Hallo Leute http://www.mdr.de/mdr1-radio-sachsen/5067649.html Hat schon einer Erfahrung damit ? Gruß
Hi @juppi Könnte auch Informationen gebrauchen. Gruß
Hallo leute Gibt es den Keinen der hiermit schon Erfahrung gemacht hat. Erstaunlich? MfG
jahresendprämien unterlagen in der ddr n i c h t der sozialversicherung und wurden daher auch bei der rentenberechung nicht berücksichtigt. das genannte bsg urteil ist eine einzelfallentscheidung. hierzu sollte man sich das urteil mal genau durchlesen und nicht einfach pauschalisieren. wenn es alle betreffen würde, würden die gewerkschaften schon ihr übriges tun. wenn also jahresendprämien nicht der sozialversicherung unterlagen, mit der folge das es auch keine nachweise darüber gibt, warum sollten sie dann nach bundesrecht anerkannt werden?
hallo
>warum sollten sie dann nach bundesrecht anerkannt werden?
es ist anerkannt für bestimmte Bereiche.
Brauche antworten und Beispiele, keine Fragen.
Danke aber für die Interesse.
MfG
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