Hallo zusammen, Ich bin vor etwa einem Jahr in eine Mietwohnung eingezogen (Neubau) bis jetzt hat es unser Vermieter nicht geschafft den Garten anzulegen. D.h. Pflaster und Terasse sind fertig, aber da wo der Rasen sein sollte ist halt nur erde... Bisher habe ich des Frieden willens die Miete nicht gekürzt. Nachdem ich mich mit meinem Vermieter am Telefon nun einige male wegen dieser Sache gestritten habe möchte ich das nun endlich erledigt haben. Meine Frage: Ist es rechtlich möglich die Miete rückwirkend zu kürzen? und wie viel kann man bei einem nicht fertigen Garten kürzen? Gibt es eine andere Möglichkeit dem Vermieter druck zu machen? z.B. schriftlich eine Frist setzen und dann von einer Firma die arbeiten machen lassen? Wie sieht es generell mit dem Garten aus, muss der Vermieter nur den Rasen machen oder auch Pflanzen? Im Mietvertrag steht nichts genaueres drin... Muss der Vermieter eigentlich einen Rasenmäher zur Verfügung stellen oder muss den der Mieter kaufen wenn nichts vereinbart ist? Hoffe mir kann hier jemand helfen, bevor ich meinem Vermieter noch an die Gurgel gehe ;-)
wenn ich mich nicht irre, muss man sowas direkt schriftlich bemängeln und die Miete unter Vorbehalt zahlen. nur dann kann man sie rückwirkend mindern. Wenn der Mangel längere Zeit schon besteht und nix von deiner Seite unternommen wurde, heißt das, dass du diesen geduldet hast. Sicher bin ich mir aber nicht
Icke ®. schrieb: > Der bessere Ansprechpartner für dieses Thema: > > http://mieterbund.de/suche_plz_v.html Würde ich auch so sehen. Das Einzige was ich dir sagen kann, ist dass du die Miete nur dann rückwirkend kürzen dürftest, wenn du sie "unter Vorbehalt" gezahlt hast. Also: Brief an den Vermieter (bsp im Juni), dass du ab Juli die Miete nur "unter Vorbehalt" zahlst. Dann darfst du später die Miete rückwirkend ab Juli kürzen. Das würde ich mir aber gut überlegen, sowas zerstört das Verhältnis zum Vermieter und endet nicht selten im Rechtsstreit. Überleg es dir gut, ob du sowas machen willst! Sprich mit dem Mieterbund, da habe ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.
Mal ne ganz einfache Frage: was hält dich davon ab, in den nächsten Baumarkt zu maschieren, nen Sack Grasssamen zu kaufen und den auszustreuen? Wenn wirklich kannst du ja die Rechnung deinen Vermieter vorlegen. Aber ich denke mal, dass ist die beste Lösung um das Mitverhältnis nicht zu schädigen. Und ganz ehrlich: Wenn ich nen Garten hätte, würde ich den auch gerne selbst gestalten wollen und nicht so, wie es der Vermieter gerne hätte. Vergleiche es doch mal mit der Wandfarbe, da würdest dir auch nicht vom Vermieter vorschreiben lassen, welche du gerne hättest, zahlst sie im Gegenzug aber i.d.R. dafür selbst.
>Sprich mit dem Mieterbund, da habe ich bisher >sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich nicht. Ich würde gleich zum Anwalt gehen. Ist letztlich billiger. Denn beim Mieterbund musst Du erstmal Mitglied werden, und dann bist Du mit mindestens einem Jahresbeitrag dabei. Und eine Rechtsberatung bekommst Du dann immer noch nicht. Dafür eine, wie ich fand, extrem Vermieterfeindliche Attitüde, die einem nicht weiterhilft. Ich würde auch einfach einen Sack Rasensamen kaufen und aussäen. Ist das billigste. Gruss Axel
>was hält dich davon ab, in den nächsten Baumarkt zu maschieren, nen Sack >Grasssamen zu kaufen und den auszustreuen? Aber den Boden bitte vorher mit ner Walze gut einebnen damit sich der Rasenmäher nicht in jedem Schlagloch eingräbt. Ansonsten kann man das Mähen nämlich vergessen wie mein Nachbar. (Der hat auch keine Walze benutzt und macht häufiger aus Unkenntnis solche Torheiten). >Wenn wirklich kannst du ja die Rechnung deinen Vermieter vorlegen. Kannste nur machen wenn ein Rechtsanspruch bestünde und das möchte ich mal anzweifeln. Besteht ein Rechtsanspruch muss dem Vermieter erst die Möglichkeit der Einsicht und Behebung mit Fristsetzung gewährt werden, ansonsten kann der Schuss nach hinten los gehen. Manche Dinge die man nutzen kann sind nämlich nur geduldet. Wo ich meine Kindheit verbracht habe war das betreten des Rasens sogar verboten. Jedenfalls können solche sekundären Nutzungsrechte vom Eigentümer leicht wieder entzogen werden. Ich hatte mal allein einen Prozess wegen des Dachbodens, in dem Haus, wo ich wohne, geführt, der von den Mietern als Abstellraum genutzt werden durfte. Stand so auch im Mietvertrag und ich dachte, klarer Fall. Denkste, der Vermieter beanspruchte Eigenbedarf was aber nur vorgeschoben war (Ist heute noch ein Dachboden) und gewann trotzdem den Prozess. Kann natürlich vor anderen Gerichten ganz anders ausgehen aber so ist das Leben. Ich finde Matthias Vorschlag auch am besten, aber ich würde das heimlich machen wenn mit der Erlaubnis des Vermieters nicht zu rechnen ist, nicht das der Vermieter spinnt und Schadenersatz für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangt und blöder weise auch noch bekommt.
