Ich hatte im Februar dieses Jahres einen Unfall. Da der Unfall scheinbar von mir verursacht wurde verlangt nun eine "geschädigte" von mir aufgrund erlittener posttraumatischer Beschwerden einen gewissen Schadensbetrag. Das ganze ist auf dem Weg zur Berufsschule passiert. Die Betriebshaftpflicht meines Arbeitgebers wollte das nicht bezahlen... ich selber habe keine Haftpflicht, meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt ALG II Empfängerin und hatte damit auch keine Haftpflicht (oder haben ALG II Empfänger doch eine? Wenn ja, wo muss ich mich da melden?). Mein Vater hat noch eine Haftpflicht, da er aber schon lange alleine lebt nur eine Haftpflicht für Singles in der laut seinem Versicherungsmann keine Kinder mitversichert sind. Nun habe ich überall gelesen, dass Azubis bei den Eltern mit versichert sind.... denkste! ;( Kann mir hier vielleicht jemand sagen ob es wirklich Haftpflichttarife gibt, bei denen Kinder nicht mit versichert sind und ob ALG II Empfänger und damit auch deren Kinder haftpflichtversichert sind? Ansonsten habe ich die Sache ziemlich ignoriert und muss mich erstmal um einen Anwalt bemühen denke ich, die Sache wird langsam ernst. Vielen Dank für eure (hoffentlich vielzähligen) Ratschläge!
> selber habe keine Haftpflicht, meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt ALG > II Empfängerin und hatte damit auch keine Haftpflicht (oder haben ALG II > Empfänger doch eine? Wenn ja, wo muss ich mich da melden?). Ich kann da den Zusammenhang nicht erkennen. Eine Haftpflichtversicherung ist doch eine private Angelegenheit und die Versicherungsgesellschaften wird es nicht interessieren, welchen beruflichen Status man hat. (Man muss es halt bezahlen können.) Ich hoffe, dass es nicht zu zynisch klingt, aber eine Haftpflichtversicherung liegt irgendwo vielleicht 60 Euro im Jahr und auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt eine zu haben, ist es doch beliebig sinnvoll... Afaik gibt keine "automatische" Haftpflicht für ALG II Empfänger. > Nun habe ich überall gelesen, dass Azubis bei den Eltern mit versichert > sind.... denkste! ;( Ist ja meines Wissens so, aber halt nur, wenn eine solche Versicherung besteht. Die Versicherung deines Vaters solltest du nochmal genau prüfen, ich halte das für die einzige Möglichkeit.
Unfall mit dem Auto? Ist für sowas nicht die KFZ-Haftpflicht zuständig? Oder war es ein anderer "Unfall"? Was heisst eigentlich "scheinbar von mir verursacht" und ""geschädigte""?? Warst Du bei dem "Unfall" nicht dabei? Falls doch solltest Du als erstes damit anfangen, zu Deiner Verantwortung zu stehen... nur so als Tip.
Eine Haftpflicht-Versicherung ist Privatsache, auch für ALG 2- Empfänger. Sie muß natürlich auch aus dem "Regelsatz" von 347 Euro bestriiten werden. Man wird sicherlich auf Dein Eikommen zurückgreifen wollen, aber das ist ja als Lehrling sicher nicht so üppig, daß Du über dem Selbstbehalt liegst. In dieser Konstallation hast Du keine guten Karten.:-( MfG Paul
Joah, "scheinbar" nur weil ich mich da nicht so 100% an den Unfallhergang erinnern kann... "geschädigte" weil ich der das mit den posttraumatischen Beschwerden nicht abkaufe. Ich war als Fussgänger unterwegs, Sie als Fahrerin in so ner Straßenbahn (diese Dinger, wo sich die Leute immer in drei Lagen drin stapeln). Da bin ich irgendwie gegen gelaufen. War aber alles nicht so heftig, die war schon relativ lahm die Bahn (jo und ich bin trotzdem rein gerannt :)).
Nenn mich weltfremd - aber in was für 'ner Straßenbahn stapeln sich die Leute in drei Lagen? Und wieso soll es einer Straßenbahn was ausmachen, wenn man dagegen läuft?
> Warst Du betrunken? Übermüdet und viel zu spät... > Nenn mich weltfremd - aber in was für 'ner Straßenbahn stapeln sich die > Leute in drei Lagen? Dezente Übertreibung... > Und wieso soll es einer Straßenbahn was ausmachen, wenn man dagegen > läuft? Der Straßenbahn nicht so sehr, geht um die Fahrerin (die erhebt privat Ansprüche)
> Ich war als Fussgänger unterwegs, Sie als Fahrerin in so ner Straßenbahn > (diese Dinger, wo sich die Leute immer in drei Lagen drin stapeln). Da > bin ich irgendwie gegen gelaufen. War aber alles nicht so heftig, die > war schon relativ lahm die Bahn (jo und ich bin trotzdem rein gerannt Aha. Dir geht's gut und es sind alle Gliedmaßen da, wo sie hingehören? Wenn ja, dann hat sie dich ja nicht so schlimm erwischt und ihre posttraumatischen Beschwerden sollten nicht ganz so wild sein. Such dir nen guten Anwalt, der kann die dann zerlegen, wenn sie es drauf ankommen lässt ;) Die Straßenbahnfahrer die man hier so sieht, fahren auch nach der Devise erst hupen, dann nicht bremsen, egal ob da was im Weg ist. Eigentlich ein Wunder, dass so selten wer überfahren wird.
