Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Darf man "AVR"-Marke in eigener Software verwenden?


von Valentin Diring (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Hallo allerseits,

ich habe den Thread hier eröffnet, weil mein Problem jeher was mit 
AVR-µC zu tun hat, als mit Software.

Und zwar will ich die "AVR"-Marke in eigener Software als Symbol oben 
link im Formular verwenden. Bin mir nicht sicher, ob das rechtlich geht. 
Habe folgende Antwort von Atmel bekommen, die auch irgendwie nicht 
eindeutig ist.

"--------------------------------------------
Dear Customer,


As a general rule, Atmel would not permit third party vendors, such name 
as
"AVR" (i.e., because Atmel marks cannot be a part of or incorporated 
into
the name of the third party's product).

For more details, below is a link to Atmel's Trademark Usage Guidelines.
http://www.atmel.com/general/trademark_guidelines.asp

Below is a link to Atmel's terms and condions of sales.


http://www2.atmel.com/About/terms.aspx


Hope this helps.


Best Regards,
Narayana Raju
Atmel Technical Support Team
"--------------------------------------------


Hoffe Ihr könnt mir helfen, sonst müsste ich "µC" statt "AVR" nemmen, 
was nicht ganz passend wäre.

Valentin Diring

von Frank K. (fchk)


Lesenswert?

Valentin Diring schrieb:

> Und zwar will ich die "AVR"-Marke in eigener Software als Symbol oben
> link im Formular verwenden. Bin mir nicht sicher, ob das rechtlich geht.
> Habe folgende Antwort von Atmel bekommen, die auch irgendwie nicht
> eindeutig ist.

> Hoffe Ihr könnt mir helfen, sonst müsste ich "µC" statt "AVR" nemmen,
> was nicht ganz passend wäre.

Einen geschützten Markennamen oder ein geschütztes Logo (Bildmarke) in 
einem Produktnamen oder in einem Domainnamen zu verwenden, halte ich für 
sehr gefährlich, damit kannst Du arm werden. Ein beschreibender Zusatz 
"für AVR" ist aber nach meiner Auffassung ok, das machen andere auch so.

fchk

von Martin (Gast)


Lesenswert?

Ich finde die Antwort von Atmel ziemlich eindeutig. Lass es.

von Thomas E. (thomase)


Lesenswert?

Wenn "AVR" eine Marke wäre, solltest du das lassen.
Atmel ist eine Marke und als solche auch mit "R" im Kreis 
gekennzeichnet.
Aber AVR sind einfach nur drei Buchstaben. Abkürzung für "Average" z.B..

Sonst hätten die schon längst Ärger bekommen:

http://www.avr.org/avr.nsf/index.html!ReadForm&main=5
http://www.avr.de/
http://www.avr-asm-tutorial.net/

mfg.

von Andreas B. (andreas_b77)


Lesenswert?

Thomas Eckmann schrieb:
> Aber AVR sind einfach nur drei Buchstaben. Abkürzung für "Average" z.B..

Nee, das wär "avg."

Wenn ich mal die "Trademark Usage Guidelines" überfliege, scheinen sich 
folgende Punkte herauszukristallisieren:

* Das Atmel-Logo darf nur mit schriftlicher Erlaubnis verwendet werden
* Die sonstigen Markenzeichen darf man verwenden, um auf Atmel-Produkte 
Bezug zu nehmen
* Aber nicht in Firmennamen, Produktnamen, etc.
* Wenn neben Produktnamen, dürfen sie nicht genau so prominent 
erscheinen

Generell darf man halt nicht den Eindruck erwecken, dass die eigenen 
Produkte oder Dienstleistungen von Atmel selbst stammen (oder 
unterstützt oder gesponsort werden usw.).

Thomas Eckmann schrieb:
> Sonst hätten die schon längst Ärger bekommen:
>
> http://www.avr.org/avr.nsf/index.html!ReadForm&main=5
> http://www.avr.de/

Diese beiden haben ja nun überhaupt nichts mit Mikrocontrollern zu tun, 
also völlig irrelevant. Die könnten ja keinen Ärger bekommen selbst wenn 
Atmel wollte.

> http://www.avr-asm-tutorial.net/

Wenigstens ein relevanter Link: Ob das durch die Guidelines abgedeckt 
ist, ist etwas schwer zu sagen. Aber "AVR" wird nur in Bezug auf die 
gleichnamigen Atmel-Controller verwendet und Verwechslungsgefahr mit 
offiziellen Atmel-Webseiten besteht auch nicht wirklich, riecht also 
eher weniger nach Ärger.

von Thomas (kosmos)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Zeigt euer Browser Icons an? Habs mal etwas vergrößert und als GIF 
angehängt

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Thomas Eckmann schrieb:
> Wenn "AVR" eine Marke wäre, solltest du das lassen.

