Meine Fragen betreffen die Rechtslage in der Schweiz, leider ist darüber sehr wenig zu finden. Selbstverständlich sind meine Rechtsfragen rein hypopthetisch, sie betreffen keinen konkreten Fall. 1. Inverkehrssetzung a) Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten, wenn er ein Gerät (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen werden) in der Schweiz in Verkehr bringen will? b) Welche Vorschriften muss er zudem beachten, wenn er vorhat in - die EU - die USA zu exportieren und den EU/USA Kunden ein zugeklassenes Gerät anbieten möchte? 2. Anforderungen an eine Firma a) Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten, wenn er in der Schweiz eine Firma gründen will, die in der Schweiz Geräte (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen werden) entwickeln, herstellen und vertreiben will? b) Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten, wenn er in der Schweiz eine Firma gründen will, die in der Schweiz Geräte (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen werden) als Dienstleistung repariert? 3. Spannungsgrenze / Gesetzliche Unterscheidung Worauf muss Hansruedi achten oder was bleibt Hansruedi erspart, wenn es sich um Produkte handelt, die mit einer Spannung von <50V betrieben werden?
Wer ist Hansruedi? Das Gesetz korrekter Rechtschreibung wäre mal ein Anfang. >...die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen werden... Klingt "die mit 50-1000V AC od. DC GESPEIST werden, nicht besser? Hier mal ein Hinweis was außerhalb der Schweiz so verlangt wird: http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2002/96/EG_%C3%BCber_Elektro-_und_Elektronik-Altger%C3%A4te http://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektronikger%C3%A4tegesetz http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung Für den Anfang sollte das erst mal reichen. Alles unverbindlich, versteht sich.
In der Schweiz ist CE und RoHS voll uebernommen. Den WEEE Furz haben wir nicht uebernommen, die Verpackungsrichtlinie auch nicht. Ich empfehle mal 200..300Fr rauszublasen und sich in einem EMV Testcenter beraten zu laasen. Man sollte sich so eine Beratung vor der Produktemtwicklung reinziehen, nachher wird's teurer, da dann moeglicherweise Designaenderungen anstehen.
Wie was jetzt noch? - JETZT ERST RECHT!- Klar, der Artikel im Link unten stammt von vor über 3 Jahren, die Gesetzesänderung per 1.7.2010 (PrSG) in der Schweiz hast Du aber schon mitbekommen? Da geht's nicht um EMV, sondern um Haftbarkeit auf die Jemand mit kleinen Serien keine Lust hat. Schau Dir mal die Liste der in der EU verbotenen Produkte an. Darunter sind 90% Dinge, die Kleinkinder gefährden (ersticken, z.b. pullover/bikinis mit Schnüren oder Spielzeug das Kleinteile verliert) und daneben PKWs bei denen Pedale blockieren und Roller/Fahrräder deren Rahmen brechen. Einmal abgesehen davon interessiert mich in erster Linie, was Jemand rein rechtlich alles beachten muss wenn er in der Schweiz ein Gerät verkaufen will. Das technische verstehe ich, das rechtliche eher weniger, ich denke aber auch nicht, dass mich da eine Beratung in EMV weiterbringt. http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/eueuropa/noerrstiefenhoferlutz140307.html
Was du meinst ist noch die Produkthaftung. Die kommt dann noch zu den für E-technische Waren genannten Gesetze hinzu. Anmerk.:Wäre vorteilhafter wenn du nicht erst 1 woche nach deinem Post reagieren würdest. Da geht schnell der Faden verloren.
Das EMV Testcenter kann auch im Falle von Produktehaftung helfen. Im Wesentlichen geht es dabei um Sicherheitskonzepte. Kann durech einen Fehler in der Hardware, in der software, oder in der Bedienung eine Gefaerdung von Personen und Sachwerten entstehen ? Dabei muss der Entwickler zeigen, dass alles unternommen wurde, dass das Geraet immer in einen ungefaehrlichen, sicheren Zustand zurueckkehrt. Dabei muss man die Ausfallwahrscheinlichkeit von Bauteilen beruecksichtigen. zB. Ein Luefter kann ausfallen, und das Geraet darf trotzdem nicht ueberhitzen.
