Forum: Offtopic Ebay, Artikel nicht bezahlt


von Mike M. (mikeii)


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Hi,

in letzter Zeit kommen immer mehr Emails in folgender Form ins Haus:

"ja ich brauch das Ding nicht mehr, hab ich gestern zum Geburtstag 
bekommen"

Und das, nachdem ich 2 Wochen auf das Geld warten muss.

Die 200 Euro die ich erwarte bekomme ich also nun auch mal wieder nicht.

Langsam hab ich die Nase voll und würde das gerne rechtlich einfordern.

Wie läuft sowas denn mit einer Rechtschutzversicherung ab?

Hat da jemand Erfahrung damit?

Danke

von Johnny B. (johnnyb)


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Ich denke das geht ganz normal über das Betreibungsamt / Zahlungsbefehl.

von Robert L. (lrlr)


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IANAL !!

durch deine Frage hab ich diesen (SEHR) interessanten Beitrag gefunden:

http://www.on-anwalt.de/news/news.php?id=5

es stellen sich ein paar fragen:

>in letzter Zeit kommen immer mehr Emails

das klingt so als KÖNNTE
der Richter (oder besser der Anwalt der dich vorher beraten wird) u.U: 
auf die idee kommen, dass du "etwas viel" verkaufst und u.U: 
gewerblicher Händler bist..

DANN schauts schlecht für dich aus.. (siehe Rückgaberecht bis 14 nach 
lieferung..)

wenn nicht (du also nur privat + gebrauchtes "zeug" verkaufst): musst du 
u.U  trotzdem  zuerst LIEFERN! dann (Gerichtliches) Mahnen usw. usw.

ansonsten kannst höchstens den "dir entstandenen schaden" (also nix) 
einklagen

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mike Mike schrieb:
> Wie läuft sowas denn mit einer Rechtschutzversicherung ab?

Genau einmal, danach hast du keine solche mehr. ;-)

von Icke ®. (49636b65)


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Mike Mike schrieb:

> Langsam hab ich die Nase voll und würde das gerne rechtlich einfordern.

Das geht zwar prinzipiell, ist aber nicht ganz so einfach. Unter anderem 
müßte die Artikelbeschreibung einen juristisch korrekt formulierten 
Anhang besitzen, in dem das Rücktrittsrecht ausgeschlossen wird sowie 
Vertragsstrafen vereinbart werden und und und...
Dann müßtest du zunächst beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. 
Auf den kann der Gegner Einspruch erheben. Tut er das nicht, wird ihm 
ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, dem er auch noch mal 
widersprechen kann. Wenn es hart auf hart kommt, mußt du evtl. noch 
zivilrechtlich klagen und verlierst möglicherweise.
Der Rechtsweg lohnt sich eigentlich nur bei sehr hochwertigen, sprich 
teuren Artikeln. Ansonsten die Spasten bei ebay verpetzen. Nützt i.d.R. 
aber auch nicht viel, die melden sich halt unter anderem Namen neu an.

Ich hab die Schnauze schon lange voll und kaufe/verkaufe nur noch in der 
Bucht, wenn es gar keine Alternativen gibt.

> Wie läuft sowas denn mit einer Rechtschutzversicherung ab?

Du mußt deinen Versicherer vorher kontaktieren, ob der Fall gedeckt 
wird. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zahlst du allerdings aus 
eigener Tasche.

von Johnny B. (johnnyb)


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Icke ®. schrieb:
> Unter anderem
> müßte die Artikelbeschreibung einen juristisch korrekt formulierten
> Anhang besitzen, in dem das Rücktrittsrecht ausgeschlossen wird sowie
> Vertragsstrafen vereinbart werden und und und...

Glaube ich nicht, dass das nötig ist. Klickt einer auf den "Kaufen" 
Knopf, dann ist der Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande 
gekommen.
Auch ohne Kleingedrucktes kann nicht einfach so von Verträgen 
zurückgetreten werden wenn eine Partei plötzlich Lust dazu hat.
Ausserdem gibt es von Ebay selbst noch AGB's, aber habe die nie 
durchgelesen. Aber dort steht wahrscheinlich auch noch das eine oder 
andere drin, was hier relevant ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Johnny B. schrieb:
> Auch ohne Kleingedrucktes kann nicht einfach so von Verträgen
> zurückgetreten werden wenn eine Partei plötzlich Lust dazu hat.

Prinzipiell richtig, aber wenn du versuchst, das einzuklagen, wirst
du wohl nur selbst noch krank davon.  Hast du eine Ahnung, wie lange
so eine Zivilklage braucht?

von Jörg S. (joerg-s)


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Man sollte den umwilligen Käufer zumindest zwingen den Kauf bei eBay zu 
stornierem, damit keine eBay Gebühren anfallen. Denn das ist doch wohl 
hier der größte Knackpunkt. Wenn einer es nicht kaufen will wäre das ja 
noch soweit verschmerzbar, aber bei einer erfolgreichen Versteigerung 
fallen ja Gebühren an.
Und wie Johnny B. schon geschrieben hat ist mit erfolgreicher Auktion 
ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn man Lust und Zeit hat 
könnte man den einklagen :)

von Icke ®. (49636b65)


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Johnny B. schrieb:
> Klickt einer auf den "Kaufen" Knopf, dann ist der Vertrag zwischen den
> beiden Parteien zustande gekommen.

Soweit die Theorie. Auch bei Privatverkäufen gelten grundsätzlich 
Gewährleistungs- und Rücktrittsansprüche, sofern sie nicht im 
Angebotstext WIRKSAM ausgeschlossen werden. Solche häufig zu findenden 
Formulierungen wie:
"Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme" sind äußerst streitbar 
und werden vom Gericht nicht zwangsläufig anerkannt.
Selbst wenn der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist, muß man das 
Recht auch durchsetzen. Und das geht halt nur über den Weg 
Mahnbescheid/Klage. Dabei besteht allerdings das Risiko, zu verlieren 
und auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben. Muß jeder selber wissen, 
ob sich das im konkreten Fall lohnt. Wegen eines für 20€ verkauften 
Handys würde ich mir das z.B. nicht antun.

> Ausserdem gibt es von Ebay selbst noch AGB's

Ebay interessiert sich in erster Linie für seine Einnahmen, für den Rest 
nur wenig. Ich habe selbst erlebt, daß ein notorischer Spaßbieter noch 
wochenlang sein Unwesen treiben durfte, obwohl er von mir und einigen 
anderen Verkäufern gemeldet wurde.

von Paul B. (paul_baumann)


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Ich habe hier den gleichen Ärger: Vor 2 Wochen verkaufte ich einen
Prozessor und nach dem Ende der Auktion teilte mir der Käufer mit, daß
er noch einen ersteigert habe und meinen nicht mehr brauche.

Ich bestand darauf, daß er ihn abnimmt. Er aber schließt die Kauf-
abwicklung nicht ab und teilt mir mit, daß er von mir nichts mehr hören
wolle.

Ich habe jetzt den nicht bezahlten Artikel bei Ebay gemeldet und wartete
nun darauf, was passiert.

Daraufhin kam eine Meldung von Ebay, daß die Klärung des Falles eie 
Antwort vom Käufer erfordere. Kunststück: Der gibt keine....

:-(
MfG Paul

von Michael K. (charles_b)


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Icke ®. schrieb:
>
>> Wie läuft sowas denn mit einer Rechtschutzversicherung ab?
>
> Du mußt deinen Versicherer vorher kontaktieren, ob der Fall gedeckt
> wird. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zahlst du allerdings aus
> eigener Tasche.

Zumindest bei meiner Versicherung ist das so, dass sie erst zahlen, wenn 
es zum Gerichtsverfahren kommt.

von Icke ®. (49636b65)


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Michael K-punkt schrieb:

> Zumindest bei meiner Versicherung ist das so, dass sie erst zahlen, wenn
> es zum Gerichtsverfahren kommt.

Genau deswegen mußt du vorher fragen. Meine (HUK) zahlt den Anwalt auch 
bei außergerichtlichen Einigungen. Ich durfte sie bei 
Bußgeldangelegenheiten schon mehrmals in Anspruch nehmen, ohne daß mir 
gekündigt wurde.

von Michael K. (charles_b)


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Icke ®. schrieb:
> Ich durfte sie bei
> Bußgeldangelegenheiten schon mehrmals in Anspruch nehmen, ohne daß mir
> gekündigt wurde.

Ich bin auch bei der HUK. Das "dürfen" beruht aber wohl auf Kulanz und 
Freundlichkeit - daher ist so wie du sagst VORHER FRAGEN wichtig.