AVR ist offenbar eine, denn in

   http://www2.atmel.com/About/trademark_usage.aspx

ist nicht nur ATMEL, sondern auch AVR mit einem hochgestellten "R" 
gekennzeichnet.

von Thomas E. (thomase)


Lesenswert?

Frank M. schrieb:
> AVR ist offenbar eine, denn in

Ok.

Correct: We use ATMEL® AVR® microcontrollers in our products.

Habe ich jetzt auch gesehen. In den Datenblättern ist es auch drin.


mfg.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

ich denke es gab zuerst den Automatic Voltage Regulator auch als AVR 
abgekürzt.

von Valentin Diring (Gast)


Lesenswert?

Danke erstmal für die vielen guten Antworten.

Was mich wundert ist, dass der Forum-Besitzer als Favicon (in der 
Browser-Titelzeile) auch ein AVR-Symbol verwendet.

MfG
Valentin Diring

von Andreas K. (derandi)


Lesenswert?

EMail sagt nein und der Lawsuit-Huppi-Fluppi auf der Seite auch nochmal.

Ich würds eben einfach lassen.

von Tobi W. (todward)


Lesenswert?

Valentin Diring schrieb:
> Was mich wundert ist, dass der Forum-Besitzer als Favicon (in der
> Browser-Titelzeile) auch ein AVR-Symbol verwendet.

Er verletzt damit ja auch keine rechte.
"AVR" kann alles sein, da ist der fantasie keine grenze geetzt.

Und deshalb hätte ich auch keine bedenken soetwas in meiner Software 
einzusetzten. Die Buchstabenfolge "AVR" mit einem einem Chip drum rum 
kann alles bedeuten. Das kann ein spezielles Protokoll sein, was 
vorzugweise auf einem µC eingesetzt wird oder ein Powermanagement, was 
mit mithilfe eines µC realisiert wurde und durch deine SW konfiguriert 
werden kann.

Grüße
Tobi

PS.: Sonst dürfte man ja nicht Windows, Microsoft usw. irgentwie in 
seiner Software geschreibung erwähnen, wenn man so argumenttiert wie ihr 
es teilweise tut. Kann mir nämlich nicht vorstellen das microsoft einem 
erlaubt der Markennamen zu verwenden.

von Andreas B. (andreas_b77)


Lesenswert?

Tobi W. schrieb:
> Und deshalb hätte ich auch keine bedenken soetwas in meiner Software
> einzusetzten. Die Buchstabenfolge "AVR" mit einem einem Chip drum rum
> kann alles bedeuten.

Die Frage ist nicht, was es theoretisch bedeuten könnte, sondern ob eine 
Verwechslungsgefahr besteht.

Tobi W. schrieb:
> PS.: Sonst dürfte man ja nicht Windows, Microsoft usw. irgentwie in
> seiner Software geschreibung erwähnen, wenn man so argumenttiert wie ihr
> es teilweise tut. Kann mir nämlich nicht vorstellen das microsoft einem
> erlaubt der Markennamen zu verwenden.

Wenn man sich mit "Windows" auf das von Microsoft entwickelte und 
vertriebene Betriebssystem bezieht, besteht auch keine Möglichkeit der 
Verwechslung. Beides bezieht sich auf das selbe.

von Reinhard Kern (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

die Antwort von Atmel ist zwar kurz, aber eindeutig. Das Problem besteht 
eher darin, dass sich, wenn man im Internet fragt, darf ich das, immer 
(mindestens) einer meldet, der aus voller Überzeugung JA sagt - auch 
wenn man fragt, ob man in der Fussgängerzone 200 fahren darf.

Wer sich darauf verlässt, dem ist nicht wirklich zu helfen.

Auch hier sind einige juristische Geisterfahrer voller Begeisterung in 
Gegenrichtung unterwegs.

Gruss Reinhard

von agp (Gast)


Lesenswert?

Valentin Diring (Gast) schrieb:

> Darf man "AVR"-Marke in eigener Software verwenden?

> Und zwar will ich die "AVR"-Marke in eigener Software als Symbol oben
> link im Formular verwenden.

Das Logo das du verwenden möchtest, ist eine geschützte Marke, siehe

Auszugsweise zitiert aus 
http://www2.atmel.com/About/trademark_usage.aspx

"III.2. Atmel Logo and Atmel-Owned Graphic Symbols:"

"Do not use or otherwise imitate the Atmel Logo or any other Atmel-owned 
graphic symbol, logo, design or icon on or in connection with websites, 
products, packaging, documentation, promotional, advertising and sales 
materials, or for any other purpose except pursuant to express written 
authorization from Atmel, such as a reseller agreement or license 
agreement."

