Hallö, ich habe einen Kunden der mir als Freiberufler die Fahrtkosten ersetzt, mit 30 C/km. Kann ich Tankquittungen trotzdem absetzen? Muss ich diese Pauschale als Einkommen versteuern?
ja und ja. aber frag deinen finanzbuchhalter, der kennt sich da gut aus. so mal dumm gefragt, warum kassierst du vom kunden nicht das gesetzliche km-geld?
0,30€ pro Kilometer beträgt die Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke über 20km (bei der Kilometerzahl net 100%ig sicher, aber es gibt eine Kilometer Untergrenze)
Gast schrieb: > 0,30€ pro Kilometer beträgt die Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke > über 20km (bei der Kilometerzahl net 100%ig sicher, aber es gibt eine > Kilometer Untergrenze) Nö. Gilt schon wieder ab dem ersten Kilometer.
mal sehen wie langen noch, Steinbrück kann die Pauschale theoretisch abschaffen ...
Dann muss man sich eben selbständig machen, dann sind es Betriebsausgaben. Und man kann beide Richtungen voll absetzen!!! Noch besser ist die Fahrtenbuchmethode: Dann kriegt man bis zu 80% von der Stuer weg, dafür aber auch die realen Kosten und die sind oft dreimal so hoch, wie die einfache Pauschale. Beispiel Geschäftswagen mit teurem Navi, DVBT und Breitbereifung zu 36.000 Abschreibung 16% 5000,- Versicherung VK 900,- Steuer Diesel 300,- Dieselkraftstoff 1300,- Reparaturen 500,- Kleinteile 200,- Autowäsche 300,- ---------------------- 8500,- / 17000 km = 50 Cent/km Gerade, wenn man wenig fahren muss lohnt sich das. Versteuern muss man dann vielleicht 3000 private km, macht 1500,- Man kann also 7000,- von der Steuer absetzen und hat zudem noch die komplette Mehrwertsteuer von knapp 6000,- gespart. Bei 6 Jahren ist alles abgeschrieben und man hat nur 9000,- versteuern müssen. Der Staat erlässt einem für 42.000 die Steuer. Das sind fast 20.000 gespart.
Sind als Freiberufler nicht alle Einnahmen zu versteuerndes Einkommen während deine Ausgaben (in diesem Fall Fahrtkosten nach Aufwand oder Pauschal) selbiges mindern?
Auch wenn der thread etwas alt ist, antworte ich mal hier, weil ich keinen neuen erstellen möchte: Bogumil hat Recht: Die vom Auftraggeber erstatteten Kosten sind Einnahmen, daher ist es auch egal, was er genau erstattet und was gefahren wurde. Auch wenn das nicht überein stimmt, gehen die Einnahmen voll ins Plus. Umgekehrt gehen alle Kosten voll ins Minus. Dabei gibt es zwei Methoden: 1. Alle nachweisbaren Kilometer, also alle Fahrtentfernungen mal 2 genommen zu insgesamt 30 Cent oder 2. Alle anteiligen Kosten für die geschäftliche Tätigkeit, also Summe aller Kosten * (Geschäftsfahrten / Gesamtkilometer). Die MWST kann man in beiden Fällen abziehen, wobei es da noch eine Sonderumrechnung für die KFZ-Steuer gibt, da diese ja nicht MWST-fähig ist. Man kann zudem als Selbständiger alle Fahrten mit einem weiteren Privatauto mit 30 Cent angeben und auch die dafür anteiligen Reparaturen. Ohne hier jetzt Steuertricks zu empfehlen, kann man feststellen, dass viele Geschäftsaustonutzer enorm hohe Anteile an Geschäftsfahrten haben, und zudem noch einen Privatwagen und dessen Fahrten angeben. Es soll vorkommen, dass da getrickst wird, wie man hört. Ein aktuelles Beispiel ist ein selbständiger Steuerberater, der selber 2 Geschäftsfahrzeuge hat und noch Privatfahrten absetzt und so weit über 20.000 Euro in Anrechnung bringt. Er finanziert sich damit seinen Porsche und seinen Audi SUV. Ein Einwand zu dem Steuerthema: Die Absetzbarkeit und die Art der Berechnung fördert das Autofahren. Meines Erachtens wäre es sinnvoller, alle (auch die Arbeitnehmer) könnten pauschal 40 Cent je Entfernungskilometer absetzen. Das entspricht den realen Kosten für einen Kleinwagen mit wenig Benzinverbauch. Alles andere ist dann private Luxus, z.B. die viele Raserei und die unnötigen PS-Zahlen und deren Nutzung. Oben genannter Steuerberater könnte dann real nur noch etwa 6000,- Euro absetzen und sein fetter Audi und der Porsche wären dann das was sie sind: Luxus, der nicht von der Steuer mitfinanziert wird.
