Hallo Welt, ich habe zwei Fragen zur BA: 1) Wie ist der (Versicherungs- / Einkommens-) Status eines immatrikulierten Studierenden, der die BA mit 40 h/Woche (im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) anfertigt? Bei Pflichtpraktika besteht die 20 h/w Grenze nicht, soweit ich weiß - aber was für Angaben sind im Falle der BA zu machen? Seitens der Hochschule ist nichts schriftliches zu finden, was meine Frage eindeutig beantwortet, Profs und Verwaltung wissen bislang auch von nichts :-( Wer sollte darüber Auskunft geben können? Eine Krankenkasse? 2) Wie ist es zu bewerten, dass im Vertrag steht, dass der Betrieb die Urheberrechte an der Arbeit erhält und sie damit verwenden kann, wie er möchte? Ist das üblich? Unabhängig von den großartigen Erfindungen, die ich voraussichtlich während der BA machen werde - das was ich darüber schreibe, ist doch eigentlich mein Mist, oder? Danke vorerst, Student
1) Firma fragen - die müssen es wissen. 2) Ist normal. Wenn du später arbeitest gehören die Ergebnisse auch der Firma.
2) Der Betrieb erhält die Nutzungsrechte, das eigentliche Urheberrecht bleibt bei dir.
1) Die zahlst keine Steuern. Krankenkasse musst du selbst zahlen oder bist über die Eltern versichert, je nach alter 2) Da du eventuell Informationen deiner Arbeitsstelle übernimmst bzw. für die Firma arbeitest gehört der auch alles, was die entwickelst.
Student schrieb: > 1) Wie ist der (Versicherungs- / Einkommens-) Status eines > immatrikulierten Studierenden, der die BA mit 40 h/Woche (im Rahmen > einer geringfügigen Beschäftigung) anfertigt? > Bei Pflichtpraktika besteht die 20 h/w Grenze nicht, soweit ich weiß - > aber was für Angaben sind im Falle der BA zu machen? > > Seitens der Hochschule ist nichts schriftliches zu finden, was meine > Frage eindeutig beantwortet, Profs und Verwaltung wissen bislang auch > von nichts :-( > Wer sollte darüber Auskunft geben können? Eine Krankenkasse? Ja, die Krankenkasse kann da am ehesten weiterhelfen. Ich schreibe selber gerade meine Diplomarbeit und hatte im Prinzip genau das gleiche Problem. Da deine BA aber eine Art Prüfungsleistung ist und außerhalb des normalen Vorlesungsbetriebes stattfindet, sind auch mehr als 20h pro Woche in Ordnung, ohne irgendwelche Ansprüche zu verlieren. Christoph
1) Firma weiß es leider auch nicht genau 2) Das ist ja der Knackpunkt, es geht nicht um die Verwertung, sondern explizit um das Urheberrecht, dass ich damit ja abtreten würde, sofern dieser Satz gültig ist. Hier ein etwas älteres Dokument zum Thema: http://fb6.beuth-hochschule.de/text/abschluss/verwertung/verwertungsrecht.pdf
Die Rechte als Urheber kannst du nicht abtreten (Schöpferprinzip). Ist das "Werk" während der Arbeitstätigkeit entstanden bist du jedoch verpflichtet deinem Arbeitgeber ein Nutzungsrecht tatsächlich sogar ein ausschliessliches Nutzungsrecht (Konkurrenzverbot) einzuräumen. Aufgrund des Abgeltungsprinzip erhälst du keine weitere Abgeltung, da bereits durch den Arbeitslohn abgegolten.
Das von dir angegebenen Dokument stellt klar, das die Universität, welche nicht der Arbeitgeber eines Studenten ist, somit auch keine Nutzungsrechte an der Arbeit des Studenten erhält. Eine eingreichte Arbeit darf deshalb auschliesslich gemäss dem Zitatrecht für die Forschungs bzw. Lehre verwendet werden.
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