Hallo. Ich hab eine Frage zum Wettbewerbsverbot. Mit meinem Arbeitsvertrag hat mein Chef mir damals als Absolvent gleich ein Wettbewerbsverbot mit untergejubelt. Da ich in der Firma anfangen wollte und damals für mich keine Alternative bestand, habe ich die Wettbewerbsklausel unterschrieben. Jetzt ist es so, dass ich überlege im kommenden Jahr vielleicht den Job zu wechseln. In der Wettbewerbsklausel stehen einige Punkte, die ich bei meinem neuen Arbeitgeber dann zunächst nicht ausführen darf. Dies gilt für ein direkt oder indirekt konkurrierendes Unternehmen. Hierzu meine Frage: Was ist ein indirekt konkurrierendes Unternehmen? Ich entwickle aktuell Komponenten für LKWs. Ist es mir dann auch verboten für Unternehmen zu arbeiten, die diese Komponenten für Autos, Züge oder Flugzeuge entwickeln?
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur statthaft wenn du dafür Karenzentschädigung bekommest. Bekommst du keine solche kannst du das Wettbewerbsverbot ignorieren. Natürlich gibt es dennoch Dinge die du nicht darfst wie z.B. Betriebsgeheimnisse mitnehmen oder ausnutzen. Hier bist du auch nachvertraglich zur Verschwiegendheit verpflichtet auch wenn keine solche Klausel existiert.
>Und was ist ein Betriebsgeheimnis? Nimm einfach mal an, z.B. in einer Software steckt ein von Dir mit Hilfe nichtlinearerer Algebra entwickelter Algorythmus, den allein kein anderer Mensch zustande brächte. Und jetzt geht Dein Mitarbeiter zur Konkurrenz und zeigt denen Deine Lösung. Wird's jetzt etwas klarer, was ein Betriebsgeheimnis ist? >Ich kann ja einfach ein Gerät der Firma kaufen und etwas reverse >engineering betreiben und schon weiß ich (fast) alles. Das mag für Dich mit Deinem überragenden nichtlinearen Gehirn gelten. Für den normalen Ingenieur gibt es durchaus Unbekanntes, das nicht so einfach ersichtlich ist.
>Und was ist ein Betriebsgeheimnis? z.B. Patent, Quasi alle Interna (wie Kundendaten) die mit der Firma verbunden sind, Verfahren die die Firma entwickelt hat und auch Gebrauchsmuster, usw. >Ich kann ja einfach ein Gerät der Firma kaufen und etwas reverse >engineering betreiben und schon weiß ich (fast) alles. Solange keine Auslesesperre für Software eingerichtet, oder spez. Kundenbauteile verbaut wurden, wäre das möglich, aber sonst?
> > Betriebsgeheimnis? > z.B. Patent, Oi Oi, nun wird's wieder unterirdisch mit den Kenntnissen. > Ist es mir dann auch verboten Dir ist gar nichts verboten. Die Klausel ist ungültig. Du darfst jeden Job annehmen. Es gelten nur die ormalen allgemeingesetzlichen Regelungen wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Deine jetzige Firma müsste schon weiter zumindest den halben Lohn zahlen, wenn sie verhindern will, daß du für die Konkurenz arbeitest. Und dazu müsstest du so einen Vertrag erst mal unterschreiben... Du kannst den Passus gleich unter "Wie kranke Chefs versuchen, abhängig Beschäftigte über's Ohr zu hauen" einbuchen.
MaWin schrieb: >> > Betriebsgeheimnis? >> z.B. Patent, > > Oi Oi, nun wird's wieder unterirdisch mit den Kenntnissen. Nicht angemeldete, gerade "in Arbeit" befindliche Patente, ausgepetzt beim neuen Arbeitgeber? Oh oh! Hat also durchaus seine Berechtigung... >> Ist es mir dann auch verboten > > Dir ist gar nichts verboten. Doch. Siehe HGB §§74-75 http://bundesrecht.juris.de/hgb/index.html Ausnahmen gibts immer...
