbeitgebers: http://www.mdr.de/praktika/963688.html Kernsätze: "Der Praktikant erhält einen schriftlichen Nachweis über Dauer und Inhalte des Praktikums. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht nicht." Grundsätzlich denke ich, dass der OP zufrieden sein sollte. Prüfern ist es freigestellt, eine 3 zu geben, nur in extremen Fällen könnte eine Klage dagegen Erfolg haben. Für Vorgesetzte im Praktikum dürfte ähnliches gelten.
Es war jetzt ein Praktikum mit anschließender Diplomarbeit. Insgesamt war ich 1 Jahre und 2 Monate in dem Institut mit Anstellung als HiWi.
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