Hallo Forum, ich hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen. Ich habe eine Handy-App für Android Telefone entwicklet und in den Market gestellt. Ich hatte nicht damit gerechnet, aber der Durchbruch ist nun da. Wenn es so weiter geht, nehme ich diesen Monat ca. 600 Euro aus App-Verkäufen ein. Tendenz eher steigend. Meine Frage ist nun: Wie mache ich das mit der Steuer? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder gibt es irgendwo auf meiner Einkommenssteuererklärung ein Feld für solche Einnahmen? Ich will nicht, dass mir wegen dieser App-Idee irgendwelche Nachteile entstehen. Lieber bezahle ich etwas Steuern dafür...
App-Entwickler schrieb: > Wie mache ich das mit der Steuer? Zum Finanzamt laufen und Fragen... die sagen dir dann schon wo runter das ihrere Meinung fällt und nur das zählt...
Es gibt eine Grenze für geringfügige gewerbliche Tätigkeit. Bleibst du darunter ist das nur eine Sache der Einkommensteuer. Darüber ist eine Gewerbeanmeldung nötig und wenns sehr gut läuft auch Gewerbesteuer und IHK-Beitrag. Ähnlich verhält es sich bei der Umsatzsteuer, auch da musst du ab einem bestimmtem Umsatz MWSt erheben und abführen.
Sonstige Einnahmen ? Bevor Steuern zahlen, erst mal Kosten gegenrechnen, also den kompletten Kauf deines Androids als nötiges Arbeitsmaterial über Jahre absetzen, Fachbücher etc. Du solltest mit halbwegs plausibler Kreativität bei der Kostenermittlung (auch für zukünftige gescheiterte Projekte) 10 Jahre lang keine Steuern zahlen müssen... Nun könnte man die Frage stellen, durftest du überhaupt so ein Produkt anbieten ? Ist in Deutschland ja immer eine Frage, bei all den Innungen und Meisterbriefen. Du hast es (entweder ohne Ausbildung oder als Informatiker) geschafft, also stellt sich nicht die Frage nach der Befähigung. Entweder war es so einfach, daß es keiner Befähigung bedurfte, oder du hast als Informatiker sowieso das Recht selbständig in diesem kreativen Beruf tätig zu sein ohne Gewerbeanmeldung als Freiberufler. Insofern würde es ausreichen, diese Einnahmen in der Steuer- erklärung anzugeben, aber erst das was nach Einnnahmen- Überschussrechnung übrig bleibt. Da das vermutlich 0 ist, müsstest du gar nichts angeben, aber die Berechnung und die Belege (Kaufbelege) abheften, falls mal jemand fragt. Und so lange du keine anderen Einnahmen über 7665 plus deine Freibeträge pro Jahr hast, musst du i.A. gar keine Steuererklärung abgeben, nur die Belege auf Rechenwege die auf unter 0 rausrechnen aufheben.
MaWin schrieb: > oder du hast als Informatiker sowieso das Recht selbständig > in diesem kreativen Beruf tätig zu sein ohne Gewerbeanmeldung > als Freiberufler. Verkauf selbst entwickelter Software fällt oft nicht unter "freiberuflich", insbesondere nicht, wenn keine enge Kundenbeziehung besteht sondern es sich wie hier um eine anonym verkaufte billige App handelt.
GERADE bei mehreren Kunden entsteht nicht das Problem der Scheinselbständigkeit, ist also Freiberuflichkeit angezeigt.
MaWin schrieb: > GERADE bei mehreren Kunden entsteht nicht das Problem der > Scheinselbständigkeit, ist also Freiberuflichkeit angezeigt. Es geht dabei garnicht nicht um Scheinselbständigkeit. Freiberuflichkeit ist in diesem Zusammenhang etwas schwammig in Analogie zur klassischen Ingenieurstätigkeit definiert. Bei Softwareentwicklung heisst es, dass man Software beispielsweise dann freiberuflich verkaufen darf, wenn sie im Kontext einer kundenbezogenen Problemlösung entstanden ist, das insgesamt also als eine Art Beratungstätigkeit zu verstehen ist, bei der die reine Softwareerstellung nur einen Teil ausmacht, der Weg dorthin (das problembezogene Knownow) eine grosse Rolle spielt. Pointiert ausgedrückt: Wenn du einfache Bleistiftspitzer baust, dann kannst du die auch als Ingenieur nicht freiberuflich verkaufen, sondern tust es gewerblich. Wenn du einem bestimmten diamantbesetzten elliptischen Bleistiftspitzer für einen speziellen Kunden anfertigst, dann schon. Auf die App bezogen: Wenn er für einen Kunden eine App baut, wie beispielsweise eine Fahrplanauskunft für ein Verkehrsunternehmen, die dann das Unternehmen vertickert, dann kann das ggf. als freiberuflich abgehen. Nicht jedoch wenn er sie ohne Auftrag selbst über iTunes für 5€ vertickert.