> Dir geht's gut und es sind alle Gliedmaßen da, wo sie hingehören? Ja, hatte ein paar Beschwerden... tat schon gut weh, aber äußerlich nur ne kleine Platzwunde. Jo, wenn die schneller reagiert hätte, hätte das nicht passieren müssen. War aber trotzdem meine Schuld. > Such dir nen guten Anwalt, der kann die dann zerlegen, wenn sie es drauf > ankommen lässt ;) Das hoffe ich auch, ich denke mal da wird zumindest nicht das raus kommen was die momentan verlangen (ungefähr 2k euro Schmerzensgeld und 700 Verdienstausfall - warum eigentlich Verdienstausfall? Der wird doch vom Arbeitgeber weiter bezahlt... höchstens der Arbeitgeber hätte da einen Anspruch denke ich...)
Hi du musst schon genauer schreiben was pasiert ist man wird aus deien aussagen nicht schlao
Also ein Verkehrsunfall. Gab's denn da irgendwie ein Gerichtsverfahren, Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren? Wenn ja, wie ist das ausgegangen?
Noch gibt's nur Schreiben von der Anwältin der Geschädigten. Noch kein Verfahren. Immer mit dem Hinweis auf einer möglichen gütlichen Einigung und der Androhung die Forderungen gerichtich geltend zu machen.
moin, der Hinweis ist nur ein Hinweis darauf, dass es vor Gericht für die Klägerin noch weniger gibt. Also wenn es auf einer abgesperrten Strecke (z.B. Mittelstreifen) pasiert ist sieht es wohl nicht so gut aus. Aber wenn es z.B. vor dem Bahnhof passierte hast du bestimmt gute Karten. Da ist es ja nicht gerade Übersichtlich. Anwalt würd ich evtl trotzdem nehmen, der kann bei der BG noch mal druck machen. Außerdem sind 2000,- doch sehr viel für "schmerzen", oder? Ich denke doch, dass die Leute nach solchen Vorfällen sofort betreut werden. 2000,- gibt für nen Kieferbruch, wenn du 2,5 Monate nur Brei bekommst. Interessant wäre, ob du gegen die Bahn gelatscht bist oder die Bahn dich angefahren hat. Bist du in einer Gewerkschaft? Die haben doch die skurilsten Versicherungen (Krankentagegeld vom 10. bis zum 5. Tag oder so). Wenn ich das nächste Mal in Bremen bin werd ich mich vor Bahnen besonders in acht nehmen... N8
Du solltest den Spieß umdrehen. Nimm dir einen Anwalt, der dann deinerseits eine Schmerzensgeldforderung an die schickt, weil sie dich ja schließlich angefahren hat.
Ist das kein Wegeunfall da es auf dem Weg zur berufschule passiert ist? Ist da nicht die Berufsgenossenschaft zuständig?
Klagen kann sie viel, wenn bei Dir nix zu holen ist, dann kann sie zugesprochen bekommen, was sie will, bekommen tut sich dann trotzdem nix. Rechtsberatung ist im Internet nicht zulässig aber einen Anwalt solltest Du mal um Rat fragen, denn eine solche Klage hätte IMHO nur Aussicht auf Erfolg, wenn man Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte, also zB dass Du gegen die Bahn gelaufen bist, weil Du einen zu lauten Kopfhörer aufhattest und die Bahn nicht gehört hast. Wenn die Betreibergesellschaft der Bahn bisher keine Ansprüche gegen Dich gestellt hat, denke ich sieht es für die Fahrerin erst recht nicht gut aus. Sieht so aus als wollte da mal wider jemand ein bisschen seien Rechtsschutzversicherung zur Kasse bitten ...
> Noch gibt's nur Schreiben von der Anwältin der Geschädigten. > Noch kein Verfahren. Wie, ein Verkehrsunfall und nicht mal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Dich? Hast Du kein Büßgeldbescheid (vulgo Strafzettel) bekommen? Dann bist Du ja überhaupt nicht schuld!?!? Oder kappierst Du den Unterschied zwischen Zivilverfahren (Unfallgegner gegen Dich) und Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren (die BRD gegen Dich) nicht? Geh zum Anwalt. Du kennst Dich offensichtlich überhaupt nicht aus. Ansonsten läufst Du Gefahr, übers Ohr gehauen zu werden...
Meine Meinung: Die Anwältin bzw. die "Geschädigte" kontaktieren und ihr Deine finanzielle Situation verklickern (Azubi + keine Haftpflicht). Vielleicht erledigt sich das Ganze dann von alleine, wenn die beiden Damen bemerken, dass bei Dir (und bei Deinen Eltern) nichts zu holen ist. Ich denke, ein freundliches Gespräch kann da einiges bewegen. Bekommen wir denn hier langsam amerikanische Verhältnisse, dass jeder jeden wegen Nichtigkeiten verklagt?
Hallo, Ist halt immer die frage ob es wirklich nichts zu holen gibt. Und wenn sie einen richtigen Titel erwirbt ist dieser 30 Jahre lang gültig. Gruß Roland
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