>> Ist es mir dann auch verboten > Dir ist gar nichts verboten. > Die Klausel ist ungültig. > Du darfst jeden Job annehmen. > Es gelten nur die ormalen allgemeingesetzlichen Regelungen > wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Nein, es kommt drauf, was genau im Vertrag steht. Ist aber egal, erst mal zur Rechtsberatung. > Deine jetzige Firma müsste schon weiter zumindest den halben > Lohn zahlen, wenn sie verhindern will, daß du für die Konkurenz > arbeitest. Und dazu müsstest du so einen Vertrag erst mal > unterschreiben... Unterschrieben hat er schon, es bleibt offen, ob die Firma alles Nötige in den Vertrag geschrieben hat. Im übrigen ist die Karenzzahlung ein Grund für eine Firma die Klausel nicht zu ziehen, denn ein halbes Gehalt für zwei Jahre ist nicht gerade wenig. M. S. schrieb: > Was ist ein indirekt konkurrierendes Unternehmen? Das ist nur unwesentlich schwammiger, wie die direkt konkurrierenden Unternehmen. Reicht es für einen Layouter angestellt bei einem Autobauer, die anderen Autobauer zu meiden, oder muss er gar ganz was anderes machen? Und welche Firma hängt nicht irgendwie mit dem Autobau zusammen? Solche Klauseln sind der letzte Dreck, selbst Google (glaube ich) musste damals einen Suchmaschinen-Spezialisten für eine gewisse Zeit fachfremd einsetzen. Da hat damals der ehemalige Arbeitgeber (Microsoft) für gesorgt.
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten. Mir ist das ganze noch nicht so ganz klar. aWin schrieb: > Deine jetzige Firma müsste schon weiter zumindest den halben > Lohn zahlen, wenn sie verhindern will, daß du für die Konkurenz > arbeitest. Und dazu müsstest du so einen Vertrag erst mal > unterschreiben... Bei mir handelt es sich um einen kompletten Wettbewerbsverbot-Zusatzvertrag mit 10 Paragraphen, wo auch aufgeführt ist, dass mir Ausgleichszahlungen von einem halben Monatsgehalt für die Dauer von 2 Jahren zustehen. Ist es denn aber nicht so, dass das Geld nur an mich gezahlt werden muss, wenn ich kein anderes Einkommen habe? Sobald ich doch einen anderen Job annehme, so muss mein Chef dieses Geld doch gar nicht zahlen oder? Sonst gehe ich gleich irgendwelche Waschmaschinen bauen und lasse mir mein Gehalt von meinem bisherigen Chef für 2 jahre aufstocken. Ich werde wohl, bevor ich mich woanders bewerbe meine Rechtsschutzversicherung bemühen und diesen Vertrag von einem entsprechenden Anwalt prüfen lassen.
> Wettbewerbsverbot-Zusatzvertrag mit 10 Paragraphen, wo auch aufgeführt > ist, dass mir Ausgleichszahlungen von einem halben Monatsgehalt für die > Dauer von 2 Jahren zustehen. Dann ist das Wettbewerbsverbot grundsätzlich rechtsgültig. Du must es in diesem Fall beachten. Du könntest ggf. aber um eine Liste der Firmen bitten, die als "Konkurrenz" gesehen werden. Dann würde allerdings natürlich dein Wechselwille offenkundig. > Ist es denn aber nicht so, dass das Geld > nur an mich gezahlt werden muss, wenn ich kein anderes Einkommen habe? > Sobald ich doch einen anderen Job annehme, so muss mein Chef dieses Geld > doch gar nicht zahlen oder? Sonst gehe ich gleich irgendwelche > Waschmaschinen bauen und lasse mir mein Gehalt von meinem bisherigen > Chef für 2 jahre aufstocken. Nein, das ist ja kein Arbeitslosengeld vom ehemaligen Arbeitgeber sondern eine sog. Karenzentschädigung die bei einem Wettbewerbsverbot notwendig ist.