Wenn der Vermieter n Privatmann und nicht irgendein Konsortium ist sollte doch mit dem zu reden sein. "Hallo Herr xy, ich würde den Garten gerne mit Gras ein sähen um da was Ordnung rein zu bringen, würden Sie die Kosten für den Samen übernehmen?"
Wenn die schon Streit hatten, sehe schwarz. Da könnte höchstens noch ne Mediation helfen. http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation
Danke schon mal für die Infos. den Garten kann ich leider nicht selbst anlegen, es muss noch einiges an Erde aufgefüllt werden. Und die kann ich nicht transportieren... Habe mich entschlossen noch einmal mit meinem Vermieter zu sprechen. was ich noch gerne wissen würde: Muss der Vermieter nur den Rasen sähen oder auch Sträucher oder ähnliches anpflanzen? Kann man ihm für die Anlegung eine frist setzen?
>Muss der Vermieter nur den Rasen sähen oder auch Sträucher oder >ähnliches anpflanzen? DER MUSS GAR NICHTS MACHEN. Das ist sein Eigentum und solange keine Gefahr davon ausgeht kann keiner was machen. Bei Gefahr ist der Eigentümer Verkehrssicherungspflichtig und dann kann das Bauamt Druck machen, was dem Verhältnis Vermieter-Mieter auch nicht gerade gut tun wird. Eine Möglichkeit, außer dem bereits Vorgeschlagenen, ist eben die Unwilligkeit des Vermieters mit der Unwilligkeit des Mieters aufzuwiegen. In der Praxis heißt das wohl Mobbing und das geht selten gut. Sicher ist ein Gespräch die vernünftigste Methode aber wenn der Wille fehlt? Eine Möglichkeit wäre noch anzubieten den Garten herzurichten wenn der Vermieter das Material stellt. Dann hat der Vermieter keine Mühe und auch geringere Kosten. Notfalls sollte man das schriftlich machen, weil Reden ist nur Schall und Rauch. Eine Frist kann man nur setzen wenn man ein Recht durchsetzen will und man verpflichtet ist, dem Vertragspartner(?) Gelegenheit zu geben sich wohlzuverhalten. Danach erst könnte man sofern ein Recht vorhanden ist, Rechtsmittel einlegen. Das sehe ich hier aber nicht. kein Rechtsrat, das kann ein Anwalt besser.
die zu klärende Frage ist ersteinmal die jenige, in wie fern der Garten bestandteil der mietsach ist und ob es sich überhaupt um zu erbringende Leistung des Vermieters handelt.
Winfried J. schrieb: > die zu klärende Frage ist ersteinmal die jenige, in wie fern der Garten > bestandteil der mietsach ist und ob es sich überhaupt um zu erbringende > Leistung des Vermieters handelt. Es steht im Mietvertrag, dass ein Garten Teil der vermieteten Sache ist. Ein Recht auf einen Garten habe ich also.
Warum Stress machen? Frag den Vermieter obs ihm nichts ausmacht und dann gestaltest Du Dir die Flaeche so wie Du moechtest. Ein Rasen ist schnell eingesaeht, ein bisserl Gruenzeug verbuddelt. Das gibt ein gutes Gefuehl mal selbst ne Hacke in der Hand zu halten.