Oft kann aber das Vortragen des Falls bei der Versicherung vielleicht 
schon helfen, dass von dort ein Hinweis kommt, wie man nun vorzugehen 
habe.

von (prx) A. K. (prx)


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Bevor man nun die grosse Rechtsmühle anwirft: Wie hoch ist denn der 
Schaden? Also der Streitwert. Der Produktpreis ist es ja nicht, 
höchstens die Differenz zu einem neuen diesmal erfolgreichen Verkauf. 
Wenn man die Arbeitszeit mitrechnen will, dann hat man schnell 
gewerblichen Verkauf an der Backe und dann hat man wie oben schon 
skizziert sowieso verloren.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Tja, solche Sachen häufen sich leider.
Der Rechtsweg ist gangbar, aber mühsam. Am (erfolgreichen?) Ende kann es 
immer noch passieren, dass du ausser einem Wisch, der dir formal Recht 
gibt, dennoch nichts in der Hand hast, weil es nichts zu holen gibt.
Ebenso das Verhalten von ebay. Ich kenne schon verdammt viele, die mit 
diesem Laden nichts mehr zu tun haben wollen. Das wird wohl auch 
irgendwann der Todesstoss für dieses Unternehmens werden.

von (prx) A. K. (prx)


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H.joachim Seifert schrieb:

> Das wird wohl auch
> irgendwann der Todesstoss für dieses Unternehmens werden.

Deren Hauptgeschäft dürfte längst der gewerbliche Verkauf sein.

von Michael S. (technicans)


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Icke ®. schrieb:
> ... ohne daß mir gekündigt wurde.
Keine Kunststück wenn deine Fälle rechtens waren und die Versicherung
nie zahlen musste weil der unterlegene ja die Kosten zu tragen hat.
Dann ist da ja auch noch das Problem der Selbstbeteiligung die einem
davor bewahrt Kleinkram juristisch ein zuklagen.
Im Moment hab ich ein Problem mit der Post die mir für ein Paket
drei mal Porto abgezogen hat, wovon ich 2 Buchungen stornieren lies.
Auf Forderungen und Mahnungen habe ich Widerspruch eingelegt, aber
mahnen tun die munter weiter. Die haben alle Möglichkeiten der
Klärung aber niemand hat bisher Kontakt mit mir aufgenommen.
Werde die wohl voll auflaufen lassen müssen weil ich im Recht bin
und das auch beweisen kann. Was ist das bloß für ein Drecksladen?

H.joachim Seifert schrieb:
> Das wird wohl auch
> irgendwann der Todesstoss für dieses Unternehmens werden.

Von einem Weltkonzern der Millionengewinne erwirtschaftet?
Eher gefriert die Hölle. Es gibt genug Leute die sich da immer wieder
neu hinein ziehen lassen.

von Icke ®. (49636b65)


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Michael S. schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> ... ohne daß mir gekündigt wurde.
> Keine Kunststück wenn deine Fälle rechtens waren und die Versicherung
> nie zahlen musste weil der unterlegene ja die Kosten zu tragen hat.

Es ging in allen Fällen um Einsprüche zu Bußgeldbescheiden, d.h. die 
Versicherung mußte IMMER zahlen. Den Anwalt sowieso, der da pauschal 
>400€ nimmt, und bis auf einen Fall auch die Gerichtskosten. Rechne ich 
allerdings die jährlichen Beiträge (~300€) dagegen auf, ergibt sich 
immer noch ein dickes Plus zugunsten der HUK.

von Super G. (Gast)


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Nun, wenn Du Dich auf einen Rechtsstreit einlässt wirst Du davon nur 
schlechte Laune bekommen.

In der Regel hat man nach der Auktion doch die vollständigen 
Kontaktdaten seines Gegenüber. Damit kann man doch kreativ agieren. 
Waren per Nachnahme an die Adresse liefern lassen, die Adresse bei 
Kundenkarten und Preisausschreiben angeben usw. usw.

von Michael S. (technicans)


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Icke ®. schrieb:
> Es ging in allen Fällen um Einsprüche zu Bußgeldbescheiden, d.h. die
> Versicherung mußte IMMER zahlen. Den Anwalt sowieso, der da pauschal
>>400€ nimmt, und bis auf einen Fall auch die Gerichtskosten. Rechne ich
> allerdings die jährlichen Beiträge (~300€) dagegen auf, ergibt sich
> immer noch ein dickes Plus zugunsten der HUK.

Ne, muss sie nicht. Wenn ein Einspruch Erfolg hatte zahlt die
Landeskasse den Anwalt und nicht die Versicherung.
Daher ist das auch unschädlich. Ich hab da auch schon mal eine 
Rechtschutzversicherung Übergebühr beansprucht bis die mir dann
die rote Karte gezeigt haben und mich raus schmissen wegen zu
vieler Fälle die zu deren Lasten ging. Das war aber noch nicht
mal das schlimmste. Ich bekam dann zwei Jahre keine andere 
Rechtsschutzversicherung, teilweise noch nicht mal angeboten.
Damals war ich bei der Advocat, heute bin ich auch in der HUK.

Das ein Anwalt Pauschalen nimmt wäre mir neu. Gewöhnlich ist der an
die Gebührenordnung gebunden und das ist vom Streitwert abhängig.

Super Grobi schrieb:
> Nun, wenn Du Dich auf einen Rechtsstreit einlässt wirst Du davon nur
> schlechte Laune bekommen.

Nicht, wenn du im Recht bist.

von Icke ®. (49636b65)


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Michael S. schrieb:

> Ne, muss sie nicht. Wenn ein Einspruch Erfolg hatte zahlt die
> Landeskasse den Anwalt und nicht die Versicherung.

Das gilt nur, wenn der Bußgeldbescheid komplett zurückgenommen wird 
(Freispruch), aber nicht, wenn er nur herabgesetzt oder abgewandelt wird 
(Vergleich).

> Das ein Anwalt Pauschalen nimmt wäre mir neu. Gewöhnlich ist der an
> die Gebührenordnung gebunden und das ist vom Streitwert abhängig.

Im Verkehrsrecht ist die Gebühr leider nicht vom Streitwert abhängig, da 
gelten bestimmte Sätze. Da ich die Anwälte auch schon selbst bezahlt 
habe, kenn ich deren Höhe. Das ist um so ärgerlicher, wenn man an eine 
taube Nuß gerät, die 400 Öcken kassiert und dann eine Rücknahme des 
Einspruchs "empfiehlt". Dazu brauch ich keinen Rechtsverdreher.

Nachtrag:

http://www.anwalt-berlin.de/anwaltsgebuehren_gerichtskosten/gerichtsgebuehren_prozesskosten.htm

von Michael S. (technicans)


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Icke ®. schrieb:
> wenn man an eine taube Nuß gerät

das ist nach meiner Erfahrung die Regel. Ordentliche Arbeit macht da
keiner, selbst wenn er Erfolgreich ist. Eine Zitterpartie ist es meist
bis zu letzt, denn bezahlt werden die immer, egal ob sie was leisten
oder nicht.

von Icke ®. (49636b65)


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Michael S. schrieb:

> das ist nach meiner Erfahrung die Regel.

Jep, einer von 10 taugt was. Hier vor Ort hab ich zum Glück einen 
wirklich fähigen, aber auswärts muß man ja irgendeinen aus dem 
Telefonbuch nehmen. In den letzten drei Jahren hab ich dank massiver 
PS-Abrüstung allerdings keinen mehr gebraucht =8-P

von Michael S. (technicans)


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Icke ®. schrieb:
> wirklich fähigen

Na, fähig werden die schon alle, aber nicht eben motiviert sein,
auch für Lau einem Rechtsuchenden wirklich zu helfen, wenn daran
nicht viel zu verdienen ist. Man sagt auch die Anwälte wären die
Hüter des Rechts, aber einige nehmen das wohl nicht so genau.

von Icke ®. (49636b65)


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Michael S. schrieb:

> Na, fähig werden die schon alle, aber nicht eben motiviert sein,
> auch für Lau einem Rechtsuchenden wirklich zu helfen

Für lau unterhalten die sich noch nichtmal mit dir. Die erste Frage ist 
meist: "Haben sie eine Rechtsschutzversicherung?".
Ich habe prinzipiell nix einzuwenden, daß Anwälte gutes Geld verdienen. 
Aber wenn ich ihnen vier blaue Scheine auf den Tisch lege, im Voraus 
natürlich, DANN HABEN DIE GEFÄLLIGST MOTIVIERT ZU SEIN! Für die Kohle 
müssen sie sich bitteschön was einfallen lassen und brauchen mir nicht 
mit Rückziehen des Einspruchs zu kommen. Ist mir zweimal auswärts 
passiert, beide Male habe ich abgelehnt, beide Male haben die Anwälte 
weitgehend sprachlos daneben gesessen, ohne aussichtsreiche Ideen 
vorzubringen, während ich den Richter besülzt habe. Im einen Fall bin 
ich mit 35€ Verwarngeld statt 3 Punkten davongekommen, im anderen konnte 
ich wenigstens ein paar Wochen Aufschub erwirken, bis meine alten Punkte 
gelöscht waren.

