Im SPECTRAN-Thread war ja zu lesen, dass der V5 angeblich GSM Sendemasten (und somit wohl jeden anderen Sender) lückenlos auf Platte streamen kann. Hier noch mal die Frage: Ist das in Deutschland erlaubt? Es würde ja eigentlich einer Wanze gleichen (wenn man es denn nachher in Ruhe dekodieren könnte). Würde mich doch brennend interesieren. Thanks!
Tja, da wirst du wohl einen Rechtsverdreher fragen müssen, oder vielleicht mal deine BNetzA. Das TKG sagt: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt. Nun kannst du natürlich mit deinem Mobilofon sehr wohl ganz offensichtlich legal den Datenverkehr einer GSM-Basisstation abhören, obwohl du nicht selbst der Betreiber der entsprechenden Basisstation bzw. des entsprechenden Netzes bist. Dein Mobilofon ist ja gewissermaßen vom Betreiber (auf welcher juristischen Basis auch immer) autorisiert worden, das zu tun. Stellt sich die Frage, inwiefern der Spectran nun in die gleiche Lage fällt wie dieses Gerät bzw. wo (und mit welcher Begründung) man zwischen beiden Geräten eine Grenze ziehen muss.
Hmmm, ich denke, zumal es ja ein Messgerät ist, dürft es die Daten zumindest auf Platte aufzeichnen (z.B. um die Qualität der Daten zu überprüfen etc. ist ja auch recht sinnvoll, zumal bisher nicht möglich). Nur eine Dekodierung ist dann natürlich nicht erlaubt. Wenn solche Streams dann aber erst mal verfügbar sind (und natürlich massenweise im Netz landen), dürft es wohl nicht lange dauern, bis findige Geister auch einen "Dekoder für Jederman" liefern werden. Könnte ein neuer Volkssport werden. Dann noch einige 512fach-CPU-Grafikkarten (zwecks schnellerer Dekodierung) und los gehts...
> Nur eine Dekodierung ist dann natürlich nicht erlaubt.
Lasst euch doch nicht so einfach ins Boxhorn jagen... ob erlaubt oder
nicht erlaubt... da kümmern sich doch Behörden etc. auch nicht drum...
GSM ist doch eh verschlüsselt... die dekodierten Daten sind einfach
Einsen und Nullen... anhand der Prüfsumme kann man sehen wie gut der
Empfang war... andere Sachen kann man aus den Daten eh nicht
herauslesen...
Preisfrage: Was machst Du, wenn Du illegal einen Funkkanal abhörst und dabei etwas mitbekommst, das Du der Polizei melden müsstest, um ein Verbrechen zu verhindern?
asd schrieb: > GSM ist doch eh verschlüsselt... die dekodierten Daten sind einfach > Einsen und Nullen... anhand der Prüfsumme kann man sehen wie gut der > Empfang war... andere Sachen kann man aus den Daten eh nicht > herauslesen... http://www.heise.de/mobil/artikel/Verschluesselung-von-Handy-Gespraechen-knacken-990123.html
Grolle schrieb: > Was machst Du, wenn Du illegal einen Funkkanal abhörst und dabei etwas > mitbekommst, das Du der Polizei melden müsstest, um ein Verbrechen zu > verhindern? § 88(3) TKG besagt: Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang. Beachte aber, dass § 138 StGB eine ziemlich strikte, abgeschlossene Liste von Straftaten enthält, für die die Ausnahme zulässig ist.
Mit dem Gesetz kommt man bei solchen Gewissensfragen nicht weiter. Du hast dann nämlich u.U. gesetzesgemäß die Informationen für Dich behalten, aber jemand wurde Opfer eines Verbrechens, weil Du niemanden geschickt hast, der es verhindert. Kann das nun Dein Gewissen entlasten? Ich glaube kaum. (Außer, wenn Du keins hast.) Das ist ja die schlimme Tragik des Gesetzes bzw. des Gesetzesdenkens, das allen aufgezwungen und übergestülpt wird, dass Menschen aus Angst vor der Brutalität, Dummheit und Bestrafung durch schwachsinnig gewordene Vollzugsorgane, die nicht mehr ihren gesunden Menschenverstand einsetzen, sondern das Gesetz die Menschen fressen lassen wie der Moloch, Dinge unterlassen, die GUT und RICHTIG wären, bzw. Dinge für erlaubt halten, die schlecht und falsch sind.
