Hallo, ich habe mir soeben die Frage gestellt, ob es mögliche wäre, eine erdgasbetriebene Zentralheizung provisorisch mit Propangas aus einer handelsüblichen Campinggasflasche zu betreiben. Ist die Gaszusammensetzung die gleiche? Stimmt der Druck? Wäre das Ganze legal oder gibt es da irgendwelche sicherheitstechnischen Auflagen? Ich habe übrigens nicht vor, das auszuprobieren. Es geht nur darum ob es theoretisch möglich wäre. Gruß, anfaenger
Hi, es ist legal, wenn du die Vorschriften einhältst. Du musst deine Gastherme auf Flüssiggas umrüsten, meist gibt es einen Satz dafür (Düsen, Druckregler). Flüssiggas wird meist mit 50mbar eingespeist, Erdgas mit 25mbar (beim Hersteller erkundigen). Wenn die Flüssiggasflaschen unter Erdniveau stehen (sich ein Gas-See bilden könnte, weil Propan/Butan-Mischung schwerer ist als Luft) muss ein Magnetventil an den Flaschen sein, das von der Gastherme geschlossen wird, wenn kein Gas gebraucht wird (Steuerausgang ist meist an den Thermen vorhanden). !! Durchflussmenge beachten !! Normalerweise musst du aus zwei (30kg) Flaschen parallel zapfen, um die Menge zu bekommen, die die Gastherme benötigt. Normalerweise ist das kein großer Aufwand, habe ich auch schon gemacht, weil Flüssiggas erstens z.Zt. billiger und zweitens preisstabiler ist als Erdgas. Nur die Flaschen-Schlepperei nervt. ;-)
Stefan L. schrieb: > ich habe mir soeben die Frage gestellt, ob es mögliche wäre, eine > erdgasbetriebene Zentralheizung provisorisch mit Propangas aus einer > handelsüblichen Campinggasflasche zu betreiben. Im Prinzip: Ja. Allerdings ist dabei die Düse auszutauschen, da Flüssigas den doppelten Brennwert wie Erdgas besitzt. Außerdem ist der erforderliche Differenzdruck bei Flüssiggas WIMRE um das fünffache höher. > Ist die Gaszusammensetzung die gleiche? Nein. Erdgas besteht hauptsächlich (>80%) aus Methan. Flüssiggas ist ein Propan-Butan-Gemisch mit Hauptanteil Propan. > Stimmt der Druck? Nein. Flüssiggas in der Flasche wird ungefähr 10 bar Überdruck haben, das Erdgas an der Hausanschlußleitung wird einen Druck im zweistelligen Millibarbereich aufweisen. Im übrigen wird der Brennerdruck unterschiedlich eingestellt werden müssen. > Wäre das Ganze legal oder gibt es da irgendwelche sicherheitstechnischen > Auflagen? Legal, da die Umrüstung sowiso vom Fachmann durchgeführt werden wird. > Ich habe übrigens nicht vor, das auszuprobieren. Viel Spaß! ;-p
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