Hallo, hab da mal eine Frage zur GPL, genauer LGPL. Hab versucht mich da mal durchzuwühlen, aber irgendwie hab ich es nicht richtig gefunden. Es heißt ja immer wenn man an GPL Code benutzt/verändert steht dieser auch unter GPL. Meine Frage ist jetzt, muss ich meinen Code veröffentlichen wenn ich GPL Code verwende, den Code aber nicht in einem Produkt verwende sondern "nur so privat zu hause". Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist? Danke und Gruß PP
Wenn der Code verändert wird und nur innerbetrieblich oder privat
eingesetzt wird muss das Derivat nicht veröffentlicht werden.
Nur wenn ein Produkt verkauft wird ist dies der Fall.
> Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist?
Die Veröffentlichung muss zum Selbstkostenpreis erfolgen und darf
niemanden ausschließen. Selbstkosten setzten sich zusammen aus
Datenträger, Porto und Handling. Diese dürfen nicht übermäßig sein.
Mögliche Wege:
-Gegen Einsendung eines Schecks/Bargeld wird dir ein Datenträger mit dem
Code zugesandt.
-Veröffentlichung im Internet über Webseiten
Jetzt sag erstmal konkret, ob es um GPL oder LGPL geht. Das sind nämlich zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Davon abgesehen kannst du, solange du den unter der GPL/LGPL stehenden Code nicht weitergibst (original oder verändert) damit machen was du willst. Beide Lizenzen stützen sich nämlich auf das Copyright, welches überhaupt erst beim Weiterverteilen von Code an dem du kein Copyright besitzt zum Tragen kommt.
Alexander Schmidt wrote:
> Nur wenn ein Produkt verkauft wird ist dies der Fall.
Das entscheidende Kriterium ist nicht der Verkauf, sondern die
Weitergabe von Objektcode außerhalb des eigenen Betriebs bzw. Haushalts,
egal ob kostenlos oder gegen Geld. Sobald man das macht, muß man den
zugehörigen Quellcode verfügbar machen.
Alexander Schmidt wrote: >> Und wie muss eine Veröffentlichung aussehen so das sie GPL konform ist? > > Die Veröffentlichung muss zum Selbstkostenpreis erfolgen Wo hast du denn das gelesen? “You may charge any price or no price for each copy that you convey...” (GPLv3) “You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, ...“ (GPLv2 -- nur “a fee”, kein Wort über die Höhe, und das ist laut RMS Absicht) Der Punkt ist nur: du kannst zwar einen Tausender für die Kopierarbeit verlangen, aber wenn dir jemand den Tausender bezahlt hat, dann ist es sein gutes Recht, den Code hinterher auch komplett kostenlos an jeden weiterzugeben, wenn ihm danach ist.
Jörg Wunsch schrieb: “You may charge any price or no price for each copy that you convey...” (GPLv3) Hallo Jörg, ich habe die GPLv3 Lizenz noch nicht sorgfältig gelesen, daher überrascht mich obiges Zitat doch etwas. (GPLv2 habe ich gelesen -- mehrmals.) Zunächst "any price or no price": "Any price" umfasst doch "no price" -- was haben sich die Juristen bei der Formulierung gedacht? Aber das wesentliche: "any price" hieße ja, es kann beliebig viel Geld verlangt werden. Wird mehr als 1000 Milliarden Euro verlangt, wird sich das kaum jemand leisten können, die Quelltextweitergabe ist dann praktisch vollständig unterdrückt. Was mögen die Autoren sich dabei gedacht haben? Gruß Stefan Salewski
Man muß zwischen der Weitergabe von Binaries und der Weitergabe der Sourcen unterscheiden. Für die Binaries darf man beliebig viel verlangen, ist dann aber verpflichtet, die Sourcen entweder gleich mitzuliefern oder jedem der sie haben will zum Selbstkostenpreis abzugeben (GPLv2):"[...] to give any third party, for a charge no more than your cost of physically performing source distribution, [...]". Ich habe gerade nicht die Zeit, das bei v3 nachzulesen, kann mir aber nicht vorstellen, daß sich das dort grundlegend geändert hat.
Du kannst ja die Kopie immer noch vom Geschäftsführer mit einer Million Jahresgehalt eigenhändig erledigen lassen. ;-)
> Meine Frage ist jetzt, muss ich meinen Code veröffentlichen wenn ich > GPL Code verwende, den Code aber nicht in einem Produkt verwende > sondern "nur so privat zu hause". Eigentlich ist es ganz einfach, bei der GPL: Jeder, der das Binary bekommt, (auch "inhouse"), hat den rechtlichen Ansoruch auf den Source-Code.
Ah, danke, das hat erst mal weitergeholfen :) Muss bei der Weitergabe dann eigentlich der gesamte Code mitgeliefert werden, oder nur von dem Modul das der LGPL unterliegt? (nur mal so aus Intresse). In diesem Fall handelt es sich um die LGPL. Wollte das aber mal im allgemeinen wissen... Gruß PP
Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) schrieb am 12.02.2008 um 12:44 Uhr: >Du kannst ja die Kopie immer noch vom Geschäftsführer mit einer >Million Jahresgehalt eigenhändig erledigen lassen. ;-) Verstehe ich nicht! Angenommen eine kleine drei-Mann-Firma (oder auch Einzelperson) hat GPLv3 Code weiterentwickelt. Sie vertreiben das Binary, und wer will kann den Quelltext für 1000 Milliarden bekommen. Das ergibt doch keinen Sinn. Aber das ist hier wohl nicht der richtige Ort, um die GPL zu diskutieren.
Im Wikiartikel http://www.mikrocontroller.net/articles/Linux sind unter den Links zwei Chaosradio Express Podcasts verlinkt, in denen es um Frei Software und die GPL/LGPL geht. Vielleicht interessant, um beim beim Joggen oder Busfahren mehr zum Thema zu erfahren.
@Jörg: Das hab ich aus der c't, deren Rechtsabteilung ich in solchen Fragen durchaus etwas Kompetenz zutraue. In Wikipedia stehts übrigens genauso: http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License#Freiheiten
> "Any price" umfasst doch "no price" -- was haben sich die Juristen bei > der Formulierung gedacht? Das fragst du am besten einen Anwalt :) Diese Frage hier zu stellen ist so, als würdest du einen Anwalt fragen was sich ein Programmierer wohl bei einer bestimmten Zeile Code gedacht hat, die du nicht verstehst. Soweit ich weiß sind die Anwälte der FSF recht fähig, also wird diese Formulierung wohl ihren Sinn haben. (und bevor die üblichen Stimmen schreien wie blöd die Juristen sind dass sie es so umständlich Formulieren: wenn es nötig ist, dann ist es eben nötig, genau wie bei Programmiersprachen) > Angenommen eine kleine drei-Mann-Firma (oder auch Einzelperson) hat > GPLv3 Code weiterentwickelt. Sie vertreiben das Binary, und wer will > kann den Quelltext für 1000 Milliarden bekommen. Das ergibt doch keinen > Sinn. Die Details stehen in Abschnitt 6 der GPL v3. In Kurzform: Entweder du schickst den Code gleich mit, oder du sendest ihn auf Anfrage nach, "for a price no more than your reasonable cost of physically performing this conveying of source". Du müsstest also dem Gericht erklären, dass 1000 Milliarden == "reasonable" :)
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