Export in die USA. Je nach Warenkategorie kommen da auch verschiedene EMV Richtlinien zum Zug. Speziell ist dabei auch die Produktesicherheit. Im Falle der USA uebernimmt der Importeur die Haftung. Daher schaut der gewerbliche Importeur darauf, dass die Richtlinien eingehalten worden sind. Er wird sich von einem selbst aufgeklebten CE Abziehbildchen nicht beirren lassen und die Tests bei einem fuer US Tests akkreditierten Testcenter durchgefuehrt haben wollen. Das ist kostenmaessig was Anderes. Zum Einen kostet die US Akkreditierung etwas, zum Anderen geht es um die Dokumente. Ich komme in einem europaeischen Testcenter einen niedrigeren Preis weg wenn ich nur die Messungen brauche, und die Dokumente nicht. Das sind dann schnell mal ein paar hundert Euro. Also Export in die USA nur wenn die Stueckzahlen und die Marge stimmen.
Na endlich geht's doch mal ans eingemachte. Danke für Eure Antworten, wird langsam interessant! Vom Export in die USA war ja nie die Rede, dürfte jedoch dem Export in ein Land, in dem wie in der Schweiz keine CE Vorschrift herrscht entsprechen, die USA-spezifischen Bedingungen natürlich vorbehalten. Natürlich interressiert mich auch die internationale Lage, auch solche Antworten sind also keinesfalls offtopic. Ihr habt mich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Inverkehrbringer glaubhaft machen muss, dass er alles zumutbare unternommen hat um sein Produkt sicher in Verkehr zu setzen. Spielt dabei die Ausbildung des Inverkehrsetzers eine Rolle, also wird unterschieden ob einer mit Fachhochschulabschluss oder ein "Laie" ein Gerät in Verkehr gebracht hat? Darf ein "laie", also z.B. einer mit abgeschlossener Berufsleher im Bereich Elektrotechnik ein Ger$t überhaupt in Verkehr bringen?
Alzi, etwas mehr Kohaerenz bitte. Die Frage nach einem Export in die USA war zentral. Wie schon erwaehnt gilt CE auch in der Schweiz. Wir haben die EMV und die Produktesicherheit voll uebernommen. Ich sag noch schnell wie's mit Kanada laeuft. Die dortige Behoerde heisst CSA, und die will auch Papiere sehen. Einfach einen Kleber drauf geht nicht. Ein zu importierendes Produkt muss dort vorbei. Oder allenfalls in Europa bei einem von der CSA anerkannten Testcenter. Erst muss man bei der CSA die relevanten Unterlagen einreichen, und die bestimmen dann was geprueft werden muss. Die CSA webseite sollte helfen, und die Leute dahinter sind sehr hilfsbereit. Der Inverkehrbringer hat es mit einer besseren Ausbildung nicht einfacher. Denn die Regeln aendern alle paar Jahre, werden ergaenzt, erneuert. Dafuer gibt es ja die Testcenter, die sich das Produkt anschauen. Wie schon erwaehnt kann man sich bei einem Testcenter auch vor der Produktlancierung beraten lassen. Sollte man unbedingt. Die Vorschriften und Normen kann man bei *beuth.de* ordern. Wenn man noch nicht genau weiss welche Produktkategorie sollte man sich auch an einem Testcenter beraten lassen. Die Vorschriften unterscheiden sich teilweise stark. Wer ein Produkt in Verkehr bringt ist egal, solange es den Vorschriften entspricht.
"Alzi" WTF denn das?? Dümmlicher Knilch schrieb: > Wie schon erwaehnt gilt CE auch in der Schweiz. Wir haben die > EMV und die Produktesicherheit voll uebernommen. Ich habe die Gesetze durchgelesen, Du auch? Gesetzesteste verstehen ist nicht Jedermanns Sache, Wikipedia jetzt auch nicht mehr meine, oder steht unter: http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung nicht deutlich verständlich: "Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert." Soweit ich die schweizer Gesetze interpretierte, ist CE in der Schweiz nur dann erforderlich, wenn die Produkte in die EU exportiert werden, andernfalls nicht. Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege oder zieh die Aussage in Deinem letzten Post zurück!
