Hallo ich studiere noch und hab eine Stelle als Programmierer bekommen, wo ich ab Februar anfangen werde (als Werkstudent, neben meinem Studium). Ich bin Studentisch Krankenversichert, zahle etwas über 65 Euro im Monat. Jetzt wollte ich gern wissen, ob ich von meinem Brutto Arbeitslohn (800 Euro) im Monat, noch die Krankenkasse bezahlen muss, zusätzlich zu der Studentischen Krankenversicherung? Bei der AOK wurde mir gesagt, dass ich dies machen muss. Das verwirrt mich allerdings, da ich dann bei einem Lohn von 800 Euro, fast 130 Euro allein für die Krankenkasse zahlen soll. Wurde ich schlecht beraten oder stimmt die Aussage vom Sachbearbeiter???
ich habe während des praktikums auch etwa so viel gezahlt(IKK), ich habe aber deutlich unter 800/monat bekommen. ich habe auch mehrmals angerufen, aber es scheint wohl doch richtig zu sein.
Hallo, zu meiner Studienzeit (6 Jahre her) war es so, dass man bei unter 20 Wochenstunden sich als Student versichern konnte, bei über 20 Wochenstunden ganz normal als Arbeitnehmer, und zwar unabhängig vom Gehalt. Wenn du als Arbeitnehmer versichert bist, musst du deine studentische Krankenversicherung natürlich nicht mehr weiter bezahlen. Alles natürlich ohne Gewähr ;). Greets Sebastian.
Das erscheint mir auch logisch, werde noch mal bei der AOK nachfragen…
Nein, du musst nur die 65€ für die studentische Arbeitsversicherung zahlen. Das läuft bei mir seit über einem Jahr problemlos mit ebenso 800€ Brutto im Monat. Ich meine mal gehört zu haben, dass es jedoch eine Altersgrenze gibt (bin 25). Gruß sad
Die Altersgrenze ist je nach Versicherung unterschiedlich zwischen 27 und 31. Es gibt aber auch noch die Studentische Maximalversicherungsdauer von 14 Fachsemestern. Kommt man über diese Semesterzahl ist die Studentische KV nicht mehr möglich, dann muss man sich "freiwillig Pflichtversichern". Das kostet dann die vollen (rund) 15% vom Arbeitslohn, mindestens jedoch rund 130€. Das ist dann der Zeitpunkt wo sich eine private KV lohnt. Gruß Fabian
Sebastian C. schrieb: > Wenn du als Arbeitnehmer versichert bist, musst du deine studentische > Krankenversicherung natürlich nicht mehr weiter bezahlen. Die Hochschule will aber den Nachweis über eine studentische Krankenversicherung haben soviel ich weiß.
Der Hochschule ist es, so viel ich weiß, egal, wie du krankenversichert bist, hauptsache Du bist krankenversichert. Das mußt Du natürlich nachweisen.
So Viel Ich Weiß schrieb: > Der Hochschule ist es, so viel ich weiß, egal, wie du krankenversichert > bist, hauptsache Du bist krankenversichert. > Das mußt Du natürlich nachweisen. Hab ich auch schon genannt, wurde aber gelöscht weil bedenklich! Die Forenwoawoa sollten sich mal auf ihren psyhische Gesundheit untersuchen lassen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.