Hallo, also werde vorraussichtlich die nächsten paar Jahre im Ausland arbeiten und das zu ca. 95%. Mein Arbeitgeber, eine deutsche Firma zahlt mir weiterhin mein Gehalt in Deutschland auf mein deutsches Konto. Jetzt meine Frage kann ich, wenn ich eh nur 1-2 Monate in Deutschland bin, mein Wohnsitz nach Abu Dhabi legen und dort versteuert werden und in Deutschland steuerfrei sein. Werde wechselnde Projekte weltweit haben, und werde von Deutschland aus entsendet. Wie sieht es mit den sozialvericherungen aus, kann man die freiwillig weiterzahlen. Danke im Vorraus, euer
:
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Joe L. schrieb: > Wie sieht es mit den sozialvericherungen aus, kann man die freiwillig > weiterzahlen. -Geld nehmen die immer gern. Frag erst mal wie Deine Kollegen es machen.
Unter Umstände musst du dann auch im Ausland eine Steuererklärung machen, ist nicht so ganz trivial. Frag mal bei deinem Arbeitgeber (z. B. in der Personalabteilung) nach (oder bei deinen Kollegen, wie der Vorredner schon schrieb). Bei dem großen Elektrounternehmen mit dem S (das so gerne hier verschrien wird) gibt es eine extra Abteilung dafür und für die private Steuererklärung gibts Hilfe von einem Beratungsunternehmen (PwC).
Achja: Mit den VAE gibts ein Doppelbesteuerungsabkommen, außerdem lässt sich der deutsche Staat nicht so einfach seine Steuern nehmen: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/dubai-trick-pilot-landetet-auf-der-nase.html
Frage Renten- und Arbeitslosenversichgerung sollte auch genauer geprüft werden, da so mancher Heimkehrer ein langes Gesicht machte.
> Mein Arbeitgeber, eine deutsche Firma zahlt mir > weiterhin mein Gehalt in Deutschland auf mein deutsches Konto. Dann bist du sonnenklar in D steuerpflichtig, weil das Geld in D zufliesst. Selbst, wenn Du keinen Steuersitz mehr in D. hättest und Deine Firma sogar im Ausland sässe, wäre das noch so. Nur, wenn Du überhaupt nicht mehr in D. wohnst und auch nicht mehr angemeldet bist und zudem das Geld vom Inland oder vom Ausland auf ein ausländisches Konto geht, entfällt die Steuerpflicht in D. und entsteht im Ausland. Wenn Du hingegen noch in D einen gemeldeten Wohnsitz hast, oder Dich teilweise hier aufhältst, besteht Steuerplflicht in D. Wenn das Geld aber vom Ausland auf ein ausländisches Konto geht und du dich überwiegend im Ausland aufgehalten hast, muss de fakto muss aber nichts gezahlt werden, sofern das Geld im ausland komplett versteuert wurde und ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land besteht. Dies ist KEINE Steuerberatung, sondern eine Darstellung der Gesetzeslage. Steuerberatung läge vor, wenn ein Steuerberater empehlen würde, eine bestimmte Situation herzustellen, die zu einer Veränderung der Besteuerung führt.
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