Hallo zusammen, ich werde zum 1.10. meinen Arbeitgeber wechseln, bin mir aber noch nicht so ganz sicher ob ich das mit dem Urlaubsanspruch richtig verstanden habe. Da ich meinen alten Job zum 30.9. gekündingt habe, (also in der 2. Jahreshälfte) habe ich beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. In meinem Fall 30 Tage. Beim neuen Arbeitgeber kriege ich laut Auskunft vom Personaler für 2013 anteiligen Urlaubsanspruch also ab dem 1.10., macht 3 Monate also 1/4 * 30 Tage macht aufgerundet 8 Tage. Jetzt wurde mir aber gesagt, das ich diese 8 Tage beim neuen Arbeitgeber nur dann krieg wenn ich den Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber noch nicht genommen habe. Wenn ich also beim alten Arbeitgeber die 30 Tage Urlaub nehme, verfällt der anteilige Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber. Ist das so korrekt? Eigentlich kann es dem neuen Arbeitgeber doch egal sein wie viel Urlaub ich zuvor hatte. Entscheidend ist doch wie lange ich in 2013 bei neuen Arbeitgeber beschäftigt bin und der daraus resultierende anteilige Urlaubsanspruch.
Egon schrieb im Beitrag #3293074: >>Da ich meinen alten Job zum 30.9. gekündingt habe, (also in der 2. >>Jahreshälfte) habe ich beim alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen >>Jahresurlaub. > > hast du nicht also dazu bin ich mir sicher. @ Egon Also Leute gibt es hier im Forum, Wahnsinn. Was soll man dazu noch sagen.
Gewöhnlich wird beim Altarbeitgeber der anteilige Urlaubsanspruch (22,5 Tage von 9 Monaten)durch Freistellung in der Kündigungsfrist ausgeglichen oder ausbezahlt, wenn die Frist nicht reicht. Für den erhaltenen Urlaub kann man sich dann eine Urlaubsbescheinigung geben lassen. Beim neuen Arbeitgeber wirste dann wohl 7,5 Tage Urlaub für den Rest des Jahres bekommen, aber ich weiß jetzt nicht, ob man dazu nicht erst mal die Probezeit runter reißen muss, denn dann wären schon 15 Tage Urlaubsanspruch aufgelaufen. Zwei mal 30 Tage pro Jahr halte ich auch für illusorisch. Irrtum vorbehalten.
Frank Werner schrieb: > Schau doch mal, was das Gesetz dazu sagt: > > http://dejure.org/gesetze/BUrlG/6.html Danke, genau danach habe ich gesucht!
Dr. Who schrieb: > Beim neuen Arbeitgeber wirste dann wohl 7,5 Tage > Urlaub für den Rest des Jahres bekommen, aber ich weiß jetzt nicht, > ob man dazu nicht erst mal die Probezeit runter reißen muss, In der Zeit liegt Weihnachten, dann machen eh viele Betriebe zu. In der Probezeit ist schließlich Urlaub nicht verboten. 7,5 Tage (wird nicht aufgerundet?) Resturlaub sollten selbst in der Probezeit möglich sein.
Ich schrieb: > In der Probezeit ist schließlich Urlaub nicht verboten. Ja, aber bei neuen Mitarbeitern gewähren manche Firmen in der Probezeit allenfalls zwei Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat. Manche manchen es einem da nicht leicht. Ist aber sicher nicht überall so.
Dr. Who schrieb: > Ja, aber bei neuen Mitarbeitern gewähren manche Firmen in der > Probezeit allenfalls zwei Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat. Es wird oft nicht gerne gesehen, wenn man an eine neue Stelle gleich Urlaub und Ansprüche mit bringt. Besonders bei Klitschen. Da soll man gleich voll los legen können. Kann sein, daß man da schon die ersten Kollegen und Vorgesetzte bekommt, bei denen sich ein etwas dickerer Hals entwickelt. Gesetz hin, Recht her. Was mit der Weihnachtswoche ist, da muß man dann halt drüber reden, vielleicht im neuen Jahr Stunden nacharbeiten, wenn der Betrieb schließt. Unbezahlter Urlaub geht so ohne weiteres ja nicht, das hat Konsequenzen z.B. Fehlzeiten Lücken in der Sozialversicherung, ein bürokratisches Monster. Auch wenn das nur zwei Tage sind.
Ich schrieb im Beitrag #3293808: > Nicht übertreiben, das wäre dann zu viel Urlaub, dann brauchst Du ja > keinen Extraurlaub mehr. Da freut sich dein Chef! Abwechslung muss natürlich sein. Idealerweise ist es aber so, dass man sich am Ende des Urlaubs wieder richtig auf die Arbeit freut.