PS: Zum Verständnis: Die Karenzentschädigung steht dir deshalb zu weil (wie du gerade siehst) dich ein Wettbewerbsverbot in deinem beruflichen Fortkommen behindert. Klauseln die soetwas tun werden mit schöner regelmäßigkeit von Arbeitsgerichten für unwirksam befunden. Wettbewerbsverbote sind allerdings grundsätzlich möglicht. Damit das Wettbewerbsverbot allerdings gültig ist, bekommst du als "Entschädigung" für diese Einschränkung (du kannst ja nicht mehr jede Stelle annehmen) eine Karenzentschädigung.
M. S. schrieb: > Ich werde wohl, bevor ich mich woanders bewerbe meine > Rechtsschutzversicherung bemühen und diesen Vertrag von einem > entsprechenden Anwalt prüfen lassen. Genau das solltest Du tun. Alles was du hier bekommen kannst sind Vermutungen und im besten Fall eigene Erfahrungen, wobei die nicht auf deinem Vertrag basieren. Wenn das in deime Vertrag so detailliert geregelt ist dann solltest du auf Nummer sicher gehen und einen Anwalt konsultieren. Je nach Preis kannst du dir immer noch überlegen ob du das an die Rechtsschutz weitergibst.
> wo auch aufgeführt ist, dass mir Ausgleichszahlungen von einem > halben Monatsgehalt für die Dauer von 2 Jahren zustehen. Na dann klingt das schon solider. Du solltest es einem Rechtsanwalt vorlegen, vermutlich ist die KLausel aber gültig.
M. S. schrieb: > Sobald ich doch einen anderen Job annehme, so muss mein Chef dieses Geld > doch gar nicht zahlen oder? Genau so kenne ich das auch.
Ronald R. schrieb: > Genau so kenne ich das auch. So pauschal stimmt das nicht. Siehe z.B.: http://www.wettbewerbsverbot.com/Info_Arbeitsrecht_Folgen_3-1+Arbeitnehmer_deutsch.html
Bedeutet das für mich, dass wenn ich jetzt einfach kündige mir einen Arbeitgeber mit einem völlig anderen Betätigungsfeld suche, bei dem ich das gleiche Gehalt wahrscheinlich noch bei einer 35h-Woche (statt bisher 40h) bekomme, mir mein Gehalt von meinem bisherigen Arbeitgeber noch für 2 Jahre aufpolieren lassen kann?
Lange Rede kurzer Sinn: frag deinen Anwalt, der dir das für deinen Fall sagen kann...
@M.B. Ja,ja, frag am besten zwei Anwälte, dann bekommst du drei Rechtsmeinungen, vermutlich alle anders. So verbindlich sind Rechtberatungen auch nicht, sonst hätten die Gerichte ja nichts zu tun. Da aber immer nur eine Partei siegen kann, besteht wenigstens eine 50%ige Chance das dein Anwalt mal richtig lag. Besser, als unsere Laienansichten ist es wohl in jedem Fall. @M.S. Meiner Ansicht nach muss der Arbeitgeber seinen Teil bezahlen wenn du später mal fachfremd und nicht konkurrierend arbeitest. Wenn keine Regelung bezl. der Höhe des Einkommens gemacht wurde dürfte es egal sein. Wäre ja noch schöner wenn da auch noch gemauschelt würde. Denn wie viel jemand verdient/bekommt ist eine freie Willensentscheidung. Die kann jeder halten wie er will. Wo kämen wir denn dahin wenn ein Arbeitgeber bestimmen würde das man mit dem Gehalt auszukommen hätte. Schon allein ein Lottogewinn wäre problematisch. Ist natürlich nur ne Laienmeinung.
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