Grolle schrieb: > Du hast dann nämlich u.U. gesetzesgemäß die Informationen für Dich > behalten, aber jemand wurde Opfer eines Verbrechens, weil Du niemanden > geschickt hast, der es verhindert. All die Sachen, bei denen du Gewissenskonflikte bekommen würdest, sind wohl durch § 138 StGB ganz gut abgedeckt. ;-) Man muss da kein Drama draus machen.
Der krasseste solche Fall ist der Russe, der die Welt gerettet hatte. Da gab es im kalten Krieg einen Militär, der bei Meldung von Raketenangriffen aus den USA die Gegenreaktion auslösen sollte. Eines Tages kam ein "Alarm". Es kam ihm aber komisch vor und er hat nicht ausgelöst. Am Ende war es der Mond, der das System getäuscht hatte. Dafür wurde er gerügt und degradiert! Das Gesetz ist ein Moloch, der die Menschen frisst, man kann es wirklich nicht oft genug sagen. Das wurde gemacht, um das Gewissen zu übertönen. So kann man die Menschen, immer "erlaubt" durch das Gesetz, in zum Morden in den Krieg schicken, sie missbrauchen, sie berauben, kurz, sie zu gehorsamen Untertanen-Sklaven machen, die mehr auf Befehle gehorchen als auf Liebe, Gewissen und Gerechtigkeit. Wir müssen das ändern, die Menschen wieder auf ihre eigene Füße stellen und wieder ihre Gewissen reaktivieren. Das ist für die Entwicklung der Menschheit das ALLERWICHTIGSTE überhaupt.
Anders gesagt, wenn alle immer auf das Gesetz hören würden, wären wir alle jetzt gar nicht da, um darüber überhaupt zu diskutieren.
Kannst du bitte dein Philosophieren mal im OT-Forum fortsetzen? Du bewegst dich mächtig weit weg vom Thema des Threads. Danke.
"Darf man..." ist das Thema. Ist also voll On Topic. Dass Dir die Antwort missfällt, war vorherzusehen. Aber wenn es den Menschen hilft, dann darf man das auch, egal was das Gesetz sagt. Man muss immer die Gesamtsituation sehen, nicht nur die juristischen Zwänge. Als Amateurfunker solltest Du sowas ja auch beurteilen, weil es auch da manchmal humanitäre Situation geben kann, die vielleicht nicht mehr ganz legal sind, aber Menschen das Leben retten. Also sei bei dem Thema bitte nicht so verkniffen. Ähnliche Fälle sind eine korrupte Polizei+Politik, in der Missstände bekämpft werden müssen, die die Politik+Polizei eben gerade nicht bekämpft. Das Grundgesetz erlaubt in solchen Fällen den Widerstand. Das ist eine klare Erlaubnis ... in bestimmten Fällen. Die in einer Krise möglicherweise bald eintreten werden. Wer weiß. Und diese grundwichtige Diskussion willst Du mit "OT!" abwürgen??
Grolle schrieb: > "Darf man..." ist das Thema. Ist also voll On Topic. Nein. Die Frage zielte (der TE möge mich korrigieren, falls ich ihn missverstanden habe) ausdrücklich darauf ab, ob es gesetzeskonform ist, dies zu tun, nicht ob es dafür irgendeine moralische Rechtferti- gung gibt oder sonstwas, mit dem du gerade die Welt retten willst. Die Fragestellung klang nicht nach philosophischen Aspekten, die die Gesetzeslage an sich bereits in Frage stellen wollen. Dass das Fernmeldegeheimnis im TKG einen besonderen Schutz genießt, solltest du auch für Otto Normalverbraucher gutheißen können: Der Mitarbeiter der Telebumm, der bei Schaltarbeiten zufällig mithört, dass du gerade vor hast, im nächsten Edeka heute nachmittag mit deinem Kumpel ein paar Zigretten und eine Flasche Bier zu klauen, bekommt halt dadurch noch nicht das Recht zugesprochen, diese (vergleichsweise geringfügige) geplante Straftat bereits als Grund zu nehmen, sich über das Fernmeldegeheimnis hinweg setzen zu dürfen.
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