Mein hiesiger Anwalt ist aus anderem Holz. Der zieht wirklich alle 
Register, weiß Unmengen an juristischen Tricks, auf die man gar nicht 
kommen würde und wenn sich partout kein Angriffspunkt bietet, um den 
Einspruch zu kippen, dann handelt er zumindest irgendwas aus, um die 
Strafe zu mildern. AUf jeden Fall hat er sein Geld bisher immer 
erarbeitet.

von Michael S. (technicans)


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Icke ®. schrieb:
> Michael S. schrieb:
>
>> Na, fähig werden die schon alle, aber nicht eben motiviert sein,
>> auch für Lau einem Rechtsuchenden wirklich zu helfen
>
> Für lau unterhalten die sich noch nichtmal mit dir. Die erste Frage ist
> meist: "Haben sie eine Rechtsschutzversicherung?".
Wenn der Streitwert gering ist, schon. Gut, Verkehrsrecht ist dann
wieder eine andere Liga. Ich meinte das allgemein.
> Ich habe prinzipiell nix einzuwenden, daß Anwälte gutes Geld verdienen.
Dann muss aber auch die Leistung stimmen, also Pro und Contra müssen
da als Entscheidungshilfe rüberkommen, aber bei den meisten ist
nur denkste, überlass das mal dem Anwalt.
> Aber wenn ich ihnen vier blaue Scheine auf den Tisch lege, im Voraus
> natürlich, DANN HABEN DIE GEFÄLLIGST MOTIVIERT ZU SEIN! Für die Kohle
> müssen sie sich bitteschön was einfallen lassen und brauchen mir nicht
> mit Rückziehen des Einspruchs zu kommen.
Du glaubst gar nicht wie schnell die sich um 180° drehen wenn sich die
Rechtsangelegenheit in Arbeit ausartet. Den Optimismus den die bei der
Mandatsanbahnung versprüht haben ist dann längst vergessen.
So eine Mandatsverweigerung hatte ich auch mal. Glücklicher Weise hat
ein anderer das dann wieder gebogen bekommen. Den hatte ich dann über
ein Jahrzehnt mit wechselhaftem Erfolg, aber als der dann immer
unzuverlässiger wurde, hat der dann die rote Karte bekommen.
> Ist mir zweimal auswärts
> passiert, beide Male habe ich abgelehnt, beide Male haben die Anwälte
> weitgehend sprachlos daneben gesessen, ohne aussichtsreiche Ideen
> vorzubringen, während ich den Richter besülzt habe. Im einen Fall bin
> ich mit 35€ Verwarngeld statt 3 Punkten davongekommen, im anderen konnte
> ich wenigstens ein paar Wochen Aufschub erwirken, bis meine alten Punkte
> gelöscht waren.
War denn das schon so kritisch? Als ich mit 19 Jahren einen Job als
Kundendienstler hatte, waren in sechs Monaten 14 Points in Flensburg
aufgelaufen und ich musste zur Schulung(oder wie das heißt).
Ein paar Monate später haben sie mich dann aus der Firma raus
geschmissen was mir mehr oder weniger auch recht war.
Reisetätigkeit steht seitdem bei mir auf der schwarzen Liste.
Seither hab ich nach dem ich die Punkte abgebaut habe, keine neuen
mehr bekommen.
> Mein hiesiger Anwalt ist aus anderem Holz. Der zieht wirklich alle
> Register, weiß Unmengen an juristischen Tricks, auf die man gar nicht
> kommen würde und wenn sich partout kein Angriffspunkt bietet, um den
> Einspruch zu kippen, dann handelt er zumindest irgendwas aus, um die
> Strafe zu mildern. AUf jeden Fall hat er sein Geld bisher immer
> erarbeitet.
Dann halt dir den mal warm, wenn der sein Geld Wert ist.

von Michael D. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:
> Ich habe hier den gleichen Ärger: Vor 2 Wochen verkaufte ich einen
> Prozessor und nach dem Ende der Auktion teilte mir der Käufer mit, daß
> er noch einen ersteigert habe und meinen nicht mehr brauche.
>
> Ich bestand darauf, daß er ihn abnimmt. Er aber schließt die Kauf-
> abwicklung nicht ab und teilt mir mit, daß er von mir nichts mehr hören
> wolle.

Ganz schön dreist...

Prinzipell würds mir da nicht mehr um die paar Euros gehen, die ich an 
Ebay verliere ohne Gewinn gemacht zu haben, sondern um die 
Unverschämtheit des Käufers.

Da möchte man am liebsten noch einmal ein wenig Geld drauflegen und 
diesem wen vorbeischicken der ihm die Arme bricht..

von Hans H. (loetkolben)


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Tip: Melde einen nicht bezahlten Artikel, und dir wird die 
Verkaufsprovision
wieder gutgeschrieben.

Leider gibt es immer mal Fälle, wo Leute nicht bezahlen.
Account von Eltern/Kindern mitbenutzt, Konto überzogen oder gesperrt,
was auch immer.

Am besten nicht aufregen ;-)

von Michael S. (technicans)


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Ich weiß nicht warum sich Verkäufer wegen ein paar Unannehmlichkeiten
künstlich aufregen. Wenn der Käufer gutes Geld bezahlt und bekommt
entweder nur Schrott, Mangelbehaftes, oder manchmal sogar gar nichts,
dann gehts den Verkäufern doch durch Vorkasse und andere Schutzmaßnahmen 
blendend.

von Icke ®. (49636b65)


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Michael S. schrieb:

> War denn das schon so kritisch?

Naja, 12 Punkte. Ein weiterer hätte wieder 2 Jahre durchhalten bedeutet. 
Und es war weniger als ein Monat bis zum Löschdatum.

von Oliver S. (phetty)


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Icke ®. schrieb:
> Naja, 12 Punkte. Ein weiterer hätte wieder 2 Jahre durchhalten bedeutet.

Eine MPU mit anschliessender Sicherheitsverwahrung der Fahrerlaubnis 
wäre in diesem Fall sicher ratsam gewesen.

von Sni T. (sniti)


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Michael S. schrieb:
> Ich weiß nicht warum sich Verkäufer wegen ein paar Unannehmlichkeiten
> künstlich aufregen.

Das habe ich dir glaube ich schon mal in einem anderen Thread erklärt. 
Weil das Geld kostet. Das Zeug, das man als Tauschmittel für Waren und 
Dienstleistungen einsetzen kann.

- eBaygebühren (auch wenn man einen Fall öffnet, aber nicht schließt)

- geringerer Verkaufspreis, da das Angebot schnell nach Preistreiberei 
aussieht

dazu kommt noch der Zeitaufwand. Man kann ja den Artikel nicht gleich 
wieder einstellen, sondern muss sich noch überlegen, ob der Käufer den 
am Ende doch noch mal will. Da wäre es wirklich wünschenswert, wenn eBay 
da konsequenter vorginge und solche Kandidaten sperren würde..

> Wenn der Käufer gutes Geld bezahlt und bekommt
> entweder nur Schrott, Mangelbehaftes, oder manchmal sogar gar nichts,
> dann gehts den Verkäufern doch durch Vorkasse und andere Schutzmaßnahmen
> blendend.

Schwachsinn. Als Käufer bist du rechtlich auf der besseren Seite. Und 
Vorkasse hilft dem Verkäufer genau was? Ich habe bisher bei eBay über 
200 Sachen gekauft, etwa 20 Teile verkauft. Bei den Käufen hatte ich 
noch nie Probleme, nur bei den Verkäufen mehren sich in letzter Zeit die 
Idiotenkäufer.
Mal davon abgesehen, das wohl niemand bei einem Verkäufer mit lauter 
negativen kaufen würde, den Käufer kann man sich aber nicht aussuchen 
(und nicht mal negativ bewerten).

von Icke ®. (49636b65)


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Oliver Stellebaum schrieb:

> Eine MPU mit anschliessender Sicherheitsverwahrung der Fahrerlaubnis
> wäre in diesem Fall sicher ratsam gewesen.

alter Spießer... ;-)

von Michael S. (technicans)


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Sni Ti schrieb:
> - eBaygebühren (auch wenn man einen Fall öffnet, aber nicht schließt)
Die werden dem Verkäufer erstattet wenn der Käufer zurücktritt.
Wenn der Käufer den Rücktritt allerdings nicht bestätigt ist das
natürlich doof.
> - geringerer Verkaufspreis, da das Angebot schnell nach Preistreiberei
> aussieht
Da habe ich andere Beobachtungen gemacht.
> dazu kommt noch der Zeitaufwand.
Zeit ist für einen Privatverkäufer irrelevant. Dafür ist es Steuerfrei.
> Man kann ja den Artikel nicht gleich
> wieder einstellen, sondern muss sich noch überlegen, ob der Käufer den
> am Ende doch noch mal will.
Deswegen ja auch der Aufwand mit dem Rücktritt der aber auch etwas
effizienter sein könnte.
> Da wäre es wirklich wünschenswert, wenn eBay
> da konsequenter vorginge und solche Kandidaten sperren würde..
Ebay muss die Interessen beider Seiten berücksichtigen und will sich
daher so wenig wie möglich einmischen.
>> Wenn der Käufer gutes Geld bezahlt und bekommt
>> entweder nur Schrott, Mangelbehaftes, oder manchmal sogar gar nichts,
>> dann gehts den Verkäufern doch durch Vorkasse und andere Schutzmaßnahmen
>> blendend.
>
> Schwachsinn. Als Käufer bist du rechtlich auf der besseren Seite.
Wenn du bei ebay handelst um rechtliche Vorteile zu haben bist du
da wirklich fehl am Platze. Schlitzohrigkeit ist doch auf beiden Seiten
weit verbreitet.
> Und
> Vorkasse hilft dem Verkäufer genau was?
Das er sein Geld bekommt, BEVOR er die Ware raus rücken muss.
Für mich ein eindeutiger Geschäftsvorteil wenn an der Ware was
auszusetzen wäre.
> Ich habe bisher bei eBay über
> 200 Sachen gekauft, etwa 20 Teile verkauft. Bei den Käufen hatte ich
> noch nie Probleme, nur bei den Verkäufen mehren sich in letzter Zeit die
> Idiotenkäufer.
Dieser Eindruck ist rein subjektiv. Idioten gibts überall. Das liegt
manchmal auch an der Bildung und die ist meist sehr individuell.
> Mal davon abgesehen, das wohl niemand bei einem Verkäufer mit lauter
> negativen kaufen würde, den Käufer kann man sich aber nicht aussuchen
Na, man gut das das so ist, aber wenn du schon mit komischen Vögeln
zu tun hattest, kannste die ja für deine Verkäufe sperren, allerdings
erst beim zweiten Geschäftsvorfall, denn beim ersten weißt du das ja 
noch nicht.
> (und nicht mal negativ bewerten)
Auch das ist möglich, fällt einem nur nicht auf weil der rote Button
fehlt.

