Hi. Ich will mich selbstständig machen im Bereich Elektronik-Surplus. Ich möchte Sachen verkaufen, die man zumindest hier in der Großregion sehr schwierig als Privatkunde bekommt. Ohne Beziehungen teilweise gar nicht zu bekommen. Da Stellt sich mir folgende Frage: Wie siehts aus mit Elektronik Altgeräte Verordnung / WEEE Die Sachen, die ich verkaufen möchte, kommen allesamt aus dem gewerblichen und Industriellen Umfeld (B2B). Teilweise stammen sie aus einer Zeit, wo es die Gesetze noh gar nicht gab, teilweise ist bei B2B Ware nie eine EAR Anmeldung erfolgt. Darf ich das Zeug überhaupt verkaufen? Müsste ich alles bei der EAR nachmelden? Oder darf man Sachen, die von der Beschaffenheit eigentlich gar nicht für private Endkunden gedacht sind, auch so verkaufen? Oder ist der Verkauf an Privatkunden gar nicht erlaubt?
Klar darfst du verkaufen und Bestandsschutz haste auch, denn das Gesetz spricht hier ja vom "zum ersten mal in den Verkehr bringen". Da die Sachen schon im Verkehr sind bzw. waren, egal ob vor 3 Tagen oder vor 30 Jahren ist das dann egal. Problem wird dann höchstens sein das zu beweisen aber wenn die Produkte immer als "Gebraucht" in den Verträgen beschrieben werden bzw. sind, dürfte es da kaum Probleme geben. Bin gespannt ob es dazu noch andere Meiungen zu gibt? Nach meinen Kenntnisstand ist es egal ob es B2B,P2P,B2P,oder P2B- Geschäfte sind wegen der oben benannten Gründe. Ohne Gewähr.
Hi. Also nach meiner Auffassung müsste man B2B Geräte bei der EAR nachmelden, wenn die Geräte nicht vom Hersteller angemeldet wurden. Durch den Verkauf an Privat wird das Gerät ja erstmalig in den Geltungsbereich des Gesetzes gebracht. Ob Altgeräte, die vor dem Gesetz schon im B2B Umlauf waren, noch nachgemeldet werden müssen, wenn sie jetzt zum ersten Mal in den Geltungsbereich des Gesetzes gebracht werden, weiß ich nicht. Ich weiß allerdings auch nicht, ob Industriegeräte, Baugruppen und Teile überhaupt bei der EAR angemeldet werden müssen, oder ob das sowieso nur für "Jubelelektronik" gilt. Im B2B Umfeld darf man jedenfalls ohne EAR Anmeldung handeln. Nur bei Privatkunden eben nicht.
Hallo Jungunternehmer, um ganz sicher zu gehen, ruf doch am besten mal bei take-e-way an. Die kennen sich mit sowas aus. Viele Grüße Christoph
Jungunternehmer schrieb: > Hi. > Also nach meiner Auffassung müsste man B2B Geräte bei der EAR > nachmelden, wenn die Geräte nicht vom Hersteller angemeldet wurden. > Durch den Verkauf an Privat wird das Gerät ja erstmalig in den > Geltungsbereich des Gesetzes gebracht. Ob Du an Privatleute oder Unternehmen verkaufst ist egal. Entscheidend ist, ob Du derjenige bist, der das Produkt das erste Mal an private oder gewerbliche Endkunden liefert. > Ob Altgeräte, die vor dem Gesetz schon im B2B Umlauf waren, noch > nachgemeldet werden müssen, wenn sie jetzt zum ersten Mal in den > Geltungsbereich des Gesetzes gebracht werden, weiß ich nicht. Nein, müssen sie nicht. > Ich weiß allerdings auch nicht, ob Industriegeräte, Baugruppen und Teile > überhaupt bei der EAR angemeldet werden müssen, oder ob das sowieso nur > für "Jubelelektronik" gilt. Es gilt nicht für Anlagen, die eindeutig nur für B2B gedacht sind, wie z.B. ortsfeste Maschinen, einzelne Sondermaschinen etc. Sobald auch nur die Möglichkeit einer privaten Nutzung besteht, musst Du die Entsorgung übernehmen. > Im B2B Umfeld darf man jedenfalls ohne EAR > Anmeldung handeln. Nur, wenn es sich um Zwischenhändler/Weiterverkäufer handelt. Chris D. An den OP: solange es gebrauchte Produkte sind, kannst Du die ohne Registrierung weiterverhökern. Aufpassen würde ich, wenn Du aus dem Nicht-EU-Ausland importierst. Eventuell bist Du dann Erstinverkehrbringer innerhalb der EU und damit "fällig". Also da bitte nachfragen und Ergebnis hier mitteilen :-)
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