Florian *.* schrieb: >Ein Rasen ist schnell eingesaeht, ein bisserl Gruenzeug >verbuddelt. Das gibt ein gutes Gefuehl mal selbst ne Hacke >in der Hand zu halten. Manch ein Mieter würde sich über ein Stück Land außerhalb der Wohnung freuen. Auch wenn es noch nicht wie im Bilderbuch aussieht. Wenn der TE nicht dazu verpflichtet ist, sich um das weitere Grundstück um das Haus zu kümmern, ist doch alles im grünen Bereich. Wie es außerhalb meiner Wohnung draußen aussieht, ist mir völlig Wurst. Ich würde da mal Salat pflanzen, Petersilie und einige andere Kräuter, um sie zu genießen. Keinen Rasen. Ob ein selbst angepflanzter Salatkopf und Kräuter gegen Gesetze verstoßen, weiß ich nicht.
Ihr solltet auch mal die oberen Posts lesen. Der TO hat geschrieben: >den Garten kann ich leider nicht selbst anlegen, es muss noch einiges an >Erde aufgefüllt werden. Und die kann ich nicht transportieren... Anscheinend ein unüberwindbares Hemmnis für den Mieter. Was die vertragliche Regelung über den Garten angeht wäre ich sehr vorsichtig. Die Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Bei so Sachen wie Garten und Garage sieht das dann schon anders aus (Hab ich weiter oben auch schon geschrieben). Da gilt dann nur Vertragsrecht. Da kann sich der Eigentümer sogar Sonderrechte vertraglich sichern was bei der Wohnung nicht möglich ist. >um zu erbringende Leistung des Vermieters handelt. Eine Leistung ist es meiner Meinung nach ohnehin nicht, sondern eine Nutzungsgewährung. Wenn im Vertrag keine genauen Angaben gemacht wurden über die Größe und die genaue Lage des Gartens könnte es Probleme geben. Z.B. steht oft drin das ein Keller zur Wohnung gehört, aber wo der genau ist, meist nicht. Wo ich wohne ist z.B. ein Keller im Nebengebäude, das dem Eigentümer auch gehört. Wenn mal eine Versicherungsfall eintritt könnte es Probleme geben wenn so ein Keller nicht in dem Gebäude vorhanden ist wo auch die Wohnung sich befindet. Es hängt also oft vom Einzelfall ab. >Ob ein selbst angepflanzter Salatkopf und Kräuter gegen >Gesetze verstoßen, weiß ich nicht. Salat nicht, aber Marihuana schon. Wenn du keine Erlaubnis hast, hast du auch kein Recht und jeder kann, was du gepflanzt hast, ernten. Nicht sehr erfreulich, oder? Auch könnte, in Ermangelung ordentlicher Regeln Sachen Pflanzen die dir missfallen und dann? Kein Rechtsrat.
Mike Hammer schrieb: > Was die vertragliche Regelung über den Garten angeht wäre ich sehr > vorsichtig. Die Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Bei so > Sachen wie Garten und Garage sieht das dann schon anders aus Was hat das mit der Verfassung zu tun? Ob Garten, Wohnung oder Garage, Mietsache ist Mietsache, und wenn die nicht dem Vertrag entspricht (Garten ist kein Garten sondern eine Baustelle), dann muss der Vermieter die Mängel beheben, und solange die Mängel bestehen ist die Miete gemindert. Ist eigentlich ganz einfach. Bezüglich der Details (z.B. wie lange rückwirkend) kann man sich an einen Mieterverein wenden, da gibt es oft eine kostenlose Rechtsberatung (die gibt es hier im Forum nicht, das nur der Vollständigkeit halber).