von Sni T. (sniti)


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Michael S. schrieb:
> Sni Ti schrieb:
>> - eBaygebühren (auch wenn man einen Fall öffnet, aber nicht schließt)
> Die werden dem Verkäufer erstattet wenn der Käufer zurücktritt.
> Wenn der Käufer den Rücktritt allerdings nicht bestätigt ist das
> natürlich doof.

Auch, wirklich?

>> - geringerer Verkaufspreis, da das Angebot schnell nach Preistreiberei
>> aussieht
> Da habe ich andere Beobachtungen gemacht.

Je öfter ein Angebot eingestellt wird, desto mehr wird dafür erziehlt? 
Ja, natürlich, ganz alte Marktstrategie..

>> dazu kommt noch der Zeitaufwand.
> Zeit ist für einen Privatverkäufer irrelevant. Dafür ist es Steuerfrei.

Schön, wenn für dich Zeit irrelevant ist. Für mich ist sie das nicht. 
Und ich bekomme ja auch nichts für die aufgewedete Zeit, noch mache ich 
Gewinn. Worauf sollte ich deiner Meinung nach Steuern zahlen? Auf den 
Verlust (Teil irgendwann mal gekauft, für weniger bei eBay abgegeben).

>> Schwachsinn. Als Käufer bist du rechtlich auf der besseren Seite.
> Wenn du bei ebay handelst um rechtliche Vorteile zu haben bist du
> da wirklich fehl am Platze. Schlitzohrigkeit ist doch auf beiden Seiten
> weit verbreitet.

Darf ich dich daran erinnern, dass das "Argument" von dir kam?

>> Und
>> Vorkasse hilft dem Verkäufer genau was?
> Das er sein Geld bekommt, BEVOR er die Ware raus rücken muss.
> Für mich ein eindeutiger Geschäftsvorteil wenn an der Ware was
> auszusetzen wäre.

Das Geld lässt sich leichter zurückholen, als den Käufer dazu zu 
zwingen, sein Zeug zu bezahlen. Auch eBay scheint den Käfer mehr zu 
schützen. Und wie gesagt, dank Bewertungen braucht sich das ein 
Verkäufer nicht oft leisten.

> Na, man gut das das so ist, aber wenn du schon mit komischen Vögeln
> zu tun hattest, kannste die ja für deine Verkäufe sperren, allerdings
> erst beim zweiten Geschäftsvorfall, denn beim ersten weißt du das ja
> noch nicht.

Richtig. Wenn ich jedem Idioten bei eBay, der sein Zeug nicht bezahlt 
einmal etwas verkaufen muss, kann ich es gleich lassen.

>> (und nicht mal negativ bewerten)
> Auch das ist möglich, fällt einem nur nicht auf weil der rote Button
> fehlt.

Wie den bitte? Als positive mit entsprechendem Text? Super, das bringt 
viel..

von Paul B. (paul_baumann)


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SniTi schrob:
>Wie den bitte? Als positive mit entsprechendem Text? Super, das bringt
>viel..

Vor dem Problem stehe ich im Moment. Der Verkäufer zahlt nicht, meldet
sich nicht, reagiert nicht auf "Fall gemeldet".

Seine Bewertungsliste ist auf "privat" geschaltet, so daß ich noch nicht
einmal eine schlechte "positive" Bewertung abgeben kann, weil die kein
Anderer lesen kann. Diese Funktion ist so nützlich wie ein Furunkel am
Allerwertesten.
:-(

Jetzt stehe ich da und kann den verkauften Gegenstand weder einem
unterlegenen Bieter anbieten, noch kann ich ihn neu einstellen, weil ich
ja damit rechnen muß, daß der "Herr" in einem Jahr vielleicht doch noch
auf die Idee kommt, den gegenstand haben zu wollen.

von Hans H. (loetkolben)


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Wie bei ebay empfohlen:
Rechtsverbindlichen einseitigen Rücktritt vom Vertrag erklären,
mit allen Gründen (dh. Nichtzahlung, kein Kontakt...),
aufführen daß kein Anspruch auf die Ware mehr besteht,
noch ein paar Tage warten und das wars.

/Just my 2 cent

von Michael S. (technicans)


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Sni Ti schrieb:
> Je öfter ein Angebot eingestellt wird, desto mehr wird dafür erziehlt?
> Ja, natürlich, ganz alte Marktstrategie..
Wenn du bedenkst das dann die Zeit in dem ein Artikel angeboten wird,
sich verdoppelt oder sogar noch mehr, kann es mehr Bieter anlocken
und einen höheren Preis erzielen. Hab ich schon gesehen.

> Schön, wenn für dich Zeit irrelevant ist. Für mich ist sie das nicht.
> Und ich bekomme ja auch nichts für die aufgewedete Zeit, noch mache ich
> Gewinn.
Du bekommst ja den Kaufpreis, ist das vielleicht kein Gewinn?
Natürlich nicht im kaufmännischen Sinne, aber wir wollen das ganze
ja nicht dramatisieren.

> Worauf sollte ich deiner Meinung nach Steuern zahlen? Auf den
> Verlust (Teil irgendwann mal gekauft, für weniger bei eBay abgegeben).
Auf Einkünfte, egal wie die zustande kamen.
>>> Schwachsinn. Als Käufer bist du rechtlich auf der besseren Seite.
>> Wenn du bei ebay handelst um rechtliche Vorteile zu haben bist du
>> da wirklich fehl am Platze. Schlitzohrigkeit ist doch auf beiden Seiten
>> weit verbreitet.
>
> Darf ich dich daran erinnern, dass das "Argument" von dir kam?
Was hat die Schlitzohrigkeit mit den Vorteilen zu tun?
>>> Und
>>> Vorkasse hilft dem Verkäufer genau was?
>> Das er sein Geld bekommt, BEVOR er die Ware raus rücken muss.
>> Für mich ein eindeutiger Geschäftsvorteil wenn an der Ware was
>> auszusetzen wäre.
>
> Das Geld lässt sich leichter zurückholen, als den Käufer dazu zu
> zwingen, sein Zeug zu bezahlen. Auch eBay scheint den Käfer mehr zu
> schützen.
Nur das Geld kannst du auf dem Rechtswege zurück holen. Sachwerte
gehen gar nicht, insbesondere wenn die leicht transportierbar sind.
Ich hatte bisher immer den Eindruck das Verkäufer privilegiert werden.
> Und wie gesagt, dank Bewertungen braucht sich das ein
> Verkäufer nicht oft leisten.
Auch da hab ich schon die dollsten Sachen erlebt, das man denken
könnte das bei ebay nur Deppen kaufen die nicht lesen können.
Ein Blick auf dem Bewertungsscore reicht da schon.

>>> (und nicht mal negativ bewerten)
>> Auch das ist möglich, fällt einem nur nicht auf weil der rote Button
>> fehlt.
>
> Wie den bitte? Als positive mit entsprechendem Text? Super, das bringt
> viel..
Kurzfristig schon, längerfristig nichts.

Paul Baumann schrieb:
> Vor dem Problem stehe ich im Moment. Der Verkäufer zahlt nicht, meldet
> sich nicht, reagiert nicht auf "Fall gemeldet".
Seit wann zahlt der Verkäufer? Gehts um Rückerstattung?
Hatte ein ähnliches Problem vor kurzem auch. Nach einer Woche
noch mal versucht und plötzlich ging es wieder. Möglich das Ebay
mal wieder an seiner Software rum pfuscht.
Bei einer anderen Auktion hatte ich sogar mal eine Erinnerungsschreiben
aufgesetzt. Die Reaktion folgte prompt, Auktion war nur vergessen 
worden.
Das Porto hab ich dann aber widerspruchslos einbehalten.
> Seine Bewertungsliste ist auf "privat" geschaltet, so daß ich noch nicht
> einmal eine schlechte "positive" Bewertung abgeben kann, weil die kein
> Anderer lesen kann. Diese Funktion ist so nützlich wie ein Furunkel am
> Allerwertesten.
Hm, Verkäufer können nicht auf privat schalten, Käufer dagegen schon.
Anstatt so das Problem Rachebewertung zu lösen hätte man eine Auswahl
von vorformulierten Antworten einrichten sollen z.B. hat nach Frist v. 
14Tagen nicht bezahlt, oder so. Damit hätte man leben können.

