Nach zwölf Wochen an dem gleichen Einsatzort werden die Tagesspesen versteuert. Gilt das auch für die vergüteten Fahrkosten ?. Verlängert Urlaub die zwölf Wochen ?.
3 Monate am gleichen Arbeitsplatz = keine Wechselorttätigkeit. Sprich Wegegeld, Spesen etc. müssen als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Das ganze lässt sich mit der HomeOffice Klausel im Arbeitsvertrag umgehen.
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