Hi, ich fange ab Mai an als Entwicklungsingenieur zu arbeiten und wohne ca. 27km von meinem Arbeitsplatz entfernt d.h. ich bekomme für jeden gefahrenen Km 0.30 Euro. Da ich mich mit der Steuer überhaupt nicht auskenne würde ich gerne wissen was es heist die gefahrenen Km von der Steuer abzusetzen? Ich verdiene 40000 Euro im Jahr. Bekomme ich nun für die gefahrenen Km am Jahresende das Geld welches ich als Steuer bezahlen musste wieder? Rechnung: 0,30 Euro 27km 2 (Fahrten am Tag) = 16,20 Euro/Tag 16,20 Euro 5 Tage 4 Wochen = 324 Euro/Monat 324 Euro * 12 Monate = 3888 Euro/Jahr Heist das das ich 3888 Euro nach meiner Steuererklärung wieder bekomme? Gruß Marco
Radio Eriwan antwortet: Jein. Nach der neuen Regelung werden erst gefahrene Kilometer > 20 km angerechnet, in Deinem Falle müßtest Du die Rechnung demnach mit 7 km wiederholen. Außerdem zählt nur die einfache Entfernung, also nix mit Hin- und Rückfahrt, sondern nur eine Fahrt (viele geben 'aus Unwissenheit' die doppelte Strecke an, ist aber nicht richtig). Für die Anzahl der Arbeitstage nimmt das Finanzamt m.W. pauschal 220 Tage pro Jahr an (ist für Leute mit viel Urlaub oder Krankheitstagen ganz nett, die kommen nämlich sonst auf weniger Tage).
Also, erstmal muss das Finanzamt das als Außeneinsatz anerkennen. Beim regelmäßigen Arbeitsort kannst du nur EUR 0,30 pro Entfernungskilometer auf der kürzesten Fahrstrecke absetzen - also höchstens EUR 8,10 pro Tag, wenn's nicht kürzer geht. Dabei ist egal, ob Kopfsteinpflaster oder Autobahn oder was auch immer. Und mehr als 230 Tage (= 52 * 5 Arbeitstage - 30 (Feiertage + Urlaub) pro Jahr wird dir das Finanzamt auch nicht anerkennen. Damit kannst du dann EUR 1.863,-- absetzen. Und die sind dann Gewinnminderung und werden dir von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Zurück kriegst du dann die Steuern für eben diese Differenz. Also momentan höchstens ca. 40% davon. (Sorry, habe den aktuellen Maximalsatz nicht im Kopf.) Und damit liegt die Erstattung höchstens in der Gegend von EUR 750,--. Tut mir echt leid! virtuPIC
@Marco Blum Du bekommst nicht den errechneten Betrag aus der Kilometerleistung, sondern den Steueranteil darauf zurück. Das heißt, der Staat zahlt dir nur die Steuern zurück, die du über die Lohnsteuer auf den errechneten Betrag (Kilometerleistung) abgezogen bekommen hast, nicht aber den Betrag selbst. Um das zu berechnen müßte man deinen persönlichen Einkommenssteuersatz kennen.
Danke für eure antworten. Hat mit sehr weitergeholfen und ich denke ich werde einfach näher an den arbeitsplatz heranziehen. Gruß Marco
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