Gleiches gilt für das AVR-Logo

"This is a logo owned by Atmel for AVR."
http://en.wikipedia.org/wiki/File:AVR-logo.png

Also ohne Autorisierung halte ich das Verwenden wie in deinem Fall für 
gewagt. Es ist auch ein kleiner Unterschied, ob man beispielsweise 
schreibt

a) # ATMEL Peripherie-Kontrolle Kalkulator #

oder

b) # Peripherie-Kontrolle Kalkulator für ATMEL-Mikrocontroller #

Fall a) suggeriert: "Oh! Eine Software von Atmel, die muss ja 
funktionieren, ist schließlich offiziell (wohl von Atmel)" Geht sie (die 
Software) nicht, wendet sich der Gefrustete womöglich an Atmel und die 
anschließend an dich. ;)

Fall b) legt nahe: "Oh! Eine Software für Atmel-Mikrocontroller. Wird 
wohl (hoffentlich) kompatibel sein".

Ob ATMEL allerdings so fies ist und gleich die Rechtskavallerie auf dich 
hetzt weiß ich nicht. Aber herausfordern sollte man es besser nicht. ;)

von Loonix (Gast)


Lesenswert?

Reinhard Kern schrieb:
> Wer sich darauf verlässt, dem ist nicht wirklich zu helfen.
>
> Auch hier sind einige juristische Geisterfahrer voller Begeisterung in
> Gegenrichtung unterwegs.

100% ACK. Sehr schön ausgedrückt.

von Limloz (Gast)


Lesenswert?

Hallo Valentin Diring,

ich kann zwar nicht weiter zum Thema beitragen, finde aber, dass dein 
Programm interessant aussieht.
Ich würde es mir gern mal anschauen.

mfG
Limloz

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Frag doch einfach mal nach einer Genehmigung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Thomas O. schrieb:
> Frag doch einfach mal nach einer Genehmigung.

Hat er doch, und hat eine Abfuhr bekommen.  Das sollte doch genügen.

von Lutz (Gast)


Lesenswert?

Thomas O. schrieb:
> ich denke es gab zuerst den Automatic Voltage Regulator auch als AVR
> abgekürzt.

Das ist ja nun leider vollkommen irrelvant. Es kommt nicht darauf an, 
wer etwas als erstes benutzt hat, sondern wer es sich als erstes hat 
schützen lassen. Man denke da an die berühmten Weltmeisterbrötchen. 
Obwohl das schon 100,0 % krank war. Ein Gebrauchswort schützen lassen.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

ich kenne mich mit Markenrecht nicht aus. Das jemand Hanuta, Nutela, 
Milchschnitte... registrieren kann ist klar. Wenn jetzt aber jemand 
gängige Abkürzungen wie IHK, HWK, Modem... als Marke schützen lassen 
will, denke ich das er es in Deutschland nicht schafft.

Auch VW hatte mit seiner Marke Tuareg Probleme und zahlte schließlich.

von Thomas E. (thomase)


Lesenswert?

Das lässt sich recherchieren beim Deutschen Patentamt bzw. beim 
amerikanischen Gegenstück.

Bei beiden ist "AVR" für mehrere Firmen, in den USA auch Atmel, als 
sogenannte "Wortmarke" registriert.

mfg.

von Helmut -. (dc3yc)


Lesenswert?

Mensch Leute, schaut euch doch mal an, was Atmel sich hat schützen 
lassen: das AVR-Logo! Das ist ein schräges A, ein V mit tiefergestellter 
Spitze und ein schräges R. Dieses Logo ist geschützt. Aber nicht die 
drei Buchstaben AVR! Die lassen sich nicht so leicht schützen! Da 
brauche ich nur eine andre Schriftart zu verwenden und schon ist die 
Verwechslungsgefahr nicht mehr gegeben....

von Dr. G. Reed (Gast)


Lesenswert?

Meine Meinung als Laie:

Das Wort ATMEL sowie das Atmel Logo ist in DEUTSCHLAND als Marke 
Registriert.
Also Finger Weg.

Die Buchstabenkombination AVR ist zwar registriert, aber nicht von 
Atmel, sondern von der Abfallverwertungsgesellschaft Rhein/Neckar.

Weiterhin gibt es noch eine Registrierung für AVR Bildungsaspekte, sowie 
eine Bildmarke wür Hochzeitstage AVR

Ich hab jetzt nicht genau geschaut, geschaut, aber ich denke, keine 
dieser Marken ist in den für Mikrocontroller relevanten Klassen 
registriert, also dürfe einer Verwendung der Buchstaben AVR im 
Zusammenhang mit Mikrocontrollern nichts im Wege stehen.

Theoretisch wäre es sogar jedem möglich, AVR für andere Klassen als 
Marke zu schützen, und dann entsprechende fremde Verwendungen abzumahnen 
bzw. Lizenzgebühren zu verlangen.

Wie gesagt, nur meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.