Diese Einnahmen müssten doch wie Tantiemen behandelt werden, oder nicht.
Pfennigfuchser schrieb: > Diese Einnahmen müssten doch wie Tantiemen behandelt werden, oder nicht. ;-)
Wie wäre es die App umsonst anzubieten? Für jede Kleinigkeit gleich abkassieren, aber hier im Forum eine Beratung für lau erwarten.
Hä? schrieb: > Für jede Kleinigkeit gleich abkassieren, aber hier im Forum eine > Beratung für lau erwarten. Wer sagt denn, das es eine Kleinigkeit ist? Wer sagt denn, das der TO hier nicht auch Fragen "für lau" beantwortet? Wie viele Leute müssten wohl aus dem Forum verschwinden, wenn keine Fragen erlaubt wären, die ihnen beim Broterwerb helfen?
@Läubi: Danke dir. Ich denke ich ziehe den Steuerberater vor, bzw. erstmal die grobe Auskunft hier. Danach wir das FA sowieso involviert. @A. K.: Danke das ist ein Ansatz, ich werde die Grenze mal googlen. @MaWin: Vielen Dank für deinen Beitrag. Nutze momentan schon meine ganze Kreativität um mein Einkommen klein zu rechnen :). Bin Ingenieur. Von daher sollte es rechtlich keine Probleme geben. Normal entwickele ich Technik deren Versagen schlimmer als ein Fehler bei der App wäre. Freiberuflich oder nicht... mal sehen was Steuerberater sagt. @Pfennigfuchser: Der Begriff "Tantiemen" klingt irgendwie gut. Habe ich gerade nochmal bei Wiki eingelesen was das ist. Na ja, glaube allerdings nicht das die Einnahmen darunter fallen. @Hä?: Ich nehme weniger Geld für die App, als sie meiner Meinung nach eigentlich Wert wäre.
App-Entwickler schrieb: > @Pfennigfuchser: Der Begriff "Tantiemen" klingt irgendwie gut. Dass Software unter das Copyright fällt heisst nicht, dass sie als künstlerische Tätigkeit eingestuft wird.
Hi. Würd dir deine App evtl. für € 1.000 abkaufen.
Falls du irgendwo Angestellt bist, dann prüfe deinen Arbeitsvertrag ob eine private Nebentätigkeit zulässig ist, bzw. ob eine Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegen muss. Dies ist besonders wichtig, falls dein "echter" Job auch etwas mit Programmierung zu tun hat !
App-Entwickler schrieb: > @Läubi: Danke dir. Ich denke ich ziehe den Steuerberater vor, bzw. > erstmal die grobe Auskunft hier. Danach wir das FA sowieso involviert. Tjoar... wen du zu viel Geld übrig hast, und zu viel Bammel einmal mit dem FA Beamten zu sprechen... hier in Kiel Nord sind dies jedenfalls sehr nette freundliche Menschen die mir bisher immer Kompetent helfen konnten. Muß jeder für sich ja entscheiden für das Selbststudium kann ich dir sonst nur klicktips empfehlen: http://www.klicktipps.de/
Visitor schrieb: > Falls du irgendwo Angestellt bist, dann prüfe deinen Arbeitsvertrag ob > eine private Nebentätigkeit zulässig ist, bzw. ob eine Erlaubnis des > Arbeitgebers vorliegen muss. Dies ist besonders wichtig, falls dein > "echter" Job auch etwas mit Programmierung zu tun hat ! Sofern keine Interessenkonflikte auftreten kann der Arbeitsgeber eine Nebentätigkeit in geringem Umfang normalerweise nicht ausschliessen oder ablehnen. Auch wenns im Arbeitsvertrag evtl. anders drinsteht.
@paul: Verrat ich nicht ;) @doppeling: Ne, mein Kindchen verkauf ich nicht. Die App ist mir ans Herz gewachsen @Visitor/A. K.: Genehmigung ist geprüft und vom Chef erteilt. Der freut sich zudem dass ich nun auch Apps entwickeln könnte und den privaten Java-Crashkurs hinter mir habe (mache sonst nur C/C++). @Läubi: Meine Steuerberaterin ist an sich super. Ich denke sie wird dafür nicht viel Geld nehmen. Danke dir für www.klicktipp.de. Super Seite!
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