> Jetzt stehe ich da und kann den verkauften Gegenstand weder einem
> unterlegenen Bieter anbieten, noch kann ich ihn neu einstellen, weil ich
> ja damit rechnen muß, daß der "Herr" in einem Jahr vielleicht doch noch
> auf die Idee kommt, den gegenstand haben zu wollen.
Dann schreib ihm, setze eine Frist zu der er sich zu äußern hat und wenn
er nicht antwortet, machst du den Vertrag rückgängig weil die Erfüllung
nicht absehbar ist. Da gibts sicher prozessfeste Möglichkeiten.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird vermutlich kein Gericht
aussprechen.
Clevere Verkäufer setzen solche Klauseln gleich mit ins Angebot und gut.

von Paul B. (paul_baumann)


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@Michael S.

Ich habe mich vertan: Der Käufer zahlt nicht, meldet sich nicht, 
reagiert nicht auf "Fall gemeldet".

Ich habe ihm jetzt eine Frist für die Zahlung gesetzt und werde danach
die Funktion "Fall beenden" benutzen. Laut Ebay zieht das dann eine
Bemerkung auf der Bewertungsseite in der Art: "Käufer hat Artikel nicht 
bezahlt" nach sich.

Mir geht es nicht unbedingt um das entgangene Geld, sondern um die
Frechheit: "Brauch ich nicht mehr und ab dafür!"

MfG Paul

von Sni T. (sniti)


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Michael S. schrieb:

>> Schön, wenn für dich Zeit irrelevant ist. Für mich ist sie das nicht.
>> Und ich bekomme ja auch nichts für die aufgewedete Zeit, noch mache ich
>> Gewinn.
> Du bekommst ja den Kaufpreis, ist das vielleicht kein Gewinn?

Und wo hast du den Artikel her? Sofern der nicht geklaut ist, hast du 
den mal, zu einem höheren Preis, gekauft.

> Natürlich nicht im kaufmännischen Sinne, aber wir wollen das ganze
> ja nicht dramatisieren.

In welchem Sinn dann? Im buddhistischen? Das du einem Menschen eine 
Freude durch ein günstiges Angebot machen kannst und somit einen Gewinn 
für deine Seele hast?

>>>> Schwachsinn. Als Käufer bist du rechtlich auf der besseren Seite.
>>> Wenn du bei ebay handelst um rechtliche Vorteile zu haben bist du
>>> da wirklich fehl am Platze. Schlitzohrigkeit ist doch auf beiden Seiten
>>> weit verbreitet.
>>
>> Darf ich dich daran erinnern, dass das "Argument" von dir kam?
> Was hat die Schlitzohrigkeit mit den Vorteilen zu tun?

Du hast geschrieben, der Verkäufer wäre im Vorteil. Ich habe gesagt, 
dass dem nicht so ist, darauf antwortest du, dass man fehl am Platze 
wäre, wenn man Vorteile sucht.

>> Wie den bitte? Als positive mit entsprechendem Text? Super, das bringt
>> viel..
> Kurzfristig schon, längerfristig nichts.

Kurzfristig auch nichts. Wer liest sich bitte schon (positive) 
eBaybewertungen anderer Leute durch? Ach stimmt ja, du warst der, der zu 
viel Zeit hat.. Aber jeder normale Käufer wird bei 100% keine 
Bewertungen lesen und bei <100% nur die negativen.

von Michael S. (technicans)


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Sni Ti schrieb:
> Und wo hast du den Artikel her? Sofern der nicht geklaut ist, hast du
> den mal, zu einem höheren Preis, gekauft.

Spielt in einer Wegwerfgesellschft eh keine Rolle. Manche können
den Artikel noch gebrauchen und manche nicht. Wenn dann ein sinnvoller
Wertausgleich zustande kommt, müssten eigentlich alle zufrieden sein.

von Sni T. (sniti)


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Es ging aber nicht um Zufriedenstellung ;-) Du hast gesagt, man würde 
"Gewinn" erzielen. Zufriedenheit und Gewinn sind zwei Paar Stiefel ;-)

von Paul B. (paul_baumann)


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Ganz Klasse: Jetzt habe ich eine negative Bewertung von ihm, 
Kaufabwicklung
hat er nicht abgeschlossen, Geld habe ich keines bekommen, auf Mails
reagiert er nicht und auf den geöffneten Fall auch nicht.

Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll....

Ich drücke Allen, die bei Ebay etwas verkaufen wollen die Daumen, daß
sie nicht an so ein Früchtchen kommen.

:-(
MfG Paul

von Michael S. (technicans)


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Paul Baumann schrieb:
> Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll....

Was hat er denn geschrieben?
Das kannst du doch kommentieren.
Na, du kannst ihm eine Negativbewertung(in Großbuchstaben) geben
(auch wenn der rote Button fehlt).
Vielleicht lernst du daraus, beim nächsten mal in deine Auktion
entsprechende Verkaufsbedingungen bei zu schreiben. Das schützt
zwar nicht vor solchen Zeitgenossen, aber du kannst dann
den Artikel schnell wieder einstellen wenn der Vertrag nicht
mehr gültig ist. Den Strolch sperrst du natürlich für deine
Verkäufe. Mehr kannst du nicht machen.

Sni Ti schrieb:
> Zufriedenheit und Gewinn sind zwei Paar Stiefel ;-)

Haarspalterei

von Paul B. (paul_baumann)


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Michael S. schrob:
>Was hat er denn geschrieben?

Sinngemäß: "Völlig unverständiger Verkäufer, ich wollte den Artikel 
wegen
Doppelkaufs nicht haben!"

>Na, du kannst ihm eine Negativbewertung(in Großbuchstaben) geben
>(auch wenn der rote Button fehlt).

Das nützt doch nichts, denn er hat seine Bewertungen auf "Privat" 
gesetzt,
so daß man nur noch die Prozentsätze sieht, aber nicht die 
Bewertungstexte.

Ich würde ja die Auktion gerne abbrechen, aber auch das geht nicht mehr,
da er ja schon eine Bewertung abgegeben hat, steht diese Möglichkeit 
nicht
mehr zur Auswahl.

von Michael S. (technicans)


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Kaufverträge sind Willenserklärungen und wenn der Käufer den Vertrag
nicht erfüllen will erklärst du den Vertrag für gelöst.
Das das ebay nicht beeindruckt ist klar und die Einstellgebühr und
die Verkaufsprovision wohl futsch. Aber du könntest ja auch mal bei
ebay anrufen, ob die dir helfen können bei der Sachlage.
http://ocs.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactCS&ref=1&topicrelid=5008720130&sid=5174840612&convId=0&ContactCsResultsPage=true
Mail an ebay kann man vergessen, da kommen schon lange nur noch
Textmodule retour die nichts nützen.
Mehr Ideen hab ich auch nicht.

Als Kommentar würde ich schreiben: "Man setzt nicht auf jede laufende
Auktion seine Duftmarke, es sei denn das man den Artikel wirklich will".
(Von der Länge wird das wohl nicht passen, aber es ist ja nur eine
Anregung). Mir sind da nämlich schon Leute aufgefallen die in einer
Kategorie teilweise 30-50 Gebote abgeben, wo man dran zweifeln
kann ob die Leute das überhaupt bezahlen wollen oder können, würden
die Käufe alle erfolgreich sein. Ich biete immer nur auf einen
individuellen Artikel und nicht auf alle einer Kategorie. Da wäre
ich ja sonst verrückt.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael S. schrieb:

> Das das ebay nicht beeindruckt ist klar und die Einstellgebühr und
> die Verkaufsprovision wohl futsch.

Nur wenn sich ebay nicht an die eigenen Regeln hält. Die sehen dafür 
nämlich ausdrücklich eine Rückerstattung der Verkaufsprovision vor. Ist 
ja auch vom Begriff her klar - ein Verkauf hat ja nicht stattgefunden.

Bei der Einstellgebühr sind sie etwas wolkiger im Ausdruck, aber fürs 
Wiedereinstellen wird im Erfolgsfall effektiv nichts berechnet.

von Michael S. (technicans)


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A. K. schrieb:
> ein Verkauf hat ja nicht stattgefunden.

Der Verkauf schon, nur die beidseitige Erfüllung nicht.
(vermutlich meinen wir das selbe)

von Sni T. (sniti)


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Michael S. schrieb:
> Na, du kannst ihm eine Negativbewertung(in Großbuchstaben) geben
> (auch wenn der rote Button fehlt).

