Hallo Ich habe den neuen Katalog von Reichelt bekommen und habe gesehen, dass der ATMEGA 48-20AU 1,25€ (Stück)inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. Versand kostet. Auf der Webseite kostet er 1,90€ inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. Versand kostet. Was ist wenn ich kein Internet hätte und würde mir aus dem Katalog die Faxbestellvorlage nehmenn und das darüber bestellen. Müsste man mir den Preis zusichern ( wurde ja so ausgeschrieben )? Oder kann ich die Ware per Nachnahme verweigern. Mit freundlichen Grüßen Mario
Bei einem Fax-Bestellformular trägt man ja auch die Preise mit ein. Wird dir jetzt einfach so etwas zum höheren Preis zugesendet ist m.E. keine Vertrag zustande gekommen, weil sich die beiden Willenserklärungen nicht entsprechen. Würde also behaupten du kannst die Annahme verweigern, hast aber auch kein Recht auf den geringeren Preis. Keine Rechtsberatung, kein Anspruch auf Richtigkeit, u.s.w. :)
Hm, gute Frage... Wie heißt es doch schon in der "Feuerzangenbowle": "Da stelle 'mer uns jetz' erst 'e mal janz dumm..." Aber spaßohne, ich glaube bei Halbleitergedöns steht doch meistens in den Katalogen was von "aktuellen Tagespreisen". Damit ist "Tante Angelika" dann immer schön aus dem Schneider ;-). Information ist in diesem Fall eine Holschuld des Käufers... Du gehst ja auch nicht mit den Sonderangebotsprospekten von vor 14 Tagen in den Supermarkt und beschwerst Dich dann beim Filialleiter, wenn die Preise für bestimmte Waren heute offensichtlich wieder angezogen haben... ...blöder Vergleich, ich weiß... ;-)
Jürgen R. schrieb: > Hm, gute Frage... > > Wie heißt es doch schon in der "Feuerzangenbowle": > "Da stelle 'mer uns jetz' erst 'e mal janz dumm..." > > Aber spaßohne, ich glaube bei Halbleitergedöns steht doch meistens in > den Katalogen was von "aktuellen Tagespreisen". Damit ist "Tante > Angelika" dann immer schön aus dem Schneider ;-). Information ist in > diesem Fall eine Holschuld des Käufers... > Du gehst ja auch nicht mit den Sonderangebotsprospekten von vor 14 Tagen > in den Supermarkt und beschwerst Dich dann beim Filialleiter, wenn die > Preise für bestimmte Waren heute offensichtlich wieder angezogen > haben... > > ...blöder Vergleich, ich weiß... ;-) Das ist ja auch eine andere Situation deine Sonderpostengeschichte die läuft ja auch ab mit Ankündigung!Und Tagespreise wie bei Conrad gibt es hier nicht. Aber war das nicht gesetzlich geregelt, wenn ich eine Ware zum Preis X ausschreibe muss sie auch dafür verkauft werden.
Nein, ist es nicht; ein Angebot eines Verkäufers ist eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Du kannst das Angebot annehmen und bezahlen, der Verkäufer kann an der Kasse immer noch sagen "Mein Fehler, der Azubi hat das falsch ausgezeichnet" Du hast per se kein Anrecht auf einen für 9,99 Euro ausgezeichneten 42"-LED-TV.
Hallo Florian da war ich die ganze Zeit Falsch informiert. Hab mir das jetzt mal im Internet gesucht und genauer durchgelesen. Finde das aber scheiße die Ware so günstig anzubieten und dann ein hören Preis verlangen. Wenn das mal nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Ich würde dennoch mal versuchen dort anzurufen und freundlich nachfragen, ob man den Preis nachlassen kann, Reichelt war bei solchen Sachen immer reht kulant. Wegen einem µC würde ic da jetzt keinen Stress machen, aber wenn du 10 oder 20 St. bestellt hast, dann frag doch mal höfflich nach!
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