Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaubsanspruch bei Jobwechsel


von Peter (Gast)


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Hallo zusammen,

ich werde zum 1.10. meinen Arbeitgeber wechseln, bin mir aber noch nicht 
so ganz sicher ob ich das mit dem Urlaubsanspruch richtig verstanden 
habe.

Da ich meinen alten Job zum 30.9. gekündingt habe, (also in der 2. 
Jahreshälfte) habe ich beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen 
Jahresurlaub. In meinem Fall 30 Tage.

Beim neuen Arbeitgeber kriege ich laut Auskunft vom Personaler für 2013 
anteiligen Urlaubsanspruch also ab dem 1.10., macht 3 Monate also 1/4 * 
30 Tage macht aufgerundet 8 Tage.

Jetzt wurde mir aber gesagt, das ich diese 8 Tage beim neuen Arbeitgeber 
nur dann krieg wenn ich den Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber noch 
nicht genommen habe. Wenn ich also beim alten Arbeitgeber die 30 Tage 
Urlaub nehme, verfällt der anteilige Urlaubsanspruch beim neuen 
Arbeitgeber.

Ist das so korrekt?

Eigentlich kann es dem neuen Arbeitgeber doch egal sein wie viel Urlaub 
ich zuvor hatte. Entscheidend ist doch wie lange ich in 2013 bei neuen 
Arbeitgeber beschäftigt bin und der daraus resultierende anteilige 
Urlaubsanspruch.

von Frank W. (wesoft) Benutzerseite


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Schau doch mal, was das Gesetz dazu sagt:

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/6.html

von Peter (Gast)


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Egon schrieb im Beitrag #3293074:
>>Da ich meinen alten Job zum 30.9. gekündingt habe, (also in der 2.
>>Jahreshälfte) habe ich beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen
>>Jahresurlaub.
>
> hast du nicht

also dazu bin ich mir sicher.


@ Egon

Also Leute gibt es hier im Forum, Wahnsinn.

Was soll man dazu noch sagen.

von Dr. W. (hiwi)


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Gewöhnlich wird beim Altarbeitgeber der anteilige Urlaubsanspruch
(22,5 Tage von 9 Monaten)durch Freistellung in der Kündigungsfrist 
ausgeglichen oder ausbezahlt, wenn die Frist nicht reicht.
Für den erhaltenen Urlaub kann man sich dann eine Urlaubsbescheinigung
geben lassen. Beim neuen Arbeitgeber wirste dann wohl 7,5 Tage
Urlaub für den Rest des Jahres bekommen, aber ich weiß jetzt nicht,
ob man dazu nicht erst mal die Probezeit runter reißen muss, denn
dann wären schon 15 Tage Urlaubsanspruch aufgelaufen.
Zwei mal 30 Tage pro Jahr halte ich auch für illusorisch.
Irrtum vorbehalten.

von Peter (Gast)


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Frank Werner schrieb:
> Schau doch mal, was das Gesetz dazu sagt:
>
> http://dejure.org/gesetze/BUrlG/6.html

Danke, genau danach habe ich gesucht!

von Ich (Gast)


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Dr. Who schrieb:
> Beim neuen Arbeitgeber wirste dann wohl 7,5 Tage
> Urlaub für den Rest des Jahres bekommen, aber ich weiß jetzt nicht,
> ob man dazu nicht erst mal die Probezeit runter reißen muss,

In der Zeit liegt Weihnachten, dann machen eh viele Betriebe zu.
In der Probezeit ist schließlich Urlaub nicht verboten.
7,5 Tage (wird nicht aufgerundet?) Resturlaub sollten selbst in der 
Probezeit möglich sein.

von Dr. W. (hiwi)


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Ich schrieb:
> In der Probezeit ist schließlich Urlaub nicht verboten.

Ja, aber bei neuen Mitarbeitern gewähren manche Firmen in der
Probezeit allenfalls zwei Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat.
Manche manchen es einem da nicht leicht. Ist aber sicher nicht
überall so.

von Wilhelm F. (Gast)


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Dr. Who schrieb:

> Ja, aber bei neuen Mitarbeitern gewähren manche Firmen in der
> Probezeit allenfalls zwei Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat.