Ja, weil das so viele intressiert. In dem Fall mit den nichtsichtbaren 
bewertungen gleich doppelt schwachsinnig.

> Vielleicht lernst du daraus, beim nächsten mal in deine Auktion
> entsprechende Verkaufsbedingungen bei zu schreiben.

Das Widerruf ausgeschlossen ist steht doch eh schon fast standardmäßig 
über das eBay-System drin. Was soll man noch machen, damit das für dich 
reicht? Die Bedingungen in rot fett reinschreiben und 200 mal kopieren?

> Sni Ti schrieb:
>> Zufriedenheit und Gewinn sind zwei Paar Stiefel ;-)
>
> Haarspalterei

Nein. Sind zwei genauso unterschiedliche Dinge wie Widerruf und Anruf, 
Wenn du das nicht einsehen kannst, ist jede Diskussion zwecklos.

von Michael S. (technicans)


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Sni Ti schrieb:
> Die Bedingungen in rot fett reinschreiben und 200 mal kopieren?

Ich habe da Zweifel das das für dich reichen würde.

Sni Ti schrieb:
> Wenn du das nicht einsehen kannst, ist jede Diskussion zwecklos.

Ich habe nicht die Absicht mit dir zu diskutieren(kotz).
Was man machen kann habe ich aufgezeigt, ob es Sinn macht
ist eine andere Sache. Manchmal geschehen nämlich Wunder.

von Michael K. (charles_b)


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1. Durch die Bewertung hat sich der Käufer ja selbst als Depp 
hingestellt. Wenn er schon schreibt, dass der das Teil dann doch nicht 
haben wollte, weiß jeder, dass DIESER Käufer ein fruitcake ist.

2. Mach nen Screenshot von der Bewertung, dann hast du was in der Hand, 
wenn der "Käufer" das Teil dann doch will, was du nun Gott sei Dank 
wieder online stellen kannst.

3. Google mal den Nick, oft trollen sich solche Typen noch wonanders 
herum. Hatte bei amazon mal einen, der hat ein Teil, welches als stark 
gebraucht beschrieben wurde als DEFEKT reklamiert, mir das von ihm 
ruinierte Teil zurückgeschickt und noch sein Geld wiederbekommen.

Beim googlen kam dann raus, dass der Typ nen Rolls Royce fährt....

Da fällt mir nur ein: Schiri, wir wissen wo dein Haus wohnt!

von Sni T. (sniti)


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Michael S. schrieb:
> Sni Ti schrieb:
>> Die Bedingungen in rot fett reinschreiben und 200 mal kopieren?
>
> Ich habe da Zweifel das das für dich reichen würde.

Warum für mich? Mir reicht der einmalige Hinweis indem von eBay dafür 
vorgesehenen Feld. Du wolltest, dass man das Ganze noch mal extra dazu 
schreibt.

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> 1. Durch die Bewertung hat sich der Käufer ja selbst als Depp
> hingestellt. Wenn er schon schreibt, dass der das Teil dann doch nicht
> haben wollte, weiß jeder, dass DIESER Käufer ein fruitcake ist.

Und was hat der Verkäufer davon?
Kennst du einen Verkäufer der Bewertungen durchforstet
um verdächtige Kandidaten für die eigene Auktion zu sperren?

von D. I. (Gast)


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Kenne das Problem @ Sniti & Paul: solchen Spaßbietern und anderem 
Abschaum steht man als Verkäufer mittlerweile relativ machtlos gegenüber 
und ich stimme auch dem zu dass man bei Wiedereinstellen einen deutlich 
niedrigen Preis erzielt, genau aus dem Grund: Es riecht danach als hätte 
man vorher selbst drauf bieten lassen und ist drauf sitzengeblieben, das 
ist der Regelfall.

Michael S. scheint selbst noch nie wiklich in der letzten Zeit auf Ebay 
verkauft zu haben oder hatte bisher einfach Dusel anders kann ich mir 
das Gwaf nicht erklären.

Und ja es ist mit Zeit und Aufwand verbunden das alles wieder rückgängig 
zu machen, ganz zu schweigen von der fehlenden Möglichkeit negativ zu 
bewerten.

@ Paul, einfach das Ding wieder reinstellen und an jemand anders 
verkaufen, wenn sich dieser Spaßbieter doch noch melden sollte (was wohl 
eher unwahrscheinlich ist) zeigste ihm den Finger.

Ebay ist mittlerweile einfach versumpft, auf beiden Seiten. Aber als 
ehrlicher Verkäufer hat man die deutlich größere Arschkarte.

Eines der größten Highlights das ich mal hatte: "Schick mir das Ding 
umsonst sonst bewerte ich dich schlecht".

von Uhu U. (uhu)


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D. I. schrieb:
> anders kann ich mir das Gwaf nicht erklären.

Da paßt doch glänzend zu dem, was er sonst hier so abläßt. Das Thema ist 
egal, das Prinzip immer dasselbe...

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> 1. Durch die Bewertung hat sich der Käufer ja selbst als Depp
>> hingestellt. Wenn er schon schreibt, dass der das Teil dann doch nicht
>> haben wollte, weiß jeder, dass DIESER Käufer ein fruitcake ist.
>
> Und was hat der Verkäufer davon?
> Kennst du einen Verkäufer der Bewertungen durchforstet
> um verdächtige Kandidaten für die eigene Auktion zu sperren?

Der Verkäufer hat insofern was davon, dass er das Teil nun nicht mehr 
vorhalten muss (falls er es doch noch haben will), sondern einem anderen 
anbieten kann (bzw. neu reinstellen).

Den Aufwand Kandidaten zu sperren habe ich noch nicht betrieben, am 
Restrisiko ändert die Eigenbewertung natürlich nichts.

von Paul B. (paul_baumann)


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Michael K. schrob:
>Der Verkäufer hat insofern was davon, dass er das Teil nun nicht mehr
>vorhalten muss (falls er es doch noch haben will), sondern einem anderen
>anbieten kann (bzw. neu reinstellen).

Ich will es mal höflich ausdrücken: Diese Aussage ist Schwachsinn.
Der Verkäufer (in diesem Falle ich) hat durch einen Spaßbieter seinen
Bewertungsstand von 100% eingebüßt und statt dessen nur noch ca. 96%

Das bedeutet eine erhebliche Verschlechterung seiner Verkaufsmöglich-
keiten, denn viele Käufer achten darauf, daß der Verkäufer 100% 
erreicht.

Summa Summarum kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß man sich
gegen solche "Kunden" machtlos fühlen muß und Schindluder
Tür und Tor geöffnet ist.

MfG Paul

von Uhu U. (uhu)


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Paul Baumann schrieb:
> Bewertungsstand von 100% eingebüßt und statt dessen nur noch ca. 96%

Wie das?

von D. I. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Paul Baumann schrieb:
>> Bewertungsstand von 100% eingebüßt und statt dessen nur noch ca. 96%
>
> Wie das?

Weil der Bieter ihn schlecht bewertet hat im Sinne von "Verkäufer war 
uneinsichtig, habe ja schon gesagt dass ich das Teil wegen Zweitkauf 
nicht mehr will"

Paul da bleibt dir nur die Möglichkeit Ebay anzuschreiben diese 
ungerechtfertigte Bewertung zu entfernen. Das klappt hin und wieder. Der 
Rechtsweg bliebe noch, aber der ist wohl nur theoretischer Natur.

Ansonsten ist damit dein Profil jetzt offiziell versaut, willkommen im 
Club :/

von Robert L. (lrlr)


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IMHO: negative bewertung kann man auch "anfechten"

sollte das (vorallem wenn der käufer nicht (mehr) reagiert) das problem 
lösen (wenn auch nicht sofort..)

generell wäre es aber 
einfacher/billiger/nervensparender/bewertungsschoneder gewesen, wenn der 
verkäufer seinen EGO nicht so raushängen hätte lassen, und es einfach 
dem nächstniedrigeren bieter verkauft hätte, oder nochmal eingestellt..

auch wenn man im RECHT ist, ist es oft Sinnvoller es nicht durchsetzen 
zu wollen..

aber gegen ein "es geht ums prinzip" totschlagargument, kann man halt 
nicht an..

von Michael K. (charles_b)


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Paul Baumann schrieb:
> Michael K. schrob:
>>Der Verkäufer hat insofern was davon, dass er das Teil nun nicht mehr
>>vorhalten muss (falls er es doch noch haben will), sondern einem anderen
>>anbieten kann (bzw. neu reinstellen).
>
> Ich will es mal höflich ausdrücken: Diese Aussage ist Schwachsinn.

Gut es ist Schwachsinn, wenn du es schon sagst. Mit solchen Statements 
drück man sich klar aus und zeigt den Leuten wo der Hammer hängt.

Aber lies mal weiter oben, dass unser Verkäufer beklagt hat, dass er das 
Teil eben NICHT verkaufen kann oder anderweitig verwerten, wenn der per 
ebay das Dings erst mal offiziell verkauft hat.

Für DICH wäre es vielleicht keine Erleichterung, dass du den Gegenstand 
nun anderweitig verwerten kannst.