Soweit ich weiß, hast Du bei Kündigung im zweiten Halbjahr Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Der alte Arbeitgeber stellt Dir eine Bescheinigung aus, wie viel Urlaub Du in diesem Kalenderjahr schon genommen hast. Die Frage, die Du Dir stellen müsstest wäre dann eher, gibst Du diese Bescheinigung Deinem neuen Arbeitgeber!? Wenn er nicht danach fragt, hast Du bei Deinem neuen Arbeitgeber weitere Urlaubstage für das Kalenderjahr. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der alte Arbeitgeber oder in Bekannter Dich ärgern will, könnte er dem neuen Arbeitgeber jedoch einen Tipp geben...
Parker schrieb: > Wenn der alte Arbeitgeber oder in Bekannter Dich ärgern will, könnte er > dem neuen Arbeitgeber jedoch einen Tipp geben... Oder holt sich beim alten Arbeitgeber ne Kopie. Glaubt eigentlich irgend jemand, das es da keine stille Post gibt?
Dr. Who schrieb: > Oder holt sich beim alten Arbeitgeber ne Kopie. Glaubt eigentlich > irgend jemand, das es da keine stille Post gibt? Wenn es den Arbeitgeber interessiert, wird er die Bescheinigung verlangen. Wenn der Bewerber sie nicht rausrücken will, gibt es keinen Vertrag. Wenn es ihn nicht interessiert, wird er auch nicht nachrfragen. Wieso sollte sich der Arbeitgeber den Aufwand machen?
Bei manchen Leuten ist die Paranoia schon so krankhaft, dass sie tatsächlich glauben, dass sich das ganze Leben der Arbeitgeber darum dreht, Arbeitnehmern das Leben schwer zu machen. Dagegen helfen wohl nur noch sehr starke Medikamente. Für alle anderen gilt, dass der Chef auch nur ein Mensch ist, mit dem man meistens auch ganz normal reden kann. Arschlöcher gibt es überall, aber auch ein Arschloch ist nur ein Mensch.
Manche neuen Arbeitgeber fordern eine Urlaubsbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber, du könntest ja theoretisch deinen halben Jahresurlaub bis März genommen haben. Billy Bacon schrieb: > Für alle anderen gilt, dass der Chef auch nur ein Mensch ist, mit dem > man meistens auch ganz normal reden kann. Arschlöcher gibt es überall, > aber auch ein Arschloch ist nur ein Mensch. Schön geschrieben. Arsxxx sind eher selten, dafür um so nerviger.
Ich schrieb: > Manche neuen Arbeitgeber fordern eine Urlaubsbescheinigung vom > ehemaligen Arbeitgeber, du könntest ja theoretisch deinen halben > Jahresurlaub bis März genommen haben. Das ist ja auch völlig in Ordnung. Und so gibt es auch keinen Grund, es beim alten Arbeitgeber anzufragen.
Billy Bacon schrieb: > Und so gibt es auch keinen Grund, es > beim alten Arbeitgeber anzufragen. Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich/vertraglich geregelt. Wenn du schon viel Urlaub im Jahr hattest, will der neue Arbeitgeber ja für den Rest des Jahres nicht noch mal viel Urlaub spendieren sondern nur was der MA an Ansprüchen maximal geltend machen kann und das ist eben summiert der maximale Jahresurlaub. Also Grund genug da einen Schein zu verlangen. Wechsel doch mal den Job Mitte des Jahres, dann wirst du schon sehen, was die Firmen da plötzlich für ein Drama von machen. Da sind die Ärs...e nicht sehr weit. Reden kannst du sicher mit jedem, nur ob sie dich ernst nehmen, das steht auf einem anderen Blatt.
Dr. Who schrieb: > Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich/vertraglich geregelt. > Wenn du schon viel Urlaub im Jahr hattest, will der neue Arbeitgeber > ja für den Rest des Jahres nicht noch mal viel Urlaub spendieren > sondern nur was der MA an Ansprüchen maximal geltend machen kann > und das ist eben summiert der maximale Jahresurlaub. Also Grund > genug da einen Schein zu verlangen. Ja, richtig, manche Arbeitgeber interessiert das (andere wiederum kümmert es einen feuchten Dreck wieviel Urlaub der Bewerber beim alten Arbeitgeber genommen hat). Aber es gibt immer noch keinen Grund, die Bescheinigung beim alten Arbeitgeber unter der Hand anzufragen, wenn man doch ganz offiziell dies von seinem neuen Arbeitnehmer verlangen kann. Der muss sich dann darum kümmern, dass er es beim alten Arbeitgeber beschafft, wenn er noch keine Bescheinigung ausgestellt bekommen hat.
Also ich hatte in meinem Leben bisher 4 Arbeitgeber. Von denen hat nie einer nach früher im Jahr genommenen Urlaubstagen gefragt. Es sind einfach 2,5 Tage pro Monat. Wenn ich irgendwo neu anfange, dann zählen die neuen Monate. Es kann dem neuen AG doch völlig egal sein, wieviel Urlaub ich vorher hatte. Manche Leute haben Probleme ...