Dümmlicher Knilch schrieb: > Wer ein Produkt in Verkehr bringt ist egal, solange es den Vorschriften > entspricht. Das ist eine Antwort auf meine Frage bezüglich Hansruedis Verpflichtungen. Es ist der schweizer Rechtssprechung also egal, ob der Inverkehrbringer, also Hansruedi ein dipl. Ing. HTL/FH/ETH/Dr. oder einfach nur Hansruedi ohne erworbene Fachkenntnisse ist, solange er die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Grundlagen einhält/eingehalten hat. Danke!
Ich geb zu, ich hab mir's sagen lassen. <quote> EMV- und Niederspannungsrichtlinien Der Hersteller oder der Inverkehrbringer muss gegenüber seinen Kunden, den Behörden und bei Produkthaftpflichtsfällen nachweisen können, dass seine Produkte bei der Inverkehrbringung dem Stand der Technik entsprechen. Dieser Nachweis ist in den meisten Fällen gegeben, wenn ein Produkt mit den gültigen harmonisierten europäischen Normen übereinstimmt. (EMV-, Sicherheits- und weitere Prüfungen zum Nachweis der CE-Konformität) Damit Sie sicher sind, dass Ihre Produkte den gültigen Normen entsprechen, vergleichen Sie die in der Konformitätserklärung oder in den Prüfberichten aufgeführten Ausgaben der Normen mit den heute gültigen Normen. Angaben über die Bezugsdaten der harmonisierten Normen finden Sie in den Listen, welche im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden: - Niederspannungs-Richtlinie - EMV-Richtlinie Zusammenstellung der OSEC über die wichtigsten Begriffe des Risk Mangements. Die aktuelle Normen können z.B. bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung oder bei der Electrosuisse bezogen werden. </quote> Einen Titel braucht man nicht zur Inverkehrbringung. Man kann sich auch nicht hinter einem Titel verstecken wenn etwas schiefgeht. Allerdings wird es schwierig etwas in Verkehr zu bringen wenn man keine Ahnung hat und Haftung uebernehmen muss. Eine E-Lok zB baut nicht irgendwer. Koennte zwar, tut aber nicht. Denn so ein Projekt bedingt Finanzierung, und wenn man Bastler ist bekommt man eh keinen Kredit. Nun koennte man eine chinesische Lok ausm Hut ziehen, auch so ein Projekt bedingt Finanzierung, und dann muss man zumindest zeigen, dass das Produkt taugt. Auch wenn man nur Verkaeufer ist. Nehmen wir etwas Einfacheres. Ein Haushaltsgeraet. Das ergibt einen Schadenfall. Moeglicherweise hat man eine Haftpflicht. Moeglicherweise eine Betriebshaftpflicht. Die Versicherung kassiert gerne Praemien. Bei einem Schadenfall wird dann hingeschaut. Aha. Der Ersteller hat keine Ahnung, bedeutet, er handelte fahrlaessig. Dh die Leistung wird gekuerzt oder gestrichen. Er haette zumindet ein Testcenter aufsuchen sollen. Aha. Er war sogar da. (oder auch nicht). Dann wurde das Produkt nicht vollstaendig geprueft. Wird es eh nicht... die Versicherung wird sich sowieso druecken wollen, egal, ob der Ersteller studiert ist oder nicht. Bei einem Prozess hat man als Profesioneller veilleicht ein paar Freunde, oder auch nicht.
Danke für Deine Antwort. Was Du über Haftung schreibst entspricht grösstenteils meiner Annahme, mit der Stütze hab ich Probleme. Der von Dir zitierte Text kommt mir bekannt vor, ich finde ihn jedoch nicht mehr. Kannst Du die Quelle angeben?
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