Es wird oft nicht gerne gesehen, wenn man an eine neue Stelle gleich 
Urlaub und Ansprüche mit bringt. Besonders bei Klitschen. Da soll man 
gleich voll los legen können. Kann sein, daß man da schon die ersten 
Kollegen und Vorgesetzte bekommt, bei denen sich ein etwas dickerer Hals 
entwickelt. Gesetz hin, Recht her.

Was mit der Weihnachtswoche ist, da muß man dann halt drüber reden, 
vielleicht im neuen Jahr Stunden nacharbeiten, wenn der Betrieb 
schließt. Unbezahlter Urlaub geht so ohne weiteres ja nicht, das hat 
Konsequenzen z.B. Fehlzeiten Lücken in der Sozialversicherung, ein 
bürokratisches Monster. Auch wenn das nur zwei Tage sind.

von Billy Bacon (Gast)


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Ich schrieb im Beitrag #3293808:
> Nicht übertreiben, das wäre dann zu viel Urlaub, dann brauchst Du ja
> keinen Extraurlaub mehr. Da freut sich dein Chef!

Abwechslung muss natürlich sein. Idealerweise ist es aber so, dass man 
sich am Ende des Urlaubs wieder richtig auf die Arbeit freut.

von Parker (Gast)


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Soweit ich weiß, hast Du bei Kündigung im zweiten Halbjahr Anspruch auf 
den gesamten Jahresurlaub. Der alte Arbeitgeber stellt Dir eine 
Bescheinigung aus, wie viel Urlaub Du in diesem Kalenderjahr schon 
genommen hast.

Die Frage, die Du Dir stellen müsstest wäre dann eher, gibst Du diese 
Bescheinigung Deinem neuen Arbeitgeber!? Wenn er nicht danach fragt, 
hast Du bei Deinem neuen Arbeitgeber weitere Urlaubstage für das 
Kalenderjahr. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn der alte Arbeitgeber oder in Bekannter Dich ärgern will, könnte er 
dem neuen Arbeitgeber jedoch einen Tipp geben...

von Dr. W. (hiwi)


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Parker schrieb:
> Wenn der alte Arbeitgeber oder in Bekannter Dich ärgern will, könnte er
> dem neuen Arbeitgeber jedoch einen Tipp geben...

Oder holt sich beim alten Arbeitgeber ne Kopie. Glaubt eigentlich
irgend jemand, das es da keine stille Post gibt?

von Billy Bacon (Gast)


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Dr. Who schrieb:
> Oder holt sich beim alten Arbeitgeber ne Kopie. Glaubt eigentlich
> irgend jemand, das es da keine stille Post gibt?

Wenn es den Arbeitgeber interessiert, wird er die Bescheinigung 
verlangen. Wenn der Bewerber sie nicht rausrücken will, gibt es keinen 
Vertrag. Wenn es ihn nicht interessiert, wird er auch nicht nachrfragen. 
Wieso sollte sich der Arbeitgeber den Aufwand machen?

von Billy Bacon (Gast)


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Bei manchen Leuten ist die Paranoia schon so krankhaft, dass sie 
tatsächlich glauben, dass sich das ganze Leben der Arbeitgeber darum 
dreht, Arbeitnehmern das Leben schwer zu machen. Dagegen helfen wohl nur 
noch sehr starke Medikamente.

Für alle anderen gilt, dass der Chef auch nur ein Mensch ist, mit dem 
man meistens auch ganz normal reden kann. Arschlöcher gibt es überall, 
aber auch ein Arschloch ist nur ein Mensch.

von Ich (Gast)


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Manche neuen Arbeitgeber fordern eine Urlaubsbescheinigung vom 
ehemaligen Arbeitgeber, du könntest ja theoretisch deinen halben 
Jahresurlaub bis März genommen haben.

Billy Bacon schrieb:
> Für alle anderen gilt, dass der Chef auch nur ein Mensch ist, mit dem
> man meistens auch ganz normal reden kann. Arschlöcher gibt es überall,
> aber auch ein Arschloch ist nur ein Mensch.