Auch wenn ich oben gegen diese Form der Absetzbarkeit arguentiert habe, nutze ich sie doch selbst: Harald schrieb: > Beispiel Geschäftswagen mit teurem Navi, DVBT und Breitbereifung zu > 36.000 > > ---------------------- > 8500,- / 17000 km = 50 Cent/km Abschreibung 16% 7800,- Versicherung VK 1250,- Steuer Diesel 330,- Dieselkraftstoff 1900,- Reparaturen 1200,- Kleinteile 700,- Autowäsche 400,- Sonstiges 300,- Teile XXX 600,- 13000,- / 14000 km = 95 Cent/km hinzu kommen noch für 2000km Privatfahrten "Teile XXX" sind Teile, die zwar in die Geschäftsabrechnung einfliessen, real aber am Privatwagen verbaut werden.
Harald schrieb: > Bei 6 Jahren ist alles abgeschrieben und man hat nur 9000,- versteuern > müssen. Der Staat erlässt einem für 42.000 die Steuer. Das sind fast > 20.000 gespart. Jetzt weisst du, warum in Deutschland Firmen sich grosse Firmengebäude bauen, eine teure Autoflotte haben, denn es kostet sie die Hälfte von dem was es eine Privatperson kosten würde, erst keine Mehrwertsteuer, dann keine Einkommensteuer. So lange Firmen bloss unter sich handeln, aber X kauft ein Auto bei Y und Y kauft ein Bauteil von Z und Z kauft eine Dienstlestung von X, werden keine Steuern bezahlt. B2B ist eine eigene Welt die wegen gegengerechneter Umsatzsteuer wie Schwarzarbeit funktioniert und deswegen floriert. Aber wehe dem, du machst Gewinne, dann werden die Gewinne besteuert, also versuchen deutsche Firmen alles, damit keine Gewinne anfallen: Beste Möglichkeit: Erträge ins Ausland zu schaffen, für "Beteiligungen" und "Expansion". Des Weg zurück auf's Privatkonto der Firmeneigener kennt das Finanzamt nicht....
und eben deshalb muss man es genau so machen, damit man seinen Anteil am Kuchen bekommt
Bei allem Spaß am "Absetzen" - Wenn dann bei der ersten Betriebsprüfung das Fahrtenbuch gekippt wird und das ganze als "Privatvergnügen" nachversteuert wird ist Schluß mit lustig. Mal ganz abgesehen davon, dass es eine Schweinearbeit ist ein vielleicht anerkanntes Fahretnbuch zu führen. Aus diesem Grund wird das meiste über die 1% Regelung abgerechnet, die sich beim besten Willen nicht sonderlich "lohnt".
Fahrtenbücher sind schon seit 2010 nicht mehr zu führen. Es reicht, eine repräsentative Aufstellung abzugeben und auf das Jahr hochzurechnen.
Fritz schrieb: > Aus diesem Grund wird das meiste über die 1% Regelung > abgerechnet, die sich beim besten Willen nicht sonderlich "lohnt". Das macht doch kein Mensch. Das einfachste ist auch bei dem geschäftlichen Fahrzeug die 30 Cent in Anspruch zu nehmen. Bei rund 25.000km im Jahr, die ich zurücklege, sind 22000 geschäftlich. Also 6600,- zum Absetzen. Mehr kommt nach der Fahrtenbuchmethode auch nicht raus. Höchstens bei teuren Vehikeln.
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