Dann sag aber bitte: Für meine beschränkte Vorstellungswelt ist so eine 
Bestätigung, dass der Käufer vom Kauf zurücktritt, Schwachsinn.

von Michael K. (charles_b)


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Paul Baumann schrieb:
> Michael K. schrob:
>>Der Verkäufer hat insofern was davon, dass er das Teil nun nicht mehr
>>vorhalten muss (falls er es doch noch haben will), sondern einem anderen
>>anbieten kann (bzw. neu reinstellen).

> Das bedeutet eine erhebliche Verschlechterung seiner Verkaufsmöglich-
> keiten, denn viele Käufer achten darauf, daß der Verkäufer 100%
> erreicht.

Dass eine negative Bewertung da ist, DAS verschlechtert die 
Verkaufsmöglichkeiten.

Meine Aussage bezog sich jedoch auf den restlichen Inhalt der 
Beurteilung.

Also nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten, sondern noch einmal 
(s.o.) den TEXT der Beurteilung aus LESEN.

von Michael S. (technicans)


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Paul Baumann schrieb:
> Ich will es mal höflich ausdrücken: Diese Aussage ist Schwachsinn.
Dann möchte ich ja nicht hören wenn du unhöflich wirst.
> Der Verkäufer (in diesem Falle ich) hat durch einen Spaßbieter seinen
> Bewertungsstand von 100% eingebüßt und statt dessen nur noch ca. 96%
Na und? Es kommt auf den Sachverhalt an und den kannst du kommentieren.
Entscheidend ist ob der Sachverhalt zu deinen Lasten ist und
sich der bei dir wiederholt(z.B. wiederholt überzogene Versandkosten).
Deppen gibts doch auf beiden Seiten.
> Das bedeutet eine erhebliche Verschlechterung seiner Verkaufsmöglich-
> keiten, denn viele Käufer achten darauf, daß der Verkäufer 100%
> erreicht.
Das bildest du dir ein. Ich habe schon häufiger Verkäufern ihre erste
Negativbewertung geben müssen weil die sich uneinsichtig, Geldgeil,
und als Bewertungssammler erwiesen hatten. Gute Bewertungen muss man
sich verdienen, aber sicherlich nicht durch Feigheit und
Blockadehaltung.
In deinem Fall wärst du ja schuldlos und würdest auch nicht
negativ bewertet werden, zumindest nicht von mir, aber häufig
sind die Verkäufer uneinsichtig, obwohl sie das ganze vergeigt
haben.
> Summa Summarum kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß man sich
> gegen solche "Kunden" machtlos fühlen muß und Schindluder
> Tür und Tor geöffnet ist.
Na, die bisherige Praxis der Rachebewertung war auch nicht das Gelbe vom
Ei, was da gelegentlich zu lesen war.

von Paul B. (paul_baumann)


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So, ich habe in der Nacht eine automatisch erzeugte Mail von Ebay 
bekommen,
daß ich eine Bewertung löschen lassen will und ich möge die Gründe dafür
angeben. Das habe ich zwar schon einmal getan, aber gut: Ich tat es 
erneut.

Wollen mal sehen, ob und was dabei herauskommt....

Ich würde sagen, das System hat einen gewaltigen Fehler, der darin 
besteht:

Ein Mann hat Langeweile. Er bietet aus Spaß auf 50 Gegenstände und 
treibt
deren Preis an die Decke. Er gewinnt alle Auktionen, reagiert aber 
danach
nicht mehr. Die Verkäufer erinnern ihn, der aber schreibt: "Tut mir 
leid,
brauche ich nicht, habe einen Doppelkauf gemacht!"
"Falls Du Verkäufer Deine Auktion nicht annullierst, knacke ich Dir
eine rote Bewertung rein."

Solche Leute können damit ganz leicht auch einen gewerblichen Verkäufer
ruinieren, private werden es überleben, aber sich die Schwindsucht an 
den Hals ärgern.

MfG Paul

von Peter D. (peda)


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Paul Baumann schrieb:
> Solche Leute können damit ganz leicht auch einen gewerblichen Verkäufer
> ruinieren

Als Gewerblicher mußt Du das 14-tägige Rücktrittsrecht akzeptieren. Wenn 
nicht, brichst Du geltendes Recht.
Der Kunde muß den Rücktritt nichtmal begründen.


Peter

von Paul B. (paul_baumann)


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Peter schrob:
>Als Gewerblicher mußt Du das 14-tägige Rücktrittsrecht akzeptieren.

Na, da bin ich ja froh, daß ich kein gewerblicher Verkäufer bin.

Der Mann hatte 6 Tage Zeit, sein Gebot zurückzuziehen, wenn er zwischen-
zeitlich einen gleichen Artikel woanders gekauft hat. Aber nein, er
läßt die Auktion verstreichen und meldet sich erst nach langer Zeit
auf eine Mail, was denn nun werden solle.

Ich weiß nicht, -gehöre ich zu der aussterbenden Art von Menschen, die
gelernt haben, nur Etwas zu kaufen, respektive zu ersteigern, wenn sie
es bezahlen können und wollen?

:-(
MfG Paul

von Michael S. (technicans)


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Paul Baumann schrieb:
> Ich weiß nicht, -gehöre ich zu der aussterbenden Art von Menschen, die
> gelernt haben, nur Etwas zu kaufen, respektive zu ersteigern, wenn sie
> es bezahlen können und wollen?

Nein, das wird wohl so sein das bei so was immer auch Leute auftauchen
die meinen, sich mit Tricks gegen die Regeln zu bereichern oder anders 
Vorteile zu erschleichen. Ich selbst nutze ja auch Tricks, aber die
sind legal. Grund für Streit liefere ich da keinem.
Ebay sollte die Anzahl von Geboten in Kategorien irgendwie steuern
können, damit auch andere faire Chancen haben einen Artikel zu 
ergattern.
Wenn dein fauler Kunde solche Zicken öfters macht, kann er ebay ohnehin
bald Winke-winke sagen. Aber man muss das auch ebay bekannt geben.
Eine einzige Beschwerde wird eh nichts bringen. Die Masse macht es.

von Michael K. (charles_b)


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Paul Baumann schrieb:

> Ich weiß nicht, -gehöre ich zu der aussterbenden Art von Menschen, die
> gelernt haben, nur Etwas zu kaufen, respektive zu ersteigern, wenn sie
> es bezahlen können und wollen?
>
> :-(
> MfG Paul

Wäre ja mal krass, in einer gewerblich betriebenen Wirtschaft was 
bestellen und dann, wenn das Schnitzel herangetragen wird, vom 
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen...

Pacta servanda sunt : Verträge sind einzuhalten. Auch wenn es mit 
Italien steil bergab geht, dieser Grundsatz aus dem Geschäftsleben 
scheint heute abhanden zu kommen.

Es geht ja nicht darum, dass dem Käufer das Haus abgebrannt ist oder die 
Schwiegermutter gestorben ist oder sonst was tragisches, wo man mit 
Einsicht den Kauf für obsolet erklärt.

Sondern es langt ja heute ein "wills nicht mehr" und schon meint man aus 
dem Schneider zu sein.

von Sni T. (sniti)


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Michael S. schrieb:
>> Das bedeutet eine erhebliche Verschlechterung seiner Verkaufsmöglich-
>> keiten, denn viele Käufer achten darauf, daß der Verkäufer 100%
>> erreicht.
> Das bildest du dir ein. Ich habe schon häufiger Verkäufern ihre erste
> Negativbewertung geben müssen..

Und du hast dann eine repräsentative Studie durchgeführt, ob die 
erzielten Verkaufspreise der von dir bewerteten zurückgingen?

Wenn jemand 8x% oder weniger hat, lese ich auch das Angebot gar nicht 
weiter durch (außer es wäre etwas sehr seltenes). Da schließe ich den 
Tab einfach und schau das nächste Angebot an. Und da werde ich nicht der 
Einzige sein. Oder ich bilde mir das nur ein.


Michael S. schrieb:
> Ebay sollte die Anzahl von Geboten in Kategorien irgendwie steuern
> können, damit auch andere faire Chancen haben einen Artikel zu
> ergattern.

Ja, darum geht es bei Versteigerungen. Dass jeder einen Artikel gpnstig 
bekommt und dann glücklich ist. Da sollte man einen rechtlichen Anspruch 
darauf haben. Vll könnte eBay Sparaktionen einführen, dann muss bei 
jeder zufällig vom System gewählten Aktion nur 10% des Gebotes an den 
Verkäufer gezahlt werden. Und jeder Käufer bei eBay sollte mindestens 
einmal jährlich ein rosa Stoffpony bekommen. Mal im Ernst, überlegst du 
bei dem was du schreibst überhaupt, zumindest mal ganz ganz kurz?

von D. I. (Gast)


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Michael K-punkt schrieb:
> Wäre ja mal krass, in einer gewerblich betriebenen Wirtschaft was
> bestellen und dann, wenn das Schnitzel herangetragen wird, vom
> Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen...

Bestellst du dein Schnitzel in der Gaststätte online?