Schön geschrieben.
Arsxxx sind eher selten, dafür um so nerviger.

von Billy Bacon (Gast)


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Ich schrieb:
> Manche neuen Arbeitgeber fordern eine Urlaubsbescheinigung vom
> ehemaligen Arbeitgeber, du könntest ja theoretisch deinen halben
> Jahresurlaub bis März genommen haben.

Das ist ja auch völlig in Ordnung. Und so gibt es auch keinen Grund, es 
beim alten Arbeitgeber anzufragen.

von Dr. W. (hiwi)


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Billy Bacon schrieb:
> Und so gibt es auch keinen Grund, es
> beim alten Arbeitgeber anzufragen.

Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich/vertraglich geregelt.
Wenn du schon viel Urlaub im Jahr hattest, will der neue Arbeitgeber
ja für den Rest des Jahres nicht noch mal viel Urlaub spendieren
sondern nur was der MA an Ansprüchen maximal geltend machen kann
und das ist eben summiert der maximale Jahresurlaub. Also Grund
genug da einen Schein zu verlangen. Wechsel doch mal den Job Mitte
des Jahres, dann wirst du schon sehen, was die Firmen da plötzlich
für ein Drama von machen. Da sind die Ärs...e nicht sehr weit.
Reden kannst du sicher mit jedem, nur ob sie dich ernst nehmen, das
steht auf einem anderen Blatt.

von Billy Bacon (Gast)


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Dr. Who schrieb:
> Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich/vertraglich geregelt.
> Wenn du schon viel Urlaub im Jahr hattest, will der neue Arbeitgeber
> ja für den Rest des Jahres nicht noch mal viel Urlaub spendieren
> sondern nur was der MA an Ansprüchen maximal geltend machen kann
> und das ist eben summiert der maximale Jahresurlaub. Also Grund
> genug da einen Schein zu verlangen.

Ja, richtig, manche Arbeitgeber interessiert das (andere wiederum 
kümmert es einen feuchten Dreck wieviel Urlaub der Bewerber beim alten 
Arbeitgeber genommen hat). Aber es gibt immer noch keinen Grund, die 
Bescheinigung beim alten Arbeitgeber unter der Hand anzufragen, wenn man 
doch ganz offiziell dies von seinem neuen Arbeitnehmer verlangen kann. 
Der muss sich dann darum kümmern, dass er es beim alten Arbeitgeber 
beschafft, wenn er noch keine Bescheinigung ausgestellt bekommen hat.

von Ulli-B (Gast)


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Also ich hatte in meinem Leben bisher 4 Arbeitgeber. Von denen hat nie 
einer nach früher im Jahr genommenen Urlaubstagen gefragt.

Es sind einfach 2,5 Tage pro Monat. Wenn ich irgendwo neu anfange, dann 
zählen die neuen Monate. Es kann dem neuen AG doch völlig egal sein, 
wieviel Urlaub ich vorher hatte.

Manche Leute haben Probleme ...

von Paddy (paddy)


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Ulli-B schrieb:
> Es sind einfach 2,5 Tage pro Monat. Wenn ich irgendwo neu anfange, dann
> zählen die neuen Monate. Es kann dem neuen AG doch völlig egal sein,
> wieviel Urlaub ich vorher hatte.

Genau diese Regelung kenne ich auch so. Ebenso gilt beim alten 
Arbeitgeber, dass du auch die X Tage pro Monat an Urlaubsanspruch hast 
(soweit nicht anders geregelt). D.h. bei einer Kündigung hast du so 
entsprechenden Resturlaub. Beim neuen Arbeitgeber bekommst dann wieder 
neue Y Urlaubstage pro Monat. In Summe stimmt das dann wieder und alle 
sind glücklich.


> Manche Leute haben Probleme ...

von Ich (Gast)


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Ulli-B schrieb:
> Also ich hatte in meinem Leben bisher 4 Arbeitgeber. Von denen hat nie
> einer nach früher im Jahr genommenen Urlaubstagen gefragt.
>
> Es sind einfach 2,5 Tage pro Monat. Wenn ich irgendwo neu anfange, dann
> zählen die neuen Monate. Es kann dem neuen AG doch völlig egal sein,
> wieviel Urlaub ich vorher hatte.
>
> Manche Leute haben Probleme ...

