Hallo, ich überlege gerade, wie man sicherstellen kann, dass ein Vertrag per Post Zug um Zug ohne Verzögerungen eingehalten wird? Angenommen Person A und B sind 700 KM auseinander. Ein Vertrag per Post wird vereinbart. Person A unterschreibt und sendet den Vertrag Person B zu. Person B unterschreibt jetzt aber nicht und meldet sich auch nicht(warum auch immer)...gibt es da übliche Formulierungen, die sicherstellen, dass der Vertrag unwirksam wird, wenn sich eine Seite zu viel Zeit lässt? Gruß, Pechvogel
Deine Angaben sind viel zu ungenau, um eine qualifizierte(re) Antwort zu geben. Juristische Formulierungsfragen kannst du z.B. im Forum der www.jurathek.de loswerden. Ich versuchs mal: Die Übersendung eines Vertrages ist ja nur der erste Teil der Veranstaltung. Danach muß muß ja auch "irgendwann" Geld fließen, am, besten "belegbar" (Bargeld-Übergabe ist da möglicherweise schwierig) Eine Formulierung wie "zahlbar bis zum xx (Geldeingang beim Empfänger) auf Konto yy" wäre sicherlich ein erster Versuch, sovern Vorauskase vereinbart ist. Es kann ja aber auch Teiulzahlung (z.B. 1/3 Anzahlung , 1/3 mittendrin, 1/3 bei Abnahme) vereinbart worden sein. Diese Bedingungen gehören natürlich ausch schriftlich formuliert, sowie die Situation, WANN die Bedingung eingetroffen ist, bzw. was zu machen ist wenn die Bedingung nicht eingetroffen ist (von beiden Seiten) Um was für einen Vertragstyp geht es denn? Wenn du kein Bankkonto magst, gibt es auch "Treuhändlerdienste" wie PayPal. Dann wird vom "Geld gebenden" erst dann das Geld freigegeben, wenn die vereinbarte Ware oder Dienstleistung erbracht wurde.
Einwurfeinschreiben mit der Forderung den Grund zu erklären und Frist setzen mit Rücktrittsandrohung(falls das machbar ist). Wie ist der Vertrag zustande gekommen? Wiederrufsrecht? Im Moment ist hier doch der Bär los. Wäre also kein Wunder wenn es nicht so flutscht.
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Treuhändlerdienste Das hat nicht mit einem "Händler" zu tun, sondern mit einer "treuen Hand". Deshalb sind das auch "Treuhänderdienste"... Pech Vogel schrieb: > gibt es da übliche Formulierungen, die sicherstellen, dass der Vertrag > unwirksam wird, wenn sich eine Seite zu viel Zeit lässt? Zum Vertrag gibt es üblicherweise auch ein Angebot. In diesem Angebot steht dann: Dieses Angebot ist gültig bis zum xx.yy.zz Und der Vertrag beruft sich auf das Angebot. Wenn dann bis zum entsprechenden Datum kein unterschriebener Vertrag da ist, ist auch das Angebot hinfällig. Aber wenn es Spitz auf Knopf geht, dann freuen sich sowieso nur die Anwälte... :-/
> Einwurfeinschreiben mit der Forderung den Grund zu erklären
was soll das bringen? Ein einseitig unterschriebener Vertrag WÄRE ja
erst mal nur eine einseitige Willenserklärung (Aufforderung zur
Angebots-Annahme). Wenn der andere Vertragspartner den Vertrag nicht so
unterschreiben möchte, dann ist halt (noch) kein Vertrag zustanden
gekommen.
Hier scheint es jedoch so zu sein, daß der Vertrag noch gar nicht beim
anderen Vertragspartner angekommen ist. Der Pechvogel sucht eine
"sichere" Forumlierung, wie er wieder aus einer Nummer raus kann, wenn
sein Vertragspartner zu lange zögert, auf das Angebot einzugehen.
Eine Formulierung ähnlich wie "Das Angebot ist gültig bis xx. Sollte bis
zu diesem Zeitpunkt kein Auftrag schriftlich erteilt worden sein, ist
dieses Angebot nicht mehr gültig" wäre möglicherweise das was der
Pechvogel sucht
> Deshalb sind das auch "Treuhänderdienste"...
das ist mir schon klar. Es ging mir darum aufzuzeigen, daß auch ein
"Anderkonto" als "Konto in the middle" verwendet werden kann, anstelle
eines direkten "peer-to-peer" Geldflusses.
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Die Übersendung eines Vertrages ist ja nur der erste Teil der > Veranstaltung. Danach muß muß ja auch "irgendwann" Geld fließen Genauer: beide Seiten sind jeweils in der Pflicht einer Leistung. Dass die Geldleistung dabei die ist, die zuerst erbracht wird, ist ja keineswegs üblich, meist ist es anders herum. Viele Verträge haben gar keine Unterschrift, sondern kommen einfach nur durch (gegenseitige) Erfüllung der jeweiligen Leistung zustande. Denk nur an den Einkauf im Supermarkt.
>Viele Verträge haben gar keine Unterschrift, sondern kommen einfach >nur durch (gegenseitige) Erfüllung der jeweiligen Leistung zustande. >Denk nur an den Einkauf im Supermarkt. Juristen sagen dazu Konkludentes Handeln http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln
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