Das mit den 14 Tagen gilt nur im Fernabgeschäft, also Telefon- und 
Internetbestellungen...

von Ralf G. (ralg)


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D. I. schrieb:
> Bestellst du dein Schnitzel in der Gaststätte online?
>

... und dann lässt man sich das mailen!

zur Ansicht!

von Michael S. (technicans)


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D. I. schrieb:
> Bestellst du dein Schnitzel in der Gaststätte online?

Gibt doch Bringdienste und die Gaststätte ist dein Esszimmer daheim.

Sni Ti schrieb:
> Und du hast dann eine repräsentative Studie durchgeführt, ob die
> erzielten Verkaufspreise der von dir bewerteten zurückgingen?
Sonst haste keine Sorgen solch einen Blödsinn zu verzapfen?
> Wenn jemand 8x% oder weniger hat, lese ich auch das Angebot gar nicht
> weiter durch (außer es wäre etwas sehr seltenes).
Du meinst den Bewertungsscore? Da würde ich die erst mal mir anschauen
was da schief lief. Wenn ein Neuling gleich beim ersten Geschäft
ein Negativ bekam kann das schon passieren, aber es muss nicht seine
Schuld gewesen sein wie bei Paul seinem Beispiel.
> Da schließe ich den
> Tab einfach und schau das nächste Angebot an.
Um so besser, ein Mitbieter weniger. Hervorragende Idee, gern wieder.
> Und da werde ich nicht der
> Einzige sein. Oder ich bilde mir das nur ein.
Du bildest dir noch ganz andere Sachen ein, hab ich den Eindruck,
teilweise etwas jenseits jeder Realität, du Oberschlaumeier.
>
> Michael S. schrieb:
>> Ebay sollte die Anzahl von Geboten in Kategorien irgendwie steuern
>> können, damit auch andere faire Chancen haben einen Artikel zu
>> ergattern.
>
> Ja, darum geht es bei Versteigerungen. Dass jeder einen Artikel gpnstig
> bekommt und dann glücklich ist.
Hab ich was von günstig geschrieben? Wenn in Kategorien der gleiche
Artikel von verschiedenen Käufern zu unterschiedlichen Preisen
eingestellt sind, braucht nicht so ein Fintenwudelwixianer kommen
und auf alle ein Angebot abgegeben, vor allem wenn er die gar nicht
alle braucht. Wenn ich ein Gebot abgebe und den Artikel nicht kaufe,
DANN gehe ich erst zum nächsten.
> Da sollte man einen rechtlichen Anspruch darauf haben.
Ich hätte gern einen Rechtsanspruch darauf das du mal keinen Kommentar
ungefragt hier abgibts.

> Und jeder Käufer bei eBay sollte mindestens
> einmal jährlich ein rosa Stoffpony bekommen.
Dieses Recht sollte man dir einräumen, keine Frage, aber nur
wenn man dir die "geh aus dem Gefängnis"-Freikarte gegen einen 
Einlieferungsschein für die Klappsmühle tauscht.
> Mal im Ernst, überlegst du
> bei dem was du schreibst überhaupt, zumindest mal ganz ganz kurz?
Mein Name ist ist nicht Ernst, das würde dir auch nicht gut bekommen.

von Hannes L. (hannes)


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Michael S. schrieb:
> Ich hätte gern einen Rechtsanspruch darauf das du mal keinen Kommentar
> ungefragt hier abgibts.

Amüsant zu sehen wie Du Dich aufgeilst, wenn Dir mal jemand mit etwas 
Sarkasmus den Spiegel vors Gesicht hält...

...

von Michael S. (technicans)


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Hannes Lux schrieb:
> Amüsant zu sehen wie Du Dich aufgeilst, wenn Dir mal jemand mit etwas
> Sarkasmus den Spiegel vors Gesicht hält...

Kein Popcorn?

von Sni T. (sniti)


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Michael S. schrieb:
> Sni Ti schrieb:
>> Und du hast dann eine repräsentative Studie durchgeführt, ob die
>> erzielten Verkaufspreise der von dir bewerteten zurückgingen?
> Sonst haste keine Sorgen solch einen Blödsinn zu verzapfen?

Wenn hier jemand Blödsinn verzapft, bist es wohl du. Du hast die 
Behauptung aufgestellt, eine negative Bewertung hätte keine Folgen für 
den Verkäufer, obwohl alle anderen hier gegenteilige Erfahrungen zu 
machen scheinen.

>> Wenn jemand 8x% oder weniger hat, lese ich auch das Angebot gar nicht
>> weiter durch (außer es wäre etwas sehr seltenes).
> Du meinst den Bewertungsscore? Da würde ich die erst mal mir anschauen
> was da schief lief. Wenn ein Neuling gleich beim ersten Geschäft
> ein Negativ bekam kann das schon passieren, aber es muss nicht seine
> Schuld gewesen sein wie bei Paul seinem Beispiel.

Natürlich im Zusammenhang mit der Anzahl der Bewertungen. Aber bei 
Artikeln die zu Hauf angeboten werden, mache ich mir da nicht die Mühe, 
Bewertungen durchzusehen..

>> Da schließe ich den
>> Tab einfach und schau das nächste Angebot an.
> Um so besser, ein Mitbieter weniger. Hervorragende Idee, gern wieder.

Eben hast du noch behauptet, es hätte keinen Effekt auf den Erlös. Dann 
hast du ja jetzt verstanden, worauf ich hinaus wollte.

> Du bildest dir noch ganz andere Sachen ein, hab ich den Eindruck,
> teilweise etwas jenseits jeder Realität, du Oberschlaumeier.

Gut, dass das gerade du sagst ;-) Ich sehe die Erfahrungen die hier von 
Anderen geschildert werden eher im Einklang mit meinen eigenen, als mit 
deinen.

> Hab ich was von günstig geschrieben? Wenn in Kategorien der gleiche
> Artikel von verschiedenen Käufern zu unterschiedlichen Preisen
> eingestellt sind, braucht nicht so ein Fintenwudelwixianer kommen
> und auf alle ein Angebot abgegeben, vor allem wenn er die gar nicht
> alle braucht.

Und eBay weiß natürlich genau, wie viele Artikel jemand braucht? Es soll 
durchaus vorkommen, dass man mal mehr als ein Teil braucht und dann auf 
verschiedene bieten will..

> Ich hätte gern einen Rechtsanspruch darauf das du mal keinen Kommentar
> ungefragt hier abgibts.

Dann solltest du nicht in einem Forum schreiben. Mach das in einem 
Tagebuch, da kannst du deine Meinung unreflektiert abgeben, ohne 
irgendjemanden, der dir widerspricht ;-)

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Ich habe nichts gegen eine interessante Diskussion, solange du dich
daran nicht beteiligst. Da du der einzige Kritiker bist, glaube ich
eher das du dir einen Spaß machst dich auf meine Posts ein zuschießen.
Danke, kein Interesse. Geh anderswo spielen.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Michael S. schrieb:
> Ich habe nichts gegen eine interessante Diskussion, solange du dich
> daran nicht beteiligst.

Geht mir auch so - in Bezug auf dich.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Geht mir auch so - in Bezug auf dich.

Das macht mich aber traurig. Ich denke, auf deinen Kommentar
können hier einige auch verzichten. Musst deswegen aber nicht heulen.

von Sni T. (sniti)


Lesenswert?

Michael S. schrieb:
> Ich habe nichts gegen eine interessante Diskussion

Eine interessante Diskussion kann man das nicht nennen. Du bringst keine 
haltbaren Argumente ein und drehst dich, was deinen Standpunkt angeht, 
ständig im Kreis. Solange du nur irgendeine Aussage kontern kannst, ist 
es dir egal, ob du dir dabei selbst widersprichst.

> Da du der einzige Kritiker bist

OK, ich finde zahlreiche Leute hier, denen die Spaßbieter genauso auf 
den Sack gehen wie mir. Die die gleichen Probleme anführen. Oder die 
anführen, wie man rechtlich vorgehen könnte. Lies einfach mal den Thread 
von oben durch. Nur du bist der einzige, der das 'runterspielen muss.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Sni Ti schrieb:
> Eine interessante Diskussion kann man das nicht nennen.
Kann man schon, aber man kann es auch zerreden.
> Du bringst keine
> haltbaren Argumente ein und drehst dich, was deinen Standpunkt angeht,
> ständig im Kreis.
Das haben Standpunkte meist an sich, falls das hier überhaupt zu trifft.
> Solange du nur irgendeine Aussage kontern kannst, ist
> es dir egal, ob du dir dabei selbst widersprichst.
Ja ja, beweihräuchere dich mal selbst.
>> Da du der einzige Kritiker bist
>
> OK, ich finde zahlreiche Leute hier, denen die Spaßbieter genauso auf
> den Sack gehen wie mir. Die die gleichen Probleme anführen. Oder die
> anführen, wie man rechtlich vorgehen könnte. Lies einfach mal den Thread
> von oben durch. Nur du bist der einzige, der das 'runterspielen muss.
Für mich ist das Thema erledigt, meine Meinung steht und die muss
dir nicht gefallen, verlange ich auch nicht. Mir gehts halt nicht um 
Meinungsbildung, klar?

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