Du hast Recht auf 20 Tage Urlaub im Jahr.
Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du diese Tage auch nimmst.
Daher muss dein neuer Arbeitgeber danach fragen.
In 99% der Fälle dürfte das aber kein Problem darstellen.
Neuer Arbeitgeber 2,5 Tage/Monat Urlaub, beim alten davor alles 
genommen, fertig.

von Dr. W. (hiwi)


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Ich schrieb:
> Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du diese Tage auch nimmst.

Den muss er dir gewähren. Den Urlaub zu nehmen, da musst du schon selbst
für sorgen. Schließlich planst du deinen Urlaub, (wie z.B. ne Reise)
und nicht dein Boss. Wenn du den Urlaub verfallen lässt, dein Problem.

von Ich (Gast)


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Dr. Who schrieb:
> Ich schrieb:
>> Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du diese Tage auch nimmst.
>
> Den muss er dir gewähren. Den Urlaub zu nehmen, da musst du schon selbst
> für sorgen. Schließlich planst du deinen Urlaub, (wie z.B. ne Reise)
> und nicht dein Boss. Wenn du den Urlaub verfallen lässt, dein Problem.

Jaein, im Prinzip schon, der Chef hat aber eine gewisse Fürsorgepflicht.
Ja lieber Dr.Who, ich glaube Sie sollte mal Ihren Urlaub nehmen, teilen 
Sie mir bitte Ihre Planung bis nächsten Freitag mit, sonst plane ich Sie 
ein.
Workaholics sind nicht überall zu gebrauchen.

Manche brauche halt einen Arschtritt.

von Billy Bacon (Gast)


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Ich würde das ganz anders regeln: Wer es (wiederholt) nicht selbst auf 
die Reihe kriegt, seinen Urlaub zu planen, kriegt eine Abmahnung. Wir 
sind doch nicht im Kindergarten, wo der Chef kontrollieren muss, ob alle 
ihren Urlaub nehmen.

von Ich (Gast)


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Billy Bacon schrieb:
> Ich würde das ganz anders regeln: Wer es (wiederholt) nicht selbst auf
> die Reihe kriegt, seinen Urlaub zu planen, kriegt eine Abmahnung. Wir
> sind doch nicht im Kindergarten, wo der Chef kontrollieren muss, ob alle
> ihren Urlaub nehmen.

Abmahnung, weil einer (wiederholt) keinen Erholungsurlaub nehmen will, 
da gehört einer in ärztliche Behandlung.

Aber das tritt erst nach dem Jobwechsel auf.

von Dr. W. (hiwi)


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Ich schrieb:
> Abmahnung, weil einer (wiederholt) keinen Erholungsurlaub nehmen will,
> da gehört einer in ärztliche Behandlung.

Manche Workaholics machen das, weil sie glauben sie hätten bei ihrem
Chef dann einen Stein im Brett. Manchmal klappts und manchmal nicht.

von genervt (Gast)


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Ich schrieb:
> Billy Bacon schrieb:
>> Ich würde das ganz anders regeln: Wer es (wiederholt) nicht selbst auf
>> die Reihe kriegt, seinen Urlaub zu planen, kriegt eine Abmahnung. Wir
>> sind doch nicht im Kindergarten, wo der Chef kontrollieren muss, ob alle
>> ihren Urlaub nehmen.
>
> Abmahnung, weil einer (wiederholt) keinen Erholungsurlaub nehmen will,
> da gehört einer in ärztliche Behandlung.

Der sollte sich einfach selbständig machen, da fällt das nicht auf.

von Ich (Gast)


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Dr. Who schrieb:
> Manche Workaholics machen das, weil sie glauben sie hätten bei ihrem
> Chef dann einen Stein im Brett. Manchmal klappts und manchmal nicht.

Manche Workaholics haben einfach kein anderes Hobby mehr außer die 
Arbeit.
Urlaub ist für die wie für den Normal-Arbeitnehmer Sonntags arbeiten zu 
gehen.

Kannte auch mal so ein Spezi, der konnten locker 1 Jahr frei machen, 
leider hatte sich es dann von alleine biologisch erledigt.

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