Ulli-B schrieb: > Es sind einfach 2,5 Tage pro Monat. Wenn ich irgendwo neu anfange, dann > zählen die neuen Monate. Es kann dem neuen AG doch völlig egal sein, > wieviel Urlaub ich vorher hatte. Genau diese Regelung kenne ich auch so. Ebenso gilt beim alten Arbeitgeber, dass du auch die X Tage pro Monat an Urlaubsanspruch hast (soweit nicht anders geregelt). D.h. bei einer Kündigung hast du so entsprechenden Resturlaub. Beim neuen Arbeitgeber bekommst dann wieder neue Y Urlaubstage pro Monat. In Summe stimmt das dann wieder und alle sind glücklich. > Manche Leute haben Probleme ...
Ulli-B schrieb: > Also ich hatte in meinem Leben bisher 4 Arbeitgeber. Von denen hat nie > einer nach früher im Jahr genommenen Urlaubstagen gefragt. > > Es sind einfach 2,5 Tage pro Monat. Wenn ich irgendwo neu anfange, dann > zählen die neuen Monate. Es kann dem neuen AG doch völlig egal sein, > wieviel Urlaub ich vorher hatte. > > Manche Leute haben Probleme ... Du hast Recht auf 20 Tage Urlaub im Jahr. Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du diese Tage auch nimmst. Daher muss dein neuer Arbeitgeber danach fragen. In 99% der Fälle dürfte das aber kein Problem darstellen. Neuer Arbeitgeber 2,5 Tage/Monat Urlaub, beim alten davor alles genommen, fertig.
Ich schrieb: > Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du diese Tage auch nimmst. Den muss er dir gewähren. Den Urlaub zu nehmen, da musst du schon selbst für sorgen. Schließlich planst du deinen Urlaub, (wie z.B. ne Reise) und nicht dein Boss. Wenn du den Urlaub verfallen lässt, dein Problem.
Dr. Who schrieb: > Ich schrieb: >> Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du diese Tage auch nimmst. > > Den muss er dir gewähren. Den Urlaub zu nehmen, da musst du schon selbst > für sorgen. Schließlich planst du deinen Urlaub, (wie z.B. ne Reise) > und nicht dein Boss. Wenn du den Urlaub verfallen lässt, dein Problem. Jaein, im Prinzip schon, der Chef hat aber eine gewisse Fürsorgepflicht. Ja lieber Dr.Who, ich glaube Sie sollte mal Ihren Urlaub nehmen, teilen Sie mir bitte Ihre Planung bis nächsten Freitag mit, sonst plane ich Sie ein. Workaholics sind nicht überall zu gebrauchen. Manche brauche halt einen Arschtritt.
Ich würde das ganz anders regeln: Wer es (wiederholt) nicht selbst auf die Reihe kriegt, seinen Urlaub zu planen, kriegt eine Abmahnung. Wir sind doch nicht im Kindergarten, wo der Chef kontrollieren muss, ob alle ihren Urlaub nehmen.
Billy Bacon schrieb: > Ich würde das ganz anders regeln: Wer es (wiederholt) nicht selbst auf > die Reihe kriegt, seinen Urlaub zu planen, kriegt eine Abmahnung. Wir > sind doch nicht im Kindergarten, wo der Chef kontrollieren muss, ob alle > ihren Urlaub nehmen. Abmahnung, weil einer (wiederholt) keinen Erholungsurlaub nehmen will, da gehört einer in ärztliche Behandlung. Aber das tritt erst nach dem Jobwechsel auf.
Ich schrieb: > Abmahnung, weil einer (wiederholt) keinen Erholungsurlaub nehmen will, > da gehört einer in ärztliche Behandlung. Manche Workaholics machen das, weil sie glauben sie hätten bei ihrem Chef dann einen Stein im Brett. Manchmal klappts und manchmal nicht.
Ich schrieb: > Billy Bacon schrieb: >> Ich würde das ganz anders regeln: Wer es (wiederholt) nicht selbst auf >> die Reihe kriegt, seinen Urlaub zu planen, kriegt eine Abmahnung. Wir >> sind doch nicht im Kindergarten, wo der Chef kontrollieren muss, ob alle >> ihren Urlaub nehmen. > > Abmahnung, weil einer (wiederholt) keinen Erholungsurlaub nehmen will, > da gehört einer in ärztliche Behandlung. Der sollte sich einfach selbständig machen, da fällt das nicht auf.
Dr. Who schrieb: > Manche Workaholics machen das, weil sie glauben sie hätten bei ihrem > Chef dann einen Stein im Brett. Manchmal klappts und manchmal nicht. Manche Workaholics haben einfach kein anderes Hobby mehr außer die Arbeit. Urlaub ist für die wie für den Normal-Arbeitnehmer Sonntags arbeiten zu gehen. Kannte auch mal so ein Spezi, der konnten locker 1 Jahr frei machen, leider hatte sich es dann von alleine biologisch erledigt.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.