@ Andreas Schwarz >kann man sich an einen Mieterverein wenden, da gibt es >oft eine kostenlose Rechtsberatung Stimmt nur zum Teil. Zunächst mal muss du Mitglied sein und das kostet wegen zwei Jahresbeiträgen auch zweimal auch wenn man den Laden nur einmal braucht (Erfahrungswert). Dann sind die Anwälte die da abhängen nur darauf aus Mandanten zu ködern mit schwammigen, häufig nicht zutreffenden Rechtsberatungen die auch nicht vollständig und umfassend sind (was aber deren Pflicht wäre). Weitergehende Mandantschaften werden dann (kostenpflichtig) von der Kanzlei aus erledigt und da hat dann der Mieterverein dann nichts mehr mit zu tun wenn es nicht über die Mietvereinsrechtschutz abgerechnet wird. Früher war man ja mit der Mitgliedschaft auch gleich Rechtsschutzversichert und musste sich auch nicht ums Anwaltshonorar Sorgen machen wenn der sich gründlich geirrt hat. Heutzutage muss man schon vor dem Schadensereignis Rechtsschutzversichert(und Mitglied) sein was in der Versicherungsbranche längst üblich ist. Die frühere Verbraucherfreundlichere Möglichkeit ist irgendwann mal abgeschafft worden. Ich habe das selbst erlebt und zwei Jahresbeiträge für den örtlichen Mieterverein berappen müssen. Die Anwältin war eine Null und hat versucht ihr eigenes Ding durchzuziehen. Anstatt meinen Wünschen und Weisungen folge zu leisten hat sie das Mandat aufgegeben. Ein anderer Anwalt hat die Angelegenheit dann nach meinen Wünschen und Weisungen zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Ich war dann über zehn Jahre bei dieser Kanzlei. >Was hat das mit der Verfassung zu tun? Das, mein lieber Andreas hat damit zu tun das die Wohnung vom Vermieter nur mit der Erlaubnis des Mieters (Hausrecht) betreten werden kann. Auch kann der Vermieter keine wirkliche Wirkung (z.B. Baumaßnahmen o.ä.)auf sein Eigentum ausüben ohne auf den Mieter Rücksicht zu nehmen. Beim Garten dürfte das anders aussehen. Da kann der Vermieter von seinem Besitzstandsdenken Gebrauch machen, egal was im Vertrag steht, solange der Mieter in seinen Rechten nicht wirklich oder wesentlich gehemmt ist. Jetzt klar? >(Garten ist kein Garten sondern eine Baustelle) Das ist nur eine variable Interpretation aber kein klarer Zustand. Hängt wohl auch damit zusammen ob im Vertrag ein bestimmter Zustand vereinbart wurde und zu wann der Zustand vertragswirksam zugesichert wurde. Ich glaube nicht das Vermieter und Mieter da etwas verbindliches vereinbart haben. Ich habe schon mal sowas ähnliches vereinbart was dann vom Vermieter nicht erfüllt wurde und mir die Möglichkeit für die Nichterfüllung das Recht auf fristlose Kündigung einräumte was auch das Gericht so sah. Sind meine Lebenserfahrungen, kein verbindlicher Rechtsrat.
Mike Hammer schrieb: > Das, mein lieber Andreas hat damit zu tun das die Wohnung vom Vermieter > nur mit der Erlaubnis des Mieters (Hausrecht) betreten werden kann. Das ist doch nur ein technisches Detail, das das Wie, nicht das Ob der Mängelbeseitigung betrifft. > Ich glaube nicht das Vermieter und Mieter da etwas verbindliches > vereinbart haben. Matthias P. schrieb: > Es steht im Mietvertrag, dass ein Garten Teil der vermieteten Sache ist. PS: einfach mal nach "Mietminderung Garten" googeln. Z.B.: LG Darmstadt, NJW-RR 1989, S. 1498 (Nicht angelegter Garten (Garten gleicht einer Baustelle) -> 10% (http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_garten.htm)
Dann soll der TO doch die Miete mindern. Mal sehen wie weit der damit kommmt.
>>(Garten ist kein Garten sondern eine Baustelle) >Das ist nur eine variable Interpretation aber kein klarer Zustand. >Hängt wohl auch damit zusammen ob im Vertrag ein bestimmter Zustand >vereinbart wurde und zu wann der Zustand vertragswirksam zugesichert >wurde. Ich glaube nicht das Vermieter und Mieter da etwas verbindliches >vereinbart haben. Sorry, aber das ist ziemlicher Bulllshit. Wenn der Garten Teil der vermieteten Sache ist, muss der auch in einem nutzbaren Zustand übergeben werden. Das braucht dann nicht explizit vereinbart werden. Und wenn der Vermieter sich stur stellt, würde ich auch nicht mehr lange den Netten geben. Schriftliche Mahnung mit der Androhung die Miete zu kürzen wäre nach mehreren fruchtlosen Telephonaten sicher der richtige Weg. Dabei unbedingt eine Frist setzen, bis wann der Vermieter antworten muss. Ohne Frist ist der ganze Brief nutzlos. Ich würde die Frist für eine Antwort (nicht für die Behebung, das kann der nicht schaffen) auf Ende des Monats setzen und dann direkt die nächste fällige Miete kürzen. Schliesslich müssen beide sich an den Vertrag halten. Und manche verstehen es eben nur so. Gruss Axel
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