Hi Leute. Ich hab mir gerade ne kleine Verbindung zwischen zwei uC's mit Infrarot zusammengebastelt. Funktioniert auch bis jetzt wunderbar am Labortisch, jedoch möchte ich die Übertragung im Freien auf einer Länge von ca. 5m realisieren. Natürlich bin ich jetzt erstmal auf der Suche nach gesetzlichen Bestimmungen etc. nur leider kann ich keine solchen für Infrarot finden. Hat jemand von euch vielleicht einen Link für mich, wo ich dasnachlesen kann? Vielen Dank Lukas
Gesetliche Bestimmungen dürften hier kein Problem darstellen, anders sähe es aus, wenn Du mit leistungsstarken IR-Lasern hantieren würdest. Eine IR-Fernbedienung jedenfalls darf man auch im Park benutzen.
Nachdem das kein Funk ist, würde ich mir da keine Gedanken machen. Du hast ja sicher keine LEDs, die so stark sind, dass du kilometerweit Daten übertragen kannst. Soviel ich weiss unterliegt die optische Datenübertragung über eine LED auch keinen gesetzlichen Normen. Das aber ohne Gewähr!
Willkommen in Deutschland. Natürlich ist das gesetzlich geregelt. Und Infrarot ist selbstverständlich Funk, ergo ist auch die BNetzA zuständig. Siehe Verfügung 75/2003: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38160/publicationFile/2549/FundstelleId297pdf.pdf (Falls der Link klemmt, einfach auf http://www.bundesnetzagentur.de/ nach Infrarot suchen) Gruß Jadeclaw.
Irgendwie bin ich jetzt leicht verwirrt. Der einzige Artikel für Infrarot bezieht sich auf den Bereich 300 bis 3000 GHz wie will man da reinkomen? Lukas
Lukas schrieb: > wie will man da reinkomen? Im privaten Bereich kann man die Bundesverordnung durchaus mal absetzen, nur in öffentlichen Gebäuden, z.B. in Rathäusern, muss man aufpassen.
Lukas schrieb: > Der einzige Artikel für > Infrarot bezieht sich auf den Bereich 300 bis 3000 GHz wie will man da > reinkomen? Nein, das ist nicht die einzige Aussage. Der letzte Satz lautet: 7. Frequenznutzungen oberhalb 3000 GHz bedürfen keiner Frequenzzuteilung. Du darfst also auch weiterhin beruhigt und rechtlich abgesichert dein Glühobst einschalten. ;-) Eine Bewandnis hat das wohl schon: soweit ich mich erinnere, waren derartige Sprach- oder Datenübertragungen früher wohl im Rahmen des staatlichen Fernmeldemonopols wohl in der Tat reguliert, sofern eine Grundstücksgrenze überschritten worden ist. Die obige Allgemeinzu- teilung ist also eine klare Aussage, dass man außer irgendwelchen schutzrechtlichen Randbedingungen sonst keine weitere Erlaubnis benötigt.
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